einfache Tagfahrlichtschaltung
Hallo Leute!
Ich hab mal das Forum nach Tagfahrlichtschaltungen durchforstet. Eine gute Idee von captainFuture war dabei, wo die Fernlichter mit geringerer Leuchtkraft leuchten. Das ist aber sehr umstritten, also hab ich mir eine Schaltung für die Nebelscheinwerfer überlegt, welche so funktioniert:
Zündung an(NSW Schalter aus): nur Nebelscheinwerfer leuchten. ohne Instrumentenbeleuchtung, ohne Rücklichter.
Wenn ich das Abblendlicht einschalte, gehen die NSW aus und es brennt nur mehr das Abblendlicht. Wenn ich jetzt die NSW einschalte, leuchten die ganz normal.
In fast allen EU Staaten werden die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht "geduldet" und wer Standlichtringe hat, die sieht man auch noch hervorragend.
Hab das hier gepostet, weil ich mir dachte, vielleicht interessierts wen. Am We werde ich das ganze mal zusammenschreiben und eine EBA zusammenstellen (wenn die Nachfrage stimmt :-)). Das ganze funktioniert sehr einfach mir einem 08/15 Relais das hinterm Lichtschalter montiert wird.
lg Stefan
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45 Antworten
Re: einfache Tagfahrlichtschaltung
Zitat:
Original geschrieben von Ares83
In fast allen EU Staaten werden die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht "geduldet"
Genau, außer in Deutschland
Das wäre dann eine nicht zweckgemäße Benutzung von Beleuchtungseinrichtungen. Mal davon abgesehen dass du dauernd angehalten wirst, weil du Tagsüber mit NSW fährst. Und dann erklär den Cops mal dass es sich um TFL handelt
EDIT: Mach doch tagsüber einfach das Standlicht an, wenns hell ist. Mach ich auch meistens. Und nein, das ist nicht verboten!!
wirklich? in D nicht?
hehe, ok, dann vergesst das mal schnell wieder. Ich bin nämlich aus Österreich und hier darf man, sofern es integrierte, also nicht auf die Stoßstange geschraubte sind, die NSW ohne weiteres benutzen.
also dann nur für die Österreicher hier im Forum :-)
P.S. Standlicht ist in A zu wenig!
An einer EBA wär ich ziemlich interessiert - wenn du dir die Mühe machen willst...
Re: Re: einfache Tagfahrlichtschaltung
Zitat:
Original geschrieben von MickyX
EDIT: Mach doch tagsüber einfach das Standlicht an, wenns hell ist. Mach ich auch meistens. Und nein, das ist nicht verboten!!
Falsch!
§17.2 StVO: Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
Zitat:
An einer EBA wär ich ziemlich interessiert - wenn du dir die Mühe machen willst...
klar mach ich das, meine Kumpels in SAlzburg brauchen die ja auch. Ich hab aber leider erst am WE zeit dafür, werds aber dann sofort hier posten.
lg Stefan
Re: Re: Re: einfache Tagfahrlichtschaltung
Zitat:
Original geschrieben von Marsupilami72
Falsch!
§17.2 StVO: Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
Richtig!!
Ich fahre immer und überall mit Licht...Ob 30° und strahleneder Sonnenschein oder bewölkt..Immer und überall..Schon seiddem ich den Führerschein habe...
Re: Re: Re: einfache Tagfahrlichtschaltung
Zitat:
Original geschrieben von Marsupilami72
Falsch!
§17.2 StVO: Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
Marsu und Golflilalaune: Muss euch jetzt leider enttäuschen
Lest mal folgendes:
http://www.motor-talk.de/t840729/f14/s/thread.html
Ab mitte der Seite wirds spannend.
Auf der zweiten Seite der Post von dsrihk ist auch interessant.
Re: Re: Re: Re: einfache Tagfahrlichtschaltung
Lest mal [URL=hier dier Kurzfassung vom BAST.
Also am besten spezielle Tagfahrlichter verwenden, an sonsten kostet der Spaß unnötig Benzin (ca 0,2l / 100km)
Re: Re: Re: Re: Re: einfache Tagfahrlichtschaltung
Zitat:
Original geschrieben von ]{laus
Lest mal [URL=hier dier Kurzfassung vom BAST.
Also am besten spezielle Tagfahrlichter verwenden, an sonsten kostet der Spaß unnötig Benzin (ca 0,2l / 100km)
bei mir steht das die seite nich existiert!!
Re: Re: Re: Re: einfache Tagfahrlichtschaltung
Zitat:
Original geschrieben von MickyX
Marsu und Golflilalaune: Muss euch jetzt leider enttäuschen
Lest mal folgendes:
http://www.motor-talk.de/t840729/f14/s/thread.html
Ab mitte der Seite wirds spannend.
Auf der zweiten Seite der Post von dsrihk ist auch interessant.
Wo siehst Du da die Erlaubnis, tagsüber mit Standlicht zu fahren?
§17.2 StVO: Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
Beachte: es handelt sich um Paragraph 17, Absatz 2 - dieser Abschnitt ist unabhängig von Absatz 1!
Re: Re: Re: Re: Re: Re: einfache Tagfahrlichtschaltung
Zitat:
Original geschrieben von bmw-berlin
bei mir steht das die seite nich existiert!!
Hmm vieleicht war die URL zu lang, ich probiere es nochmal:
http://www.bast.de/.../tagfahrlicht-kurzfassung.pdf
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: einfache Tagfahrlichtschaltung
Zitat:
Original geschrieben von ]{laus
Hmm vieleicht war die URL zu lang, ich probiere es nochmal:
http://www.bast.de/.../tagfahrlicht-kurzfassung.pdf
funzt jetzt!!
ums genauer zu sagen, du suchst nach nem weg, legal mit standlichtringen und nebelscheinwerfern rumzufahren.
vielleicht gehts...ka...damit kenne ich mich nicht aus.
aber dauert wirste angehalten werden und dann musste jedesmal erklären, das es doch ein tagfahrlicht ist. wäre mir zu dumm.
wenn du unbedingt nit standlicht und neblern rumfahren willst..machs halt konventionell und lass dich eben net erwischen.
geht 100 pro nicht. punkt. marus hats schon gepostet. es steht klipp und klar in der StVZO! punkt!
Zumal für Tagesfahrlicht auch bestimmte bedinugen gelten, und die NSW Sind dafür eindeutig zu niedrig!
und standlicht heißt ja nicht umsonst standlicht.