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Einsatzfahrt von Notarzt - angebliche Nötigung im Straßenverkehr

Themenstarteram 4. Februar 2015 um 19:42

Zitat:

Wegen Blaulicht-Einsatz

Notarzt vor Gericht

Ein Kind droht zu ersticken - ein Notarzt rast mit Blaulicht und Martinshorn nach Karlshuld bei Neuburg. Kurz darauf bekommt er einen Strafbefehl über 4.500 Euro. Autofahrer haben ihn angezeigt - wegen Nötigung im Straßenverkehr!

http://www.br.de/.../notarzt-noetigung-anklage-100.html

Grotesk ...

Beste Antwort im Thema

@Diablomonk

Da schliesse ich mich getrost an.

Ich habe in 35 Jahren bei der Beobachtung von Rettungseinsätzen noch keinen gesehen, den ich als Blaulicht-Rambo einstufen würde, aber wohl viele bräsige Idioten, die einfach unfähig sind, da irgendwie halbwegs geordnet den Weg frei zu machen, obwohl wahrlich genug Optionen vorhanden sind.

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Vor dem Gericht werden sich die Anschuldigungen wahrscheinlich in Luft auflösen.

am 4. Februar 2015 um 19:51

Quatsch, passiert gar nichts, nur das der Staatsanwalt gezwungen ist die Anzeige zu bearbeiten. Wo kommen wir den sonst hin wenn der Notarzt mit Blaulicht und Martinshorn keine Vorfahrtsberechtigung hat, egal ob es auch durch das Beet von Opa geht :D

Schwer zu beurteilen.

Ich vermute, dass es sich um einen "privaten" Wagen handelt, also ohne auffällige Beklebung und mit Magnetblaulicht etc. Das könnte für die Autofahrer erst einmal wie ein Rowdy wirken, der sich ein Blaulicht aufs Dach gepappt hat und dann durch die Kante lichthupt. Aber reiner Spekulatius.

Sonst gab es ja genug Threads hier, in denen Einsatzfahrten inkl. Aller Rechte durchdekliniert und kontrovers diskutiert wurden.

 

Erst diese Woche hat es hier den Notarztwagen zerlegt. Sehr ungünstige Kombination aus einem LKW, der den Wagen verdeckt hat und einem etwas zu forschen Sani. Schmaler Grat, ich will da nix beurteilen.

am 4. Februar 2015 um 19:56

Da stellt sich manchmal die Frage, muss man inzwischen in Einsatzfahrzeugen Kameras und Unfalldatenschreiber montieren, sodass sich Fahrer von Einsatzfahrzeugen schützen können und beweisen können das sie als Fahrer alles richtig gemacht haben. Die Fahrer von Einsatzfahrzeugen sind immer die dummen, auch wenn sie alles richtig gemacht haben.

Lt. dem Film muss es ein richtiges Notarzt Fahrzeug gewesen sein.

Einsatzwagenfahrer ist sicher sehr undankbar. Habe ich im realen Leben als derjenige, der Platz gemacht hat, schon oft erlebt (da fahren die hinter einem munter weiter, weil sie nix raffen) und youtube-videos bestätigen das.

Im Zweifel ist man auch mal der Dumme.

Gerade das Abwägen zwischen wirklich sicherer Einsatzfahrt und schnell am Ort des Geschehens sein......nicht immer leicht. Sehen hoffentlich die Gerichte auch so.

am 4. Februar 2015 um 20:58

Finde nicht das man das nur aufgrund eines Berichts beurteilen kann.

Fakt ist alles darf er sich auch auf einer Einsatzfahrt nicht erlauben, außerdem muss er Gefährdung anderer beim Nutzen der Sonderrechte ausschließen.

Wenn andere dann regelrecht von der Straße springen müssen (auf Bankett ausweichen) um Ihren Hals zu retten dann hat er das offensichtlich nicht.

Geballte Kompetenz hier. Wenn er einen Strafbefehl bekommt (außergerichtliches Urteil) dann hat sich der StA schon damit beschäftigt und ein Richter den Strafbefehl unterschrieben. Da muss mehr dran gewesen sein. Eine Verhandlung kommt nur, wenn Einspruch eingelegt wird.

Wenn der Anzeigenerstatter ein Kind hätte das dem Erstickungstod nahe wäre, dann frage ich mich ob er den Notarzt auch anzeigen würde weil er zu langsam gefahren ist weil er langsam fahren müsste um nicht wieder eine Anzeige zu bekommen.

Ganz im Ernst, ein Fahrzeug, was ja wohl offensichtlich in den markanten Farben eines Rettungsfahrzeuges zwischen den anderen Fahrzeugen mit Blaulicht und Martinshorn hindurch fährt, signalisiert ja wohl einen Einsatz wegen eines Notfalls.

Also kann er auch wenn Möglich so schnell wie es geht zum Einsatzort fahren. Wozu denn sonst??

Also denke ich das die Anzeige im Sande verläuft und von Nötigung kann da keine Rede sein.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 4. Februar 2015 um 22:01:49 Uhr:

Geballte Kompetenz hier. Wenn er einen Strafbefehl bekommt (außergerichtliches Urteil) dann hat sich der StA schon damit beschäftigt und ein Richter den Strafbefehl unterschrieben. Da muss mehr dran gewesen sein. Eine Verhandlung kommt nur, wenn Einspruch eingelegt wird.

Da stimme ich dir zu. D.h. aber auch, dass der StA sich sehr sicher sein muss, denn gerade bei einem Notartzeinsatz könnte er da eine Lawine lostreten. Viele Rettungsfahrer wissen dann nicht mehr wie sie sich richtig bei solchen Fahrten verhalten sollen und ständen quasi immer mit einem Bein im Knast.

am 4. Februar 2015 um 21:24

Zitat:

@martinb71 schrieb am 4. Februar 2015 um 22:15:25 Uhr:

denn gerade bei einem Notartzeinsatz könnte er da eine Lawine lostreten. Viele Rettungsfahrer wissen dann nicht mehr wie sie sich richtig bei solchen Fahrten verhalten sollen und ständen quasi immer mit einem Bein im Knast.

Nein weil es immer wieder zu solchen und ähnlichen Urteilen kommt, spätestens bei einem Unfall.

Und für die Fahrer gibt es sehr konkrete Richtlinien was erlaubt ist und was nicht.

20% über zHG

Gefährdung anderer ausschließen, d.h. über Rote Ampel im Schritttempo.

Zitat:

@Reifendreher schrieb am 4. Februar 2015 um 20:51:58 Uhr:

Quatsch, passiert gar nichts, nur das der Staatsanwalt gezwungen ist die Anzeige zu bearbeiten. Wo kommen wir den sonst hin wenn der Notarzt mit Blaulicht und Martinshorn keine Vorfahrtsberechtigung hat, egal ob es auch durch das Beet von Opa geht :D

Wenn der StA keinen Anhalt für die Nötigung sieht, so wird er das Verfahren einstellen. Die Tatsache, dass das Strafverfahren eröffnet wurde lässt vermuten, dass die Vorwürfe gegen den Notarzt handfest und stichhaltig waren. Wenn ich mal darüber nachdenke, wie sich manche Ärzte in einem Einsatz-Auto benehmen - ich kann mir schon sehr gut vorstellen, dass da jemand sehr "dynamisch" unterwegs war.

Die Nutzung von Sondersignalen berechtigt NICHT, wie eine Wildsau durch den Straßenverkehr zu brechen.

Gut, mal sehen was dabei rauskommt.

Das ganze ist ja hier bei mir gleich um die Ecke.

Ich kenne den Dr. Hatz nicht persönlich. Er ist in den letzten Jahren aber durchaus mal hier und da in der Lokalpresse zu verschiedenen Themen, Bürgerinitiativen usw. aufgetaucht.

Ich sage mal so...an Selbstbewußtsein mangelt es ihm glaube ich nicht.

Man wird sehen was dabei rauskommt.

Auf der anderen Seite sitzen bei der Staatsanwaltschaft Ingolstadt auch ein paar Spezialisten...wer möchte, kann mal nach Rudi Rupp googlen (ein Knaller...)

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