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E60 Gebrauchtwagen gekauft Auslieferung verzögert sich auf ungewisse Zeit HILFE !!!!

BMW 5er E60
Themenstarteram 18. Mai 2015 um 11:40

Hallo ich habe ein folgendes Problem

Ich habe mir am 04.05.2015 einen gebrauchten Bmw E60 Bj ende 2066 gekauft.

Händler wirkte eigentlich sehr seriös.

Nach einer stunden Probefahrt begutachtung bei TÜV Kaufte ich das Auto

und unterschrieb den Kaufvertrag ohne Anzahlung.

Es wurde ich kaufvertrag festgehalten das bei Verkauf

TÜV NEu

Service NEu

Prof... Aufbereitung Innen/Aussen

Garantie

 

Auslierungstermin / Übergabetermin war bzw ist der 19.05.2015

Die zulassungsteile + Tüv Bericht erhalten ich per einschreiben per post für die anmeldung.

Am Freitag den 15.05.2015 War bis jetzt immer noch keine post gekommen.

Ich rufte noch mal bei dem verkäufer an und fragte wie es nun aussieht ob es evtl zu einer verzögerung kommt

Antwort vom Verkäufer: Nein es kommt zu keiner verzögerung.

Zulassung Kfz Brief ist alles da auto wurde gewurde vom Tüv Gehohlt

Es geht heute alles raus dan ist es morgen bei ihnen. ( Autohaus ca 70 km entfernt von mir )

 

Auf diese aussage habe ich mich nun verlassen und habe mein alten E39 am 16.05.2015 verkauft frühs.

 

Nun Haben wir ja den 18.05.05 die post war durch heute es war immer noch nix im briefkasten.

Ich rufte wieder im Autohaus und und Sprach mit dem Verkäufer

Und fragte leicht gernervt was nun ist.

Antwort Verkäufer ( Achtung ) Wir haben folgendes Problem mit dem Pkw der KFZ Brief Zulassung ist noch NICHT DA am 15.05.2015 war noch alles da !!!!!

Angeblich is der Vorbesitzer ( 1 Hand ) im urlaub und nicht zu erreichen seit knapp 3 wochen

Es komm zu Verzögerung aber mann weiß nicht wie lang ungefair.....

Mehr wurde mich am Telefon nicht gesagt...

Nun Habe ich ein Problem

Ich habe mir am 18.05- 19.05 2 tage frei genommen...

Ab 20.05 muss ich wieder auf arbeit ohne pkw ist es aber unmöglich auf arbeit zu kommen

da ich um 05.00 uhr dienstbeginn habe

Und Weder Bus/Bahn fährt noch kein kollege hier aus der nähe kommt...

 

Was kann ich tun kann ich mir einen leihwagen nehem und das dem händler in rechnung stellen oder ist das nicht möglich

Bitte um rat vom dem händerl werde ich dumm stehn gelassen sie melden sich wens was neues gibt

Mit Besten dank :)

 

Beste Antwort im Thema

Lolz, alles für umme das ganze "ich glaube, habe gehört, meine, denke, finde, würde, du solltest...."

Wenn der te so mit dem Händler gesprochen hat, wie er hier kauderwelscht, dann wundert nix.

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In so fern im Kaufvertrag verklauselt wurde das die Übergabe am 19.05.15 ist, kannst du den BMW auch an diesem Tag holen.. Rein rechtlich muss der Verkäufer das Fahrzeuge dann übergeben! Ist das nicht der Fall, solltest du rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen die für dich die Kosten eines Leihwagens beim Verkäufer erstreiten!

am 18. Mai 2015 um 12:17

Hi. Also erstmal ist es gut das du noch nichts gezahlt hast wenn ich das richtig verstanden habe du bist also erstmal auf der sicheren Seite. Die Geschichte mit dem Brief klingt ein bisschen komisch aber ich will da nichts hinein interpretieren. Ich würde zum Händler gehen und ihm genau dein probtem schildern, dass du auf einen PKW für die arbeit angewiesen bist. Das mit ihm in Rechnung stellen weiß ich nicht wie es da rechtlich aussieht und will dazu daher auch nichts sagen. Viel eher könnte ich mir Vorstellen, das wenn er es ernst meint mit dem Geschäft, er dir eines seiner Autos vom Hof gibt (wahrscheinlich ne Gurke) ist aber auch egal Hauptsache du kommst zur arbeit. Ansonsten hast du das Recht aus dem Vertrag rauszukommen, weil wenn da drin steht Übergabe am 19.05.2015 und das nicht passiert ist dies Vertragsbruch. Wie gesagt ich würde da hin und mir einen Überblick verschaffen was da los ist am Telefon kommst du wahrscheinlich nicht weiter!

1. Er kann nicht erwarten, dass ein Auto, dass ende 2066 erst gebaut wird in 2015 ausgeliefert wird. ;) (kleiner Scherz).

2. Wenn der TE vom Kaufvertrag zurücktritt hat er immer noch kein Auto.

@ TE

Fahr zum Händler und kläre alles vor Ort, schildere ihm deine Situation und sucht gemeinsam nach einer Lösung.

Sollte sich der Händler querstellen bzw. deiner Situation uneinsichtig sein, kannst du immer noch mit rechtlichen Schritten drohen.

am 18. Mai 2015 um 12:54

Die juristische Realität wird Dich nicht zufriedenstellen.

Wenn der Händler einen vereinbarten Übergabetermin nicht einhält, musst Du den Händler erst mal schriftlich in Verzug setzen und ihm eine angemessene Nachfrist setzen.

Nur dann, wenn der Termin schriftlich als VERBINDLICH im Vertrag festgehalten ist, befindet sich der Händler in Verzug, sobald der Termin verstrichen ist (meist steht jedoch in den AGB, dass Lieferfristen stets unverbindlich sind).

Lässt der Händler die Nachfrist ebenfalls verstreichen, ohne das Fahrzeug bereitzustellen, kannst Du vom Vertrag zurücktreten.

Leider hast Du keine Möglichkeit, dem Händler irgendwelche Kosten aufs Auge zu drücken, solange Du ihn nicht in Verzug gesetzt hast.

Also: Schicke dem Händler ein Fax (E-Mail ist nicht rechtsgültig!) und weise ihn darauf hin, dass er Dir das Auto wie vereinbart am 19.05. einschl. aller Papiere bereitstellen muss. Weise ihn ferner darauf hin, dass er sich in Lieferverzug befindet, wenn der vereinbarte Termin fruchtlos verstrichen ist. Schreibe ihm weiter, dass er seit 04.05. genügend Zeit hatte, die Übergabe vorzubereiten und dass er für alle Folgekosten, die Dir entstehen (z. B. Mietwagen) in Regress genommen wird. Da der Übergabetermin erst morgen ist, würde ich erst mal keine Nachfrist nennen.

Wichtig ist die Schriftform. Alles was Du per Mail oder am Telefon mit ihm ausmachst, hat juristisch keinen Bestand.

Viele Grüße

Der Chaosmanager

PS: Meine Ausführungen habe ich nach bestem Wissen gemacht, ich bin aber kein Jurist und empfehle Dir, kompetenten juristischen Rat einzuholen.

Hi,

frag einfach nach, ob sie dir bis das Fahrzeug da ist, ein Ersatzfahrzeug zur verfügung stellen und gut is. Wenn es ein vernünftiges Autohaus ist, machen Sie das.

Hatte ich damals als ich meinen Jahreswagen gekauft hatte auch, weil die Karre von einem anderen Standort abgeholt wurde, es dabei aber zu verzögerungen kam.

Sag ihm, das du ab 20.05. ein Fahrzeug brauchst um zur Arbeit zu kommen.

Sollte doch kein Problem sein.

Heutzutage wird viel zu schnell an "rechtsbeistand" gedacht, als erstmal zu reden.

Gibt auch noch ehrliche Händler.

LG Cali

am 18. Mai 2015 um 14:07

Zitat:

@Calibramero schrieb am 18. Mai 2015 um 15:55:24 Uhr:

 

Heutzutage wird viel zu schnell an "rechtsbeistand" gedacht, als erstmal zu reden.

Nur der guten Ordnung halber: Mein Hinweis ging in die Richtung von anwaltlicher Beratung des TE und nicht darum, einen RA mit der Wahrnehmung des Falls zu beauftragen.

Grundsätzlich ist es richtig, erst mal zu reden (was aber - wie ich verstanden habe - bereits wiederholt geschehen ist) und mein Rat der schriftlichen Inverzugsetzung ist unerlässlich, wenn man seine Rechte wahren will/muss.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 18. Mai 2015 um 14:54:41 Uhr:

...

Wichtig ist die Schriftform. Alles was Du per Mail oder am Telefon mit ihm ausmachst, hat juristisch keinen Bestand.

...

Aus eigener Erfahrung vor Gericht und Aussage meines damaligen RAs hat E-Mail-"Schrift"verkehr mittlerweile durchaus auch Bestands- und Beweiskraft. Bei mir ging es damals ebenfalls um einen Autokauf, allerdings von Privat an Privat. Einige Vereinbarungen und Fristsetzungen wurden ausschließlich per E-Mail getroffen und wurden vom Gericht anerkannt. Bis dahin war ich auch der Meinung, das dies bei E-Mails nicht der Fall ist.

Hierbei handelt es sich aber wie geschrieben nur um meine persönlichen Erfahrungen, eine verbindliche Rechtsauskunft kann auch ich nicht abgeben.

Davon abgesehen würde ich auch erst einmal versuchen, eine gütliche Einigung mit dem Verkäufer in einem vernünftigen Gespräch zu finden. Sollte das nicht fruchten, steht der Konsultation eine Rechtsbeistands ja nichts im Weg.

Themenstarteram 18. Mai 2015 um 14:42

Erst mal vielen dank für zahlreichen antworten :)

Habe vorhin noch mal mit dem geschäftführer des autohaus telefoniert.

Das ist wirklich ein märchen ohne ende.

Da fahrzeug brief teil 1 und 2 liegen wohl noch beim dem autohaus wo er das auto gekauft hat

die geben das momentan nicht raus, weil wohl einer unterschrift fehlt.

Das auto ist momentan auch noch auf den vorbesitzer angemeldet was ich gar nicht wusste wurde mir auch gar nicht gesagt, abmelden kann er es momentan aber auch nicht weil er ja keine zulassung und so hat zum abmelden

Ein leihwagen Bzw ersatz wagen kriege ich nicht das steht mir auch nicht zu war sein antwort.

Lustig ist das dass auto angeblich fertig ist

Frage mich wie die tüv auf das auto bekommen haben ohne diesen zulassungs teil wo der stebel rein kommt.

Sein angebot war das ich morgen komme ihn das geld mit bringe für das auto und er gibt mir das auto mit roten kennzeichen mit ohne zulassung und kfz brief..

Echt komisch mir kamm das wo ich das auto gekauft hab echt sehr seriös vor der händler warn bemüht alles zutun für mich termin bei der dekra organisier für ein gebraucht wagenscheck. War eig überzeug gerade weil es den händler seit 1986 gibt familien unternehm.

Meine befürchtung ist das die das auto nicht bezahlt haben wo die das auto gekauft haben

und das die deswegen die zulassung und kfz brief nicht raus geben..

am 18. Mai 2015 um 14:52

Zitat:

@prinzdavid schrieb am 18. Mai 2015 um 16:42:09 Uhr:

Frage mich wie die tüv auf das auto bekommen haben ohne diesen zulassungs teil wo der stebel rein kommt.

Das ist kein Problem - eine TÜV-Abnahme ist auch ohne Zulassung möglich. Aufgrund des Abnahmeprotokolls wird dann bei Zulassung die nächste TÜV-Fälligkeit in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen.

Zitat:

Sein angebot war das ich morgen komme ihn das geld mit bringe für das auto und er gibt mir das auto mit roten kennzeichen mit ohne zulassung und kfz brief..

Sollte es so sein, dass der Händler das Auto selbst noch nicht bezahlt hat, dann hat der Vorbesitzer u. U. noch einen Eigentumsvorbehalt, ist also nicht frei von Rechten Dritter, wie es im Juristendeutsch heißt. Dann wäre es ein erhebliches Risiko für Dich, den Kaufpreis bereits in voller Höhe zu bezahlen.

Gruß

Der Chaosmanager

am 18. Mai 2015 um 14:59

Naja was da genau los ist da hilft es nicht zu spekulieren ich würde jedenfalls nicht mit roten kennzeichnen rumfahren.....eigentlich dürfen die dir das Auto gar nicht verkaufen wenn es nicht in ihren besitzt ist oder eine vollmacht vom jetzigen Besitzer vorliegt. Versuch doch mal heraus zu finden bei welchen Autohaus die Fahrzeugpapiere angeblich sind und dann dort mal anzurufen.

Ich finde das klingt alle sehr merkwürdig sei lieber zu vorsichtig auch wenn das angebot sehr gut klingt

Themenstarteram 18. Mai 2015 um 15:38

Also ich habe jetzt mal mit dem autohaus gesprochen wo mein händler das auto gekauft hat.

Die haben Kfz Teil 1 und 2 und geben es erst raus bis das kfz bezahlt ist

 

Sprich mein Händler hat das fahrzeug noch gar nicht bezahlt

 

ohh gott also ich habe viel erlebt aber sowas noch nicht

 

Mein anwalt setzt ein brief auf mit der frist von einer wocher das es zur auslieferung des kfzs kommt oder das ich vom kaufvertrag zurücktrette

am 18. Mai 2015 um 16:00

Zitat:

@prinzdavid schrieb am 18. Mai 2015 um 17:38:18 Uhr:

 

Die haben Kfz Teil 1 und 2 und geben es erst raus bis das kfz bezahlt ist

Genau so habe ich mir das gedacht ...

Vielleicht gäbe es ja die Möglichkeit, dass Du mit dem Händler, bei dem Du gekauft hast, zu dem Autohaus fährst, dort wird das Auto bezahlt und Du bekommst dann direkt die Papiere.

Das ginge natürlich nur dann, wenn beide damit einverstanden wären.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 18. Mai 2015 um 16:52:20 Uhr:

Zitat:

@prinzdavid schrieb am 18. Mai 2015 um 16:42:09 Uhr:

Frage mich wie die tüv auf das auto bekommen haben ohne diesen zulassungs teil wo der stebel rein kommt.

Das ist kein Problem - eine TÜV-Abnahme ist auch ohne Zulassung möglich. Aufgrund des Abnahmeprotokolls wird dann bei Zulassung die nächste TÜV-Fälligkeit in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen.

Hi,

Punkt 1: Es geht keine TÜV-Abnahme ohne Vorlage des originalen Fahrzeugscheins. Er hat nicht davon gesprochen, dass es wegen "abgemeldetem" Zustand nicht geht.

Punkt 2: Auf keinen Fall mit den roten Kennzeichen fahren, da dies nur Gewerbliche nutzen dürfen. Und das auch nur zur tatsächlichen Überführung. Abweichende Wege werden von der Polizei nicht gern gesehen.

Punkt 3: Händler 2 hätte das Fahrzeug nicht mal zum verkauf anbieten dürfen, da dieser nicht Eigentümer des Fahrzeugs ist. Das geht schon in Betrug über.

Zur Sache mit "zu Händler 1 fahren", wird Händler 2 nicht machen, da er sich erstens nicht die Blöße geben wird und zweitens nicht preisgeben wollen wird, zu welchem Preis er das Fahrzeug gekauft hat.

LG Cali

am 18. Mai 2015 um 17:18

Zitat:

@Calibramero schrieb am 18. Mai 2015 um 19:02:21 Uhr:

Er hat nicht davon gesprochen, dass es wegen "abgemeldetem" Zustand nicht geht.

Er hat sich jedoch gefragt, wie der Händler eine TÜV-Abnahme ohne "dieses Zulassungsteil, wo der Stempel reinkommt" schaffen konnte.

Aber ich muss meine Aussage von vorher korrigieren. Führt man ein abgemeldetes Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vor, benötigt man auf jeden Fall (lt. TÜV-Homepage) zumindest die Zulassungsbescheinigung II (fr. Fahrzeugbrief). Bei einem zugelassenen Fahrzeug reicht die Zulassungsbescheinigung I. Demnach kann der Händler die Hauptuntersuchung gar nicht durchgeführt haben, auch wenn er dies behauptet.

Gruß

Der Chaosmanager

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