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Ein temporär gehobener Mittelfinger und die Folgen...! Hit + Run...!

Harley-Davidson
Themenstarteram 24. Juni 2015 um 6:20

-:)

http://youtu.be/N6BOTz8TM8A

-:)

Grüssle

Nico

Beste Antwort im Thema

Klingt für mich eher so:

Einer schneidet absichtlich ein Seil durch, an dem ein Klavier über einer Person hängt.

Das Klavier fällt auf die Person und verletzt diese schwer.

=> keine gefährliche Körperverletzung, da die Verletzung nicht durch Kontakt mit dem Messer zustandegekommen ist.

Meiner Meinung nach, kommt es bei der Einschätzung, ob eine Körperverletzung gefährlich ist, nicht darauf an, wie genau die Verletzung zustande gekommen ist sondern darauf, ob der Täter mit einer schweren (und somit gefährlichen) Verletzung bewusst gerechnet oder diese sogar beabsichtigt hat.

m2p

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36 Antworten
am 24. Juni 2015 um 6:33

was es für Leute gibt......gruselig.

Solche Leute sind aber leider immer öfter unterwegs... :(

Erst letztens zweispuriges Abbiegen er in seiner Blechdose stand auf der inneren Spur ich außen, Ampel wird grün er brettert mit quietschenden Reifen los und sticht in die Kreuzung rein und drängt mich dabei völlig ab, weil er bremsen musste wie ein irrer, da er viel zu schnell dran war.

Als ich dann hinter ihm war nach dem Abbiegen und einfach nur den Kopf geschüttelt hab, hat der nichts anderes zu tun als ne Vollbremsung mit blickenden Rücklichtern zu machen. Er wollte 100%, dass ich hinten reinknall, konnte aber grad noch so links vorbei schießen, anschließend hab ich auf ihn gewartet mitten auf der Straße, da ist er einfach vorbei gefahren und hat blöd gegrinst....

Keine Ahnung was im Kopfkino bei solchen Menschen abgeht :confused:

In diesem Sinne allzeit gute Fahrt :)

"...anschließend hab ich auf ihn gewartet mitten auf der Straße, da ist er einfach vorbei gefahren und hat blöd gegrinst…."

 

-------------

 

 

Keine gute Idee. Solchen Psychos sollte man möglichst aus dem Weg gehen. Er hätte Dich auch umnieten können.

 

Bei dem Video hab ich irgendwie das unterschwellige Gefühl gehabt, dass der Typ mit dem Transporter gleich die Doppelläufige aus den Auto holt.

Ja hab des vllt bissl falsch geschrieben, bin dann nämlich erst mal an die Seite gefahren nach der Aktion, um mal kurz durchzuschnaufen und den Puls wieder zu beruhigen und dann wollte ich mir den Kameraden halt mal anschauen...

Aber ich gebe dir Recht, wer solche Aktionen bringt den sollte man nicht noch zur Rede stellen, denn keine Ahnung was der noch so im Peto hat!!

Am Ende ballert der dir Pfefferrspray in die Augen und sagt dann vor Gericht es war Notwehr, weil du ja so böße aussiehst und kommt damit auch noch durch....leider auch schon alles vorgekommen

Naja genug darüber geredet :)

Gute Fahrt

Themenstarteram 24. Juni 2015 um 11:26

So manche Richter ticken aber auch nicht richtig...!

-:)

http://www.handelsblatt.com/.../9592856.html

-:)

Jetzt weiss ich auch endlich, warum die PKW-Hersteller so viel in den Fußgängerschutz investieren:

- Fußgängerairbag

- selbst aufstellende Motorhaube

- etc. ppe. .....

Wenn dann der Fußgänger bei vollem Bewustsein von der Motorhaube perlt und auf den Asphalt aufschlägt und in´s Koma fällt, so ist dies dann per Definition keine unmittelbare Unfallfolge, richtig?!:p ......

O tempora, o mores! - Oh, Zeiten, oh, Sitten! - wie die alten Lateiner sagen würden :confused::mad::rolleyes:....

Hab mal vor Jahren ähnliches erlebt als n Dosentreiber meinte unbedingt nachm Ampelstart (aus ner Seitenstrasse zur Überquerung ner 4 Spur Hauptstrasse) mit Miniabstand hinter mir zu bleiben. Nur als ich bremste um in meine Garageneinfahrt zu fahren (ja ich hab vorher geblickt) konnte er nicht mehr rechtzeitig stoppen.

Fazit - meine Sozia auf seiner Haube und ich nen Schub nach vorn bekommen. Ganz klasse Gefühl auch wenn ich nicht gestützt bin ...

Nachdem ich ihn etwas unsanft ausm Auto gezerrt hab hat er sich zwar entschuldigt ... aber wie dusselig sind manche ...

Zum Glück ist meiner Sozia auch nix weiter passiert außer dem Schreck ... nen Kleinschaden am Ped den hat der Typ schlussendlich auch bezahlt ... obwohl ne ordentliche Ohrfeige gefangen. Nee nich von mir - vonner Sozia :D die war richtig sauer :D

Der Richterspruch ist ja echt der Hammer. Aber hier wúndert mich nichts mehr.

So besonders finde ich den Richterspruch garnicht. Kommt schon mal vor, dass Gerichte sich in der Auslegung der Gesetze nicht "einig" sind, besonders wenn es um eine Handlung geht, die mehrere Straftaten erfüllen könnte. Der Senat des BGH zieht dann einfach eine Grenze, die genau definiert, welche Handlung, welchen Straftatbestand darstellt. Ist meines Erachtens auch so notwendig, weil durch Gesetze nicht alle Lebenssachverhalte abschließend abgedeckt werden können.

Und die Begründung im vorliegenden Fall finde ich nachvollziehbar und nicht völlig abwegig...

Unter dem Strich ist es ja nicht so, dass der Beschuldigte frei gesprochen wurde oder keine Strafe bekommen hat!

Er wurde für die Handlung wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit Körperverletzung in Tateinheit mit vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis, sowie unerlaubten Entfernen vom Unfallort in Tateinheit mit vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt.

 

Gruß Brus

@Brus: Sehe ich auch so.

Klingt für mich eher so:

Einer schneidet absichtlich ein Seil durch, an dem ein Klavier über einer Person hängt.

Das Klavier fällt auf die Person und verletzt diese schwer.

=> keine gefährliche Körperverletzung, da die Verletzung nicht durch Kontakt mit dem Messer zustandegekommen ist.

Meiner Meinung nach, kommt es bei der Einschätzung, ob eine Körperverletzung gefährlich ist, nicht darauf an, wie genau die Verletzung zustande gekommen ist sondern darauf, ob der Täter mit einer schweren (und somit gefährlichen) Verletzung bewusst gerechnet oder diese sogar beabsichtigt hat.

m2p

am 25. Juni 2015 um 7:44

D.mon....das wäre auch mein rechtsverständnis....hat nur leider oftmals nichts mit der tatsächlichen rechtsprechung zu tun...

am 25. Juni 2015 um 8:52

...in solchen Fällen muss man sich einfach Zeit nehmen und dran bleiben... wo wird der PKW abgestellt - wo wohnt der Fahrer? dann gemütlich weiterfahren... irgendwann mal besuchen und ihm das sehr deutlich erklären, das das nicht richtig war was er da gemacht hat.... ab besten so deutlich, dass er das auch nicht mehr vergessen kann. Oder fährt er an einer Raststätte mal eben raus, dann ist das WC auch ein guter Ort für ein eindringliches Gespräch, man sollte sich aber kurz fassen. Sicher ist es hilfreich wenn man eloquent genug ist dafür. Die Gerichte haben doch nun wirklich genug zu tun, so was kann man doch auch selber regeln.

Rock'n Roll

am 25. Juni 2015 um 8:53

super lösung: selbstjustiz

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