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EBAY ärger was tun

Themenstarteram 15. März 2007 um 14:35

hallo leute habe ein prob, habe mir vor vier wochen ein paar kotflügel bei ebay ersteigert habe dann das geld sofort überwießen ! jetzt habe ich knapp 4 wochen gewartet und nichts kamm, jetzt habe ich das bei ebay gemeldet und siehe da er antwortet das er das geld nochnicht bekommen hätte! dann habe ich ihm eine kopie vom kontoauszug geschickt, und er sagte das das die falschen kontodaten sind die bei ebay hinterlegt wahren oder so und ich sollte das geld zurück buchen was leider nicht mehr geht! aber um das zeug zu bekommen soll ich das geld jetzt auf das anderes konto überweißen! ist das nicht der hammer! was kan ich denn jetzt machen?

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16 Antworten
am 15. März 2007 um 14:54

noch mal bei ebay melden? oder anzeige, dann muss die pozilei rausfinden, wem das konto gehört, auf das du dein geld überwiesen hast.

wie kann er denn falsche kontodaten bei ebay hinterlegen ???

geh dem typen richtig aufn sack und wende dich an ebay, auch wenn das meistens nix bringt...

zur not hilft da noch der käuferschutz aber das kostet dann 25€ gebühren. dort bekommst du dein geld von ebay wieder und ebay holt sich das dann beim verkäufer wieder ab

am 15. März 2007 um 16:04

Geh erst mal mit allen Papieren in Deine Bank, - nicht anrufen- und frag, ob Rückbuchen oder Kontaktaufnahme durch die mit der anderen Bank geht. Ggf. wer Inhaber des Kontos ist.

Musst Du rausfinden, weil wenn das alte Konto auch auf ihn lief, hast Du ja erfüllt.

Bei e-bay gibt es so eine Abteilung - was tun, wenn was falsch läuft. Das mal alles durchlesen und auch das Forum, wo sich die ganzen Verzweifelten austauschen. Da hab ich damals gute Tips gefunden.

Die e-bayer selber sind ziemliche Luschen und machen fast nichts.

Ist ein US System: Kohle rausziehen, Rest sch-egal.

Das mit der Kontonummer klappt leider, man kann die Kontoverbindung selber wechseln.

Bei teureren Sachen drucke ich mir -schon aus Faulheit- immer die Angaben aus. Ansonsten rauskriegen, wo das Geld -angeblich falsch- hin ist und Herausgabe fordern.

Übel, da haben wir alle Angst vor. Grüsse benny

Zitat:

zur not hilft da noch der käuferschutz aber das kostet dann 25€ gebühren. dort bekommst du dein geld von ebay wieder und ebay holt sich das dann beim verkäufer wieder ab

käuferschutz kannste bei ebay sowas von vergessen.

von 288eus, würde ich bei einem durchkommen meines anliegens gerade mal 175!!!eus wieder bekommen!!

lachhaft sowas.

der beste weg is der meines vorredners! wenn er nicht ausdrücklich drauf hingewiesen hat, das es ein anderes konto ist, muss er gucken was is. hat er es getan, is es dein problem das geld ausfindig zu machen!!

ja das stimmt wohl.

zitat ebay: Ihre Kosten werden bis zu einer Höhe von EUR 200,00 erstattet (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25,00 ).

also man bekommt maximal 175€ wieder, egal was man bezahlt hat aber 2 kotflügel werden ja keine 300€ kosten?

 

mfg bootvirus

am 15. März 2007 um 16:30

Also ich mach e-bay mit Ausland nur noch mit Paypal. Guck mir genau die ganzen Bewertungen an und biete bei manchen Leuten dann nicht. Und trotzdem wirds mich mal erwischen.

Und Kotflügel u.ä. fürn Opel holst Du eben das nächste mal günstig vom Schrott.

Vielleicht wirds ja noch. Kannst ja berichten.

am 15. März 2007 um 18:00

ich würde sagen dass du deinen teil vom kaufvertrag eingehalten hast. wenn er die falschen kontodaten angibt, ist das sein problem. geh zur polizei, zeig ihn an. so kriegste zwar dein geld net wieder aber wenigstens etwas.

am 15. März 2007 um 18:29

Ich kann das nicht verstehen. Was hat deine Bank mit dem Betrag gemacht, das auf ein nicht existierendes Girokonto überwiesen wurde?

Als allererstes würde ich mal persönlich bei der Bank vorsprechen.

 

Hat das angegebene Konto dem Verkäufer gehört?

am 15. März 2007 um 19:34

Wenn man Geld auf ein nicht-existentes Konto überweist,wird das eigentlich automatisch zurück auf dein Konto gebucht. So kenn ich das zumindest...

Wenn aber tatsächlich falsche Kontodaten angegeben wurden, dass Konto aber mit der Kontonr. und BLZ stimmt, dann landet das Geld dort. Der Name des Empfänger ist dabei eigtl. scheiß egal.

In solchen Fällen wird es dann immer schwer, mit dem Wiederbeschaffen des Geldes.

Soweit ich weiß, kann man nur Lastschriften zurückbuchen - nicht aber selbstgetätigte Überweisungen (es sei denn, sie wurden noch nicht von der Bank durchgeführt).

am 15. März 2007 um 19:37

Zitat:

Original geschrieben von Wallikroete

auf ein nicht existierendes Girokonto überwiesen wurde?

das macht egtl keine bank...

Zitat:

Original geschrieben von Wallikroete

Ich kann das nicht verstehen. Was hat deine Bank mit dem Betrag gemacht, das auf ein nicht existierendes Girokonto überwiesen wurde?

Als allererstes würde ich mal persönlich bei der Bank vorsprechen.

 

Hat das angegebene Konto dem Verkäufer gehört?

wieso...? wer sagt denn das es auf ein nicht existierendes konto gegangen ist...? das war schlicht und einfach nen falsches...

polizei tut sich da mehr als schwer... kann man eigentlich schon die hoffnung begraben...

Themenstarteram 16. März 2007 um 9:37

na ja habe ihn jetzt erstmal eine frist gesetzt das wenn in einer woche nicht das geld oder die kotflügel da sind geht die sache zum anwalt und dann kümmert sich der dann drum, god sei dank habe ich eine Rechtschutzversicherung! die kotflügel kosteten 180€!

reschu is aber bestimmt mit 150 euro selbstbeteiligung?

würde ich erst ohne versuchen... wenn sich nach deiner frist nix tut, anzeige und mahnbescheid... wenn sich dann noch nix getan hat und es zu ner verhandlung kommt kannste allemal noch zum anwalt gehen.

PS: wenn das konto nicht existent wäre, hätte er erst nen abgang aufm konto und anschließend wieder ne gutschrift mim selben betrag... die kohle kann ja nicht im nirvana verschwinden.

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