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EDS Software aufspielen oder nicht? Tüv

Opel Vectra C
Themenstarteram 5. März 2011 um 13:45

Hallo zusammen!

Habe seit letzten Sommer das IPF System von EDS.

Über den Winter hatte ich orginal Software drauf.

Da ich im April zum Tüv muss wollte ich gerne eure Meinung hören.

Fahre ich besser mit der orginalen Software zum Tüv oder kann ich

ohne Probleme mit geänderten Softwarestand hinfahren?

Kann es Probleme geben, wenn eine Leistungssteigerrung drin ist?

Oder merken sie beim Tüv überhaupt das eine andere Software drauf ist?

Was sind eure Erfahrungen und Tips dazu?

 

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17 Antworten

Da Du Dir ja das Gutachten bei EDS besorgt hast und die Leistungssteigerung vorschriftsmäßig hast eintragen lassen, muß man ja um seine Versicherungssumme anzupassen, ist es selbstverständlich kein Problem mit der Leistungssteigerung zum TÜV zu fahren *duckundweg*

Wenn alles ordungsgemäß eingetragen ist gibt es keine Probleme.

Themenstarteram 5. März 2011 um 15:34

Natürlich alles ordnungsgemäß!!!

Habe nur mal gelesen das es vorkommen kann das die Steuergräte nicht mehr angesprochen werden können nach dem Flashvorgang.

Und der Tüv muss doch an bestimmte Daten zwecks AU, oder täusche ich mich?

Mach dir mal kein Kopf, du kannst getrost zum Tüv fahren, denn du bist ja vorbildlich und alles ist eingetragen!;)

Du könntest selbst hinfahren, wenn du die Leistungssteigerung nicht eingetragen hättest und selbst das AGR raus programmiert wäre, denn solange keine Fehler abgelegt sind bestehst du die Abgasuntersuchung.

Gruß Jan

 

Haha...

Beim 2.8er kann man nichts sehen. Zumindest die Dekra nicht. Es sollte jedoch keinen Unterschied geben.

Bei der Dekra war ich vor zwei Wochen um den Wagen durchchekcken zu lassen und er hat nichts gesehen an der Software. Alles super sachta ;-)

Mit Gutachten hat sich die Frage ja aber tatsächlich einfach erledigt.

Schönen Gruß

am 5. März 2011 um 17:19

kannst drauf lassen

bin selbst im November zum TÜV mit Software und sogar AU mit NOPRECAT Software (Vorkat rausprogrammiert)

ales bestanden

der tüv sieht gar nichts, nicht einmal mein vorkatersatzrohr und für die phase interessieren die sich auch nicht.

wenn du sogar alles eingetragen hast brauchst du dir eh keine sorgen machen.

MFG

Da muß ich den Thread jetzt doch nochmal vorkramen.

Ich war gestern bei EDS und hab die Phase 1 aufspielen lassen. Ein Gutachten hab ich allerdings nicht bekommen. Gibt's das nur für manche Motortypen? Die meinten dort auch, dass es so erst Mal nicht zulässig sei.

Leider gibt es für den 3,0CDTI kein Gutachten!

Die Frage ob es legal oder illegal ist kannst du dir sicher selber beantworten...:)

Gruß Jan

Legal, illegal...Schei$$egal

Mal im ernst, natürlich ist mir das nicht egal. Gibt es die Möglichkeit einer Einzelabnahme, wie bei Anbauteilen? Wie kommt denn das Gutachten für die anderen Motoren zustande?

Da die Nachfrage einer Leistungssteigerung z.B. beim Z19DTH viel höher ist, bietet man hierfür auch ein Teilegutachten an!

Einzelabnahme? Ich glaube das ist nicht möglich, wenn ja, dann wird es richtig teuer!

Gruß Jan

Zitat:

Original geschrieben von tobi0976

Legal, illegal...Schei$$egal

Mal im ernst, natürlich ist mir das nicht egal. Gibt es die Möglichkeit einer Einzelabnahme, wie bei Anbauteilen?

Geht aber wird sehr teuer. Abgasgutachten erstellen, Leistungsmessung, Ermittlung der neuen Höchstgeschwindigkeit und was weiß ich noch. Da kannste paar tausend euro locker machen.

 

Pfeif einfach auf die Eintragung und fahr so, bekommt ja eh keiner mit.

@Roadrunner 16V

Bin auf der HP der Dekra fündig geworden. Die sagen Abgasgutachten, Fahrwerksgutachten (hauptsächlich Bremsen natürlich) und Leistungsprüfstand. Allerdings keine Kosten.

Wobei ich ja schon eine Messung auf dem Leistungsprüfstand von EDS habe. Und da der Betrieb ja TÜV-Zertifiziert ist, sollte zumindest das doch gültig sein.

Ist denn die Bremsanlage die gleiche wie in einem anderen Modell? Besonders geschickt wäre es natürlich, wenn es eine von einem Modell mit serienmäßig noch mehr Leistung wäre. Da könnte mir vielleicht Opel direkt weiterhelfen indem die mir das bescheinigen. Das würde denen ja als Entscheidungshilfe dienen und käme quasi einem Gutachten gleich.

Allerdings beim Abgasgutachten ist halt Ende. Wobei sie da ja eigentlich nur die Werte aus dem Steuergerät auslesen müßten. Und wenn die i.O. sind...

Beim 1,9DTH ist es absolut problemlos. Bei der HU bzw. AU merkt da kein Mensch was!

Sowohl die "neue AU" mit Auslesen des Fehlerspeichers als auch die "alte AU" mit dem Trübungswert wurden mit meinen beiden problemlos bestanden.

Ich habe zwar für beide das Gutachten aber bisher nicht eingetragen. Weder hat einer was bemerkt noch war Irgendwas auffällig.

Vermutlich wird das auch bei allen anderen Phasen so sein.

Ein Abgasgutachten kostet mehrere Tausend €, das ist klar. Deshalb gibt es bei den üblichen "Verdächtigen" auch nur für die Modelle mit hohen Stückzahlen überhaupt ein Gutachten. Sonst rechnet sich das Ganze nicht mehr.

Fahr einfach so damit oder geh wieder auf die Opel Software zurück. Im Prinzip ist es zwar illegal, aber wer sollte das überhaupt bemerken bzw. nachweisen können? Gibt es Fälle wo nach einem Unfall das Steuergerät überprüft bzw. ausgelesen wurde? Mir ist da nichts bekannt, ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren wenn da ein Risiko bestehen sollte.

Gruß

MW1980

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