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eingetragene Reifengrößen einfach aus dem Fz-Brief gelöscht!?

BMW 3er E46
Themenstarteram 8. März 2009 um 11:36

hallo!

es geht um folgendes:

wer weiß, was im ursprünglichen fahrzeugbrief (ich meine damit die alten briefe, die es heute ja in dieser form nicht mehr gibt) an reifengrößen beim 328i E46 limo, bj. 99 vom werk her eingetragen war? gibts da unterschiede?

hintergrund meiner frage ist folgender:

meine frau hat einen anderen wagen (citroen c2) bekommen. als wir das fahrzeug auf sie umgemeldet haben, haben wir ja einen neuen fahrzeugschein und einen neuen fahrzeugbrief bekommen. den alten fahrzeugbrief haben wir entwertet mitbekommen.

als ich mir zuhause die daten angesehen habe, habe ich feststellen müssen, dass z.b. die im ursprüglichen alten fahrzeugbrief eingetragenen sommerreifen weder im neuen schein noch im neuen brief eintragen sind! das ist einfach nicht mit übernommen worden! im prinzip müssten jetzt die im alten brief eingetragenen sommerreifen wieder durch den tüv abgenommen und neu eingatragen werden! das kann ja nicht sein, oder?

aber da fahre ich nochmal zur zulassungsstelle und lasse das nachtragen, denn wir haben ja noch den alten brief, in dem alles eingetragen war...

so bin ich jetzt darauf gekommen, das bei meinem 328i die sache ähnlich gelaufen sein könnte. bei mir sind nur 7x16 mit 205/55er reifen eingetragen. leider hatte der vorbesitzer, von dem ich den wagen gekauft habe, auch schon den "neuen" brief, sodass ich jetzt nicht mehr nachvollziehen kann, was im alten brief von 1999 stand.

mir ist auch aufgefallen, das auf dem schild in der tür (wo die vorgaben für den reifendruck stehen) beim 328i weitaus mehr reifen- und zollgrößen angegeben sind, als die jetzt bei mir im brief stehenden 7x16 mit 205er reifen... dort sind u.a. auch 18 zoll möglich. könnte es also sein, das im damaligen ursprünglichen brief auch 17 und/oder 18 zoll felgen ab werk eingetragen waren?

an wen kann man sich wenden, um an die ursprünlichen daten zu kommen, die 1999 im brief eingetragen waren?

wer kennt sich damit aus?

danke und gruß!

BAYERN-EXPRESS

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17 Antworten

in den neuen briefen werden die reifengrössen nicht mehr notiert, ist einfach so, aber man kann ja beim :-) oder im forum oder beim tüv/dekra/küs etc. nachfragen. die reifenhändler sagen einem im regelfall auch obs passt.

gruss

Tag

Die werden in den neuen EU Brief nicht mehr eingetragen. Darum hast Du ja für die Eintragungen den alten (entwerteten) mitbekommen. Da steht´s noch drin - sonst nicht mehr.

Sonst hätten die es ja gleich gemacht.

Finde ich auch Sch .... aber so isses nun mal.

Greetz Touri

Ich habe bei mir zuhause den alten und neuen Fahrzeugbrief. Bei dem neuen sind nur wenige (1) Reifengrößen aufgelistet. In dem alten dagegen stehen noch alle Reifen und Felgengrößen.Du mußt die serienmäßigen Reifen/Felgen,die für den E46 zugelassen sind, nicht extra beim Tüv abnehmen lassen.Reifengröße geht bis 255/35/18 auf der HA.Frag doch mal bei BMW nach,die müßten alle Radgrößen für den E46 haben.

Themenstarteram 8. März 2009 um 12:04

erstmal danke für eure hilfe!

aber was nützt mir, wenn mir der :) die ganzen möglichen freigaben sagt, aber nix davon im schein eingtragen ist? was passiert dann, wenn die polente einen anhält? da kann ich ja nicht sagen: der :) hats mir aber gesagt...

gruß!

Zitat:

Original geschrieben von TouriDriver

Finde ich auch Sch .... aber so isses nun mal.

Wieso denn das? Ist doch nicht dein Problem sondern das der Polizei. Die muss dir nachweisen, dass du eine Reifen/Felgenkombination nicht fahren darfst. Du hast da eigentlich nichts mit am Hut. Dass einige Leute vom Hersteller eine Auflistung im Auto haben, ist eigentlich nicht nötig. Machts der Polizei nur etwas leichter dann.

am 8. März 2009 um 12:17

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Zitat:

Original geschrieben von TouriDriver

Finde ich auch Sch .... aber so isses nun mal.

Wieso denn das? Ist doch nicht dein Problem sondern das der Polizei. Die muss dir nachweisen, dass du eine Reifen/Felgenkombination nicht fahren darfst. Du hast da eigentlich nichts mit am Hut. Dass einige Leute vom Hersteller eine Auflistung im Auto haben, ist eigentlich nicht nötig. Machts der Polizei nur etwas leichter dann.

Genau so ists richtig. Wurde mir am Donnerstag auf der Zulassungsstelle auch so gesagt. Lädst die Rennleitung zu dir auf einen Kaffee ein und zeigst ihnen den alten Brief.

Zitat:

Original geschrieben von Celi - Freak

 

Genau so ists richtig. Wurde mir am Donnerstag auf der Zulassungsstelle auch so gesagt. Lädst die Rennleitung zu dir auf einen Kaffee ein und zeigst ihnen den alten Brief.

Und nicht mal das musst du. Kannst denen genauso gut sagen: Entweder sie weisen mir jetzt nach, dass ich die Reifen nicht fahren darf oder ich fahr jetzt weiter. Du musst die da in keiner Weise unterstützen. Macht die Sache natürlich etwas einfacher und dann geht auch alles etwas schneller über die Bühne - wäre also vielleicht empfehlenswert, einen Ausdruck vom Hersteller dabei zu haben.

am 8. März 2009 um 12:33

Ach so ein Plausch ist doch mal nett mit den Jungs, außerdem lassen die mich beim nächsten mal gleich in Frieden. habe allerdings ne Kopie vom alten Brief mit dabei.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Zitat:

Original geschrieben von Celi - Freak

 

Genau so ists richtig. Wurde mir am Donnerstag auf der Zulassungsstelle auch so gesagt. Lädst die Rennleitung zu dir auf einen Kaffee ein und zeigst ihnen den alten Brief.

Und nicht mal das musst du. Kannst denen genauso gut sagen: Entweder sie weisen mir jetzt nach, dass ich die Reifen nicht fahren darf oder ich fahr jetzt weiter. Du musst die da in keiner Weise unterstützen. Macht die Sache natürlich etwas einfacher und dann geht auch alles etwas schneller über die Bühne - wäre also vielleicht empfehlenswert, einen Ausdruck vom Hersteller dabei zu haben.

Das mag durchaus so sein dass Du es nicht musst. Aber wenn Du den Jungs so blöde kommst, dann zerpflücken die Dich eben anders. Unsere hier würden´s mit Sicherheit machen .. wird ´ne elend lange Fahzeugkontrolle ....

Man kann´s ja auch höflich machen - oder man hat ´ne Kopie des alten Briefes dabei - wie schon vorher erwähnt - und gut is. Damit dürften die Damen & Herren in Grün dann zufrieden sein.

:)

Greetz Touri

PS: hab auch eine dabei und die vorsichtshalber beglaubigen lassen. Dann isses schon 2x kein Problem.

Themenstarteram 8. März 2009 um 13:00

also seit ihr ganz sicher, dass eine auflistung von BMW reicht?

ich galube nämlich nicht, dass ich noch irgendwie an den alten brief kommen kann!

Zitat:

Original geschrieben von BAYERN-EXPRESS

also seit ihr ganz sicher, dass eine auflistung von BMW reicht?

ich galube nämlich nicht, dass ich noch irgendwie an den alten brief kommen kann!

Brauchst du auch nicht, das sollte doch mittlerweile klar sein. Ich wollte mit meinen Postings nur klarstellen, was du überhaupt machen musst und was nicht. Alles, was du darüberhinaus (also mehr als nichts) machst, ist deine Sache und könnte die Kontrolle etwas beschleunigen.

am 8. März 2009 um 13:28

mit der Einführung der Eu Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II) wird grundsätzlich nicht mehr die gesamte zulässige Reifen- Radkombination in die neuen Dokumente eingetragen. Das ist sehr bedauerlich. Vielmehr muß der Fahrzeugführer den Nachweis der Zulässigkeit in anderer Weise erbringen. Hierzu wird bei Zulassung b.z.w. bei Auslieferung eines Neuwagens eine sogenannte EWG Übereinstimmungserklärung durch den Hersteller mitgegeben, dort stehen dann u.a. die zusätzlich genehmigten Rad-Reifenkombinationen.

Im Falle einer Umschreibung der alten Dokumente(Fahrzeugschein-Fahrzeugbrief) werden bei einigen Behörden nicht die gesamten Daten in die neuen zulassungsbescheinigungen übernommen, das ist nach EU Recht nicht zu beanstanden. Ist das Fahrzeug nun mit einer Rad-Reifenkombi ausgestattet welche nicht in den Fahrzeugdokumenten eingetragen ist, sollte hier eine EWG Übereinstimmumgserklärung beim Fauhrzeughersteller beantragt werden, ersatzweise genügt als Nachweis aber auch die Mitführung des "alten" Fahrzeugscheins als Nachweis.

Gruss

Cardocmc

Kfz.Meister & Fahrlehrer

Interessanter Text. So eine Nachweis- und Mitführpflicht besteht aber nicht - ist nur ratsam, sowas dabeizuhaben.

Zitat:

Original geschrieben von cardocmc

Ist das Fahrzeug nun mit einer Rad-Reifenkombi ausgestattet welche nicht in den Fahrzeugdokumenten eingetragen ist, sollte hier eine EWG Übereinstimmumgserklärung beim Fauhrzeughersteller beantragt werden, ersatzweise genügt als Nachweis aber auch die Mitführung des "alten" Fahrzeugscheins als Nachweis.

Sagt der "Meister" ?! aha...und warum steht dann auf der Homepage von ADAC und auch KBA, dass der Nachweis der Zulässigkeit durch die Kontrollorgane zu erfolgen hat?!

Diesen nachweis erbringen die übrigens in jeder Verkehrskontrolle, da die Beamten online Zugriff auf die KBA-Daten haben und somit sofort sehen, was ab Werk freigegeben ist. Somit entfällt sogar das Mitführen irgendwelcher Kopien oder ähnlicher Dokumente.

Übrigens kostet die Neubestellung der EWG-Übereinstimmungserklärung (oder auch COC genannt) je nach Hersteller zwischen 60€ - 120€ (exoten sogar 400€), kann wohl nicht Sinn der Sache gewesen sein, dass sich jeder Fahrzeughalter nun so ein Dokument erst beantragen muss.

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