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Eine Woche nach Gebrauchtwagenkauf Mängel festgestellt

Themenstarteram 29. April 2020 um 19:01

Hallo,

ich bin neu hier und habe ein Problem, was mir den Schlaf raubt.

Ich habe vor 9 Tagen einen Peugeot 206, erstzuallsung 2010 mit 137550km gekauft. Tüv von Januar bei 137537km OHNE MÄNGEL.

Da der kühlwasserstand sehr niedrig war habe ich ihn gestern mit 137700km zur Überprüfung zu meiner Werkstatt gebracht:

Endtopf komplett verrostet und löst sich bereits.

Ölverlust, den führt er auf undichte Ölwannendichtung zurück , zusätzlich aber auch ventildeckeldichtung undicht.

Bei der kühlerglüssigkeit ist wohl das Thermostatgehäuse defekt.

Die ersten beide Punkte hätten seiner Meinung nach zumindest im TÜV Bericht auftauchen müssen.

Außerdem vermutet er mehrere Unfallschäden.

Der Verkäufer beruft sich darauf nichts von den Unfällen gewusst zu haben und da er nur Händler wäre sich auch auf den Tüv Bericht verlassen muss (selber nur Händler, ohne Hebebühne).

Er hatte auch noch vor Verkauf einen ölwechsel vornehmen lassen.

Mir ist bewusst, dass Verschleißteile eigentlich nicht in die Gewährleitung fallen, aber bei 150km und 9 Tagen nach Kauf ist doch klar, dass die Mängel bereits bestanden haben müssen!?!

Ich habe ihm eigene Nachbesserung, Nachbesserung durch meine Werkstatt (400,-), oder Rückkauf angeboten.

Sollte es keine Einigung geben, werde ich die Tüv Prüfstelle melden und juristische Wege prüfen.

Er hat mich aber als Kontakt blockiert. Auf meine Mails hat er zunächst geantwortet, wollte mir aber nur 100,- anbieten. Nachdem ich abgelehnt habe keine Reaktion mehr.

Ich bin stinksauer und steigere mich wirklich in die Sache rein.

Wie seht ihr die Sache mit der Gewährleistung und dem nicht ausreichenden Tüv Bericht?

Habe ich da Ansprüche?

Klara

Beste Antwort im Thema

Ich wäre ja erstmal auf mich selbst stinksauer, dass ich bei einem 10 Jahre alten Kleinwagen weder unten drunter, noch in den Motorraum geschaut habe und erst recht niemanden mitgenommen habe, der sich halbwegs auskennt...aber hey, das bin ich.

Wie schafft man es, beim Autokauf einen rostigen Auspuff nicht zu sehen?

Dm TÜV kannst du garnix. Zum Zeitpunkt der Untersuchung vor 3 Monaten alles porno.

Da war der Auspuff eben schon rostig, aber noch dicht und der Motor ölfeucht ohne Tropfenbildung. Einwandfrei im Ermessensspielraum, garkein Stress.

Den Händler...klar kannst du dem juristisch...ob was zu holen ist und ob am Ende auch du oder nur der Anwalt gewinnt? Keine Ahnung. Kann man probieren.

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Zitat:

@Klarasauto schrieb am 29. April 2020 um 21:01:38 Uhr:

Endtopf komplett verrostet und löst sich bereits.

Ölverlust, den führt er auf undichte Ölwannendichtung zurück , zusätzlich aber auch ventildeckeldichtung undicht.

Bei der kühlerglüssigkeit ist wohl das Thermostatgehäuse defekt.

Mir ist bewusst, dass Verschleißteile eigentlich nicht in die Gewährleitung fallen...

Bei den aufgeführten Mängeln handelt es sich nicht um Verschleiß(teile).

am 29. April 2020 um 19:07

Zitat:

@Klarasauto schrieb am 29. April 2020 um 21:01:38 Uhr:

 

Der Verkäufer beruft sich darauf nichts von den Unfällen gewusst zu haben und da er nur Händler wäre sich auch auf den Tüv Bericht verlassen muss (selber nur Händler, ohne Hebebühne).

Die Aussage würde ich ihm von einem Anwalt um die Ohren hauen lassen.

Natürlich muss er dafür gerade stehen, aber ohne Anwalt wirst du nach deiner Schilderung bei dem kaum was ausrichten.

Aus eigener Erfahrung , ab zum Anwalt und ein kostenlose Beratung in Anspruch nehmen.

Wenn der Verkäufer so anfängt bedeutet das Ärger ohne Ende und ohne Anwalt ziehst du den kürzeren.

Die Kosten muss er übernehmen. Zudem musst du drei mal eine Mängelbeseitigung hinnehmen bevor der Kaufvertrag gewandelt werden kann. Ausser natürlich der Wagen hatte wirklich einen Unfall oder mehrere.

Gruss

Zitat:

@Klarasauto schrieb am 29. April 2020 um 21:01:38 Uhr:

Außerdem vermutet er mehrere Unfallschäden.

Wurde im Kaufvertrag Unfallfreiheit zugesichert?

Ich wußte gar nicht, dass eine Beratung beim Anwalt kostenlos ist....

DIe Kosten für den Anwalt muß der Händler übernehmen, wenn er vor Gericht verliert oder wenn es im Vergleich so vereinbart wird. Zinächst mal zahlt der, der auch den Anwalt konsultiert.

Zitat:

@Klarasauto schrieb am 29. April 2020 um 21:01:38 Uhr:

Die ersten beide Punkte hätten seiner Meinung nach zumindest im TÜV Bericht auftauchen müssen.

Vermutlich handelt es sich dabei um eine Gefälligkeits-HU.

Ich wäre ja erstmal auf mich selbst stinksauer, dass ich bei einem 10 Jahre alten Kleinwagen weder unten drunter, noch in den Motorraum geschaut habe und erst recht niemanden mitgenommen habe, der sich halbwegs auskennt...aber hey, das bin ich.

Wie schafft man es, beim Autokauf einen rostigen Auspuff nicht zu sehen?

Dm TÜV kannst du garnix. Zum Zeitpunkt der Untersuchung vor 3 Monaten alles porno.

Da war der Auspuff eben schon rostig, aber noch dicht und der Motor ölfeucht ohne Tropfenbildung. Einwandfrei im Ermessensspielraum, garkein Stress.

Den Händler...klar kannst du dem juristisch...ob was zu holen ist und ob am Ende auch du oder nur der Anwalt gewinnt? Keine Ahnung. Kann man probieren.

Zitat:

@Stefan_Raba schrieb am 29. April 2020 um 21:41:09 Uhr:

Den Händler...klar kannst du dem juristisch...ob was zu holen ist...

Kann man im Vorfeld mit Hilfe des Anwalts über eine Auskunftei klären lassen.

Themenstarteram 29. April 2020 um 19:51

Oh auf mich selbst bin ich definitiv sauer....

Weil ich einen verosteten Auspuff im Tüv Bericht erwartet hätte. Mein Mechaniker ist sich auch sicher, dass dies in dem Ausmaß jeder Gutachter bestätigen würde, dass das nicht innerhalb der letzten drei Monate entstanden ist.

In den Motorraum habe ich gesehen, aber als Laie schaue ich mir eine Ventildeckeldichtung natürlich nicht an, weil ich das Wort vorher auch noch nie gehört habe.

 

Zum Unfallschaden auf Vertrag:

Laut Vorbesitzer kein Unfallschaden bekannt.

Wenn juristische Beratung kostenlos wäre, würde ich dies natürlich sofort machen. Ich weiß aber um die Stundensätze von Juristen und auch, dass sie leider nicht immer das erreichen, was sie versprechen. Und es wäre der supergau, wenn ich am Ende auch noch auf mehrere hundert Euro Anwaltskosten sitzen bleiben würde.

Du solltest auf jeden Fall ein Gespräch mit einem Anwalt führen. Er kann dir am besten sagen, wie die Erfolgsaussichten sind. Allein schon dafür, dass der Verkäufer dich geblockt hat, würd ich alles in Bewegung setzen. Ist zwar alles ärgerlich, aber trotzdem.

Von welchem Kaufpreis reden wir hier eigentlich?

Themenstarteram 29. April 2020 um 20:08

3000,-

Zitat:

@Klarasauto schrieb am 29. April 2020 um 21:51:41 Uhr:

Und es wäre der supergau, wenn ich am Ende auch noch auf mehrere hundert Euro Anwaltskosten sitzen bleiben würde.

Eine Rechtschutzversicherung hast du nicht?

am 29. April 2020 um 20:15

Oder beim ADAC, da wäre die erste Beratung kostenlos.

Hallo,

wenn der Vorbesitzer schreibt, "Unallschaden nicht bekannt" heißt das noch lange nicht, dass der Wagen "unfallfrei" ist...

Gruß jaro

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