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Ehemalige Einsatzfahrzeuge Privat Zulassen HOW TO !!!!!!
Servus Zusammen ,
Ich fahre seit Kurzem ein ehemaliges Notarzteinsatzfahrzeug und wollte euch mal berichten was alles dafür notwendig ist damit ihr auch in den Genuss kommen könnt.
Jeder weis das Einsatzfahrzeuge in der Regel sehr gut gewartet sind und kaum bis keinen Wartungsstau haben. Somit fiel auch mein augenmerk auf ein BMW E46 BJ2001 330 xD (Allrad) Notarzteinsatzfahzeug siehe Bild
https://i.ebayimg.com/00/s/MTIwMFgxNjAw/z/WloAAOSwjcVc9BJJ/$_10.JPG
Dieser war bei Kauf auf So-KFZ Notarzteinsatzfahrzeug geschlüsselt (Sontiges KFZ), und musste nun auf Personenkraftwagen umgeschlüsselt werden. Daher war eine Abnahme nach §21 StVZO Notwendig, aber wie erreiche ich die ??????
Punkt 1.
Die Lichthauben schwarz einfärben (Folierung oder Lackierung), und die Stromverbindung trennen ( in meinen Fall zusatzsicherungsträger bei der Reserveradmulde) Sicherungsträger Stillegen
Punkt 2.
Retroreflektierende Folie (Warnmarkierungs Streifen) entfernen. Diese habe ich in meinem Fall durch Hellgraue ersetzt. Darüber hinaus den 112 Schriftzug entfernt da geschütztes Zeichen.
Verbandszugehörigkeit entfernt (Also BRK Logo und Schriften )
Siehe Bild:
https://i.ebayimg.com/00/s/MTIwMFgxNjAw/z/3T8AAOSwhNtc9BI1/$_10.JPG
so Gutachten erhalten und ab zur Zulassung :-)
ABER: Leider dem Gutachter was durch den text Geflutscht. Dieser alle eintragungen der Sondersignalanlage entfernt was zu einen Problemwerden kann da jedem der §49a der StVZO über Lichttechnische einrichtungen ein Begriff sein dürfte. Dieser besagt dass alle am Fahrzeug angebrachten Lichttechischen einrichtungen zu Funktionieren haben ........hmmmm
Jedem dürfte auf den Bildern ein Gravierender unterschied aufgefallen sein...
Richtig ::: Es sind unterschiedliche Blaulichtbalken angebracht.. das hat den hintergrund dass der alte mein wagen zu viel Sprit hat saufen lassen weil der wie ein Brett im wind stand und somit für den Alltäglichen gebraucht für die Katz war.
Also neuere RTK 7 auf dach und ab zum Gutachter der mir den versäumten Eintrag gegeben hat
(Sondersignalanlage TYP. RTK7 m.Abd dauerha.a.Funktion nach ECE-R48 Absatz 5.22)
Aber was hat es jetzt mit der ECE zu tun ???? Das Erklär ich mal kurz
Die Besagte ECE Norm besagt dass,
Mit Ausnahme von Rückstrahlern gilt eine Leuchte, auch wenn sie ein Genehmigungszeichen trägt, als nicht vorhanden, wenn sie nicht durch einfaches Einsetzen einer Lichtquelle und/oder einer Sicherung in Betrieb gesetzt werden kann.
Vielen Dank an die Bezirksregierung Oberpfalz für diesen TIPP :-)
AHHH dieser zusatz ist im Fahrzeugschein enorm Wichtig... Denn jetzt kommt es
Mit diesem Satz hebelt ihr den §49a über Lichttechnische Einrichtungen aus.
Denn diese ist ab diesem Zeitpunkt keine Mehr denn diese ist Offiziell gar nicht Vorhanden ;-)
PS : Das Gutachten hat mir hier in Nürnberg (Bayern) die DEKRA erstellt. Da der TÜV nicht mehr das alleinige Recht hier hat ;-)
Solltet ihr weitere Fragen haben einfach eine PN an mich oder unter diesen Post schreiben
Vielen Dank fürs Lesen :-)
Beste Antwort im Thema
Genau das wollte der Gesetzgeber eigentlich mit dem Absatz 2a in §19 StVZO verhindern: Ein Fahrzeug, das aussieht wie ein Einsatzfahrzeug, aber keins ist.
Im Übrigen dürfte aber das DEKRA-Gutachten auch fehlerhaft sein, und dein Auto unter dem Damoklesschwert der jederzeitigen Stilllegung stehen: Die leuchtrote Folierung (oder ist das gar Lack?!) zählt ebenfalls als lichttechnische Einrichtung im Sinne des §49a und ist natürlich für Privatfahrzeuge auch verboten.
Allerdings gibt es genug Beispiele, die da jahrelang problemlos mit durchgekommen sind. Du musst jetzt halt nur bei jeder Polizeikontrolle und jeder HU erstmal zittern...
Was die "sehr gute Wartung" angeht:
Das mag so stimmen, aber es gibt wohl nicht viele Fahrzeuge, die im Alltagsbetrieb so getreten werden wie NEFs. Ebenfalls gibt es NEFs auch eigentlich nicht in unfallfrei. Wenn das Fahrzeug in deinem Fall allerdings nur vom LNA benutzt worden ist (und nicht vorher ein normales NEF war), mag das anders aussehen.
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28 Antworten
Genau das wollte der Gesetzgeber eigentlich mit dem Absatz 2a in §19 StVZO verhindern: Ein Fahrzeug, das aussieht wie ein Einsatzfahrzeug, aber keins ist.
Im Übrigen dürfte aber das DEKRA-Gutachten auch fehlerhaft sein, und dein Auto unter dem Damoklesschwert der jederzeitigen Stilllegung stehen: Die leuchtrote Folierung (oder ist das gar Lack?!) zählt ebenfalls als lichttechnische Einrichtung im Sinne des §49a und ist natürlich für Privatfahrzeuge auch verboten.
Allerdings gibt es genug Beispiele, die da jahrelang problemlos mit durchgekommen sind. Du musst jetzt halt nur bei jeder Polizeikontrolle und jeder HU erstmal zittern...
Was die "sehr gute Wartung" angeht:
Das mag so stimmen, aber es gibt wohl nicht viele Fahrzeuge, die im Alltagsbetrieb so getreten werden wie NEFs. Ebenfalls gibt es NEFs auch eigentlich nicht in unfallfrei. Wenn das Fahrzeug in deinem Fall allerdings nur vom LNA benutzt worden ist (und nicht vorher ein normales NEF war), mag das anders aussehen.
Also eins vorweg die Folie ist Tagesleucht Orange und ist nicht fluoreszierend das wurde vom tüv und der Dekra bescheinigt .
Zu deiner ersten bzgl 19 Trifft dies nicht auf dieses zu
ZITAT:
(2a) Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, der Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt werden; dies gilt auch, wenn die für die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes vorhandene Ausstattung oder Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht worden ist. Ausnahmen von Satz 2 für bestimmte Einsatzzwecke können gemäß § 70 genehmigt werden.
Da steht nix von Fahrzeugen die zum Rettungsdienst da sind....
Übrigends musste ich mein Fahrzeug der Zulassung vorführen und der Leiter persönlich hat mir den Stempel erteilt
Ich habe ja auch nicht gesagt, dass der Gesetzgeber wirklich das festgelegt hat was er eigentlich regeln wollte
Ob Fahrzeuge des Rettungsdienstes auch unter den 2a fallen oder nicht bleibt dann einfach eine Sache der jeweiligen Auslegung, und davon kann es mindestens 16 verschiedene geben.
Was bei so einem PKW aber auch eigentlich nicht das Problem ist.
Im Gegensatz zur Tagesleuchtfarbe; bei der ist es eigentlich unumstritten, dass dass die unter den 49a fällt.
Wie dem auch sei die Folie ist mitlerweile eh runter weil er neu lackiert und foliert wird
Hier mal ein pic sry könnt des net drehen am Hand
Schön, dass du auf der einen Seite das "HOW TO" mitteilst.
Aber: So schön das vielleicht auch aussieht, eine EKG-Linie am Fahrzeug - auf mich wirkt der stillgelegte Balken auf dem Dach irgendwie ein wenig angeberisch, prollig oder so ... wie "ich würde gerne NEF fahren, darf aber nicht" ...
Lediglich meine persönliche Meinung mit der Bitte, diese nicht persönlich zu nehmen oder falsch zu verstehen. Das mag ja jeder so handhaben wie er will.
Hallo Bernd vielen Dank für deine Meinung . Ich arbeite ehrenamtlich bei der FFW und glaub mir wenn ich dir sage ich fahre oft genug mit Blaulicht in der Gegend rum. Ich habe versucht auch ohne Balken zu fahren. Aber Punkt 1 . Es ist unwirtschaftlich , wie du sicher sieht ist da ein dachausfeszer drauf dieser überdeckt das Offene Loch des nicht vorhandene. Schiebedachs. Da dieses Fahrzeug so bei bmw vom Band gelaigen ist . Und eine rückrüstung aktuel nach bmw Preisen bei ca 3600€ liegt
Punkt 2 . Da das Auto nicht mal eine Reling hat schaut es ohne Balken einfach scheisse aus
Zitat:
@scorpi1987 schrieb am 4. Juni 2019 um 08:40:26 Uhr:
...
Hallo Scorpi,
danke für die Rückmeldung. Klar, du hast irgendwie schon recht damit. Ich kenne es ja selbst in gewisser Weise vom DRK und den dortigen Einsatzfahrzeugen.
Aber mir fällt da gerade noch etwas anderes ein. Du schreibst im Eingangsbeitrag, dass die Einsatzfahrzeuge (in der Regel) gut gewartet sind. Das mag ja prinzipiell auch noch stimmen.
Aber es ist doch auch nicht von der Hand zu weisen, dass diese Fahrzeuge (gerade wegen ihres Einsatzzweckes) eher "getreten" werden, als dass man entspannt mit ihnen dahingleitet. Das geht dann zu Lasten des Materials. Klar, kein Wartungsstau ist ok. Aber der Verschleiß, z. B. bei den Automatik-Getrieben o. dgl., dürfte doch entsprechend hoch sein. Und wenn man den Wagen "tritt", dann ist das ja nicht unbedingt eine gute Ausgangslage für ein langes Leben. Zumal die, wenn sie abgegeben werden, ja auch recht hohe Km-Leistungen haben.
Ich würde mir immer zweimal überlegen, ob sich die Umrüstung eines ehemaligen Einsatzfahrzeugs wirklich rechnet. Beschaffungskosten, Umrüst-Kosten, evtl. Vollabnahme (wenn Umschlüsselung notwendig) etc. - im Vergleich zu einem "normalen" Gebrauchtwagen mit vergleichbarer Laufleistung.
Ja das trifft zu das se getreten werden müssen ja auch schnell zum Einsatz. Bei meinem bmw weis ich zb das dieser abgeriegelt wenn die öltemperatur noch nicht erreicht ist.
Da ich selber gerne bastel is es schon ein solides Projekt „Mann will ja was zum haben
Hab jetzt vor kurzem den Motor überholt , komplett zerlegt gereinigt und alles getauscht was nicht mehr so ganz io war.
Als nächstes folgt das Getriebe mit einer Überholung und dann wird der Karren neu lackiert .
Der Wagen hat jetzt 260000km auf der Uhr.
Ziel ist 500000 also noch ein bisschen
Und lieber Kauf ich so ein Auto als bei irgendeinem schmierigen Händler der sagt „ Gute Auto „ und nach 2 Wochen fällt einem die Kiste unterm atsch zusammen. Da ist mir die Sicherheit meines kleinen Buben enorm wichtig
Entschuldigt meine Rechtschreibung mein Handydisplay ist im Eimer und seh die halbe Tastatur net XD schreibe quasi blind
Zitat:
@scorpi1987 schrieb am 2. Juni 2019 um 22:45:53 Uhr:
Also eins vorweg die Folie ist Tagesleucht Orange und ist nicht fluoreszierend das wurde vom tüv und der Dekra bescheinigt .
Diesbezüglich würde Ich mich nochmals genauer darüber informieren.
Mein Wissensstand ist, daß die Farbe Leuchtrot (RAL 3024) und Leuchthellrot (RAL 3026) nicht für zivile Fahrzeuge erlaubt sind.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 4. Juni 2019 um 16:13:45 Uhr:
Zitat:
@scorpi1987 schrieb am 2. Juni 2019 um 22:45:53 Uhr:
Also eins vorweg die Folie ist Tagesleucht Orange und ist nicht fluoreszierend das wurde vom tüv und der Dekra bescheinigt .
Diesbezüglich würde Ich mich nochmals genauer darüber informieren.
Mein Wissensstand ist, daß die Farbe Leuchtrot (RAL 3024) und Leuchthellrot (RAL 3026) nicht für zivile Fahrzeuge erlaubt sind.
Danke für die antwort um genauzusein handelt es Sich bei mir um die Farbe RAL2005 :-)
und wie schon gesagt ORANGE und Nicht ROT
RAL 3026
https://i.ebayimg.com/00/s/MzU1WDM1NQ==/z/Z6oAAOSwolVc9sqe/$_10.JPG
RAL 3024
https://i.ebayimg.com/00/s/MzU1WDM1NQ==/z/TNUAAOSwh~1c9sqk/$_10.JPG
RAL 2005
https://i.ebayimg.com/00/s/MzUwWDUwMA==/z/rh0AAOSwSPZc9ss~/$_10.JPG
Und in diesem Fall ist es ja eh egal, weil die Folie runter ist.
Du willst doch hoffentlich keinen neuen "orangen" Streifen in RAL 2005 drauf machen? Wenn doch, warum um alles in der Welt?
Es ist geplant dieses Fahrzeug in naher Zukunft bei mir in der Wehr als First responderfahrzeug einzusetzten. , deswegen auch die neu Lackierung
Uns fehlen aktuell noch 2 Mann damit wir die Gruppe eröffnen können. Da mindestens 5 Mann benötigt werden
Geplant ist Ende 2019
Warum machst du dir die ganzen Arbeiten, insbesondere SoSi-Umbau und Umschlüsselung, wenn es am Ende doch wieder ein SoKFZ mit SoSi wird?
Ein simples Umfolieren auf das Branding deiner Einheit würde doch reichen.
Aber du willst den Wagen ja vorher noch privat nutzen ...