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eberspächer und tüv - unglaublich
nabend gemeinde,
ich habe gestern unglaubliches erlebt und brauche eure meinungen, hilfe und gute ideen!
also: fahre einen 89er KY ex-BW mit eberspächer DA6 diesel-zusatzheizung (die schon bei kauf vor 3,5 jahren nicht betriebsbereit war). was kaputt ist, kann ich nicht genau sagen, vielleicht nur ein relais oder so, abert ich brauche sie auch gar nicht. beim letzten tüv vor zwei jahren - heizung war bis 1999 betriebsgültig, kennzeichnung auf der brennkammer - meinte der typ vom tüv nord (hh, große bahnstr.), das sei ja so nicht in ordnung.
aber er könne sie ja stillegen - kaum gesagt, schon hatte er mit einem knips (ich konnte nicht erkennen, was er genau gemacht hatte) irgendein kabel durchtrennt und meinte, die sache sei so in ordnung. ich habe natürlich innerlich gemurrt, aber nix gesagt, der tüv war mir wichtiger. alles in ordnung, dachte ich mir.
bis gestern.
da bin ich nämlich wieder zum tüv, der vogel fracht auch noch: ham sie ne zusatzheizung, ich sach noch: ja, aber die ist beim letzten tüv stillgelegt worden. das sei ja komisch, es steht ja nix im fahrzeugschein drin.
hm, sach ich, komisch, aber ich hätte es ja gesehen, dass etwas dran gemacht worden sei vor zwei jahren. wir würden es ja sehen, wenn wir unter dem wagen stehen. na gut, meinte der vogel.
wir stehen unter dem wagen, ich erkenne nix, er auch nicht, guckt mich komisch an und sacht: nun müssen sie die aber bei ner technischen prüfstelle stilllegen lassen, hier ginge das nichjt. wa das denn überhaupt sei. toll - ich stand als lügner da!!!
war ein bisschen gepisst der typ, hat dann gemurrt, bremsen seien ja runter, achsmanschetten hinten undicht, hupe röhrt - also wiedervorführen.
oh mann, ich dahcte ich spinne. ich sehe das irgendwie nicht ein, für eine vorher schon nicht benutze, nicht funktionierende, dann auch noch vpm TÜV unbrauchbar gemachte DA6 auch noch wieder eine stilllegungsgebühr zu zahlen.
also: hat jemand eine gute idee, wie ich für kleines geld (bulli=hobbycar) die DA6 doch irgendwie betriebsfähig und auch betriebsgenehmigt bekomme?
danke für alle schlauen kommentare und ideen, die helfen!
FOFFTEIN
ruegenwalde
Beste Antwort im Thema
Ich möchte es nochmal deutlich machen:
Die EG2001/56 von Eberspächer gilt für Luftheizungen ab dem Baujahr 2001.
Alle Heizungen VOR 2001 müssen weiterhin alle 10 Jahre auf Dichtigkeit der Brennkammer geprüft werden.
Gruß
Volkmar
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21 Antworten
das einfachste wäre doch einen tüver zu suchen, der drüber hinweg sieht oder die standheizung vollständig abzubauen...
denn die genehmigung hängt vom alter der brennkammer ab... die dürfen nicht älter als 10 Jahre sein weil die gefahr besteht, das sich irgendwann risse bilden und abgase ins fahrzeuginnere kommen...
allerdings meine ich mal gehört zu haben, dass das gesetz mit den 10 jahren nicht mehr gültig ist und es egal ist wie alt die brennkammern sind
ich wollte meine brennkammer deshalb auch mal gegen eine neue tauschen, das war mir aber viel zu teuer... hatte aber mit der alten bei den letzten beiden malen tüv zum glück keine probleme...
und vor eventuellen abgasen schützt mich ein CO-Warner marke eigenbau im Innenraum (hoffe ich)
viel glück beim tüven...
Ich kann dir sagen, was ich mit meiner Brennkammer gemacht habe. Aber das wäre eher was für 'ne PN; du verstehst?
Gut das mit den Manschetten usw., da het er recht. Das musst du machen. Da kommst du nicht drumrum, solltest du acuh nicht. Hast ja selber nur Nachteile von. Aber das wirst du sicher auch so sehen.
@ volkmar: ja, mit den anderen sachen hat der hampel natürlich recht, insbesondere die bremsen.
aber mich würde ja interessieren, was du mit der brennkammer angestellt hast. PN?
an alle anderen: bitte weitere infos!
danke!!!
AAAALSO:
Die sache mit der Standheizung:
Dein Tüver oder ICH bin falsch informiert:
Die Regelung mit der Prüfpflicht entfällt schon seit mehreren Jahren!! (nach dem was ich schon von mehreren Leuten gehört habe)
Meine ist auch schon über der Zeit, ich hab auch einen BW-Bus von 88, und problemlos eine VOLLABNAHME nach §21 bekommen!
Also lass dir da nix erzählen!
Meine Standheizung ist auch nicht eingetragen, WARUM AUCH?! Das ist original so ausgeliefert worden, hat also sowiso eine ABE bzw ist Bestandteil der des Fahrzeuges!
Ahhhh: Rundschreiben der Tüvstellen doch noch gefunden
http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=606842
Ergo: Kann , sollte, aber NICHT Muss!
Gruß,
Thibaut
Moin,
Dein Problem ist nicht die Heizung, sondern der Fehler, sich den strengsten TÜV in Hamburg ausgesucht zu haben. Jeder, der sich mit alten Autos befasst, macht um die Station einen weiten Bogen. Schick mir mal ne Mail (keine PN), dann kriegste ne Adresse, wo das im regelfall völlig problemlos abgeht und wo ich mit meinem Bully und seiner 23 Jahre (aber nur ca 200 betriebsstunden) alten Eberspächer hinfahre.
Gruss
Harro
Ach ja, wegen dem In stand setzen:
Neben deinem abgeschnittenen Kabel ist mit etweas Glück nur eine Sicherung durch.
Oder, da du ja eine von der BW hast: Wenn du einen ex Funkbus hast wurde wahrscheinlich bei der Demontage der Einbauten ein falsches Kabel durchgezwickt.
Such mal hier im Forum nach "Standheizung DA6" da wirst du mehrere Links zu einer Rep. und Bedienungsanleitung finden.
Gruß,
Thibaut
wenn du sie nicht brauchst, bau sie doch aus, bringt gutes geld...
Da will ich gleich mal einhaken: ich habe noch eine (na eigentlich zweieinhalb) B2L liegen, die ich gerne einbauen würde wenn sich der Aufwand mit TÜV etc. in Grenzen hält.
Muss ich den Wärmetauscher nun nach zehn Jahren abnehmen lassen oder nicht (250 EUR)?
Muss ich das Teil beim TÜV abnehmen und eintragen lassen oder reicht eine ABE (habe ich nicht, da aus einem alten Joker)?
Hat jemand eine Prüfanweisung für den Drucktest? Den würde ich im Zweifelsfall selbst machen.
Danke, Ulfert
Zitat:
Original geschrieben von Ulfert
Muss ich den Wärmetauscher nun nach zehn Jahren abnehmen lassen oder nicht (250 EUR)?
Du musst und die Kosten liegen eher bei 600.- € für eine neue Brennkammer. Der Entfall der Prüfvorschrift bezieht sich nur auf neuere Heizungen, die sind auch anders konstruiert.
Grüße
Kai
Zitat:
die Kosten liegen eher bei 600.- € für eine neue Brennkammer.
Ich hatte schon mal eine Firma, die den vorhandenen Wärmetauscher prüfen und für weitere 10 Jahre freigeben wollte. War mir dann aber zu umständlich, zusätzlich zu allem Abnahmekram...
Ich möchte es nochmal deutlich machen:
Die EG2001/56 von Eberspächer gilt für Luftheizungen ab dem Baujahr 2001.
Alle Heizungen VOR 2001 müssen weiterhin alle 10 Jahre auf Dichtigkeit der Brennkammer geprüft werden.
Gruß
Volkmar
Sers...
Bahh, ehe ich mir dann 10 Jahre später den Kram nochmal geben würde, würde ich die Luftheizung rauswerfen und mir auf Ebay eine Hydronic schießen....
Die Luftheizung kann man dann prima verwenden um den Schrebergarten oder ain Patryzelt zu heizen, ganz ohne TÜV.
Ma ehrlich, wenn ich meine DA6 länger betreibe hätte ich eh ne platte Batt., über nacht laufen lassen kannste schon allein wegen der Geräuschentwicklung vergessen.
So, und wenn du wach bist: Den gestank von der, sollte sie undicht werden, den riechst du! und zwar Massivst!
Mag sein das man CO nicht riecht, abe ich habe noch keinen Riss gesehen der CO aber keine restlichen Abgase durchlässt
Weiß jemand wie das mit den wasserheizungen aussieht? sind die einfach zu verbauen oder ist das mehr aufwand als die Luftheizungen?
Wie schauts bei denen mit dem Stromverbrauch aus?
Gruß,
Thibaut
@volkmar:
Hast Du denn über die Prüfvorschriften Infos?
Und wie ist das mit der Eintragung: ABE oder TÜV-Abnahme mit Eintragung?
Grüße, Ulfert
Da kannich dir leider nichts weiter zu sagen.
Also Prüfvorschriften: keine Ahnung.
Was meinst du mit Eintragung? Eine "neue" in den Bus bauen?
Gruß
Volkmar