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Eben beim TÜV zum Eintragen des KW Gewindes und der Spurplatten

Themenstarteram 30. Mai 2007 um 12:13

Hi Leute, ich war gerade beim TÜV um mein KW-Fahrwerk nebst Spurplatten abnehmen zu lassen. Der Prüfer hat sich so richtig Zeit gelassen, es hat eine gute 3/4 Stunde gedauert. Dabei war die ganze Palette mit Verschränkungstest, Rüttelplatte und ausgiebiges Nummernvergleichen. Beim Verschränkungstest waren die 335mm von Nabenmitte zur Bördelkante nebst 10mm-Spurplatte gerade so in Ordnung. 15er-Platten wären da nicht durch gekommen. Mit den 15er hinten ging alles in Ordnung (ist dort ja auch höher). Was mich nun stört ist, dass die Maße (Abstände zu Bördelkanten) nun genau in dem Gutachten drinn stehn. Wie verhält sich das Ganze nun, wenn ich die Höhe des Fahrwerks verändern möchte - jedesmal zum TÜV? Übrigens, dass Ganze hat EUR 45,- gekostet zzgl. EUR 5,50 für die grüne Feinpartikelplakette...

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37 Antworten

Re: Eben beim TÜV zum Eintragen des KW Gewindes und der Spurplatten

 

Zitat:

Original geschrieben von SKYPHOTO

...Wie verhält sich das Ganze nun, wenn ich die Höhe des Fahrwerks verändern möchte - jedesmal zum TÜV? ...

Genau, da Du ja eine bauliche Veränderung vornimmst (die Höhe des Fahrzeugs ist ja im KFZ-Schein eingetragen).

Gruß

TT-Fun

Hä ???

Kann ja wohl nicht sein das ich mir ein Gewindefahrwerk vom Tüv abnehemen lasse und dann trotzdem wieder jedesmal beim Tüv vorfahren muss wenn ich was an der Höhe verändere,oder etwa doch ??!

du bist ja lustig ,natürlich muss man das TEORETISCH ;)

ich hab nen bekannten bei bilstein ,der hat mir gesagt wenn ich bei ihm das gewindefahrwerk kaufe ,bauen die mir das ein und schraiben das auf die höhe ,bei der die fahreigenschaften am besten sind.

normalerweise schraubt man nicht wild an seinem fahrwerk rum ,so wie es einem gerade passt ;)

das ist doch kein spielzeugauto!

wenn du ein ordentlichen fahrwerk hast ,sollte man sich das auch ordentlich einstellen lassen und dann auch so fahren!

nicht immer hoch und runter und hoch und runter!

ihr glaubt nicht wieviel konfort und an fahreigenschaften dabei verloren gehen ,da es ein normaler mensch in seiner garage oder werkstatt garnicht optimal einstellen kann!

ihr seit echt witzig!

aber für die normale straße und für uns normalos recihts wohl gerade........

Themenstarteram 30. Mai 2007 um 15:22

Zitat:

Original geschrieben von daffy1234

nicht immer hoch und runter und hoch und runter!

Hi, neee, nicht immer rauf und runter, sondern nur wenn mir der Zustand so wie er jetzt ist nicht gefällt. Ich überlege, ob ich hinten noch wenige Millimeter runter lassen soll. Also muß ich dann wieder zum TÜV, weil ich ein paar Millimeter tiefer gestellt habe. Das gibt eine schöne Sammlung an Änderungsabnahmen....

Zitat:

Original geschrieben von morpheus101

Hä ???

Kann ja wohl nicht sein das ich mir ein Gewindefahrwerk vom Tüv abnehemen lasse und dann trotzdem wieder jedesmal beim Tüv vorfahren muss wenn ich was an der Höhe verändere,oder etwa doch ??!

Was ist daran so schwer zu verstehen ? Wie ich schon sagte, gibt es in Deinem Schein die Ziffer 13 (H).

Hier steht die Höhenangabe schwarz auf weiß FEST !

Ob Du jetzt nur Tieferlegungsfedern verbaust oder ein schraubbares GWF (letzteres macht es einfacher, die Höhe zu verändern) ist hierbei egal.

Letztendlich gibt es einerseits einen PKW-Mindestabstand zum Boden ( 9cm?) - andereseits könntest Du Dein Fahrwerk soweit runterschrauben, bis der Radkasten auf dem Reifen schleift.

Beides würde mit einem GWF möglich sein aber die Tüv-Abnahme erfordern, bzw. niemals bestehen.

In der Abnahme meines GWF (habs noch nicht direkt im Schein eintragen lassen) steht z.B. die Anzahl der Windungen drin, die eingestellt wurden.

Gruß

TT-Fun

Themenstarteram 30. Mai 2007 um 15:30

Zitat:

Original geschrieben von TT-Fun

Wie ich schon sagte, gibt es in Deinem Schein die Ziffer 13 (H).

Hi, der TÜV hat in dem Änderungsgutachten den ganzen Kram in Ziffer 22 zusammen gefasst, in 13 wurde nichts geändert. Ich denke, weil er die Gesamthöhe nicht messen konnte, hat er in 22 die Höhen Radnabenmitten zu den Bördelkanten gemessen (auf den Millimeter genau und fünfmal das Ganze (pro Rad)....

Themenstarteram 30. Mai 2007 um 15:35

Was mich da noch interessiert. Wie habt Ihr eure 15er bzw. 20er Spurplatten bei </= 355mm an den Vorderrädern durch den TÜV bekommen? Bei einigen von euch hier sind die Räder ja nur ein paar Millimeter von den Bördelkanten entfernt - bei mir sind es vorne 2 und hinten 3cm. Beim Verschränken war vorne nur noch soviel Platz, dass der TÜVer mit einem Holz, was vielleicht 2mm hatte, dazwischen kam.

Mindestbodenfreiheit liegt soweit ich weiss bei 10cm ( wenigsten "theoretisch ).

Ist mehr oder weniger auch ne Grauzone einerseits müsstest Du jedesmal beim verstellen abnehmen lassen, aber bei paar milimeter das kontroliert keiner genau würde ich sagen außerdem " setzt " sich der Wagen ja auch etwas mit der Zeit.

Desweitern verändert Du bei größerer Verstellung ja auch die Spur bzw den Sturz.

Ich hatte mal eins beim Golf war eingetragen aber vorne etwas tief geraten, na und da hab ich so 8mm hochgekurbelt da kräht kein Hahn mehr nach ansonsten hätte ich mich mit " Der hat sich wohl gesetzt " was ja auch wirklich etwas der Fall ist rausgeredet.

Dei meisten Tüvonkels wiessen doch auch garnet so genau wie die messen sollen hatte Restgewinde eingetragen damals das hat der so schepp mit nem Zollstock gemessen.

Also mach dich net verückt wegen paar millimeter, haupsache eingetragen!

Nochn tipp : Wenn Du es ganz neu hast erstmal so 100 km fahren

dann Spur usw einstellen und auch die Höhe !

Spur und Sturz sollten natürlich so " einigermassen passen"!

es gibt ne gewisse toleranz dabei ,die federn setzetn sich ja mit der zeit auch ein paar mm ohne das man was verändert ,da wird nciht direkt umgetragen usw. ich rede hier über grobe veränderungen an der höhe ,zb im winter mal ganz hochschrauben und im sommer wieder ganz runter ;) der rest steht oben!

spurplatten eintragen ist so ne sache die man nicht unbedingt auf alle übertragen kann ;)

je nach REIFEN ,FELGE kann man auf den tt sehr unterschiedliche dicken von spurplatten packen ;)

wichtig ist zum ersten das nichts im radkasten schleifen kann und das der REIFEN (profil) nicht übersteht ,wenn die felge ein bischen übersteht ,ist das nicht so schlimm!

und dann kommt es noch auf den prüfer an!

 

also ein bischen drehen kannst du an deinem fahrwerk noch ,aber wenns halt wieder nen cm wird ,musste nochmal hin! hättest ja erst testen können wies sich anfühlt bevor du es eintragen lässt ;)

gruß michael

10cm ;) ??? *g* wohl das c vertauscht!

hab den post erst jeztzt gelesen ,hab wieder zu langsam getipt :D

Bei meinem wurde die Anzahl der Windungen, die eingestellt sind, eingetragen.

D.h., der Prüfer kannte sich wohl in Sachen "setzen" aus.

Würde ich jetzt etwas runter oder rauf schrauben, stimmt die Anzahl aus Ziffer 22 nicht mehr und ich müßte zum Tüv.

Gruß

TT-Fun

Themenstarteram 30. Mai 2007 um 15:49

Im KW Teilegutachten stehen 8cm bei festen und 7cm bei formelastischen Bauteilen. Bei mir sind es 9cm bis zu den vorderen unteren Gummilippen.

die windungen zählen ist das einzigste was der prüfer machen kann um sicher zu gehen ,das keiner mehr dranrumschraubt! obwohl du dann ja noch teller unterlegen könntest :D

Themenstarteram 30. Mai 2007 um 15:55

oder du läßt dir in einer Werkstatt noch zwei drei Gewindegänge mehr reindrehen - dann hat sich definitiv der TÜVler verguckt....

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