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Einparkhilfe / Parktronic hat nicht funktioniert -> Parkrempler! Hilfe !
Guten Abend !
Heute bin ich beim Einparken an eine (große!) Mülltonne gefahren - Die Einparkhilfe hat nicht gepiept !
Genau in der Mitte meines Golf V (7 Wochen alt) habe ich nun diesen Schaden. Vermutlich liegt in diesem Fall ein Konstruktionsfehler vor, da die 2 Sensoren in der Mitte sehr weit voneinander entfernt sind.
Schaden: Einige z.T. tiefe Kratzer im Lack und im Kunststoff unter dem Kennzeichen!
Kann ich das bei VW (kostenlos) reparieren lassen, da die Parkhilfe nicht funktionierte (vermutlich wegen diesem Konstruktionsfehler)?
Bitte helft mir !!!
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18 Antworten
In der Anleitung steht ganz klar das du dich darauf nicht verlassen darfst, es ist lediglich eine Hilfe, also höchstens auf Kulanz. Rechtlicher Anspruch besteht nicht.
Wundern tut es mich Trotzdem, weil meine auch die dünsten Straßenschilder sieht.
Re: Einparkhilfe / Parktronic hat nicht funktioniert -> Parkrempler! Hilfe !
Zitat:
Original geschrieben von Woife4
Guten Abend !
Heute bin ich beim Einparken an eine (große!) Mülltonne gefahren...
...kann ich das bei VW (kostenlos) reparieren lassen, da die Parkhilfe nicht funktionierte...
@bvb09uwe: Schadenfreude?
Muß aber auch zugeben, dass ich zunächst dachte "Fragen und Anspuchshaltungen gibt es!?!".
Sind schon wieder Ferien?
Man, man... Wenn du deine Karre gegen ne Mülltonne setzt, bist du selbst Schuld! Die PDC ist ein Assistenzsystem. Selbst die Anfrage auf Kulanz ist Zeitverschwendung.
Es heißt ja nicht umsonst, dass es nur ein unterstützendes System ist und man sich nicht blind darauf verlassen darf. Und VW dafür die Schuld zuweisen find ich schon fast etwas dreist, da man eine große Mülltonne normalerweise sehen kann.
Der Vater eines Freundes hat mit seinem Audi A4 mit Parksensoren das Auto seiner Tochter (Audi A3) auf dem eigenen Grundstück beim Rückwärtsfahren angerempelt. Schaden bei der Tochter: 1.500 Euro, Schaden am Wagen des Vaters 1.200 Euro.
Der Mann hat gesagt, daß es nicht gepipst habe. Und Audi hat ihm zur Antwort gegeben, daß bei extrem schneller Rückwärtsfahrt der Pipser konstruktionsbedingt nicht anschlagen würde.
Er hat dann zugegeben, daß er sehr sehr sehr schnell rückwärts gefahren war.
Gruß
deBORA
Zitat:
Original geschrieben von thiz rox
Wundern tut es mich Trotzdem, weil meine auch die dünsten Straßenschilder sieht.
Im Ver scheint die Serienanlage dennoch nicht so das dollste zu sein. Ich habe schon einige verdellte Ver mit original PDC beim meines Vaters gesehen. Die PDC vom Audi A3 soll wesentlich empfindlicher sein und zuverlässiger anschlagen.
Egal ob langsam oder schnell, VW wird da NICHTS zu zahlen ... Wäre ja noch schöner, und dann müssten die Preise wieder angezogen werden um sonen Scheiss zu bezahlen !!! Ne Nee!!
Und @Threadersteller: HA HA sag ich da nur- ich liebe diese Autos mit Einparkhilfe, die Ihre Dellen immer genau zwischen den Sesoren haben. Sieht man richtig oft, nicht nur bei VWs sondern z.B. BMW X5 etc ... Selber Schuld, wenn Du beim Rückwärtsfahren nicht aufpasst. Und eine Mülltonne ist jetzt nicht so flach, wie beispielsweise ein Blumenkübel, und Mülltonnen sieht man auch im Rückspiegel ganz gut... SELBER SCHULD HAHAHAHA
@Threadersteller
Sorry, wie naiv bist DU eigentlich!?
Gruß Mike
In den USA hätte der TE den Hersteller verklagen können, wenn man folgende Geschichte liest:
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Ein Mann hat ein tolles neues Wohnmobil gekauft. Als er gerade über eine Landstrasse fährt schaltet er seinen Tempomat ein. Da die Strasse ja eh gerade ist und der Tempomat ja auch an ist, beschliesst er sich hinten im Wagen mal kurz einen Kaffee zu kochen und verlässt den Fahrersitz.
Er kommt natürlich von der Strasse ab und es gibt einen Unfall. Der Mann verklagt den Hersteller auf Schadenersatz und Schmerzensgeld da die Klausel
"Wenn der Tempomat an ist den Fahrersitz NICHT verlassen und Kaffe kochen" nicht in der Bedienungsanleitung ist und bekommt dann eine Zahlung von 1,2 Mio$ vom Wohnmobilhersteller.
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Zitat:
Original geschrieben von mrs081174
@Threadersteller
Sorry, wie naiv bist DU eigentlich!?
Gruß Mike
man stelle sich vor die mülltonne wäre ein mensch gewesen...
§9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.
(2) Radfahrer, die auf der Fahrbahn abbiegen wollen, müssen an der rechten Seite der in gleicher Richtung abbiegenden Fahrzeuge bleiben, wenn dort ausreichender Raum vorhanden ist. Radfahrer, die nach links abbiegen wollen, brauchen sich nicht einzuordnen. Sie können die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überqueren. Dabei müssen sie absteigen, wenn es die Verkehrslage erfordert. Sind Radverkehrsführungen vorhanden, so haben Radfahrer diesen zu folgen.
(3) Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig muß er warten.
(4) Wer nach links abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. Führer von Fahrzeugen, die einander entgegenkommen und jeweils nach links abbiegen wollen, müssen voreinander abbiegen, es sei denn, die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung erfordern, erst dann abzubiegen, wenn die Fahrzeuge aneinander vorbeigefahren sind.
(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
mehr muss man dazu nicht sagen!
Naiv hin oder her. Klar ist das es immerwieder Leute gibt, die den wie ich finde dummen Evergreen bringen: "Sind schon wieder Ferien?"
Diese Leute sollten sich wirklich mal bissle konstruktiver ins Forum einbringen.
Denke dass es auch vernünftige Teenager gibt. Ich war schon mit meinen damaligen 16 Jahren weiter als manch 21 Jähriger.
Darum find ich es wirklich naiv die Reife und Ernsthaftigkeit der Threadhersteller mit dem Alter zu messen.
Back to Topic: Wie meinst du das, dass die zwei Sensoren in der Mitte weit auseinander sind ? Eigentlich sollten sie trotzdem piepen. Meine piepen schon beim Rausfahren aus der Garage und ich hab ja noch net mal seitlich Sensoren.....
Ersatz auf Kosten von VW gibts leider net. Kulanz gibts nur mit viieeel Glück.
Mfg Teutone
Ich muss mir das auch sehr schnell abgewöhnen.
Ich verlasse mich auch sehr oft drauf, besonders wenn es dunkel ist
Aber meine PDC sind auch sehr empfindlich (zum glück)
Zitat:
Original geschrieben von OPAmitTDI
In den USA hätte der TE den Hersteller verklagen können, wenn man folgende Geschichte liest:
Naja, solche Stories werden aber immer seltener. Da gab es ja auch so Sachen mit heißem Kaffee und Katzen in der Mikrowelle usw. Da sollte sich VW bezüglich der PDC mit einem Standardtext abgesichert haben.