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Einer ins auto gefahren wie jetzt vor gehen?

Themenstarteram 19. Dezember 2010 um 14:38

Hallo Zusammen mir ist am Freitag abend einer in mein geparktes auto(parkplatz von einer Gastwirtschaft ) gerutscht .Ok kann passieren fahrer hat sich auch direkt bei mir gemeldet.Da ich aber keinerlei erfahrung mit so was habe meine frage.Was muss ich jetzt tun? in die werkstatt fahren und die müssen erst einen kostenvorschlag erstellen und denn bei der unfall verursacher versicherung einreichen? Oder kann ich direkt ein termin machen zur Repatur? etc etc

 

Danke euch im vorraus .

 

mfg Paddy

Beste Antwort im Thema
am 19. Dezember 2010 um 19:24

1 Beitrag zum Thema und direkt der Ruf nach dem Anwalt.

Wo leben wir eigentlich, dass immer sofort ein Anwalt gebraucht wird?

Gruß

Frank, der nicht für alles einen Anwalt braucht.

PS: "1.3. Ich hatte einen Unfall und bin Geschädigter - was steht mir zu?" in den FAQ gibt dir weitere Auskunft.

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21 Antworten

Einen unabhängigen Gutachter und Rechtsanwalt beauftragen. Kosten werden von der gegnerischen Vers. übernommen.

am 19. Dezember 2010 um 19:24

1 Beitrag zum Thema und direkt der Ruf nach dem Anwalt.

Wo leben wir eigentlich, dass immer sofort ein Anwalt gebraucht wird?

Gruß

Frank, der nicht für alles einen Anwalt braucht.

PS: "1.3. Ich hatte einen Unfall und bin Geschädigter - was steht mir zu?" in den FAQ gibt dir weitere Auskunft.

Zitat:

Original geschrieben von efteris

Kosten werden von der gegnerischen Vers. übernommen.

Und wenn nicht, zahlt unser Schlaumeier hier...

Kontaktdsaten gibt´s dann von MT

 

Mann, Mann, Mann

:mad:

Zitat:

Original geschrieben von efteris

Einen unabhängigen Gutachter und Rechtsanwalt beauftragen. Kosten werden von der gegnerischen Vers. übernommen.

Das ist korrekt. Wenn die Schuldfrage klar ist, geht man so vor.

Zitat:

Original geschrieben von bkj5

Zitat:

Original geschrieben von efteris

Einen unabhängigen Gutachter und Rechtsanwalt beauftragen. Kosten werden von der gegnerischen Vers. übernommen.

Das ist korrekt. Wenn die Schuldfrage klar ist, geht man so vor.

Das ist Unsinn, denn ob diese Kosten übernommen werden, hängt von vielen Faktoren ab, die wir hier alle nicht kennen.

Die Schuldfrage ist nur einer davon.

 

Ist das wirklich so schwer?

 

Hafi

Zitat:

Original geschrieben von fudder83

Was muss ich jetzt tun? in die werkstatt fahren und die müssen erst einen kostenvorschlag erstellen und denn bei der unfall verursacher versicherung einreichen? Oder kann ich direkt ein termin machen zur Repatur? etc etc

Du kannst in der Werkstatt zuerst einmal nachfragen, wie hoch der Schaden ungefähr sein wird.

Mit dieser Information kannst Du den Versicherer anrufen und klären, ob der Schaden vom Kunden bereits gemeldet wurde und ob die Kosten übernommen werden.

 

Bekommst Du die Rep-Freigabe, lässt Du den Wagen reparieren.

Unterschreibst Du in der Werkstatt eine Abtretungserklärung, rechnet die Werkstatt direkt mit der Versicherung ab.

 

Für die Dauer der Reparatur kannst Du Nutzungsausfall und eine Kostenpauschale fordern.

 

Gruß

Hafi

 

Zitat:

Original geschrieben von bkj5

Zitat:

Original geschrieben von efteris

Einen unabhängigen Gutachter und Rechtsanwalt beauftragen. Kosten werden von der gegnerischen Vers. übernommen.

Das ist korrekt. Wenn die Schuldfrage klar ist, geht man so vor.

Immer mal die Kirche im Dorf lassen, man muss doch nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen....... :)

Der beste Weg ist wohl dieser: Ab zu einem Gutachter, der erstellt je nach Schadenshöhe ein Kurzgutachten oder ein vollständiges Gutachten mit Wertminderung und allem Pi Pa Po :) Dieses wird dann der Gegnerischen Versicherung eingereicht und die geben dann das OK zur Reparatur.

Sollte es dann doch zu Streitigkeiten kommen, kann man den Anwalt immer noch hinzuziehen, nur sollte man sich dann zumindest eine kostenlose Erstberatung zb durch den ADAC gönnen, nicht das doch noch Kosten entstehen :)

Grüße

Steini

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Der beste Weg ist wohl dieser: Ab zu einem Gutachter, der erstellt je nach Schadenshöhe ein Kurzgutachten oder ein vollständiges Gutachten mit Wertminderung und allem Pi Pa Po :) Dieses wird dann der Gegnerischen Versicherung eingereicht und die geben dann das OK zur Reparatur.

Ich mag dich ganz dolle steini, hab ich dir das eigentlich schon mal gesagt?

 

Gruß

 

:D Delle :D

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Zitat:

Original geschrieben von bkj5

 

Das ist korrekt. Wenn die Schuldfrage klar ist, geht man so vor.

Das ist Unsinn, denn ob diese Kosten übernommen werden, hängt von vielen Faktoren ab, die wir hier alle nicht kennen.

Die Schuldfrage ist nur einer davon.

Ist das wirklich so schwer?

Hafi

Weil du ja so schlau bist, kannst du uns erklären was diese "vielen Faktoren" sind.

Zitat:

Original geschrieben von efteris

Einen unabhängigen Gutachter und Rechtsanwalt beauftragen. Kosten werden von der gegnerischen Vers. übernommen.

Gutachten, ja.

Aber Anwalt ? Der gute Mann hat seine Schuld eingesehen bzw macht offensichtlich keine Probleme das er es nicht zahlen würde o.ä

Ein Anwalt treibt die Kosten unnötig in die Höhe und was soll der Anwat groß machen wenn es da keinen Streit gibt ?

Kostet im Endeffekt nur mehr Geld und wenn der Unfannverursache den Schaden zurückkaufen möchte hat er noch mehr zu zahlen.

 

@efteris

Ein Fakto wäre wohl ob denn ein Anwalt nötig gewesen ist.

Und warum sollte der nötig sein wenn der Unfallverursache den Schaden der Versicherung meldet und sich als Verursacher sieht und bereit ist das zu bezahlen bzw seiner Versicherung zu übergeben.

Einen Anwalt kann man immernoch einschalten wenn er nicht zahlen will - ist aber hier nicht der Fall.

Ein Anwalt würde hier Geld Kosten und keiner von beiden hat was davon.

Die Anwaltskosten werden übernommen, sofern diese zur Durchsetzung der Forderung erforderlich sind.

Das kann sicherlich auch bei: " Ich hatte noch nie einen Unfall und weiss nicht, wie vorzugehen ist und möchte nicht übers Ohr gehauen werden" anfangen." Müsste es aber nicht zwingend.

Und genau da, kann es passieren, dass erstmal der den Anwalt bezahlt, der Ihn auch beauftragt hat.

Im Zweifelsfall klärt das dann der Richter :D ;)

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Zitat:

Original geschrieben von fudder83

Was muss ich jetzt tun? in die werkstatt fahren und die müssen erst einen kostenvorschlag erstellen und denn bei der unfall verursacher versicherung einreichen? Oder kann ich direkt ein termin machen zur Repatur? etc etc

Du kannst in der Werkstatt zuerst einmal nachfragen, wie hoch der Schaden ungefähr sein wird.

Mit dieser Information kannst Du den Versicherer anrufen und klären, ob der Schaden vom Kunden bereits gemeldet wurde und ob die Kosten übernommen werden.

Bekommst Du die Rep-Freigabe, lässt Du den Wagen reparieren.

Unterschreibst Du in der Werkstatt eine Abtretungserklärung, rechnet die Werkstatt direkt mit der Versicherung ab.

Für die Dauer der Reparatur kannst Du Nutzungsausfall und eine Kostenpauschale fordern.

Gruß

Hafi

Hallo Hafi!

Wenn Du wenig Erfahrungen mit den Versichrungen hast, ist es schön für dich, aber dann solltest Du nicht Ratschläge geben, die dem TS Probleme bereiten können. Telefonate z.B. sind nie sinnvoll. Also noch mal: Gutachter & RA beauftragen.

Mann, Mann, Mann

:):confused:

 

Zitat:

Original geschrieben von bkj5

 

 

 

Hallo Hafi!

 

Wenn Du wenig Erfahrungen mit den Versichrungen hast, ist es schön für dich, aber dann solltest Du nicht Ratschläge geben, die dem TS Probleme bereiten können. Telefonate z.B. sind nie sinnvoll. Also noch mal: Gutachter & RA beauftragen.

 

Mann, Mann, Mann

:):confused:

Wenn hier einer über (sehr) wenig Erfahrung verfügt oder besser gesagt Ahnung von den Themen hier hat, dann bist sicher du das.

 

Das hast du mit deinem Blubberbeiträgen hier im Versicherungsforum bereits unter Beweis gestellt.

 

Bevor du hier einem der Stammuser etwas von der Schadenregulierung erzählen kannst, da wird das Rad neu erfunden.

 

Deine flachen Ratschläge hier nerven einfach nur und passen in die Schublade "ich frag mal meinen Nachbarn, der kennt sich aus"

 

So, und nun ruf deinen Rechtsanwalt an und kaue dem meintewegen ein Ohr ab.

 

Mann, Mann, Mann............:mad:

Danke!

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