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Einbau eines TRUMA-Ultraheat Zusatzheizers in eine TRUMA SL5002
Hey
Ich befasse mich mit dem Thema Einbau der ultraheat.
Ansich scheint das ja echt kein Hexenwerk zu sein
Sie einzubauen
Ich besitze aber noch ein etwas älteres Modell
Es müsste die SL 5002 sein
Diese läuft übrigens super
Die ultraheat wird natürlich nicht angeboten für eine solch alte Heizung bei Fritz....... Steht geschrieben nicht für Modelle die älter sind wie 98
Meine ist von91 dementsprechend fällt sie raus
Aber woran könnte das liegen
Nur weil im Blech keine perforierten stellen sind für die ultraheat?
Weil rein technisch gesehen sind es ja zwei voneinander unabhängig agierenden Heizungen ?
Vielleicht kann mir jemand weiter helfen der ein solches Modell schon verbaut hat
Laut Videos und Einbaubeschreibungen oder Dokumentationen fällt mir nichts auf warum das nicht klappen sollte
Danke für eure Kommentare
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31 Antworten
Ich erinnere mich sehr vage, dass nach 30 Jahren Abgasrohr und Wärmetauscher erneuert werden müssen. Ob sich dann noch ein Umbau lohnt?
Rein von der Theorie her hast Du sicher recht, dass es zwei getrennte Systeme sind. Mit der Einschränkung, dass in unserem Wohnwagen der Lüfter der Heizung über eine Weiche mit der Ultraheat verbunden war und lief, wenn die Ultraheat eingeschaltet war.
Was ich zu bedenken gebe ist, dass durch die bauliche Veränderung in der Truma (durch den Einbau der nicht dafür freigegebenen Ultraheat) vermutlich die Bauartzulassung der Truma Heizung erlischt und damit u.U. auch der Versicherungsschutz.
Siehst du darüber habe ich noch nicht nachgedacht mit der Bauartzulassung
Mit den 30 Jahren ist mir auch neu da werde ich auch Mal nachlesen müssen woher hast du das
In unserem Blogbeitrag von September 2012 haben wir davon berichtet, dass die bis dato 10-jährige Austauschpflicht für Wärmetauscher in Truma Flüssiggasheizungen auf 30 Jahre erweitert wurde.
Die gesetzliche Austauschpflicht nach 30 Jahren gilt generell nur für Heizungen und Abgasrohre, die sich in einem in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeug (Reisemobil/LKW) befinden.
Caravans, bzw. Wohnwägen sind von dieser Regelung nicht betroffen!
Für Truma Flüssiggasheizungen und Abgasrohre besteht die Regelung ausschließlich für Kraftfahrzeuge, die gemäß der TA 27 (technische Anforderung) vom 19. März 1993 bis 31.12.2005 eine Bauartgenehmigung erhalten haben.
Bestandsschutz besteht für Heizungen, die bereits vor diesem Zeitraum gefertigt wurden und störungsfrei funktionieren.
Die TA 27 wurde ab dem 01.01.2006 durch die EU-Heizgeräterichtlinie (E1 Kennung) abgelöst. Die gesetzliche Austauschpflicht entfällt somit für Geräte mit Fertigungsdatum nach diesem Stichtag.
Erstmalig tritt die Austauschpflicht nun im Jahr 2023 für Heizungen und Abgasrohre aus dem Jahr 1993 in Kraft, welche ab 19. März 1993 gefertigt und in einem Kraftfahrzeug installiert sind.
Zeitpunkt des nötigen Austausches: Produktionsjahr + 30 Jahre; Beispiel: E2400-96035282 –> Baujahr 96 –> muss 2026 ausgetauscht werden
TRUMA Flüssiggasheizungen der Baujahre 1993 bis einschließlich 2005, beginnend mit den Serien/Fabriknummern 93078001 bis 99365999 und Serien/Fabriknummern von 11001001 bis 16365999, sind betroffen.
Diesen Text habe ich direkt bei Truma gefunden
Ich mit meinem WOHNWAGEN
Bin sowieso raus
Dazu kommt dann noch das bj vor 93 mit Bestandsschutz
@Rotex5
Ein Quelle kann ich Dir bei einer Vermutung auch nicht nennen ... doch ... mein Hirn
Jede Gasanlage hat eine Zulassung für den Betrieb - so auch Deine Truma. Du baust in ein Gerät mit Gasbetrieb ein weiteres Gerät mit 240V und nicht zu vernachlässigendem Stromverbrauch ein ... daher gehe ich einfach davon aus, dass beide Geräte füreinander zugelassen sein müssen.
Die Ultraheat bringt übrigens (meiner Meinung nach) ohne Kopplung mit einer Zeitschaltuhr faktisch NULL. Ich hatte eine Zeitschaltuhr mit Thermostat neben dem Bedienpanel dafür nachgerüstet. Damit konnte ich die Ultraheat z.B. schon 30-45Min. vor meiner Ankunft einschalten lassen und der Wohnwagen war bei Eintreffen zumindest "temperiert".
Alleinstehend heizt die Gasheizung wesentlich schneller auf eine angenehme Raumtemperatur, als die Ultraheat. Bei der dauert das ewig
Das mit der Zulassung macht total Sinn wie gesagt das hätte ich bei meiner Überlegung bedacht
Danke dafür
Als alleinstehende Heizung war diese auch nicht gedacht
Sondern als zuheizer
Oder als Backup falls Mal was ist
Aber danke für das Thema zulassung
Und das mit der Quelle war auf den Austausch von Wärmetauscher und Abgasrohr bezogen
Ein Bekannter hatte sich in die Verrohrung seines 80er-Jahre-Wohnwagens von der Optik her etwas in der Art in einer toten Ecke eingebaut:
https://www.tubs.parts/de/...t-integriertem-thermostat-p-5017.html?...
Also einen Zuheizer, der nichts am Aufbau der Trumaheizung ändert
(die verlinkte Heizung ist technisch nicht für die Anwendung geeignet und soll nur den Aufbau verdeutlichen)
Zitat:
@Rotex5 schrieb am 4. November 2023 um 23:01:38 Uhr:
Nur weil im Blech keine perforierten Stellen sind für die Ultraheat?
Ja, zumindest nach meiner Meinung und der Meinung meines Caravan-Händlers.
Aber wir haben sie trotzdem problemlos eingebaut.
Zitat:
@Rotex5 schrieb am 4. November 2023 um 23:01:38 Uhr:
Weil rein technisch gesehen sind es ja zwei voneinander unabhängig agierenden Heizungen.
So ist es. Und für Wohnwagen brauchen, laut Gesetz, keine Geräte eine spezielle Zulassung, das gilt nur für Wohnmobile, also kann auch keine Zulassung durch den Einbau verfallen und denen Gasprüfern ist das egal.
Es gibt auch keine Austauschpflicht mehr für Brenner und Abgasrohr bei Wohnwagen, die wurde zum Glück schon vor etlichen Jahren endlich abgeschafft.
Super Ansatz von nogolf danke
@Bilsteiner bei welcher Heizung hast du die ultraheat verbauen lassen
Gibt es denn bauartbedingt Unterschiede bei den Heizungen oder ist die Menge der Brenner und die kW zahlen nur unterschiedlich
Wenn nein verstehe ich nicht warum eine solche Zulassung nicht bei allen Truma Produkten durchgeführt wird ?
@Bilsteiner
Zitat:
für Wohnwagen brauchen, laut Gesetz, keine Geräte eine spezielle Zulassung
ich bin sicher, dass Du hier falsch liegst ... erkläre mir bitte, weshalb ich dann beim TÜV im Rahmen der Zulassung meines englischen Wohnwagens in Deutschland, noch bevor die die Gasprüfung überhaupt in Erwägung zogen, eine EC-Typengenehmigung für den Gasherd mit Gaskochfeld, Gasgrill (intern) und Gasbackofen des englischen Herstellers Belling (Glen Dimplex) beibringen musste. Alle anderen Geräte waren Gasgeräte der bekannten Hersteller (Truma, Dometic), welche auch hier auf dem Festland verbaut sind und für welche die Zulassungen vorlagen.
Die mir daraufhin innerhalb 24h von Glen Dimplex kostenfrei per eMail zur Verfügung gestellte Typgenehmigung siehe Anhang.
Erst nach Vorlage dieser Bescheinigung erhielt der Wohnwagen die Gasprüfung
Hier übrigens im Anhang auch noch die Typgenehmigung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) für nachfolgende TRUMA-Heizungen, die es dann ja eigentlich gar nicht geben dürfte
- S 2200
- S 2200 P
- S 3004
- S 3004 UH
- S 3004 P
- S 3004 P UH
- S 5004
- S 5004 UH
- S 5004 E (NL)
- S 5004 KFH
- S 5004 UH KFH
- S 5004 E
Zitat:
@Nogolf schrieb am 5. November 2023 um 13:35:23 Uhr:
..erkläre mir bitte, weshalb ich dann beim TÜV im Rahmen der Zulassung meines englischen Wohnwagens in Deutschland.. ..eine EC-Typengenehmigung.. ..beibringen musste..
Weil die keine Ahnung haben, denn ein Wohnwagen braucht für eine Zulassung überhaupt keine Gasprüfung.
Es gibt auch Prüfer, welche die HU-Plakette verweigern, weil die Reifen älter als 6 Jahre, aber das mit der 100km/h-Regelung geht den Prüfer überhaupt nix an. Dafür ist nur der Fahrzeugführer verantwortlich.
Zitat:
@Nogolf schrieb am 5. November 2023 um 14:27:55 Uhr:
..die Typgenehmigung.. ..die es dann ja eigentlich gar nicht geben dürfte.
Doch für Wohnmobile sind die nötig, weil für die eine Gasprüfung zwingend vorgeschrieben ist.