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Einbruchsversuch/Diebstahl plus Unfall in selber Nacht - Beide SBs gültig und Resrtwert
Habe zwei kurze Fragen, wo zumindest eine so speziell ist, dass ich nix finden konnte:
In einer Nacht wurde mein Fahrzeug "etwas" bestohlen (Spiegel, Nebelscheinwerfer) und die Scheibe wurde versucht einzuschlagen. Als ob das nicht schlimm genug ist, ist derjenige (oder jemand anders) noch mit einem Fahrzeug an der kompletten Fahrerseite vorbeigefahren.
Polizei ermittelt, aber da macht man sich wenig Hoffnung - Gutachter der Versicherung war auch schon da. War mir auch erstmal klar, dass das nen TK und ein VK-Schaden ist...
Nur ist es das wirklich? Will da nur sicher gehen - habe bei beiden eine Selbstbeteiligung. Werde wohl jeweils für die beiden Schäden so zahlen müssen, oder? Es lässt sich so ja nicht sagen, ob es zwei getrennte Ereignisse waren...wenn das relevant ist.
Meine zweite Frage: Der Gutachter (DEKRA) ermittelte einen Durchschnittswert von ca. 11.000 Euro für den Wagen - Schaden liegt wohl um die 5.500 Euro und das übersteigt dann 50% der Kosten und der Wagen muss in eine Restwertbörse...davon habe ich noch niemals etwas gehört???? Ist das neuerdings bei Kaskoschäden so? In den AGBs habe ich dazu nix gelesen...
Eine dritte Frage fällt mir grad ein: Mehrwertsteuer wird auf jeden Fall abgezogen, wenn ich nach Gutachten abrechne und keine Rechnungen nachreiche, oder?
Besten dank an alle und sorry, wenn ich etwas nun doppelt gefragt habe
Beste Antwort im Thema
Hallo Sebastian,
die Aussage deiner Versicherung ist korrekt. Es handelt sich hier um einen Teilkasko- und einen Vollkaskoschaden. Beim Teilkaskoschaden handelt es sich hier konkret um Einbruch/Diebstahl. Es werden alle entwendeten und versicherten Teile lt. Liste AKB bzw. die gegen Zuschlag extra versicherten Teile erstattet. Dazu kommt der Schaden, der durch den Einbruchweg verursacht wurde (z.B. Scheibe einschlagen, Tür aufhebeln etc.) und der Schaden, der durch das Entwenden selbst entstanden ist (z.B. nicht sachgemäßes Ausbauen etc.).
Gerade bei dieser Art Schaden ist es mitunter nicht ganz einfach, abzugrenzen, welcher Teil des Gesamtschadens Einbruch/Diebstahl zuzuordnen ist und welcher der mut- und böswilligen Beschädigung (Vollkasko!). Mitunter sind die Täter ja gefrustet oder sonstwie schräg drauf und machen noch paar kostenintensive Schnitte in die Sitze usw. Das hat dann nichts mehr mit dem erstattungsfähigen Teilkaskoschaden zu tun. Im Zweifelsfall obliegt es dem Sachverständigen, beide Schäden klar abzugrenzen.
In deinem Fall ist es für die Versicherung eigentlich egal, ob beide Schäden durch den- oder dieselben Täter verursacht wurden. An der Abrechnung dir gegenüber ändert das nichts.
Mit Durchschnittswert meinst du wohl den Wiederbeschaffungswert? Die Versicherung kann solange sie lustig ist das Fahrzeug in die Restwertbörsen stellen, allerdings geht die Rechnung häufig erst auf, wenn die Rep. 60% vom Wiederbeschaffungswert erreicht. In dem Fall würde die Versicherung Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert zahlen. Je höher der Restwert, den der Halter ja vom Restwertaufkäufer bekommt, desto geringer die zu zahlende Differenz für die Versicherung. Entschädigungsgrenze in der Kasko ist definitiv der Wiederbeschaffungswert. Eine Reparatur in der von dir hier angegebenen Schadenhöhe ist klar möglich, wenn die Abrechnung konkret erfolgt. Bei fiktiver Abrechnung ist es durchaus möglich, dass das Zahlenspiel der Versicherung aufgeht und dann erfolgt die Abrechnung auf Basis Totalschaden.
Du müsstest dir erst mal grundsätzlich klar werden, was mit dem Schaden und deinem Auto passieren soll. Da gibt es doch einige Möglichkeiten.
Bei fiktiver Abrechnung wird netto gezahlt. Du kannst aber auch im Nachhinein noch eine Rechnung einreichen, um die Steuer dafür zu bekommen, die du auch gezahlt hast. Das gilt auch nur bei Teilerechnungen etc., wenn der Rest in Eigenleistung repariert wird.
Gruß
traumzauber
edit: hab ich fett markiert
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38 Antworten
Hallo Sebastian,
die Aussage deiner Versicherung ist korrekt. Es handelt sich hier um einen Teilkasko- und einen Vollkaskoschaden. Beim Teilkaskoschaden handelt es sich hier konkret um Einbruch/Diebstahl. Es werden alle entwendeten und versicherten Teile lt. Liste AKB bzw. die gegen Zuschlag extra versicherten Teile erstattet. Dazu kommt der Schaden, der durch den Einbruchweg verursacht wurde (z.B. Scheibe einschlagen, Tür aufhebeln etc.) und der Schaden, der durch das Entwenden selbst entstanden ist (z.B. nicht sachgemäßes Ausbauen etc.).
Gerade bei dieser Art Schaden ist es mitunter nicht ganz einfach, abzugrenzen, welcher Teil des Gesamtschadens Einbruch/Diebstahl zuzuordnen ist und welcher der mut- und böswilligen Beschädigung (Vollkasko!). Mitunter sind die Täter ja gefrustet oder sonstwie schräg drauf und machen noch paar kostenintensive Schnitte in die Sitze usw. Das hat dann nichts mehr mit dem erstattungsfähigen Teilkaskoschaden zu tun. Im Zweifelsfall obliegt es dem Sachverständigen, beide Schäden klar abzugrenzen.
In deinem Fall ist es für die Versicherung eigentlich egal, ob beide Schäden durch den- oder dieselben Täter verursacht wurden. An der Abrechnung dir gegenüber ändert das nichts.
Mit Durchschnittswert meinst du wohl den Wiederbeschaffungswert? Die Versicherung kann solange sie lustig ist das Fahrzeug in die Restwertbörsen stellen, allerdings geht die Rechnung häufig erst auf, wenn die Rep. 60% vom Wiederbeschaffungswert erreicht. In dem Fall würde die Versicherung Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert zahlen. Je höher der Restwert, den der Halter ja vom Restwertaufkäufer bekommt, desto geringer die zu zahlende Differenz für die Versicherung. Entschädigungsgrenze in der Kasko ist definitiv der Wiederbeschaffungswert. Eine Reparatur in der von dir hier angegebenen Schadenhöhe ist klar möglich, wenn die Abrechnung konkret erfolgt. Bei fiktiver Abrechnung ist es durchaus möglich, dass das Zahlenspiel der Versicherung aufgeht und dann erfolgt die Abrechnung auf Basis Totalschaden.
Du müsstest dir erst mal grundsätzlich klar werden, was mit dem Schaden und deinem Auto passieren soll. Da gibt es doch einige Möglichkeiten.
Bei fiktiver Abrechnung wird netto gezahlt. Du kannst aber auch im Nachhinein noch eine Rechnung einreichen, um die Steuer dafür zu bekommen, die du auch gezahlt hast. Das gilt auch nur bei Teilerechnungen etc., wenn der Rest in Eigenleistung repariert wird.
Gruß
traumzauber
edit: hab ich fett markiert
Besten Dank für die Info - aber das ist ja schon krass
Ich will auf jeden fall fiktiv abrechnen, weil ich die Teile günstiger gebraucht bekomme und ebenso die Lackierarbeiten von Freunden durchführen lassen kann.
Aber so ganz hab ich das nicht verstanden - der Wagen steht nun in einer Börse und jemand bietet 7.000 Euro - der Schaden beträgt 6000 Euro, der Wagen war 11.000 wert - dann bekomm ich nur 1.000 abzüglich MwSt und SB???
Oder anders herum: Jemand bietet 5.000, Schaden ist 6.000, Wert ehemals 11.000 - was bekomme ich dann? Hab grad nen Knoten im Kopf!
@ Lexmaul
Dein Auto ist 11.000 € wert, wenn in der Restwertbörse für dein Auto 7.000 € geboten wid, dann bekommst du 4.000 € ausgezahlt, wenn 8.000 € geboten wird, dann bekommst du 3.000 € ausgezahlt, wenn du es verkaufen lässt dann kriegst du 11.000 € ausgezahlt. Minus der SB versteht sich.
Oh Mann...dann will ich mal die Daumen drücken *heul*
Wird dann von dem Differenzbetrag auch die MwSt. abgezogen??
Danke schon mal für das schnelle und fundierte Feedback!!
Ich weiss nicht wie beliebt so alte Unfall-7er sind, wenn weniger geboten wird als 5.500 €, dann reguliert das die KFZ-Versicherung ganz normal. Die Versicherung will auch nur ihre Kosten reduzieren. Das geht für sie über die Restwertbörse, da dadurch der Geschädigte den Restwert seines Autos sich ausbezahlen lassen kann.
Tja, mehr als 5.500 Euro ganz bestimmt - eine Schlachtung würde sich z.B. lohnen!
Naja, wenn sowas bei raus kommt, werde ich den Ursprungswert anfechten müssen - der liegt nämlich höher. Denn begutachtet wurde der Wagen keine 10 Minuten - wie will man da den Wert schätzen?
Naja, abwarten...abe rnochmal zur Auszahlung des differenzbetrages: Gibts da einen Abzug der Mehrwertsteuer (frag mich ja grad, worauf es eine MwSt überhaupt da geben soll...)?
Zitat:
Original geschrieben von Lexmaul23
Tja, mehr als 5.500 Euro ganz bestimmt - eine Schlachtung würde sich z.B. lohnen!
Naja, wenn sowas bei raus kommt, werde ich den Ursprungswert anfechten müssen - der liegt nämlich höher. Denn begutachtet wurde der Wagen keine 10 Minuten - wie will man da den Wert schätzen?
Naja, abwarten...abe rnochmal zur Auszahlung des differenzbetrages: Gibts da einen Abzug der Mehrwertsteuer (frag mich ja grad, worauf es eine MwSt überhaupt da geben soll...)?
Wenn das Fahrzeug mit Mehrwertsteuer auf dem Markt angeboten wird, wird auch die
Steuer vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.
Du erhälst quasi WBW netto - Restwert
Zitat:
Original geschrieben von Lexmaul23
Naja, wenn sowas bei raus kommt, werde ich den Ursprungswert anfechten müssen - der liegt nämlich höher. Denn begutachtet wurde der Wagen keine 10 Minuten - wie will man da den Wert schätzen?
Den Wert schätze ich (wenn die Schlüsselnummer bekannt ist) in einer Minute.
Der Wert hängt eben am BJ, am Motor und der Ausstattung.
Für Pflegezustand gibt es dann ein paar €uros plus oder Minus.
Schau doch einfach mal bei DAT nach.
Gruß,
Joschi
DAT ist für mich kein Vergleich - weder werden dort regionale Unterschiede berücksichtigt, noch eben genau der Pflegezustand - ebenso können Ausstattungen nicht alle angewählt werden etc. Vor allem der Minutenvergleich niicht, weil der umsonst ist und kaum Werte eingegeben werden.
Mein letztes Auto war nach Schwacke 3500 Euro wert - verkauft habe ich es für knapp 14.000 Euro - nix Tuning o.ä., sondern ein Liebhaberfahrzeug in einem exzellenten Zustand.
Aber egal, anderes Thema
Hallo Lexmaul,
da wird wohl dein Problem liegen. Liebhaberpreise zahlt keine Versicherung. Und regionale Gegebenheiten? Sorry, geht jetzt nicht gegen dich, fällt mir nur immer wieder auf: Zahlt man selber nutzt man das I-Net und kauft wenn Möglich sogar im Ausland. Zahlt ein anderer, wird nicht mehr auf den Preis geschaut.
Ich Frage mich, wie sich regionale Besonderheiten halten können. Wir leben im 21ten Jarhundert.
Gruß,
Joschi
Wie gesagt, darum geht es grad eh nicht - aber ganz sicher gibt es regionale Preisunterschiede...scheinst vom 21. Jahrhundert noch nix mitbekommen zu haben
Gerade mit dem Internetmärkten wurde das noch deutlicher...
Nicht ohne Grund gibt es bei Kaskoschäden überregionale und bei Haftpflichtschäden regionale Restwertbörsen...
Aber wurscht, nicht mehr zu ändern - werde das Gutachten und das ergebnis der RWB abwarten müssen. Ist ja nun nach 24h auch vorbei
Bekommst du für 11.000 € wieder dein Auto oder kannst du dir für 11.000 € dein jetztiges favorisiertes Gefährtkaufen,dann würde ich es evtl in Betracht ziehen dein Autozu verkaufen.
Ich mag mein Auto aber
Ne, da steckt schon zuviel drin und der Zustand inkl. der Ausstattung ist extremst gut - habe grad mal aus Spaß DAT gemacht, wo ich schon auf einen höheren Wert komme - OHNE wirklich Details zum Auto zu liefern.
Ebenso mobile/autoscout - die Langversion ist kaum zu finden. Und wenn doch, sind vergleichbare teurer als 11.000 Euro. Sollte es nun Probleme wegen Restwert usw. geben, werde ich das ganze anfechten. Toll
Denke daran, dass es sich immer um ein vergleichbares Fahrzeug handelt. Das muss nicht unbedingt ein 750L sein. Das kann auch ein "normaler" 750 sein oder eine Mercedes S-Klasse oder Audi A8 oder whatever vergleichbares.