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Einschränkung für die Ausbildung zum Prüfingenieur

Themenstarteram 5. Oktober 2008 um 14:29

Liebe Motor-Talker...

ich habe folgende frage an euch: hab nun mein diplom (maschinenbau) in der tasche und möchte ne ausbilung zum pi machen. ein vorstellungsgespräch steht auch schon fest. es gibt jedoch ein problem was mich bis heute beschäftigt. aufgrund einer körperlichen auseinandersetzung habe ich einen eintrag in meinem polizeilichen führungszeugnis. meine frage nun an die wissenden:

kann es sein, dass ich seitens der ÜO abgelehnt werde? wäre es sinnvoll mich gegenüber der ÜO zu offenbaren und von beginn an mit offenen karten spielen? könnt ihr mir sonst einen tip geben?

danke für eure hilfen

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12 Antworten
am 6. Oktober 2008 um 17:24

Zitat:

Original geschrieben von Schafko

kann es sein, dass ich seitens der ÜO abgelehnt werde? wäre es sinnvoll mich gegenüber der ÜO zu offenbaren und von beginn an mit offenen karten spielen? könnt ihr mir sonst einen tip geben?

Die Frage ist auch: Wie lange ist die Sache her? Nach einer gewissen Zeit (je nach Straftat unterschiedlich) werden die Sachen aus dem Führungszeugnis wieder gelöscht - etwas ähnlich zu den Punkten in Flensburg.

Die Frage ist auch: Brauchst Du für diese Arbeit ein Führungszeugnis? Und selbst wenn ja: Gewisse Straftaten haben Einfluß, andere wiederum nicht.

Ich bin auch mal gespannt auf die Antworten.

Themenstarteram 7. Oktober 2008 um 12:49

na ja die straftat ereignete sich im jahre 2005 und die verurteilung fand 2007 statt. eine derartiger eintrag im register sollte zwar keinen zusammenhang mit meinen beruflichen praktiken haben, aber allein die tatsache dass der negative eintrag vorhanden ist, besteht große gefahr nicht angenommen zu werden. unabhängig davon was im registereintrag steht. so denke ich das.

gruss

Themenstarteram 7. Oktober 2008 um 12:50

es dauert 5 jahre bis eine vergleichbare straftat aus dem register gelöscht wird.....

5 Jahre

  • weniger oder gleich 90 Tagessätze, wenn keine weitere Verurteilung im Register eingetragen ist
  • weniger oder gleich 3 Monate Freiheitsstrafe, wenn keine weitere Verurteilung eingetragen ist  
  • weniger oder gleich1 Jahr Jugendstrafe  
  • weniger oder gleich 2 Jahre Jugendstrafe, wenn diese zur Bewährung ausgesetzt wurde  
  • größer als 2 Jahre Jugendstrafe, wenn Strafrest nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen 
  • Jugendstrafe, wenn Strafmakel erlassen  

 

10 Jahre

  • weniger oder gleich 90 Tagessätze, wenn weitere Verurteilung eingetragen ist
  • weniger oder gleich 3 Monate, wenn weitere Verurteilung eingetragen ist  
  • größer 3 Monate und weniger als 1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bew, wenn nicht andere Verurteilung eingetragen

 

Die noch längeren Tilgungsfristen (15 und 20 Jahre) dürften hier kaum relevant sein.

 

Zu Beachten ist auch, daß die Tilgungsfrist mit der Rechtskraft der (letzten) Verurteilung beginnt und zum Jahrende erfolgt.

 

Grundsätzlich benötigst Du für die Ausbildung zum Prüfingenieur ein Führungszeugnis.

Auch bei einem Wechsel von einer Prüforganisation zu einer anderen benötigst Du dieses.

Und genommen wirst Du nur, wenn Du eine "weisse Weste" hast....

am 30. Juni 2011 um 14:21

Zitat:

Original geschrieben von catcherberlin

Grundsätzlich benötigst Du für die Ausbildung zum Prüfingenieur ein Führungszeugnis.

Auch bei einem Wechsel von einer Prüforganisation zu einer anderen benötigst Du dieses.

Und genommen wirst Du nur, wenn Du eine "weisse Weste" hast....

Quelle?

Viele wollen ein Führungszeugnis sehen, sehen aber über kleinere, länger zurückliegende, tätigkeitsfremde Delikte hinweg. Dass man als vorbestrafter Betrüger in einer Bank nicht genommen würde, ist klar - aber wegen einer Gewalttat?

In jedem Fall würde ich mit offenen Karten spielen. Am besten bei der Organisation deiner Wahl anrufen und nachfragen. Und nicht beschönigen, sondern einfach die Fakten auflisten: Verurteilung wegen X zu Y im Jahr Z.

1) uraltes thema

2) ähhh wen mich jemand fragt ob ich vorbestraft bin dann antworte ich wahrheitsgemäss. fragt keiner bekommt der auch keine antwort.

Zitat:

Original geschrieben von self

Zitat:

Original geschrieben von catcherberlin

Grundsätzlich benötigst Du für die Ausbildung zum Prüfingenieur ein Führungszeugnis.

Auch bei einem Wechsel von einer Prüforganisation zu einer anderen benötigst Du dieses.

Und genommen wirst Du nur, wenn Du eine "weisse Weste" hast....

Quelle?

Viele wollen ein Führungszeugnis sehen, sehen aber über kleinere, länger zurückliegende, tätigkeitsfremde Delikte hinweg. Dass man als vorbestrafter Betrüger in einer Bank nicht genommen würde, ist klar - aber wegen einer Gewalttat?

In jedem Fall würde ich mit offenen Karten spielen. Am besten bei der Organisation deiner Wahl anrufen und nachfragen. Und nicht beschönigen, sondern einfach die Fakten auflisten: Verurteilung wegen X zu Y im Jahr

_____________________________________________________________________________________

Gefordert ist das Führungszeugnis A. Das Führungszeugnis B ist nur für im Landes/Bundesdienst Tätige erforderlich und listet ALLE!!! (auch Verkehrsübertretungen, die sonst nicht erscheinen, Anzeigen gegen Dich, obwohl danach niedergeschlagen usw usf!!) auf und das bekommst Du NIEMALS zu Gesicht, weil es gleich vom Generalstaatsanwalt an die anfordernde Behörde übermittelt wird. Aber das darfst DU bezahlen! Wie ich finde, eine Schweinerei. Aber die Behörde will wissen, was Du für ein Staatsbürger du bist.

Immerhin solltest Du wissen, dass Du HOHEITLICH im Auftrage des Staates die Plaketten klebst (Verwaltungsakt) und Deine Überwachungsorganisation Beliehene der Behörde bist.

Und Diener (hier Beliehener) des Staates kann nur werden, wer eine weiße Weste hat und zuverlässig ist.

Mit der Verurteilung, Rechtskraft vorausgesetzt, kannst Du NIEMALS für eine Behörde (hier beliehene Überwachungsorganisation) anfangen zu arbeiten, da Du keine Gewähr für die Zuverlässigkeit und Integrität lieferst...

Wenn es zum Vorstellungsgespräch kommt, wird man dich fragen, was dort los gewesen ist. Dann steht es dir frei, die Wahrheit zu sagen. Aber wenn es bis dahin kommt, hat man ja auch Interesse an deiner Person.

Eine typische Frage könnte sein:

Als Prüfingenieur haben Sie mit Leuten zu tun, die auch mal gegen Sie wettern bzw. beschimpfen. Wie würden Sie sich verhalten?

Hintergrund ist ja, dass die Organisation ausschließen kann, dass du wieder in eine polizeikundliche Situation kommst.

Ansonsten würde ich es so machen, wie onkel-howdy unter 2. geschrieben hat.

am 22. Dezember 2015 um 16:19

Hi so ähnlich geht es mir leider auch. musste 2012 meinen Führerschein vorübergehend abgeben (dieser wurde mir NICHT komplett entzogen). Nach einem Jahr hatte ich diesen wieder zurück. Jetzt ist meine frage ob dies auch ein sofortiges Ausschlusskriterium für meine berufliche Karriere als PI ist? Wäre schön wenn ihr mir helfen könnt. vielen dank im Vorraus.

am 22. Dezember 2015 um 16:27

Also dazu muss ich noch erwähnen, dass ich meine Mpu bei der selbigen Üo gemacht habe, bei der ich mich bewerben will.

Zitat:

@Stefan_Rad schrieb am 22. Dezember 2015 um 17:27:50 Uhr:

Also dazu muss ich noch erwähnen, dass ich meine Mpu bei der selbigen Üo gemacht habe, bei der ich mich bewerben will.

Warum fragst du dort nicht direkt?

Dort bekommst du garantiert eine verbindliche Auskunft.

Hier nicht.

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