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Einschränkendes Schild an Verkehrszeichen
Hallo,
heut früh gab es in unserer Frühstückspause mal wieder eine nette Diskussion im Kollegenkreis. Die Firma befindet sich in der Innenstadt von Suhl in Thüringen, hier ist fast jede Seitenstraße mit Parkuhren "vermint". An einem kleinen Platz ca 100m von hier ist das Parkplatzschild mit 2 Zusatztafeln ergänzt: eins mit den Uhrzeiten (Mo-Fr 8-19 Uhr) und drunter noch eins mit "mit Parkschein". Ab und an kann man frühs sehen,dass alle Autos, die da nachts geparkt haben, in der Früh ein Knöllchen bekommen haben. Darüber, ob das rechtens ist, gabs nun im Kollegenkreis unterschiedliche Meinungen. Manche meinten,dass außerhalb der genannten Parkzeiten dort nicht geparkt werden dürfe. Andere hingegen meinte, dass sich das "mit Parkschein" lediglich auf die genannten Uhrzeiten beziehen würde und man außerhalb der genannten Zeiten auch ohne Parkschein parken dürfe. Was ist denn nun eigentlich richtig ? Ich bin ja Vertreter der letzteren Meinung: Von 8-19 Uhr mit Parkschein, die restliche Zeit ohne.
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32 Antworten
Ohne Foto ein stochern im Nebel.
Zitat:
@Werniman schrieb am 13. September 2018 um 12:47:53 Uhr:
Ich bin ja Vertreter der letzteren Meinung: Von 8-19 Uhr mit Parkschein, die restliche Zeit ohne.
Da schließe ich mich an.
Daß man da gar nicht parken dürfte ist Quatsch.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 13. September 2018 um 13:08:02 Uhr:
Da schließe ich mich an.
Daß man da gar nicht parken dürfte ist Quatsch.
Gruß Metalhead
Urteilt nicht vorschnell, sagt das Evangelium. Wenn das ein Anwohnerparkgebiet ist, ist parken ohne Ausweis außerhalb der Parkscheinzeiten pfui bäbä. Deswegen wäre ein Foto nicht schlecht.
@Werniman
Von Mo-Fr 8-19 Uhr mit Parkschein, die restliche Zeit ohne. Sa und So ohne. Wenn der Nachtparker Mo-Fr um 9 da noch steht, dann Knöllchen.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 13. September 2018 um 13:13:38 Uhr:
Wenn das ein Anwohnerparkgebiet ist, ist parken ohne Ausweis außerhalb der Parkscheinzeiten pfui bäbä.
Das ist ein Parkplatz beschildert und durch ein Zusatzschild auf eine Zeit beschränkt.
Hmm, ja, theoretisch könntest du Recht haben (wäre aber schon sehr "Einnahmenoptimierte Beschilderung").
Gruß Metalhead
Der Parkplatz könnte ja in einer Zone mit eingeschränktem Haltverbot liegen. Dann wäre außerhalb der Zeiten ggf. Haltverbot. Kommt aber auf die Beschilderung an und darauf, was mit dem Knöllchen konkret vorgeworfen wird.
Gilt dann die Parkverbotszone auch noch? Ich hätte jetzt vermutet, dass das detaillierte Schild mit der Uhrzeit das allgemeine aufhebt.
Kommt halt auf die konkrete Örtlichkeit an. Wenn es dort Parkflächenmarkierungen gibt, dann gilt die Zone nicht.
Was das Parkplatzschild angeht, kann die zeitliche Einschränkung bewirken, dass das VZ außerhalb der Zeiten als nicht vorhanden gilt. Daher wäre ein Foto durchaus hilfreich - und eben der konkrete Tatvorwurf.
Zitat:
@Werniman schrieb am 13. September 2018 um 12:47:53 Uhr:
Hallo,
heut früh gab es in unserer Frühstückspause mal wieder eine nette Diskussion im Kollegenkreis. Die Firma befindet sich in der Innenstadt von Suhl in Thüringen,
...
Was ist denn nun eigentlich richtig ?
...
Dann geht doch in der Frühstückspause mal ins Bürgerbüro und fragt .
Interessant wäre auch was auf dem Knöllchen vorgeworfen wird.
Bist du dir sicher, das die Knöllchen erst am frühen Morgen serviert wurden?
Vielleicht standen die Autos ja auch schon vor 19 Uhr ohne Parkschein dort und haben ihre Knöllchen am frühen Abend verabreicht bekommen.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 13. September 2018 um 13:40:54 Uhr:
Der Parkplatz könnte ja in einer Zone mit eingeschränktem Haltverbot liegen. Dann wäre außerhalb der Zeiten ggf. Haltverbot.
Nehmen wir mal an, dass die unten gezeigte Beschilderung innerhalb eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290.1) liegt und dass es dort keine Parkflächenmarkierungen gibt. Meinst du dann, dass dort das Parken außerhalb der Zeiten verboten ist?
Bei dem Bild bezieht sich die Zeit ganz offensichtlich auf das Parkschein Zusatzschild.
Bei dem vom TE geschilderten Fall hängen die Zusatzschilder aber anders rum.
Die Reihenfolge der Zeichen beantwortet die Frage nicht wirklich, könnte aber tatsächlich die erwünschte Bedeutung erahnen lassen...
Dürfte ohne "P" auf dem Platz geparkt werden?
Ist wohl weder Fahrbahnrand noch Seitenstreifen - also nicht so wirklich geregelt in der StVO.
Gibt es Markierungen? dann wäre der Platz für mich auch ohne Schild ein "Parkplatz", die Bedeutung der Beschilderung wäre frei Parken außerhalb der Zeiten.
Ohne Markierungen oder sonstige Hinweise wäre ich mal vorsichtig.
Ich bitte auch um Fotos (der Gesamtsituation).