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Ein Autokauf mit Folgen
Durch einen Freund, welcher sich im Jahr 2004 einen Mitsubishi Grandis einschließlich einer Autogasanlage kaufte und 2006 immer noch zufrieden war,
dachte ich, da ich einen Neuwagen kaufen wollte, kauf ich keinen Diesel sondern einen mit LPG-Anlage.
Nach mehreren Rückmeldungen in verschiedenen Foren, in denen „angebliche Fachleute“ behaupteten ein Peugeot 407 SW mit 163 PS wäre kein Problem
zum umrüsten auf LPG entschloss ich mich den Wagen zu kaufen. Da ich den Verkäufer eines in unserem Landkreis befindlichen und mir gut bekannten
Opel / Peugeot Autohaus befindet, ging ich im August 2006 dort hin und bestellte ein Peugeot 407 SW 163 PS Platinum Ausstattung mit allen im Peugeot-Prospekt
aufgeführten Sonderausstattungen. Zu diesem Fahrzeug kamen noch eine Standheizung und eine Autogasanlage.
Das Fahrzeug wurde Mitte Nov. 2006 an mich übergeben.
Nachdem das Fahrzeug bei der ersten größeren Fahrt Benzin und Gas (bis Paris 50 ltr. Gas und 50 ltr. Benzin) verbrauchte und die
Fehlermeldung „Abgassystem defekt“ im Nav-Display erschien wurde das Fahrzeug nach Rückkehr der „Fachwerkstatt“ zurückgebracht um den Fehler zu beheben.
Dieser Fehler wurde bis Weihnachten 2006 mindestens 4 – 5 mal von der „Fachwerkstatt“ angeblich behoben. Bei einer Fahrt in Holland, in der ich in eine
Polizeikontrolle kam, erklärte mir der dortige Beamte, dass meine Anlage in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein muss. Nach einem längeren Disput ging mein
Fahrzeughändler zum TÜV-SÜD und ließ das Fahrzeug abnehmen. In dem TÜV-Bericht stand in der ersten Zeile dass das Fahrzeug soweit i.O. ist aber dass ein
„geringer Mangel, das Abgasgutachten liegt im Original nicht vor“ vorhanden ist. In der Zweiten Zeile Stand dann, man könne die Gasanlage eintragen lassen.
Da in meinen Augen dies nicht richtig ist, verlangte ich von dem Händler einen neuen Wagen, da ich in der Zwischenzeit durch Recherchen herausgefunden hatte,
dass für diesen Motor kein AGG zu erhalten ist. Dies wurde von meinem Händler abgelehnt und mir vorgeschlagen, es soll ein AGG mit meinem Wagen erstellt werden
oder sie bauen eine neue Anlage ein. So ging ich auf die neue Anlage ein.
Diese wurde 21.02./22.02.2007 eingebaut. Bei der ersten Fahrt (nach Stuttgart ca. 100 km hin) kam die altbekannte Fehlermeldung wieder.
Der Fehler wurde am Abend des 23.02.07 „angeblich“ behoben. Am 25.02.07 auf der Fahrt in die Gegend von Osnabrück ging der Wagen an mehreren Stellen
von alleine aus und die Meldung „Abgassystem defekt“ wurde wieder angezeigt.
Daraufhin sollte ich zu einer Fachwerkstatt welche Autogasanlagen verbaut in der Gegend von Osnabrück um diese Fehler beheben zu lassen.
Dieser Händler stellte aber noch weitere Fehler fest (Einbaufehler)und behob die Fehlermeldung nicht mit der Aussage, wenn er nun an dem Fahrzeug was mache,
gehe die ganze Garantie auf ihn über. Dies aktzeptierte mein Händler aber nicht. Da ich Meinem Händler nun eine Frist setzte und er diese ohne sich zu melden
verstreichen ließ, ließ ich Ihm ein Schreiben mit der Wandlung zukommen.
Ca. 2 Tagen nach dem Schreiben fuhr ein anderes Fahrzeug auf den Peugeot auf. Dieser Schaden wurde bei der Werkstatt bei Osnabrück zu meiner vollsten
Zufriedenheit repariert. Nach diesem Unfall besorgte ich mir einen Fachanwalt für Fahrzeugtechnik. Als der Wagen dann auch noch nach Gas zu riechen anfing
und ichimmer Kühlwasser nachfüllen musste stellte ich den Wagen an meinem Haus ab, meldete dies meinem Händler und nahm einen Mietwagen.
Da der Händler auch auf Schreiben meines Anwalt´s auch nur behauptete, dass diese Fehler nicht vorhanden sind, ließen wir ein
„Außergerichtliches Gutachten“ erstellen. In diesem Gutachten wurden verschiedene Einbaufehler beschrieben und festgestellt,
dass das Fahrzeug damit keine Betriebserlaubnis hat.
Damit keine Aussagen kommen, das hat man davon, wenn man einen Wagen im Ausland kauft mit einer Gasanlage (sprich sogenannten Polen Umbau). Das Fahrzeug wurde bei einem großen und alten Fahrzeughändler gekauft und der Gasumbau hat 2550.-- € gekostet.
Dieses Gutachten bezweifelte mein Händler, sodass weitere Gutachten erstellt werden mussten, immer mit derselben Feststellung, „das Fahrzeug hat keine
Betriebserlaubnis“ . Als dann insgesamt 4 Gutachten gemacht waren und auch schon ein Gütetermin, ohne Ergebnis vor dem LG stattfand,
wurde im Nov. 2009 dann ein Urteil zu meinen Gunsten gefällt. In dem Urteil stand, dass das Fahrzeug zum Verkaufspreis
(abzügl. einer zu berechnenden Summe für gefahrene km) zurückgenommen werden muss.
Dies sollte bis Mitte Dez. 09 erfolgen. Als die Summe bezahlt war konnte das Fahrzeug bei mir abgeholt werden.
Am 10.03.2010 fand dann die Verhandlung wegen des Schadenersatzes an. In dieser Verhandlung wurden dann alle meine Forderungen anerkannt,
bis auf ein paar kleine Änderungen. Diese waren z. B. Mietwagenkosten abzügl. Servicekosten und Reifenverschleiß.
So nun zum Schluss meine Bemerkung zu einem Fahrzeug mit nachträglich eingebauter LPG-Anlage.
Ich stehe auch heute noch hinter der LPG Überlegung von damals, aber die Fahrzeuge müssen ab „Hersteller“ mit einer LPG-Anlage ausgestattet sein ansonsten ist alles nur eine Bastelarbeit. Desweiteren werden von den Umrüstern gerne Kostenvorteile angeführt, dies ist nach meiner Auffassung nicht der Fall, da immer nur die direkten Kosten gerechnet werden. Wenn einmal die Kosten für einen Wagen mit LPG gegen einen gleichwertigen mit Diesel gerechnet wird, sieht die Sache ganz anders aus. Nun zum Schluss: Das was bei mir mit einem Auto mit LPG-Anlage.
Gruß
Obelix
Beste Antwort im Thema
Durch einen Freund, welcher sich im Jahr 2004 einen Mitsubishi Grandis einschließlich einer Autogasanlage kaufte und 2006 immer noch zufrieden war,
dachte ich, da ich einen Neuwagen kaufen wollte, kauf ich keinen Diesel sondern einen mit LPG-Anlage.
Nach mehreren Rückmeldungen in verschiedenen Foren, in denen „angebliche Fachleute“ behaupteten ein Peugeot 407 SW mit 163 PS wäre kein Problem
zum umrüsten auf LPG entschloss ich mich den Wagen zu kaufen. Da ich den Verkäufer eines in unserem Landkreis befindlichen und mir gut bekannten
Opel / Peugeot Autohaus befindet, ging ich im August 2006 dort hin und bestellte ein Peugeot 407 SW 163 PS Platinum Ausstattung mit allen im Peugeot-Prospekt
aufgeführten Sonderausstattungen. Zu diesem Fahrzeug kamen noch eine Standheizung und eine Autogasanlage.
Das Fahrzeug wurde Mitte Nov. 2006 an mich übergeben.
Nachdem das Fahrzeug bei der ersten größeren Fahrt Benzin und Gas (bis Paris 50 ltr. Gas und 50 ltr. Benzin) verbrauchte und die
Fehlermeldung „Abgassystem defekt“ im Nav-Display erschien wurde das Fahrzeug nach Rückkehr der „Fachwerkstatt“ zurückgebracht um den Fehler zu beheben.
Dieser Fehler wurde bis Weihnachten 2006 mindestens 4 – 5 mal von der „Fachwerkstatt“ angeblich behoben. Bei einer Fahrt in Holland, in der ich in eine
Polizeikontrolle kam, erklärte mir der dortige Beamte, dass meine Anlage in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein muss. Nach einem längeren Disput ging mein
Fahrzeughändler zum TÜV-SÜD und ließ das Fahrzeug abnehmen. In dem TÜV-Bericht stand in der ersten Zeile dass das Fahrzeug soweit i.O. ist aber dass ein
„geringer Mangel, das Abgasgutachten liegt im Original nicht vor“ vorhanden ist. In der Zweiten Zeile Stand dann, man könne die Gasanlage eintragen lassen.
Da in meinen Augen dies nicht richtig ist, verlangte ich von dem Händler einen neuen Wagen, da ich in der Zwischenzeit durch Recherchen herausgefunden hatte,
dass für diesen Motor kein AGG zu erhalten ist. Dies wurde von meinem Händler abgelehnt und mir vorgeschlagen, es soll ein AGG mit meinem Wagen erstellt werden
oder sie bauen eine neue Anlage ein. So ging ich auf die neue Anlage ein.
Diese wurde 21.02./22.02.2007 eingebaut. Bei der ersten Fahrt (nach Stuttgart ca. 100 km hin) kam die altbekannte Fehlermeldung wieder.
Der Fehler wurde am Abend des 23.02.07 „angeblich“ behoben. Am 25.02.07 auf der Fahrt in die Gegend von Osnabrück ging der Wagen an mehreren Stellen
von alleine aus und die Meldung „Abgassystem defekt“ wurde wieder angezeigt.
Daraufhin sollte ich zu einer Fachwerkstatt welche Autogasanlagen verbaut in der Gegend von Osnabrück um diese Fehler beheben zu lassen.
Dieser Händler stellte aber noch weitere Fehler fest (Einbaufehler)und behob die Fehlermeldung nicht mit der Aussage, wenn er nun an dem Fahrzeug was mache,
gehe die ganze Garantie auf ihn über. Dies aktzeptierte mein Händler aber nicht. Da ich Meinem Händler nun eine Frist setzte und er diese ohne sich zu melden
verstreichen ließ, ließ ich Ihm ein Schreiben mit der Wandlung zukommen.
Ca. 2 Tagen nach dem Schreiben fuhr ein anderes Fahrzeug auf den Peugeot auf. Dieser Schaden wurde bei der Werkstatt bei Osnabrück zu meiner vollsten
Zufriedenheit repariert. Nach diesem Unfall besorgte ich mir einen Fachanwalt für Fahrzeugtechnik. Als der Wagen dann auch noch nach Gas zu riechen anfing
und ichimmer Kühlwasser nachfüllen musste stellte ich den Wagen an meinem Haus ab, meldete dies meinem Händler und nahm einen Mietwagen.
Da der Händler auch auf Schreiben meines Anwalt´s auch nur behauptete, dass diese Fehler nicht vorhanden sind, ließen wir ein
„Außergerichtliches Gutachten“ erstellen. In diesem Gutachten wurden verschiedene Einbaufehler beschrieben und festgestellt,
dass das Fahrzeug damit keine Betriebserlaubnis hat.
Damit keine Aussagen kommen, das hat man davon, wenn man einen Wagen im Ausland kauft mit einer Gasanlage (sprich sogenannten Polen Umbau). Das Fahrzeug wurde bei einem großen und alten Fahrzeughändler gekauft und der Gasumbau hat 2550.-- € gekostet.
Dieses Gutachten bezweifelte mein Händler, sodass weitere Gutachten erstellt werden mussten, immer mit derselben Feststellung, „das Fahrzeug hat keine
Betriebserlaubnis“ . Als dann insgesamt 4 Gutachten gemacht waren und auch schon ein Gütetermin, ohne Ergebnis vor dem LG stattfand,
wurde im Nov. 2009 dann ein Urteil zu meinen Gunsten gefällt. In dem Urteil stand, dass das Fahrzeug zum Verkaufspreis
(abzügl. einer zu berechnenden Summe für gefahrene km) zurückgenommen werden muss.
Dies sollte bis Mitte Dez. 09 erfolgen. Als die Summe bezahlt war konnte das Fahrzeug bei mir abgeholt werden.
Am 10.03.2010 fand dann die Verhandlung wegen des Schadenersatzes an. In dieser Verhandlung wurden dann alle meine Forderungen anerkannt,
bis auf ein paar kleine Änderungen. Diese waren z. B. Mietwagenkosten abzügl. Servicekosten und Reifenverschleiß.
So nun zum Schluss meine Bemerkung zu einem Fahrzeug mit nachträglich eingebauter LPG-Anlage.
Ich stehe auch heute noch hinter der LPG Überlegung von damals, aber die Fahrzeuge müssen ab „Hersteller“ mit einer LPG-Anlage ausgestattet sein ansonsten ist alles nur eine Bastelarbeit. Desweiteren werden von den Umrüstern gerne Kostenvorteile angeführt, dies ist nach meiner Auffassung nicht der Fall, da immer nur die direkten Kosten gerechnet werden. Wenn einmal die Kosten für einen Wagen mit LPG gegen einen gleichwertigen mit Diesel gerechnet wird, sieht die Sache ganz anders aus. Nun zum Schluss: Das was bei mir mit einem Auto mit LPG-Anlage.
Gruß
Obelix
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18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von NSU_FAN1
So nun zum Schluss meine Bemerkung zu einem Fahrzeug mit nachträglich eingebauter LPG-Anlage.
Ich stehe auch heute noch hinter der LPG Überlegung von damals, aber die Fahrzeuge müssen ab „Hersteller“ mit einer LPG-Anlage ausgestattet sein ansonsten ist alles nur eine Bastelarbeit. Desweiteren werden von den Umrüstern gerne Kostenvorteile angeführt, dies ist nach meiner Auffassung nicht der Fall, da immer nur die direkten Kosten gerechnet werden. Wenn einmal die Kosten für einen Wagen mit LPG gegen einen gleichwertigen mit Diesel gerechnet wird, sieht die Sache ganz anders aus. Nun zum Schluss: Das was bei mir mit einem Auto mit LPG-Anlage.
Gruß
Obelix
Also meine sogenannte umgerüstete Bastelei auf LPG fährt seit dem Umbau ohne jeglichen Stress.
Das seit mehr als 32.000 km. Grad letztens den TÜV sowie ASU ohne Mängel bestanden.
End Of Line.
Dein spezieller Fall läßt sich nicht verallgemeinern.
Ich habe mir schon 3 Vialle-Anlagen einbauen lassen, es gab keinerlei Probleme, weder mit der Abnahme, noch mit den Fahrzeugen selbst.
Mit dem Einbau sind auch bei mir alle Kosten bezahlt, denn die Vialle ist wartungsfrei.
Mein S 500 fährt günstiger als ein vergleichbarer S 320 CDI, hat aber 100 PS mehr, einen laufruhigen V8 und nicht die Probleme eines Diesels, z. B. defekte Injektoren, Turbolader, etc.
Abgesehen davon, daß ich sowieso eine Antipathie gegen Diesel habe, spricht außer einer höheren Reichweite in meinem Fall gar nichts für den Diesel.
Ich hätte auch einene 120 Liter-Tanklösung haben können (unter dem Kofferraumboden), aber mir reicht die Reichweite. mehr als 400 km fahre ich eh nicht ohne Pause.
Auch bei meinem A6 4,2 V8 sah das Ergebnis ähnlich aus.
Voraussetzung ist natürlich, daß sich das Fahrzeug für den Gasumbau eignet und nicht Zusatzkosten z. B. für das Einstellen der Ventile entstehen.
Ein fähiger Umrüster liefert auch keine Bastelarbeit ab.
Echte Werkslösungen gibts sowieso fast gar nicht, da werden die Fahrzeuge meist auch nachgerüstet.
lg Rüdiger:-)
Ich kann deinen Ärger nachvollziehen. Seit ich meine Gasanlage an Bord habe, habe ich auch nur Ärger, unnötige Fahrerei zum Nachbessern und weitere Kosten. Die Gasanlage hat die bisherigen 12.000km höchstens 2.000 km funktioniert. Die Ursache liegt weder an meinem Auto, noch an der Anlage, sondern an einem völlig unfähigen Umrüster. Die sonstige Zeit fahre ich die knapp 3000 Euro teure Anlage auf teurem Benzin spazieren. Seit geraumer Zeit ist die ganze Sache beim Anwalt...
Aber egal wie es ausgehen wird, nochmals würde ich eine LPG-Umrüstung nicht mehr in Angriff nehmen. Da wäre ein Diesel wesentlich(!!!) günstiger gewesen.
Soweit ich weiß, gibt es keine echten OEM-Lösungen. Die von den OEMs angebotenen LPG-Fahrzeuge sind IMO auch immer nachträglich umgerüstet. Das wird in Zukunft wohl auch nicht anders werden.
@ TE: Solcher Streß ist nicht schön, auch wenn man ganz am Ende mit Hilfe der Justiz zu seinem Recht gekommen ist.
Eigentlich ist es simpel: Wenn man ein umrüstgeeignetes Fahrzeug mit der passenden Gasanlage korrekt umrüstet (das sind drei Bedingungen!), kommt ein zufriedener Gasfahrer raus. Der Schwachpunkt in der Technologie ist, daß nahezu kein systematisches Qualitätsmanagement möglich ist, wo 10.000 einzelne und unterschiedliche Werkstätten Umrüstungen durchführen, denn der Erfolg hängt leider nahezu ausschließlich von deren Arbeit ab.
Also was du mitmachen musstest ist wirklich nicht gerade toll. Was aber absolut Fakt ist; alles fällt und steht mit dem Umrüster. Hatte auch mal ne nette Bekanntschaft mit einem BMW. Der Wagen gastauglich, aber der Umrüster halt eine glatte 6.
Der Peugeot ist für gas gut geeignet. Der 407 hat da eher viele andere Schwächen. Nächstes Mal einfach nachfragen hier über Umrüster.
Hallo
@Blaxion99
Das Fahzeug wurde neu mit Gasanlage bei einem
Opel/Peugeot-Händler gekauft. Für mich war ausschlaggebend,
alles aus einer Hand, damit im nachhinein nicht einer alles auf den
anderen zu schieben.
In den verschiedenen Foren wird immer darauf verwiesen, man solle sich einen fähigen Umrüster suchen. Für mich stellt sich hier immer die Frage: "wie finde ich einen fähigen Umrüster". Wenn ich heute im Netz auf den, in der zwischenzeit, mir bekannten Ümrüster gehe, wirbt er im Netz damit schon mehr als 300 Fahrzeuge umgerüstet zu haben. Ich meine wenn dies stimmt, sollte eine gewisse Erfahrung vorliegen, sodass er z. B. weis, dass ein AGG für die notwendige Eintragung erforderlich ist.
Der selbe Vorwurf, trifft auch auf den TÜV, der 2 mal das selbe Fahrzeug innerhalb eines Monat´s abgenommen hat und selbst beim zweiten mal nicht merkte, dass z.B. das Steuergerät nicht das ist, welches im AGG aufgeführt wurde. Da kommt leicht der Vorwurf auf, dass der TÜV alles abnimmt solange bezahlt wird.
Gruß
NSU-FAN
Zitat:
Original geschrieben von NSU_FAN1
Für mich stellt sich hier immer die Frage: "wie finde ich einen fähigen Umrüster".
- Umrüstersuche über gas-tankstellen.de
- Über die Betriebe, die in die nähere Auswahl kommen genauer informieren, positive oder negative Erfahrungen im Netz suchen.
- Mit den Umrüstern, die dann übrig bleiben Kontakt aufnehmen, hinfahren, eigenen Eindruck vom Betrieb und den Menschen bekommen.
Aber Du hast vollkommen Recht - der Umrüsterbranche fehlt imho wirklich ein verlässliches Prüfsiegel/Gütesiegel/Zertifikat was dem Endkunden professionelle, fachgerechte Arbeiten garantiert. Die Gasanlagenhersteller sollten hier ggf. auch mehr Druck machen - schliesslich fällt viel Negatives auf sie zurück wenn der Kunde wegen Pfusch des Umrüsters Ärger hat.
Vialle läuft hier imho mit seinen "offiziellen Servicecentern" schon in die richtige Richtung - andere sollten da folgen!
Gruß
In Deinem Fall hast Du sicherlich Recht, wenn Du von bastelei spricht. Hier deutet vieles auf eine stümperhafte Arbeit hin. Alleine schon, dass die Anlage erst gar nicht eingetragen war, ist schon eine Frechheit. Das Problem ist, wie so oft: Schwarze Schafe gibt es überall. Leider erkennt man sie oft erst, wenn es zu spät ist. Bleibt zu hoffen, dass solche Sachen für die Umrüster teuer werden und dass sich das herum spricht.
Hallo FoFo1-Fahrer
Nach berechnung des Anwalts kommt die ganze Geschichte dem Opel/Peugeot-Händler schon auf einige €.
Rechne mal:
Gutachter ca. 10 000 €
Anwälte und Gericht ca 14 000 €
Mietwagen für 2,5 Jahre pro Mon. 1 000 €
Fahrzeugrücknahme abzügl. gefahrene km
KFZ-Steuer und Versicherung
Zinsen für die gesamte Sache
und sonstiges.
Bei diesen Kosten muss er schon ein paar Ölwechsel machen um dies zu kompensieren.
Gruß
NSU-FAN1
Zitat:
Original geschrieben von NSU_FAN1
Hallo FoFo1-Fahrer
Bei diesen Kosten muss er schon ein paar Ölwechsel machen um dies zu kompensieren.
Gruß
NSU-FAN1
Unschön diese Erfahrung für den Kunden.
Diese Beipiele häufen sich und es bleibt zu hoffen, daß dieses Umrüster-Lehrgeld die betroffene Betriebe dazu veranlassen sich wieder auf "Obst und Gemüse" zu besinnen.
Schon pervers was in vielen Brufssparten geboten wird, schlichtweg Betrug.
Grüße
mein herzliches beileid,
sowas kostet nicht nur nerven sondern auch unmengen, wirklich unmengen an zeit.
mit vertrauen und vorfreude zum händler, bestellt einen schicken wagen mit vollausstattung plus ner gasanlage und wird dann so bitter vom händler enttäuscht.
echt schade und spricht ganz und gar nicht für den händler, der mit sicherheit nicht jeden tag solch eine rechnung schreiben darf.
schade auch, dass du letzendlich nur (wenigstens hat es geklappt) mit hilfe des gerichts zu deinem recht gekommen bist.
eins wäre mir jedenfalls sicher - nie wieder diesen händler besuchen oder gar empfehlen.
grüße und viel glück (es gibt auch wirklich zuverlässige und saubere umrüster, es muss nicht unbedingt das autohaus sein)
Hi NSU_FAN1,
das auf dem Bild sieht aus wie ein Prince Gas Steuergerät.
Die Anlage wurde von einem Peugeot Händler eingebaut?
Normalerweise ist bzw war Prince Gas der OEM Umrüster von VW und hat auch die Anlage für eine große Werkstattkette eingebaut.
Habe auch eine Prince Gas Anlage, ich habe darmals meinen Wagen im Autohaus bestellt, dann wurde er auf einen Transporter geladen, und in Sonneberg wurde dann die Anlage eingebaut.
Naja und dann Ende 2008, als mein Wagen ca. ein halbes Jahr alt war, ging der Laden insolvent.
Keine Garantie, keine Motorversicherung mehr.
Nächstes Jahr muß ich das erste mal zu TÜV, dann bin ich mal gespannt.
Viele Grüße
Jann
Hallo Obelix,
ich kann deinen Ärger ja verstehen,aber eine Gasumbau allgemein als Bastlerarbeit zu bezeichnen halte ich grundsätzlich,absolut Ungerecht.
Ich bin jetzt seit 2005 mit umgerüsteten Fahrzeugen unterwegs und habe mit meinen beiden umgerüsteten Mercedes-Modellen aktuell insgesamt 134.000 km mit Autogas unterwegs gewesen und habe mit meinen beiden Gasanlagen bisher noch keinerlei Funktionsstörungen gehabt.Es liegt mit Sicherheit auch ein Grossteil daran,wie gut ein Umrüster eine Anlage verbaut und wie der Anlagenhersteller die Gasanlage auf dein Auto abgestimmt hat.
Tatsache ist ja das die Gasanlage an deine Bordelektronic angeschlossen wird und ich denke um einen einwandfreie Funktion einer Gasanlage zu erreichen,sollte der Anlagenhersteller sich mit der Elelktronic einzelener Fahrzeuge befasst haben,um einen Störungsfreien Betrieb gewährleisten zu können.Auch kann ich nicht nachvollziehen,wieso deine nachträgliche eingebaute gasanlage nicht vom TÜV abgenommen wurde,noch warum Du dich nicht darum gekümmert hast.
Jeder Autobesitzer sollte eigentlich wissen,das eine´bauliche Veränderung am Auto auch inden Papieren eingetragen werden muss,was eine TÜV-Abnahme unvermeidbar macht.
Normalerweise ist eine solche TÜV-Abnahme bei einer Umrüstung im Preis mit enthalten und der Umrüster sorgt für dessen Durchführung.
Ich gehe mal davon aus das dein Umrüster ein kleiner Schlamper war,der deine TÜV-Prüfung eigentlich vergessen hat,was ich nicht nachvollziehen kann und wahrscheinlich auch für die Elektronic deine Anlage nicht richtig ans Auto angeschlossen hat.
Für jedes Auto das auf Gas umgerüstet wird gibt es vom Anlagenhersteller eine spezifisch auf´s Auto angefertigte Elektronicschaltplan,was wo angeschlossen werden muss und ich denke das diese auch deinem Umrüster vorgelegen haben muss.
Deshalb dir ein solches pauschales Urteil darüber zu erlauben,das nachträgliche Umrüstungen Bastlerarbeiten wären,nur weil bei deiner Umrüstung geschlampt wurde und ich nicht verstehen kann,warum bei Dir kein Techniker der Anlagenherstellerfirma um Nachbesserung bemüht wurde kann ich nicht ganz nachvollziehen,ich hätte auf jedenfall darauf bestanden,das die Anlagenfirma die Arbeit und die Elektronicprobleme an deinem Auto überprüft hätte,schließlich hattest Du ja auch 2 Jahre Gewährleistung auf diese Gasanlage inder Regel.....
Ich jedenfalls kann nur positiv von mittlerweile 2 umgebauten Fahrzeugen berichten und ich hatte in 5 Jahren nicht einen einzigen elektronischen Mangel am Auto.
Ausser Filterwechsel habe ich inden 5 Jahren noch keine ausserplanmässigen Werkstattaufenthalte gehabt......
Gruss Uwe