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Eingetragene Reifengröße im Winter nicht möglich?
Hallo,
wollte heute beim "Freundlichen" (na ja, mehr oder weniger) Winterreifen-Preise für den up meiner Frau erfragen. Als Sommerreifen sind ab Werk "185/55 R15 82T" drauf. Wollte den Preis für diese Größe, oder aber "175/65 R14 82T" wissen. Bevorzugt Stahlfelge, da meine Frau im Schnee leicht Bordsteine übersieht.
Mir wurde dann gesagt, auf den up würde nur die im Schein eingetragene Größe von 165/70 R14 82T passen. Auf meinen Hinweis der Auslieferungsgröße (185er) und das noch 5 weitere Größen in der EG-Bescheinigung eingetragen sind, bekam ich dann die Antwort, das gelte nur für Sommerreifen (?) für Winterreifen gingen nur die 165er (andere hätten sie auch nicht).
Ich kenne es zwar, dass nicht alle Größen eine Schneekettenfreigabe haben, aber so? In der EG-Bescheinigung steht keine Beschränkung (Sommer/Winter) dabei.
Kann mir jemand sagen, ob die Aussage der Vertragswerkstatt stimmt, oder ob da "nur" verkauft werden soll.
Danke.
Beste Antwort im Thema
Das ist Nonsens ob es ein sommer,Winter oder Allwetter ist spielt keine Rolle.
Da hat wohl jemand reichlich Räder vorgeordert und möchte diese loswerden.
Grüße
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40 Antworten
Hallo!
Ich habe mir heute die Fahrzeugpapiere meines Eco UP! noch einmal genauer angeschaut.
Irgendwas passt da mit der Reifeneintragung nicht.
Die Originalreifen sind 175/65 R14, aber im Fahrzeugschein steht nur 165/70 R14. Weitere Anmerkungen gibt es nicht.
Ich war der Meinung, dass alle Reifen entsprechend im Fahrzeugschein eingetragen werden müssen.
Passt das dann trotzdem so?
Was steht bei euch im Fahrzeugschein?
Oder muss ich da noch etwas nachtragen lassen? Aber wie kann das passieren, wenn das Auto mit den Reifen schon so ausgeliefert wird?
Grüße,
Tobi
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeugschein - Eintragung Reifengröße falsch?!?' überführt.]
ist schon korrekt so.
In den neuen Fahrzeugschein steht nur nich eine Größe drin.
Nicht wie früher alle zugelassenen.
Die 175/65R14 haben eine Zulassung. Eine Eintragung ist nicht erforderlich.
Es gibt da auch kein Problem bei einer Kontrolle.
Nur Größen die nicht von VW ab Werk freigegeben sind benötigen eine Eintragung bzw. müssen zusätzlich Unterlagen mitgeführt werden..
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeugschein - Eintragung Reifengröße falsch?!?' überführt.]
Hi,
eingetragen in der Zulassungsbescheinigung werden heute nur noch die Basisbereifungen des Modells. Alle anderen Kombinationen sollten imho in der EG-Übereinstimmungserklärung zu finden sein. Die müsstest du vom bekommen haben.
Gruß
der_alp
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeugschein - Eintragung Reifengröße falsch?!?' überführt.]
Ja, die hab ich...
Da steht auch alles drin.
Vielen Dank!
Aber wie läuft das dann in der Praxis bei ner Kontrolle. Die EG-Übereinstimmungserklärung muss man ja eigentlich nicht mitführen? Haben die Zugriff auf eine Datenbank? Oder ist die Reifengröße heutzutage -solang nicht zu auffällig- egal?
Muss dann die ABE z.B. für Alufelgen auch nicht mehr mitgeführt werden?
Schon wieder was dazu gelernt! So gehts halt, wenn man den ersten Neuwagen überhaupt in der Familie hat.
Grüße,
Tobi
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeugschein - Eintragung Reifengröße falsch?!?' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von Tobi82x
..
Muss dann die ABE z.B. für Alufelgen auch nicht mehr mitgeführt werden?
Schon wieder was dazu gelernt! So gehts halt, wenn man den ersten Neuwagen überhaupt in der Familie hat.
Grüße,
Tobi
Das Mitführen der ABE ist weiterhin notwendig. Die COC bleibt am besten im Fahrzeugbrief
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeugschein - Eintragung Reifengröße falsch?!?' überführt.]
bei original alu felgen nicht.
da hab ich mal ne frage an dich. steht in deinem fahrzeugschein die höhe (Punkt 20 im schein) vom bmt modell oder vom normalen? bei unserem skoda ist die normale höhe eingetragen und ich überlege, das noch ändern zu lassen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeugschein - Eintragung Reifengröße falsch?!?' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von weolli0808
Zitat:
Original geschrieben von Tobi82x
..
Muss dann die ABE z.B. für Alufelgen auch nicht mehr mitgeführt werden?
Schon wieder was dazu gelernt! So gehts halt, wenn man den ersten Neuwagen überhaupt in der Familie hat.
Grüße,
Tobi
Das Mitführen der ABE ist weiterhin notwendig. Die COC bleibt am besten im Fahrzeugbrief
Mach´Dir doch einfach ´ne Fotokopie der "EWG-Übereinstimmungsbescheinigung" (COC)
für´s Handschuhfach/oder Brieftasche
und bei Verkehrskontrollen hast Du bei Rückfragen sofort alles "zur Hand"
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeugschein - Eintragung Reifengröße falsch?!?' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von Tobi82x
Die Originalreifen sind 175/65 R14, aber im Fahrzeugschein steht nur 165/70 R14. Weitere Anmerkungen gibt es nicht.
Nach m.W. sind 165er nicht zugelassen für der Eco up!
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeugschein - Eintragung Reifengröße falsch?!?' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von V50D
Zitat:
Original geschrieben von Tobi82x
Die Originalreifen sind 175/65 R14, aber im Fahrzeugschein steht nur 165/70 R14. Weitere Anmerkungen gibt es nicht.
Nach m.W. sind 165er nicht zugelassen für der Eco up!
> eco up
Serienbereifung ab Werk = Sommerreifen
take up und move up > 175/65R14
high up > 185/55R15
Sonderausstattung ab Werk = zusätzliche Winterreifen
alle 3 Ausstattungsvarianten > 165/70R14
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeugschein - Eintragung Reifengröße falsch?!?' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von V50D
Zitat:
Original geschrieben von Tobi82x
Die Originalreifen sind 175/65 R14, aber im Fahrzeugschein steht nur 165/70 R14. Weitere Anmerkungen gibt es nicht.
Nach m.W. sind 165er nicht zugelassen für der Eco up!
Wenn die im Fahrzeugschein stehen, sind se zugelassen!
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeugschein - Eintragung Reifengröße falsch?!?' überführt.]
Ich hatte mich auch gewundert, aber es wird tatsächlich nur noch eine Größe eingetragen. Warum auch einfach wenn es auch kompliziert geht und man nun noch die CoC mitführen sollte
http://www.adac.de/.../default.aspx
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeugschein - Eintragung Reifengröße falsch?!?' überführt.]
Laut Aussage meiner Zulassungsstelle reicht das Mitführen der Zulassungsbescheinigung Teil I aus, auch wenn dort nicht alle Reifengrössen eingetragen sind.
Die CoC Bescheinigung dient ausschliesslich der Erstellung der Fahrzeugpapiere (national, EU und teilweise auch weltweit).
Die Polizei ist in der Lage solche Daten wie fehlende Reifengrössen bei einer Kontrolle online abzufragen.
Hatte explizit nachgefragt, da ich dachte, dass bei der Zulassung meines Tschechien Up! ein Fehler unterlief.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeugschein - Eintragung Reifengröße falsch?!?' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von Eltron02
Laut Aussage meiner Zulassungsstelle reicht das Mitführen der Zulassungsbescheinigung Teil I aus, auch wenn dort nicht alle Reifengrössen eingetragen sind.
Mehr würde ich auch nicht mitnehmen. Zum einen ist die Wahrscheinlichkeit einer Polizeikontrolle nicht sehr hoch, zum anderen müssen sie dann auch noch Interesse haben die Reifengröße zu überprüfen. Dies mag bei einem auffälligen Wagen eher passieren, als bei einem unauffälligen Kleinwagen mit Stahlfelgen. Und selbst wenn es ein Problem darstellen sollte, dann habe ich das Dokument immer noch zu Hause liegen und kann es vorzeigen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeugschein - Eintragung Reifengröße falsch?!?' überführt.]
Das ist Nonsens ob es ein sommer,Winter oder Allwetter ist spielt keine Rolle.
Da hat wohl jemand reichlich Räder vorgeordert und möchte diese loswerden.
Grüße