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Einige Problemchen - gibts da Abhilfe?
Hallo zusammen,
derzeit plagen mich noch einige "Problemchen" beim Insignia, evtl. weiß hier ja jemend, obs da Abhilfen oder Möglichkeiten gibt, was zu ändern:
- die Ansagen bei der Spracheingabe sind sowas von dumpf, dass man die bei schneller Fahrt so gut wie nicht versteht - gibts da evtl. ein Update oder sowas?
- teilweise klagen meine Gesprächspartner darüber, dass ich über die eingebaute FSE kaum zu verstehen bin; lege ich das Handy auf den Schoß und nutze dessen Freisprechfunktion, ist das viel besser zu verstehen - gibt es heir noch andere mit diesem Problem?
- lässt sich das TFL so programieren, dass im "Auto"-Modus auch die Heckleuchten an sind, so wie bei BMW?
- lässt es sich programmieren, dass beim Einparken das Radio gedimmt wird, wenn der Abstandssensor seine Piepser von sich gibt?
- kann man die Abblendefunktion des Innenspiegels auch temporär deaktivieren (bei Audi z. B. geht das)?
- etwas widersinnig ist auch, dass beim Einschalten der Nebelscheinwerfer automatisch die Xenons angehen - im Neben will man das Abblendlicht ja gerade nicht benutzen, lässt sich das irgendwo konfigurieren?
Das wars erstmal
Viele Grüße
Stefan
Beste Antwort im Thema
Zitat:
- etwas widersinnig ist auch, dass beim Einschalten der Nebelscheinwerfer automatisch die Xenons angehen - im Neben will man das Abblendlicht ja gerade nicht benutzen, lässt sich das irgendwo konfigurieren?
Das ist so, weil das Fahren mit Standlicht und Nebelscheinwerfer verboten ist...
Auch lässt sich nicht einstellen das die Rücklichter mit den TFL leuchten...
Bringt ja auch nichts...
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18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von stna1981
- etwas widersinnig ist auch, dass beim Einschalten der Nebelscheinwerfer automatisch die Xenons angehen - im Neben will man das Abblendlicht ja gerade nicht benutzen, lässt sich das irgendwo konfigurieren?
Nein, Du kannst aber den Schalter von Auto auf TFL switchen und dann die Nebler zuschalten. Somit bleibt auch das Abblendlicht aus.
Zitat:
- etwas widersinnig ist auch, dass beim Einschalten der Nebelscheinwerfer automatisch die Xenons angehen - im Neben will man das Abblendlicht ja gerade nicht benutzen, lässt sich das irgendwo konfigurieren?
Das ist so, weil das Fahren mit Standlicht und Nebelscheinwerfer verboten ist...
Auch lässt sich nicht einstellen das die Rücklichter mit den TFL leuchten...
Bringt ja auch nichts...
Zitat:
Original geschrieben von hinterhof1
Zitat:
- etwas widersinnig ist auch, dass beim Einschalten der Nebelscheinwerfer automatisch die Xenons angehen - im Neben will man das Abblendlicht ja gerade nicht benutzen, lässt sich das irgendwo konfigurieren?
Das ist so, weil das Fahren mit Standlicht und Nebelscheinwerfer verboten ist...
Auch lässt sich nicht einstellen das die Rücklichter mit den TFL leuchten...
Bringt ja auch nichts...
Wieso sollte das (natürlich nur bei Nebel) verboten sein? Es geht ja nicht drum, einen auf cool zu machen und tagsüber bei normalem Wetter damit rumzukurven, sondern die Sicht im Nebel zu verbessern. Das ist doch gerade der Sinn und Zweck von Nebelscheinwerfern, dass ich eben nicht durch das Abblendlicht geblendet werde. Ums mal anders zu sagen (Zitat Wikipedia):
Zitat:
"Werden Nebelscheinwerfer zusammen mit dem Abblendlicht verwendet, ergibt sich lediglich eine breitere Ausleuchtung im Nahfeld. Die Eigenblendung bei starkem Nebel wird nicht reduziert. Verschiedene Fahrzeugmodelle verwenden bei Kurvenfahrten den innenliegenden Nebelscheinwerfer zur besseren Ausleuchtung (einfaches Kurvenlicht).
Nebelscheinwerfer alleine (oder zusammen mit dem Standlicht, aber ohne gleichzeitige Verwendung des Abblendlichts) reduzieren die Eigenblendung des Fahrers und verbessern somit die Sicht. Allerdings ist ihre Reichweite kleiner als die des Abblendlichts, daher ist diese Beleuchtung technisch nur bei starkem Nebel angebracht. Bei Fahrten bei Dunkelheit und starkem Nebel ist es zweckmäßig, dass der Fahrer die Fahrzeugbeleuchtung ständig den aktuellen Verhältnissen anpasst und gegebenenfalls zwischen Abblendlicht und Nebelscheinwerfer wechselt."
Und wieso macht es keinen Sinn, die Rücklichter mit TFL zu kombinieren? Wenn ich z. B. bei Regen unterwegs bin und dank TFL kein Abblendlicht brauche, da alles gut zu sehen ist, dann ist das für die vor mir fahrenden zwar ok, hilft mir aber wenig, wenn die hinter mir fahrenden mich nicht gut sehen können. Wären hier die Rücklichter an wie bei BMW, würde man von hinten und vorne gut gesehen.
Beim TFL soll man ja nur von vorne gut gesehen werden...
Und bei schönen Wetter brennen die hinteren Leuchten dann meistens umsonst...
Deswegen ist das beim Insignia so gelöst...
Nebelscheinwefer und Standlicht scheint bei schlechter Sicht doch erlaubt zu sein...
Aber beim Standlicht gehören die Rücklichter auch dazu...
Und da Du beim Druck auf die Nebler im Automatikmodus bist, gehen halt die Xenons an, damit die Rückleuchten auch brennen... Denn TFL ist beim Insignia nur vorne...
Wenn du das nicht willst musst du manuel auf Standlicht schalten...
Das hab ich auch schon probiert, wenn ich manuell auf Standlicht schalte und dann die Nebler anmache, geht das Xenon trotzdem mit an... wobei mir einfällt dass ich gestern ein Software-Update bekommen hab, muss nachher mal nochmal testen
Standlicht ist zum Stehen, nicht zum Fahren! Es kommen einem soviele Funzler entgegen, die das fuer Fahrleuchten halten. Nervig hoch Drei!
Und den Nebel moechte ich mal sehen, in dem man ohne Hauptbeleuchtung rumkurven kann. Dem AFL traue ich sogar zu, dafuer eine spezielle Einstellung zu haben.
Was ihr hier diskutiert, ist verkehrsgefaehrdend!
Zitat:
Original geschrieben von stna1981
Das hab ich auch schon probiert, wenn ich manuell auf Standlicht schalte und dann die Nebler anmache, geht das Xenon trotzdem mit an... wobei mir einfällt dass ich gestern ein Software-Update bekommen hab, muss nachher mal nochmal testen
Leute die so einen Unsinn machen, sollten sich was andres einfallen lassen um aufzufallen!
Hallo,
Die Kombination Standlicht + Nebellampen ist ausdrücklich im Gesetz vorgesehen! vergl. §17 StVO hier besonders Abs(3)
'Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt....'
Noch Fragen??
Gruß Blaubeer
Zitat:
Original geschrieben von kblaubeer
Hallo,
Die Kombination Standlicht + Nebellampen ist ausdrücklich im Gesetz vorgesehen! vergl. §17 StVO hier besonders Abs(3)
'Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt....'
Noch Fragen??
Gruß Blaubeer
Die Nutzung der Nebelscheinwerfer beschränkt dich aber und setzt eine Höchstgeschwindigkeit von 50km/h vorraus. Denjenigen der das einhält möchte ich mal sehen, weil diejenigen die die Neblies wirklich nutzen fahren auch mit Abblender.
Wenn mir immer die ganzen Trottel mit ihrem scheiß, viel zu hoch eingestellten Nebelscheinwerfern bei schönstem Wetter entgegenkommen oder hinter mir fahren würde ich am liebsten die Dinger kaput schlagen.
Hallo,
Zitat:
Die Nutzung der Nebelscheinwerfer beschränkt dich aber und setzt eine Höchstgeschwindigkeit von 50km/h vorraus...
Die Nutzung der NSW bedingt keine Geschindigkeitsbegrenzung.
Aber das ist hier nicht das Thema, sondern die 'Problemchen' von Stefan.
Gruß Blaubeer
Zitat:
Original geschrieben von kblaubeer
Hallo,
Zitat:
Original geschrieben von kblaubeer
Zitat:
Die Nutzung der Nebelscheinwerfer beschränkt dich aber und setzt eine Höchstgeschwindigkeit von 50km/h vorraus...
Die Nutzung der NSW bedingt keine Geschindigkeitsbegrenzung.
Aber das ist hier nicht das Thema, sondern die 'Problemchen' von Stefan.
Gruß Blaubeer
Stimmt das gilt per stvo nur für Rückschlussleuchte. Btw er könnte die Suche nutzen, dann hätte er alle Antworten!
Zitat:
Original geschrieben von phscha03
Rückschlussleuchte
was ist denn das ???
Zitat:
Original geschrieben von phscha03
Wenn mir immer die ganzen Trottel mit ihrem scheiß, viel zu hoch eingestellten Nebelscheinwerfern bei schönstem Wetter entgegenkommen oder hinter mir fahren würde ich am liebsten die Dinger kaput schlagen.
Zitat:
Original geschrieben von kblaubeer
Hallo,
Die Kombination Standlicht + Nebellampen ist ausdrücklich im Gesetz vorgesehen! vergl. §17 StVO hier besonders Abs(3)
'Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt....'
Noch Fragen??
Gruß Blaubeer
So wie ich das lese, bezieht sich der ganze Absatz auf "am Tage" und unter den genannten Witterungsbedingungen???!!! Während bei Dunkelheit immer zuerst das Fahrlicht (=Abblendlicht) einzuschalten ist, und wenn dann schlechte Sicht dazukommt können zusätzlich NSW eingeschaltet werden.
Gruß
SilverBanditS