1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. eine Angabe von erhaltenen Punkten durch einen Bußgeldbescheid

eine Angabe von erhaltenen Punkten durch einen Bußgeldbescheid

Themenstarteram 16. Februar 2024 um 19:23

Guten Abend,

ich habe einen Brief erhalten und mir wird folgender Verstoß vorgeworfen:

 

Anhörung im Bußgeldverfahren

 

„Sie hielten auf einem Bussonderfahrstreifen (Zeichen 245) und behinderten (Bushaltestelle) dadurch Andere.“

 

Droht mir jetzt ein Punkt in Flensburg? Es gab nämlich keinen Fahrradweg, sondern nur die Busspur, die Fahrradfahrer befahren sollen. Bis jetzt habe ich nie verstanden, warum auf Berliner Bußgeldbescheide nicht transparent drauf steht ob man nun Punkte bekommt oder nicht. Wurde ich beispielsweise in Schönefeld geblitzt, konnte man auf ersten Blick erkennen ob es Punkte gibt.

 

Danke vorab

Ähnliche Themen
29 Antworten

Bussgeldbescheid abwarten dann weißt du es genau , wozu sich im Vorfeld verrückt machen .

https://www.bussgeldkatalog.org/busspur/ offenbar 70€, keine Punkte.

Zitat:

@Kupplungsverschleiss schrieb am 16. Februar 2024 um 20:23:35 Uhr:

Bis jetzt habe ich nie verstanden, warum auf Berliner Bußgeldbescheide nicht transparent drauf steht ob man nun Punkte bekommt oder nicht.

Du hast ja auch noch keinen Bußgeldbescheid erhalten ;)

 

Du hast einen Anhörungsbogen erhalten.

Das ist ja "nur" eine Anhörung und kein Bussgeldbescheid. Und abhängig von Deiner Äusserung (oder auch Nichtäusserung) wird das Strafmass festgelegt. Und von der Höhe dessen hängt es ab, ob zusätzlich noch ein Punkt anfällt.

 

Bei einem Halten auf einem Bussonderfahrstreifen bist Du mit 55,- dabei. Da Du aber behindert haben sollst, wird die Strafe vermutlich höher ausfallen. Genaueres weiss man aber erst wenn der Bussgeldbescheid bei Dir eingeht.

Zitat:

@Kupplungsverschleiss schrieb am 16. Februar 2024 um 20:23:35 Uhr:

Anhörung im Bußgeldverfahren

„Sie hielten auf einem Bussonderfahrstreifen (Zeichen 245) und behinderten (Bushaltestelle) dadurch Andere.“

70,- € und kein Punkt.

Zitat:

@Kupplungsverschleiss schrieb am 16. Februar 2024 um 20:23:35 Uhr:

Droht mir jetzt ein Punkt in Flensburg? Es gab nämlich keinen Fahrradweg, sondern nur die Busspur, die Fahrradfahrer befahren sollen.

Wie sollen wir das verstehen, doch nicht etwas so, dass, hätte es einen Fahrradweg geben, du dann auf diesen gehalten hättest? ;)

Zitat:

@Kupplungsverschleiss schrieb am 16. Februar 2024 um 20:23:35 Uhr:

Bis jetzt habe ich nie verstanden, warum auf Berliner Bußgeldbescheide nicht transparent drauf steht ob man nun Punkte bekommt oder nicht.

Nun, weil Berlin eine Stadt mit pfiffigen und dynamisch denkenden Menschen ist, die das Internet als gern gesehenes Handwerkszeug nutzen und innerhalb weniger Minuten solche Informationen selbst recherchieren können. Obwohl ich nicht zu den Berlinern gehöre, ist es mir als Hinterwäldler trotzdem innerhalb von einer Minute diese Recherche gelungen.

 

Gruß

Uwe

Wenn du sowas öfter machst dann nehmen sie dir den Lappen ab, ganz ohne Punkte. Einfach nur weil aufgrund mehrerer solcher Delikte berechtigte Zweifel an deiner Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr bestehen.

Du wirst aufgefordert eine MPU zu absolvieren bei der du durchfallen wirst und danach wird die Fahrerlaubnis entzogen.

r

Zitat:

@ranitegar schrieb am 16. Februar 2024 um 20:51:01 Uhr:

Wenn du sowas öfter machst dann nehmen sie dir den Lappen ab, ganz ohne Punkte. Einfach nur weil aufgrund mehrerer solcher Delikte berechtigte Zweifel an deiner Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr bestehen.

Du wirst aufgefordert eine MPU zu absolvieren bei der du durchfallen wirst und danach wird die Fahrerlaubnis entzogen.

r

Am Ende wird man dann noch von Aktivisten gefilmt und landet im Internet, dann beim darauffolgenden Gerichtsverfahren geht das Geld aus und muss mit Drogen dealen, was dann vollends zum Absturz führt...

Also nur der Vollständigkeit halber aber wie man bei "Lola rennt" sieht kann es auch ganz anders ausgehen.

ich denke er wird direkt gehenkt :rolleyes:

Ach ja, klar, war ja in Berlin

Zitat:

@Kupplungsverschleiss schrieb am 16. Februar 2024 um 20:23:35 Uhr:

Droht mir jetzt ein Punkt in Flensburg? Es gab nämlich keinen Fahrradweg, sondern nur die Busspur, die Fahrradfahrer befahren sollen.

Wie sollen wir das verstehen, doch nicht etwas so, dass, hätte es einen Fahrradweg geben, du dann auf diesen gehalten hättest? ;)

Ich hatte das eher so verstanden, dass der TE jetzt ein Verwarngeld in Höhe von 35 Euro erwarten könnte.

(§3 Abs. 6 BKatV)

 

Themenstarteram 17. Februar 2024 um 2:59

Ich wurde ja vollkommen falsch verstanden und verstehe nicht, warum ich hier als Schwerverbrecher dargestellt werde und auf mir rumgehackt wird. Aber zum Glück ist das Internet ja nicht mein Leben und meine Zeit zu kostbar, um irgendwelchen Menschen im Internet die Fahreignung abzuerkennen ;)

 

Seit nicht so langer Zeit gibt es ja für das Halten auf dem Radweg bei Behinderung einen Punkt. Bei einem Kollegen hatte ich gehört, dass er auf der Busspur gehalten hat. Auf dem Bürgersteig gab es keinen Radweg. Radfahrer sind somit gezwungen, die Busspur zu nutzen. Ein Polizist hatte ihn dabei erwischt und meinte, es gebe dafür eigentlich einen Punkt, da man ja auf der Busspur auch Radfahrer behindert. Der Polizist hat ein Auge zugedrückt und ihn gehen lassen.

 

Und das das Halten auf der Busspur 70€ kostet, kann jeder Trottel im Internet nachschauen. Ihr hab richtig gehört, auch Menschen aus Berlin können sowas nachschauen. Nur möchte ich wissen, ob die 70€ auch bei Behinderung von Radfahrern auf der Busspur gelten oder es zusätzlich in meinem Fall einen Punkt gibt

 

Und nochmal an alle: Mein Punktestand liegt bei 0,0 nur mal so nebenbei. Mit Punkten möchte ich gar nichts am Hut haben. Aber das sollte hier eigentlich niemanden was angehen.

 

Zitat:

@Kupplungsverschleiss schrieb am 17. Februar 2024 um 03:59:47 Uhr:

Ich wurde ja vollkommen falsch verstanden und verstehe nicht, warum ich hier als Schwerverbrecher dargestellt werde und auf mir rumgehackt wird.

Du bist natürlich kein Schwerverbrecher und so wurdest das auch nicht dargestellt.

Früher war das anders, aber heute ist es überhaupt kein Problem mehr, manche Fragen selbst zu recherchieren (*). Es ist inzwischen leider ein Trend geworden, dies nicht mehr selbst zu machen, sondern es andere für sich machen zu lassen, indem man z.B. in Foren nachfragt.

Bringen tut das oft nicht viel, denn man bekommt unterschiedliche Antworten, wie auch hier. Welche ist denn nun die richtig?

Zitat:

Nur möchte ich wissen, ob die 70€ auch bei Behinderung von Radfahrern auf der Busspur gelten oder es zusätzlich in meinem Fall einen Punkt gibt

Bestes Beispiel, obwohl du eine Antwort bekommen hast, kannst du damit nichts anfangen und weißt immer noch nicht, ob Punkt oder nicht.

Ohne Behinderung wären es 55,- € und mit 70,- €, also auch bei Behinderung kein Punkt.

 

Gruß

Uwe

(*) Beispiel: Anfang des Textes des Bußgeldbescheides in Google eingeben: Klick mich

Ersten Treffer aufrufen und in der PDF auch nach dem Text suchen (Stgr+F drücken und dann Anfang des Bußgeldtextes in das Suchfeld eingeben)

Zitat:

@Kupplungsverschleiss schrieb am 17. Februar 2024 um 03:59:47 Uhr:

Ich wurde ja vollkommen falsch verstanden und verstehe nicht, warum ich hier als Schwerverbrecher dargestellt werde und auf mir rumgehackt wird. Aber zum Glück ist das Internet ja nicht mein Leben und meine Zeit zu kostbar, um irgendwelchen Menschen im Internet die Fahreignung abzuerkennen ;)

Seit nicht so langer Zeit gibt es ja für das Halten auf dem Radweg bei Behinderung einen Punkt. Bei einem Kollegen hatte ich gehört, dass er auf der Busspur gehalten hat. Auf dem Bürgersteig gab es keinen Radweg. Radfahrer sind somit gezwungen, die Busspur zu nutzen. Ein Polizist hatte ihn dabei erwischt und meinte, es gebe dafür eigentlich einen Punkt, da man ja auf der Busspur auch Radfahrer behindert. Der Polizist hat ein Auge zugedrückt und ihn gehen lassen.

Und das das Halten auf der Busspur 70€ kostet, kann jeder Trottel im Internet nachschauen. Ihr hab richtig gehört, auch Menschen aus Berlin können sowas nachschauen. Nur möchte ich wissen, ob die 70€ auch bei Behinderung von Radfahrern auf der Busspur gelten oder es zusätzlich in meinem Fall einen Punkt gibt

Und nochmal an alle: Mein Punktestand liegt bei 0,0 nur mal so nebenbei. Mit Punkten möchte ich gar nichts am Hut haben. Aber das sollte hier eigentlich niemanden was angehen.

Sorry für das Missverständnis, aber hier wird nicht auf Dir herumgehackt, sondern es gibt eine satirische Aufarbeitung des Posts von ranitegar, der ohne Bezug zu deiner Frage, gleich über die möglichen Folgen im Wiederholungsfall schwadroniert hat.

Zitat:

@Kupplungsverschleiss schrieb am 17. Februar 2024 um 03:59:47 Uhr:

Auf dem Bürgersteig gab es keinen Radweg. Radfahrer sind somit gezwungen, die Busspur zu nutzen.

Das ist nicht richtig. Die Radfahrer müssen in diesem Fall die Fahrbahn benutzen. Die Busspur dürfen sie nur benutzen, wenn sie durch Beschilderung für Radfahrer freigegeben ist.

Zitat:

@Kupplungsverschleiss schrieb am 17. Februar 2024 um 03:59:47 Uhr:

Ein Polizist hatte ihn dabei erwischt und meinte, es gebe dafür eigentlich einen Punkt, da man ja auf der Busspur auch Radfahrer behindert. Der Polizist hat ein Auge zugedrückt und ihn gehen lassen.

Da irrt sich der Polizist oder dein Freund hat ihn falsch verstanden.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit