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ea288 euro6 abgasskandal

VW Golf

guten morgen expert/inn/en,
nach meinem (inzwischen verkauften) passat 3c bluetdi mit ea189 motor ist wohl nun auch unser zweiter (aktuell nur noch letzte verbleibende) golf 7 bluetdi mit ea288 motor und euro6 betroffen.
so wie ich das verstanden habe wird aktuell über den ea288 mit 1,6 ltr. motor , 110 ps, euro6 motor diskutiert ob er betroffen ist oder nicht.
natürlich hat VW hier eine andere auffassung als mögliche betroffene eigentümer, dies erwarte ich auch und deshalb interessiert es mich (wie vermutlich alle anderen eigentümerinnen) auch nicht. wichtig ist, was juristisch der fall ist und was sich hieraus für optionen ergeben.
bzgl. der optionen: für mich persönlich ist klar: eine mögliche umrüstung/ein mögliches update sollte möglichst vermieden werden (weil z. b. im fall des 3c, ea189, euro6) dies praktisch nach 2-4 updates der updates immer auf massive probleme hinausläuft. hierauf hat niemand lust, ich auch nicht.
also:
- was wissen wir (für welches fahrzeug wird das aktuell konkret diskutiert, JURISTISCH)?
- wie sicher ist die rechtslage, wenn sie denn sicher ist?
- was bedeutet das für mich als eigentümer?
ich freue mich auf gespannte diskussionen.
bestens
joedi2

Beste Antwort im Thema

Kompetente Antworten erfordern kompetente Fragen. Und wer eine kompetente "JURISTISCH" sichere Antwort erhalten will sollte diese Frage einem Juristen stellen, die werden für solche Antworten gut bezahlt. Und ab und an die Umschalttaste für Groß- und Kleinschreibung nutzen, liest sich dann alles einfacher. ;)

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11 Antworten

Zitat:

@joedi2 schrieb am 24. Januar 2020 um 11:43:58 Uhr:


guten morgen expert/inn/en,
nach meinem (inzwischen verkauften) passat 3c bluetdi mit ea189 motor ist wohl nun auch unser zweiter (aktuell nur noch letzte verbleibende) golf 7 bluetdi mit ea288 motor und euro6 betroffen.
so wie ich das verstanden habe wird aktuell über den ea288 mit 1,6 ltr. motor , 110 ps, euro6 motor diskutiert ob er betroffen ist oder nicht.
natürlich hat VW hier eine andere auffassung als mögliche betroffene eigentümer, dies erwarte ich auch und deshalb interessiert es mich (wie vermutlich alle anderen eigentümerinnen) auch nicht. wichtig ist, was juristisch der fall ist und was sich hieraus für optionen ergeben.
bzgl. der optionen: für mich persönlich ist klar: eine mögliche umrüstung/ein mögliches update sollte möglichst vermieden werden (weil z. b. im fall des 3c, ea189, euro6) dies praktisch nach 2-4 updates der updates immer auf massive probleme hinausläuft. hierauf hat niemand lust, ich auch nicht.
also:
- was wissen wir (für welches fahrzeug wird das aktuell konkret diskutiert, JURISTISCH)?
- wie sicher ist die rechtslage, wenn sie denn sicher ist?
- was bedeutet das für mich als eigentümer?
ich freue mich auf gespannte diskussionen.
bestens
joedi2

Und warum schreibst Du nicht in diesem Thema, welches das gleiche Problem betrifft?

https://www.motor-talk.de/forum/vw-golf-7-ea288-euro-6-t6785254.html

Und warum schreibst Du nicht in diesem Thema, welches das gleiche Problem betrifft?
https://www.motor-talk.de/forum/vw-golf-7-ea288-euro-6-t6785254.htmlweil ausser der überschrift es keine gemeinsamkeiten gibt.
die fragestellerin fragt ob ihr fahrzeug betroffen ist. die antwort ist vermutlich nein.
in meinem thread stelle ich drei konkrete fragen die vollkommen unabhängig sind.
so einfach ist das.
andersherum: welchen tiefen grund gibt es das so zu kommentieren?
joedi2

Weil es summa summarum um den Abgasskandal geht und nicht darum, welche Frage gestellt wird.

Das wäre so, als würde man einen Thread eröffnen, in dem es um 255er Reifen geht und ein Anderer einen neuen Thread eröffnet, in dem es auch um 255er Reifen geht, aber sagt: „In dem anderen Thread geht es um Continental-Reifen, aber in meinem Thread um Michelin-Reifen.“

@Alwin83 Nein, das ist nicht richtig. Der Vergleich hinkt. @joedi2 's Fragen gehen in eine ganz andere Richtung. Welcher Thread angebracht ist und welcher nicht, solltest du auch der Moderation überlassen.

Zu den Fragen:
1.: Wir wissen aktuell nur wenig. Es soll ein Euro 6-Diesel mit dem EA288 betroffen sein von einer Abschalteinrichtung. Auf jeden Fall in der 1.6 TDI Variante, ob 2.0 TDI auch betroffenen ist, ist mir aktuell unklar. Ob das nur der 110 PS Euro 6B (Motorkennbuchstabe CRKB) ist oder auch die nachfolgenden Varianten mit besserer Abgasnorm, ist ebenfalls unklar. VW hat ja auch beim 1.6 TDI letztendlich Adblue eingeführt und die werden wohl sauber sein. Ebenso wird der 105 PS Euro 5 wohl sauber sein.
2.: Der Streit entzündet sich daran, ob diese Abschalteinrichtung illegal ist, oder nicht. VW sagt, sie ist nicht illegal. - Diese Abgasreinigungs-Abschalteinrichtungen sind ja nicht per se illegal. Sie sind teilweise einfach notwendig, weil der jeweilige Betriebszustand die Abgasreinigung verhindert. Illegal sind sie dann, wenn es sich um eine Zykluserkennung handelt, die bei der Prüfung der Abgaswerte ein besseres Resultat hervorbringt als im Normalbetrieb.
Die Gerichte scheinen auch überwiegend im Sinne von VW geurteilt zu haben, in die Medien gekommen ist aber wohl der eine Fall, in dem der Eigentümer recht bekommen hat und VW dann in REvision gehen musste und einen Vergleich mit dem Kläger ausgehandelt hat (Spekulation!).
3.: Das musst du selbst entscheiden. Meiner Meinung nach: Füße stillhalten, auf weitere Untersuchungen und somit eine bessere Informationslage warten.

Kompetente Antworten erfordern kompetente Fragen. Und wer eine kompetente "JURISTISCH" sichere Antwort erhalten will sollte diese Frage einem Juristen stellen, die werden für solche Antworten gut bezahlt. Und ab und an die Umschalttaste für Groß- und Kleinschreibung nutzen, liest sich dann alles einfacher. ;)

Da hinkt gar nix. Dann könnte auch jeder einen Thread für eine Gebrauchtwagenberatung eröffnen, geht ja immer um ein anderes Auto. ;) Er hätte seine Frage auch in dem Thread stellen können, er hätte da auch Antwort bekommen. Jetzt müssen Interessierte immer zwischen zwei Threads rumspringen und bekommen doch die gleichen Informationen. EA288-Kunde ist EA288-Kunde. Das hat auch nichts mit Auslegungssache zu tun.

Und bei dem „Skandal“ geht es um den EA288 im Allgemeinen. Nicht speziell um den 1.4er, 1.6er oder den 2.0er. Das mit dem 1.6er war nur ein Musterbeispiel unabhängig von den Untersuchungen.

Zitat:

@Alwin83 schrieb am 25. Januar 2020 um 07:33:26 Uhr:



Und bei dem „Skandal“ geht es um den EA288 im Allgemeinen. Nicht speziell um den 1.4er, 1.6er oder den 2.0er. Das mit dem 1.6er war nur ein Musterbeispiel unabhängig von den Untersuchungen.

da bin ich mir nicht so sicher, da es technisch wesentlich aufwendiger ist kleine motoren/hubräume abgastechnisch zu regeln als grosse. in kurz: gerade hubräume kleiner 2.0 ltr. erweisen sich als problematisch.

wenn es wirklich um die prinzipfrage geht wie thermofenster mit zyklenerkennung grundsätzlich zu betrachten/bewerten sind (und dies nun gegen vw entschieden wurde = rechtsauffassung gericht) dann steht mmn ein beben bevor ... weil vermutlich alle motoren des konzerns betroffen sind.

ich persönlich habe aber exakt das nicht so verstanden, also den vom oberlandesgericht duisburg diskutierten (entschiedenen?) fall als konkret auf den ea288, 1,6 ltr., 110 ps, euro 6 bezogen verstanden.

vielleicht gibt es hier kundige im forum?

Vielleicht lernst du erst einmal schreiben. Das würde manches erleichtern. Und ein "oberlandesgericht duisburg" gibt es gar nicht, nicht einmal ein Oberlandesgericht Duisburg existiert.

Ist das bei euch nicht Kreisgericht oder so?
Hier in Österreich gibt's schon Oberlandesgerichte. ??

In Deutschland gibt es auch Oberlandesgerichte und wenn ein Oberlandesgericht so etwas entschieden hätte, dann hätte das eine gewisse Bedeutung. Aber es gibt kein "Oberlandesgericht Duisburg". Und auch von einem der existierenden Oberlandesgerichte gibt es keine solche Entscheidung.

richtig, es ist das landgericht duisburg
https://www.tagesschau.de/investigativ/swr/vw-abgasskandal-161.html und das verfahren ist vor dem oberlandesgericht düsseldorf.
ich denke die community hier ist nicht balanced.

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