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Eigener Schaden bei nicht eingetragenen Fahrer
Hi,
ich weiß, dass die Versicherungen die Schäden des "Opfers" zahlen bei nicht eingetragenen Fahrer. Aber ich lese nirgends, wie es mit den eigenen Schäden am Auto bei nicht eingetragegenen Fahrer aussieht. Kann mir da jemand weiterhelfen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Omegawuzi schrieb am 17. Februar 2015 um 19:52:01 Uhr:
Mir ist auch mal so ein "nicht eingetragener" in`s Auto gegurkt- und der war eben unter 25 nicht bei Papa eingetragen.
Ich habe mein Geld bekommen, klar.
Aber ich wette, daß die betreffende Versicherung ihr Geld zurückgeholt hat bis auf den letzten Pfennig.
Wie hoch ist Dein Wetteinsatz?
Ich bin dabei.
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19 Antworten
AKBs lesen.
Kann jeder Versicherer so gestalten wie er will.
Vorausgesetzt ist natürlich eine Vk.
Mir ist auch mal so ein "nicht eingetragener" in`s Auto gegurkt- und der war eben unter 25 nicht bei Papa eingetragen.
Ich habe mein Geld bekommen, klar.
Aber ich wette, daß die betreffende Versicherung ihr Geld zurückgeholt hat bis auf den letzten Pfennig.
" Vorausgesetzt ist natürlich eine Vk. "
Die Haftpflicht tritt in jedem Falle ein- und die VK muß überhaupt nicht, wenn`s Söhnchen an Papas Autochen Beulen macht!
Zitat:
@Omegawuzi schrieb am 17. Februar 2015 um 19:52:01 Uhr:
Mir ist auch mal so ein "nicht eingetragener" in`s Auto gegurkt- und der war eben unter 25 nicht bei Papa eingetragen.
Ich habe mein Geld bekommen, klar.
Aber ich wette, daß die betreffende Versicherung ihr Geld zurückgeholt hat bis auf den letzten Pfennig.
Wie hoch ist Dein Wetteinsatz?
Ich bin dabei.
Ich auch.
Zitat:
@germania47 schrieb am 17. Februar 2015 um 20:00:44 Uhr:
Zitat:
@Omegawuzi schrieb am 17. Februar 2015 um 19:52:01 Uhr:
Mir ist auch mal so ein "nicht eingetragener" in`s Auto gegurkt- und der war eben unter 25 nicht bei Papa eingetragen.
Ich habe mein Geld bekommen, klar.
Aber ich wette, daß die betreffende Versicherung ihr Geld zurückgeholt hat bis auf den letzten Pfennig.
Wie hoch ist Dein Wetteinsatz?
Ich bin dabei.
Ich auch
Leichter Geld verdienen geht einfach nicht
PS: Wahrscheinlich ruft er jetzt seinen Anwalt an, das kann er ja auch noch ganz gut.
Zitat:
@Omegawuzi schrieb am 17. Februar 2015 um 19:54:17 Uhr:
" Vorausgesetzt ist natürlich eine Vk. "
Die Haftpflicht tritt in jedem Falle ein- und die VK muß überhaupt nicht, wenn`s Söhnchen an Papas Autochen Beulen macht!
Die VK muss das, was in den Bedingungen steht.
Die meisten Versicherer werden den eigenen Schaden trotzdem in voller Höhe bezahlen und dann aber evlt. eine Vertragsstrafe aussprechen.
Die Dt. Internetversicherung kürzt z.B. um 10%, wenn ein nicht eingetragener Fahrer gefahren ist, soviel ich weiß.
Zitat:
@steini111 schrieb am 17. Februar 2015 um 20:12:31 Uhr:
Zitat:
@germania47 schrieb am 17. Februar 2015 um 20:00:44 Uhr:
Wie hoch ist Dein Wetteinsatz?
Ich bin dabei.
PS: Wahrscheinlich ruft er jetzt seinen Anwalt an, das kann er ja auch noch ganz gut.
Wahrscheinlich hat er eine Standleitung.
also bei uns leistet die Vollkasko komplett und erwartet danach nur eine Begründung warum der Fahrer gefahren ist.
und das mit der Wette, ich bin auch dabei... ;-)
Zitat:
@27239 schrieb am 17. Februar 2015 um 23:45:31 Uhr:
also bei uns leistet die Vollkasko komplett und erwartet danach nur eine Begründung warum der Fahrer gefahren ist.
und das mit der Begründung steht dann auch so in den AKBs?
jupp, gelegentliches Fahren ist über 23 eh zulässig und interne Fachinfos belegen weitere Fahrerkreise unter 23
Das wird von den Versicherungen unterschiedlich gehandhabt, deshalb sollte man seine AKB mal durchlesen und nicht nur abheften
Zitat:
@27239 schrieb am 18. Februar 2015 um 00:09:48 Uhr:
jupp, gelegentliches Fahren ist über 23 eh zulässig und interne Fachinfos belegen weitere Fahrerkreise unter 23
Ach so. Ich muss also nur Begründen warum ein Fahrer unter 21 gefahren ist, obwohl der nicht eingetragen ist.
Also z.B. "Wir hatten keinen Bock die Mehrprämie zu bezahlen, daher haben wir den Fahrer verschwiegen".
Dann gibt es dazu eine interne Fachinfo die besagt, dass alles in Ordnung ist.
Und das steht alles so bei dir in den AKBs, so dass ich es im Streitfall für mich verwenden kann?
Colle Sache.
Welche Versicherung ist das denn?