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Ehefrau beschädigt mein Auto...

Themenstarteram 9. Februar 2010 um 16:39

So, jetzt ist es passiert und meine Frau ist in mein schönes Auto gefahren.

Beim einfahren auf unser Grundstück ist sie auf einer glatten Stelle weggerutscht und hat mir die Stoßstange beschädigt (gerissen und Lack ab).

Reguliert das ganz normal ihre KFZ-Haftpflicht oder gibt es da Besonderheiten, weil wir verheiratet sind?

Hatte jemand auch schon mal das Vergnügen seine Frau als Unfallgegner zu haben?

Gruss

Flo

Beste Antwort im Thema

Ich weiß nicht, aus  welchem Zusammenhang das Zitat gerissen wurde.

Es passt aber im vorliegenden Fall nicht.

 

Entscheidend ist nicht, wer das Auto versichert hat, sondern wem es gehört.

Das wird in aller Regel anhand der Zulassungspapiere geprüft:

 

Ist der Geschädigte der Eigentümer des schädigenden und des geschädigten Fahrzeugs, liegt ein Eigenschaden vor, der nicht versichert ist. Dabei indiziert der Eintrag in den Brief zumindest, dass man Eigentümer ist.

 

Gehören die Autos unterschiedlichen Personen, handelt es sich um einen Fremdschaden. Wer Versicherungsnehmer ist, spielt keine Rolle.

 

Hafi

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„Lief die Versicherung für beide Fahrzeuge auf den geschädigten Ehegatten, so steht nach den Versicherungsbedingungen ein Risikoausschluss der Leistung entgegen“, erklärt Rechtanwalt Arno Schubach, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Hinweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 25. Juni 2008, AZ: IV ZR 313/06. Helfen kann dann nur noch die Vollkasko-Versicherung, wenn eine solche abgeschlossen war.

Schubach empfiehlt deshalb, dass Ehepartner möglichst ihre Fahrzeug selbst versichern: „Dies ist meist ohne Kostennachteile möglich.“

Quelle: PM Versicherungsrechtsanwälte des DAV

Themenstarteram 9. Februar 2010 um 17:01

Danke für die schnelle Auskunft.

Gottseidank fallen wir nicht unter diese Zweitwagenregulierung, da meine Frau eine eigene KFZ-Versicherung hat....

Gruss

Flo

Ich weiß nicht, aus  welchem Zusammenhang das Zitat gerissen wurde.

Es passt aber im vorliegenden Fall nicht.

 

Entscheidend ist nicht, wer das Auto versichert hat, sondern wem es gehört.

Das wird in aller Regel anhand der Zulassungspapiere geprüft:

 

Ist der Geschädigte der Eigentümer des schädigenden und des geschädigten Fahrzeugs, liegt ein Eigenschaden vor, der nicht versichert ist. Dabei indiziert der Eintrag in den Brief zumindest, dass man Eigentümer ist.

 

Gehören die Autos unterschiedlichen Personen, handelt es sich um einen Fremdschaden. Wer Versicherungsnehmer ist, spielt keine Rolle.

 

Hafi

am 9. Februar 2010 um 20:16

Ganz so einfach kann man es sich m. E. mit der Antwort nicht machen. Ich muss da nochmal in mich gehen und nachdenken.

Vorerst folgende Frage: Ist deine Frau auch Halterin und Eigentümerin des Fahrzeuges, das sie versichert und gefahren hat? Umgekehrt dazu auch die Frage, ob du Halter und Eigentümer des durch dich versicherten Fahrzeuges bist?

Gruß

traumzauber

edit: 30 Sekunden können entscheidend sein, Hafi *gg*

Wow, das war mal richtig knapp...

:D:D

 

Aber umso besser, wenn wir das gleich sehen. Dann kann´s ja nicht so falsch sein.;)

 

Gruß

Hafi

Wenn beide Fahrzeuge auf dieselbe Person zugelassen sind kann man keine Ansprüche geltend machen hat mir mein Versicherungsmann erklärt. 

 

Wir haben diesen Fall. Versicherungsnehmer ist jeder Ehepartner selbst.

 

Ansprüche würde man gegen sich selbst stellen und das soll angeblich nicht möglich sein. 

Also. Sie ist in deiner Einfahrt ins Schleudern geraten und hat dadurch physischen Kontakt mit deinem Auto hergestellt, lese ich so heraus.

Da ich jetzt mal von angepasster Geschwindigkeit beim Einfahren in die Einfahrt ausgehe, kommt mir da spontan als Möglichkeit der Gedanke an mangelhaft durchgeführt Räumpflicht, was dann doch eher in Richtung Gebäudehaftpflicht gehen sollte.

am 11. Februar 2010 um 12:03

Zitat:

Original geschrieben von KarstenSchilder

Also. Sie ist in deiner Einfahrt ins Schleudern geraten und hat dadurch physischen Kontakt mit deinem Auto hergestellt, lese ich so heraus.

Da ich jetzt mal von angepasster Geschwindigkeit beim Einfahren in die Einfahrt ausgehe, kommt mir da spontan als Möglichkeit der Gedanke an mangelhaft durchgeführt Räumpflicht, was dann doch eher in Richtung Gebäudehaftpflicht gehen sollte.

Nein.

Zitat:

Original geschrieben von KarstenSchilder

...Gebäudehaftpflicht...

Die Ehefrau ist nicht mit dem Gebäude, sondern mit ihrem Auto in das Auto des TE gefahren.

Zitat:

Original geschrieben von Zahn

Zitat:

Original geschrieben von KarstenSchilder

...Gebäudehaftpflicht...

Die Ehefrau ist nicht mit dem Gebäude, sondern mit ihrem Auto in das Auto des TE gefahren.

Die Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz (so der korrekte Name) umfasst auch das zum Gebäude gehörende Grundstück.

Sie umfasst ebenfalls Schäden, die bei Dritten entstehen, z.B. durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.

 

Nur:

1. Ist Verursacherin eben nicht mit den Witterungsverhältnissen angepasster Geschwindigkeit gefahren- sonst hätte sie ja den Unfall nicht verursacht.

2. Hat sicherlich sogar die Unfallverursacherin bemerkt, dass wir Winter haben - und da hat man seine Fahrweise eben anzupassen.

3. Wenn es das Grundstück des TE ist, handelt es sich in Bezug auf diese Haftpflichtversicherung schon wieder um einen Eigenschaden.

 

Mal sehen was als nächste Idee hier kommt: Ich hätte da noch die Haftpflichtversicherung von einem altersschwachen Dackel meiner Oma anzubieten!

 

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Mal sehen was als nächste Idee hier kommt: Ich hätte da noch die Haftpflichtversicherung von einem altersschwachen Dackel meiner Oma anzubieten!

und was wäre, wenn der vor`s Auto gedackelt wäre?;)

 

Gruß

 

Delle :D

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

und was wäre, wenn der vor`s Auto gedackelt wäre?;)

Gruß

Delle :D

Dann wäre ihm das vermutlich nicht sehr gut bekommen und der Versicherungsvertrag könnte aufgrund Risikowegfalles demnächst storniert werden.

 

Ausserdem akzeptiert die Rechtsprechung bei kleinen Tieren (bis Stossstange) keine Rettungskosten durch Ausweichmanöver - hier gilt die Devise: Drüberfahren (ist nicht meine persönliche Meinung, sondern wird durch die Rechsprechung so gesehen - nur nochmal festgehalten).

*******automatisch Editiert, da Chat-Eieruhr in diesem Fred abgelaufen*******

 

Gruß

 

Delle :D

 

 

 

 

 

 

 

 

;)

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

Ausserdem akzeptiert die Rechtsprechung bei kleinen Tieren (bis Stossstange) keine Rettungskosten durch Ausweichmanöver - hier gilt die Devise: Drüberfahren (ist nicht meine persönliche Meinung, sondern wird durch die Rechsprechung so gesehen

Moooooooooment....

Diese Rechtsprechung ist -zum Glück- nicht mehr ganz aktuell: Stichwort geändertes Verhältnis des  Menschen zum Tier. Es wird konkret auf das "krasse Missverhältnis" zwischen gerettetem Tier und zuerwartendem Schaden abgestellt. Für Eichhörnchen und Igel sieht´s wohl noch immer schlecht aus. Aber der Dackel hätte gute Chancen...:D:D

 

Gruß

Hafi

 

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