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Einschätzung zur Länge des Führerscheinentzugs

Themenstarteram 23. September 2022 um 10:42

Hallo,

ich Frage wegen meinem Nachbarn (Leider ernsthaft!).

Folgende Geschehnisse:

Mein Nachbar hat es geschafft unverschuldet mit gut über 1 Promille in einem Unfall verwickelt gewesen zu sein. Die Folge - Führerschein weg.

In der Woche danach hat es ihn wieder erwischt weil er einfach ohne Lappen weiter gefahren ist und gesehen bzw. Gemeldet wurde. Obendrein war wieder Alkohol im Spiel.

Jetzt meine Frage - wie lange ist der Lappen denn weg beziehungsweise bestehen Chancen dass der je wieder kommt.

 

Die Gründe weshalb ich Frage sind hauptsächlich privater Natur weil er unter anderem Auto und Motorradsammler ist und die Nachbarn wozu auch ich zähle sehr oft für private Fahrten eingespannt werden.... Auch besteht für mich dann ggf die Möglichkeit eine heiß begehrte Garage in der Nähe zu bekommen.

 

Falls man sowas nicht fragen darf oder alle glauben es handelt sich um mich selbst, bitte wieder schließen.

LG haasinger

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21 Antworten

Zitat:

@Haasinger schrieb am 23. Sept. 2022 um 12:42:44 Uhr:

gut über 1 Promille

Da wäre der tatsächliche Wert interessant.

 

Aufgrund der zweiten Fahrt würde ich mal auf mindestens 12 Monate tippen, eher deutlich mehr, und jedenfalls als Auflage eine bestandene MPU.

Da ist,vor allem entscheidend, ob es wegen der zweiten Fahrt zu einer Verhandlung kommt. Dann liegts im Ermessen des Richters.. Wenn der die zweite Fahrt als grob uneinsichtig beurteilt, kann er die Länge der Führerscheinsperre verlängern.

Da das Gegenteil zu beweisen wird halt für deinen Nachbar schwer... Aber mit 12 Monaten muß er meiner Einschätzung mindestens rechnen. Ich arbeite im Rettungsdienst, bekomme das da häufig bei Unfall Geschehen mit, es kommt sehr auf den Richter an..

Das Problem für deinen Nachbar wird dabei wohl klar sein die zweite Fahrt zu rechtfertigen...

Da kann (und wird vermutlich) jeder unterstellen das es einfach Uneinsichtigkeit war. Das genau kommt bei den Herrschaften am Gericht / Gutachtern und den Verantwortlichen in der Führerscheinstelle usw ...gar nicht gut an.

Zitat:

@Haasinger schrieb am 23. September 2022 um 12:42:44 Uhr:

In der Woche danach hat es ihn wieder erwischt weil er einfach ohne Lappen weiter gefahren ist und gesehen bzw. Gemeldet wurde. Obendrein war wieder Alkohol im Spiel.

... wenn der 2."Spritvorfall" auch noch "amtlich bekundet" ist wird es wohl nun etwas ernsteres. Da wird er sicher nicht ohne MPU davonkommen.

Themenstarteram 23. September 2022 um 11:09

Zitat:

@Knalli76 schrieb am 23. September 2022 um 13:01:52 Uhr:

Da ist,vor allem entscheidend, ob es wegen der zweiten Fahrt zu einer Verhandlung kommt. Dann liegts im Ermessen des Richters.. Wenn der die zweite Fahrt als grob uneinsichtig beurteilt, kann er die Länge der Führerscheinsperre verlängern.

Da das Gegenteil zu beweisen wird halt für deinen Nachbar schwer... Aber mit 12 Monaten muß er meiner Einschätzung mindestens rechnen. Ich arbeite im Rettungsdienst, bekomme das da häufig bei Unfall Geschehen mit, es kommt sehr auf den Richter an..

Das Problem für deinen Nachbar wird dabei wohl klar sein die zweite Fahrt zu rechtfertigen...

Da kann (und wird vermutlich) jeder unterstellen das es einfach Uneinsichtigkeit war. Das genau kommt bei den Herrschaften am Gericht / Gutachtern und den Verantwortlichen in der Führerscheinstelle usw ...gar nicht gut an.

Ich schätze für die zweite Fahrt gibt es genug ausreden aus dem privaten Umfeld. Ist eine sehr ungünstige Konstellation in Verbindung mit einem Todesfall und einem Pflegefall.

 

Der Vorfall ist jetzt schon 6 Monate her, und ich bin einfach neugierig ob das noch ein Ende findet.

 

Habe allerdings nicht den Eindruck dass sich am Alkoholkonsum irgendwas verändert hätte seit dem. Ist halt ein typischer Arbeiter mit Abhängigkeit und leichten spitzen am Wochenende.

 

Dann gehe ich jetzt einfach Mal von einem Jahr aus und Frage dann Mal vorsichtig.

Zitat:

@Haasinger schrieb am 23. Sept. 2022 um 13:9:51 Uhr:

Habe allerdings nicht den Eindruck dass sich am Alkoholkonsum irgendwas verändert hätte seit dem.

Dann ist die m. E. sichere MPU nicht zu bestehen. Laborwerte kann er nicht überlisten.

Grundsätzlich bemisst sich das Bußgeld für eine Trunkenheitsfahrt nach der Anzahl der bereits begangenen Verstöße dieser Art, was Sie der Bußgeldtabelle Alkohol detailliert entnehmen können. Die erste Drogen- oder Alkoholfahrt zieht ein Bußgeld von 500 Euro nach sich, dazu kommen 2 Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat. Bei einer wiederholten Trunkenheitsfahrt steigen die Strafen sogar noch an. Die Sanktionen laut Bußgeldkatalog gelten aber nur für den Promille-Bereich von bis zu 1,1 Promille. Eine Blutalkohol-Konzentration, die darüber hinaus geht, ist eine Straftat und wird dann nicht mehr mit den Mitteln des Bußgeldkatalogs verfolgt, sondern mit den Mitteln des Strafrechts.

 

Wiederholungstäter: Alkohol und Drogen ziehen oft eine MPU nach sich

Als Wiederholungstäter gilt man, wenn innerhalb der Verjährungsfrist erneut Alkohol am Steuer festgestellt wurdeAls Wiederholungstäter gilt man, wenn innerhalb der Verjährungsfrist erneut Alkohol am Steuer festgestellt wurde

 

Ein Alkohol am Steuer – Wiederholungstäter muss dann eine MPU besuchen, wenn die entsprechende Zulassungsstelle dies entscheidet. Während bei einer Promille-Anzahl von ab 1,6 Promille eine MPU obligatorisch ist, da die Behörden hier von einer Fahruntauglichkeit des Führerscheininhabers ausgehen, kann die Zulassungsstelle bei geringeren Werten von einer MPU absehen. Dies gilt jedenfalls für Verkehrsteilnehmer, die das erste Mal aufgrund von Alkohol am Steuer auffällig wurden.

 

Als Wiederholungstäter mit Alkohol am Steuer kann man diese Milde aber nicht erwarten. Bereits bei einer geringfügigen Überschreitung der Promille-Grenze von 0,5 Promille ist die Anordnung einer MPU für Wiederholungstäter der Normalfall.

Ich kenne einen, der durfte deshalb "gesiebte" Luft nachts genießen. um 17.00Uhr einrücken, morgens um 7,00 Uhr nach Hause gehen. Wegen 2x Fahren ohne "Papiere". und das 2Monate lang

Zitat:

@Haasinger schrieb am 23. September 2022 um 13:09:51 Uhr:

Zitat:

@Knalli76 schrieb am 23. September 2022 um 13:01:52 Uhr:

Da ist,vor allem entscheidend, ob es wegen der zweiten Fahrt zu einer Verhandlung kommt. Dann liegts im Ermessen des Richters.. Wenn der die zweite Fahrt als grob uneinsichtig beurteilt, kann er die Länge der Führerscheinsperre verlängern.

Da das Gegenteil zu beweisen wird halt für deinen Nachbar schwer... Aber mit 12 Monaten muß er meiner Einschätzung mindestens rechnen. Ich arbeite im Rettungsdienst, bekomme das da häufig bei Unfall Geschehen mit, es kommt sehr auf den Richter an..

Das Problem für deinen Nachbar wird dabei wohl klar sein die zweite Fahrt zu rechtfertigen...

Da kann (und wird vermutlich) jeder unterstellen das es einfach Uneinsichtigkeit war. Das genau kommt bei den Herrschaften am Gericht / Gutachtern und den Verantwortlichen in der Führerscheinstelle usw ...gar nicht gut an.

Ich schätze für die zweite Fahrt gibt es genug ausreden aus dem privaten Umfeld. Ist eine sehr ungünstige Konstellation in Verbindung mit einem Todesfall und einem Pflegefall.

??

Für diese Konstellation gibts genau GAR KEINE Ausreden oder Entschuldigungen mehr.

Jedenfalls keine, die irgendeinen Richter interessieren würde.

Solche gewohnheitsmäßige "Spriter" gehören für längere Zeit (!) hinter kein Lenkrad mehr.

Eine MPU irgendwann zu bestehen ist in dieser Zeit nur ein Ziel unter mehreren, da sollten erstmal ganz andere "Probleme" angegangen werden.

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