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Ehefrau auf Zweitwagen versichern!?! gleiche Prozente!?!?!

Themenstarteram 1. Juli 2010 um 11:44

Hallo Leute der Motor-talk.de gesellschaft...

mein Problem lautet:

ICH: 23 Jahre jung SF 5 als Erstwagen versichert und Unfallfrei gefahren ( HUK 24 )

EHEFRAU: 22 Jahre jung SF 4 als Zweitwagen des Schwagers ( Schwester seite ) versichert und auch Unfallfrei gefahren ( Sparkasse Versicherung )

Ich möchte gerne meine Ehefrau auf mich versichern, damit der Schwager sein Zweitfahrzeug ( was demnächst gekauft wird ) in den nächsten 6 Monaten auf sich als Zweitwagen versichert...

ist es möglich meine Frau als Zweitwagen zu versichern, mit den gleichen Prozenten wie sie bei ihrem Schwager hatte??

habe was mitbekommen von ein Mindestalter von 23 Jahren, stimmt das??

würde mich freuen wenn es ein paar antworten gibt

 

lg

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26 Antworten

Deine Frau soll also mit ihrem Fahrzeug zu deiner Versicherung wechseln, sozusagen als dein 2.Fahrzeug mit ihr als Halter?

Die Schadensfreiheitsklassen kann man unter bestimmten Umständen übertragen, aber da es sich nicht um Verwandte 1. grades handelt und der Schwager die SF-Klasse des 2.Wagens wohl ja selbst nutzen will, fällt das raus.

Also müsstest du/sie bei SF1/2 wieder anfangen, es sei denn deine Versicherung macht eine Sondereinstufung. Ob und welche kann dir nur deine VS sagen.

Mir ist zwar absolut neu, daß mein seine Frau als Auto versichern kann, aber "Nichts ist unmööööglich;)

Wie schnell ist sie denn und was schluckt sie auf 100 km?

Aber im Ernst, wenn es keine Sondereinstufung war, ist es möglich, den SFR zu übernehmen.

Da die Zuschläge für junge Fahrer unterschiedlich sind, solltest du die beim Vergleich berücksichtigen, denn zahlen mußt du in €uro, nicht in Prozenten.

aber nicht ohne Probleme vom Schwager und auch nicht, wenn dieser die SF-Klasse eben nicht freigibt, weil er sie selbst nutzen will.

Themenstarteram 1. Juli 2010 um 12:03

das ist ja egal ob ich der Halter bin oder sie, hauptsache ich bekomme sie als Zweitwagen auf mich zugelassen!!!

ist das richtig das man nur soviel an SF Jahre angerechnet bekommt wie man selber höchstens fahren kann??

das währe in ihrem Fall 4 Jahre also SF 4 als Zweitwagen....

aber es kann doch nicht sein das z.b. ein ältere Fahrer von 35 Jahren als Zweitwagen 17 Jahren lang fuhr und jetzt zum wechsel wieder mit 1/2 anfängt??

was ist wenn meine Frau sich als Hauptversicherer selbst versichert???

was würde sie da für Prozente bekommen?

lg

Klar kann sie den Wagen auch direkt auf sich versichern, mit der 3 jahresregelung fängt sie auch dann bei SF1/2 an

Ja genau, mann kann nicht mehr Schadenfreiheie Jahre übernehmen, wie man selbst seit FE-besitz erfahren hätte können.

Wenn jemand bei einer anderen Person ein KFZ als 2.Fahrzeug versichert hat, sinkt dort ja auch die SF-Klasse. Soweit so gut, jedoch muss der Vertragsinhaber die SF-Klasse zur Übertragung freigeben, will die nun jemand anderes übernehmen.

Nun aber zum eigentlichen Problem.

Aufgrund der Tatsache, dass eine Zeitlang viel Schindluder damit getrieben wurde und rege Handel mit irgendwelchen ruhenden Verträgen herrschte wurden die Vorraussetzungen für die Klassenübernahme angepast, so dass i.d.R. nur noch ziwschen Verwandten 1. grade sowie Lebenspartnern die SF-Klassen übertragen werden können.

Also keine Übernahme von Schwägern, Nachbarn oder dem Schornsteinfeger.

Hat also jemand 17 Jahre lang den 2 Wagen eines bekannten gefahren udn meldet dann ein Fahrzeug auf sich selbst an, startet man nunmal, abgesehen von Sondereinstufungen, bei SF 1/2. Auch mit 17 Jahren unfallfreiem Fahren.

Schadenfreies fahren ist schon schön, jedoch brauchts eben einen Vertrag auf den das ganze gut geschrieben wird. Hat man aber nunmal keinen Solchen, fängt man eben beim Einstiegstarif an.

Man bekommt keine SF-Klassen von der Versicherung geschenkt für sicheres Fahren sondern muss diesen Rabatt erwerben.

Themenstarteram 1. Juli 2010 um 12:16

das heißt ich könnte die Prozente von dem Schwager meiner Frau übernehmen, NUR wenn der Schwager es freigibt die Prozente nicht zu brauchen???

kann dann meine Frau mit SF4 bei mir weiter fahren?

wie folgt sowas dann ab???

Themenstarteram 1. Juli 2010 um 12:17

darf ich überhaupt schon ein Zweitwagen generrel bei allen Versicherungen mit einem Alter von 23 Jahren versichern bin bj. 87

am 1. Juli 2010 um 12:21

Moin,

mal so am Rande gefragt... Hast Du schon mal einen Versicehrungsvetreter bei Dir vor Ort gefragt?

Und Ja, Du darfst auch schonn einen Zweitwagen auf Dich versichern, bist schon alt genug dafür :D

Gruss

Marcus

nein, vom Schwager kannst du/deine Frau i.d.R. eben keine SF übernehmen, weils keine Verwandschaft 1. Grades ist.

Und ja er müsste die SF-Klasse frei geben damit diese überhaupt übernommen werden könnte. In diesem Fall würde der Schwager aber selbst erneut bei SF 1/2 für den 2.Wagen anfangen.

Du kannst auch mit 18 Jahren schon 5 Fahrzeuge auf dich anmelden, da brauchts keine 23 Jahre alt zu sein.

Du bringst da wohl was leicht durcheinander mit Fahrern unter 23 Jahre oder durch die es generell einen Aufschalg auf die Prämien gibt.

Themenstarteram 1. Juli 2010 um 12:26

bis jetzt nicht weil ich mit der HUK24 sehr zufrieden bin und biust jetzt Jahr für Jahr die günstigste für mein Fahrzeug ist....

welche Versicherung kann man den empfehlen?

Themenstarteram 1. Juli 2010 um 12:28

aber es zählt jan icht nur die Verwandschaft 1. Grades sondern doch auch ,,in häuslich gemeinschaftliches wohnen,, oder wie das auch heißt

ja, damit ist aber ansich die Lebensgemeinschaft (ehe, eheänliche Gemeinschaft) gemeint und nicht der Schwager der ein Stockwerk höher oder 3 Straßen weiter wohnt.

Wohnt euer Schwager mit euch in einer Wohnung?

am 1. Juli 2010 um 12:31

Moin,

lieber TE. Du kannst jeden Deiner Beiträge recht lange editieren.... und musst nicht im Minutentakt, wenn Dir grade mal noch ein Satz eingefallen ist einen neuen Beitrag schreiben.

Da Du ja schon ein paar Tage das Forenleben kennst ist Dir sicherlich der Begriff FAQ bekannt.... den gibt es auch hier im Bereich Versicherung. Dort findest DU unter anderem diesen Hinweis zur beantwortung einer Deiner Frage.

Gruss

Marcus

Themenstarteram 1. Juli 2010 um 12:34

Bei Vertragsbeginn wohnten wir bei ihm mit im Haus, allerdings sind wir ausgeszogen um unsere eigenen 4 Wände zu haben...

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