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Einordnen nötig?

Themenstarteram 18. März 2009 um 14:38

Seht euch mal das Bild im Anhang an.

ich komme aus Richtung "A" und fahre Richtung "Z".

Zum geradeaus fahren und links abbiegen(zu einem Supermarkt) gibt es keine eigenen Fahrspuren, sondern nur jeweils einen aufgemalten Pfeil auf der an dieser Stelle verbreiterten Straße. Muss ich über den Pfeil fahren, mich also einordnen? Oder kann ich die gesamte Fahrspur in Anspruch nehmen wenn da niemand steht?

Beste Antwort im Thema

In dem Fall würde ich mich dann Einordnen, also auf der Fahrspur möglichst weit links fahren um anderen Verkehrsteilnehmern das weiterfahren zu ermöglichen. Ehrlich gesagt wäre ich ziemlich angekotzt wenn vor mir einer zwecks Abbiegen die ganze Spur in Anspruch nehmen würde und eine Weiterfahrt nur durch vorbei schleichen oder garnicht möglich wäre.

 

Gruß Oli

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Du musst dich einordnen. Sonst fällt das ganze unter Verkehrsbehinderung. Denn die Straße ist nicht umsonst an der Steller verbreitert.

 

Mfg, TheBlackPlus.

In dem Fall würde ich mich dann Einordnen, also auf der Fahrspur möglichst weit links fahren um anderen Verkehrsteilnehmern das weiterfahren zu ermöglichen. Ehrlich gesagt wäre ich ziemlich angekotzt wenn vor mir einer zwecks Abbiegen die ganze Spur in Anspruch nehmen würde und eine Weiterfahrt nur durch vorbei schleichen oder garnicht möglich wäre.

 

Gruß Oli

am 18. März 2009 um 15:02

Soweit ich das verstanden habe, will der TE eben nicht abbiegen, sondern der Straße weiter folgen. Allerdings wüte ich a auch nicht, ob ich mich einordnen muß. Ich habe es einfach bisher nicht gemacht ;)

Wofür gibt es eigentlich diesen Schrieb namens StVO ?

Ich zitiere:

Zitat:

§ 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

(2) Radfahrer, die auf der Fahrbahn abbiegen wollen, müssen an der rechten Seite der in gleicher Richtung abbiegenden Fahrzeuge bleiben, wenn dort ausreichender Raum vorhanden ist. Radfahrer, die nach links abbiegen wollen, brauchen sich nicht einzuordnen. Sie können die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überqueren. Dabei müssen Sie absteigen, wenn es die Verkehrslage erfordert. Sind Radverkehrsführungen vorhanden, so haben Radfahrer diesen zu folgen.

(3) Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, muß er warten.

(4) Wer nach links abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. Führer von Fahrzeugen, die einander entgegenkommen und jeweils nach links abbiegen wollen, müssen voreinander abbiegen, es sei denn, die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung erfordern, erst dann abzubiegen, wenn die Fahrzeuge aneinander vorbeigefahren sind.

(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.

Ob da jetzt ein Pfeil auf der Straße ist, interessiert niemanden, aber natürlich fährt man darauf, wenn man nach links will.

Oder beißt der ?

PS:
Sollte ich die Frage nicht oder falsch verstanden haben... Achja... Das ist keine Rechtsberatung, auch wenn ich aus einem Gesetz zitiere. ^^ Nur die persönliche Meinung, wer es genau wissen will, muss sich an jemanden mit Fachwissen diesbezüglich wenden.

Zitat:

Original geschrieben von LSirion

Wofür gibt es eigentlich diesen Schrieb namens StVO ?

Der TE ist halt nicht Chuck Norris, dem die Bücher sagen, was er wissen will ;)

Im Ernst, ich denke, der TE will nicht abbiegen - er schreibt, was soll ich machen, wenn da keiner steht, und da schweigt ja auch die StVO. In diesem Falle würde ich "rechts mit Tendenz zur Mitte" fahren, also keineswegs so weit rechts, als wenn dort ein Linksabbieger steht - sonst denkt noch einer, ich wolle auf die rechte Spur wechseln.

Zitat:

Original geschrieben von Düsentrieb77

Zitat:

Original geschrieben von LSirion

Wofür gibt es eigentlich diesen Schrieb namens StVO ?

Der TE ist halt nicht Chuck Norris, dem die Bücher sagen, was er wissen will ;)

Im Ernst, ich denke, der TE will nicht abbiegen - er schreibt, was soll ich machen, wenn da keiner steht, und da schweigt ja auch die StVO. In diesem Falle würde ich "rechts mit Tendenz zur Mitte" fahren, also keineswegs so weit rechts, als wenn dort ein Linksabbieger steht - sonst denkt noch einer, ich wolle auf die rechte Spur wechseln.

Wieso auf die rechte Spur wechseln ?

Man kann es aber auch verkomplizieren...

Zitat:

§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

 

§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

(3) Fahrzeuge, die in der Längsrichtung einer Schienenbahn verkehren, müssen diese, soweit möglich, durchfahren lassen.

(3a) Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.

(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.

(5) Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.

Aber mehr fällt mir dazu jetzt auch nicht mehr ein... :rolleyes:

Themenstarteram 18. März 2009 um 16:06

ok, ich dachte wenn ich schreibe das ich von "A" richtung "Z" möchte ist klar das ich eben nicht nach links abbiegen möchte. wenn ich nach links abbiege dann ordne ich mich natürlich auch links ein. ich möchte also nicht nach links abbiegen, sondern geradeaus fahren.

hab die zeichnung nochmal bearbeitet, so sieht es eher aus.

 

@ alle außer meehster:

hab mich wohl etwas undeutlich ausgedrückt.

Da sind dann natürlich zwei Fälle zu unterscheiden:

Wenn ich durchfahren kann, dann mache ich natürlich keinen extremen Schlenker nach rechts, sondern überfahre den Abbiegepfeil (zumindest teilweise), auch wenn dies aus Sicht der StVO nicht 100 % korrekt ist, so stört es doch keinen: Niemand wird behindert oder gefährdet (es wird auch keine durchgezogene Linie überfahren).

Wenn ich nicht durchfahren kann (Stau etc.), dann fahre ich natürlich möglichst nach rechts, denn dann kann jemand, der hinter mir fährt und nach links abbiegen will, an mir vorbeifahren. Außerdem entspricht dies genau der Vorschrift und auch Einsatzfahrzeuge können passieren.

am 18. März 2009 um 16:28

Ich versuch es mal ohne die schönen Zitate von LSirion:

Wenn du gerade weiter willst fährst du so weit wie möglich rechts!

Willst du nach links weg so weit wie möglich nach links rüber und vorher Blinker an!

Ist doch ganz einfach und alles ohne die trockenen § aus der StVO!:cool:;)

am 18. März 2009 um 16:37

Ohne Paragrafen geht es manchmal nicht, nur sollte man auch die richtigen zitieren. Was bisher hier angeführt wurde ist schlichtweg falsch, wenn auch teilweise mit dem richtigen Ergebnis ;)

Zitat:

§ 41 Abs. 3 StVO

Pfeile, die nebeneinander angebracht sind und in verschiedene Richtungen weisen, empfehlen, sich frühzeitig einzuordnen und in Fahrstreifen nebeneinander zu fahren. Fahrzeuge, die sich eingeordnet haben, dürfen hier auch rechts überholt werden.

Sind zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert, so schreiben die Pfeile die Fahrtrichtungen auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung vor. Halten auf der so markierten Strecke der Fahrbahn ist verboten.

Ergo, man muss sich einordnen.

am 18. März 2009 um 16:40

Teddy3:

sag ich doch! :D

Und alles RICHTIG ohne Zitate aus der StVO!

im lipperland und auch ueberall woanders darfst du dich in diesem fall breit machen und auch ueber den pfeil geradeaus weiterfahren. ist ja schliesslich keine sperrflaeche eingezeichnet.

im uebrigen: was scherts die eiche, wenn sich ein schwein an ihr reibt? :D

Themenstarteram 18. März 2009 um 16:58

Zitat:

Original geschrieben von teddy3

Ohne Paragrafen geht es manchmal nicht, nur sollte man auch die richtigen zitieren. Was bisher hier angeführt wurde ist schlichtweg falsch, wenn auch teilweise mit dem richtigen Ergebnis ;)

Zitat:

Original geschrieben von teddy3

Zitat:

§ 41 Abs. 3 StVO

Pfeile, die nebeneinander angebracht sind und in verschiedene Richtungen weisen, empfehlen, sich frühzeitig einzuordnen und in Fahrstreifen nebeneinander zu fahren. Fahrzeuge, die sich eingeordnet haben, dürfen hier auch rechts überholt werden.

Sind zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert, so schreiben die Pfeile die Fahrtrichtungen auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung vor. Halten auf der so markierten Strecke der Fahrbahn ist verboten.

Ergo, man muss sich einordnen.

danke für den link.

ich verstehe es eher so das ich mich eben nicht einordnen muss. leitlinien zwischen den pfeilen gibt es ja nicht.

um es nochmal deutlich zu sagen:

ich möchte geradeaus fahren, es biegt niemand nach links ab. um der kurve ideal zu folgen, müsste ich mit den linken reifen auf dem linkspfeil fahren und mit den rechten reifen auf dem geradepfeil fahren.

am 18. März 2009 um 17:13

Hier spricht gesunder Menschenverstand :D. Wenn da keiner steht muss man da auch nicht in die Fahrbahnverbreiterung ausweichen, würde auch keinen Sinn machen, weil wenn man einfach normal weiter fährt, wird niemand behindert und die Markierung oder Pfeil haben auch keine Schmerzen, wenn man drüber fährt anstatt mit nem sinnlosen Schlenker vorbei.

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