1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Oldtimer
  5. Einschränkungen für H-Kennzeichen?

Einschränkungen für H-Kennzeichen?

Themenstarteram 2. Oktober 2006 um 22:05

Moin Moin,

in diversen Threads wurde ja schon darüber dikutiert, was man mit einem 07er Kennzeichen darf und was nicht.

Aber wie sieht denn das mit ´nem H-Kennzeichen aus, gibt´s da auch irgendwelche Einschränkungen seitens der Zulassungsstelle bzw. des Gesetzgebers? Vom Versicherer mal abgesehen, da kocht ja jeder sein eigenes Süppchen.

Gruß, Erik.

Ähnliche Themen
29 Antworten

intressant zu den Thema könnte der link vom Tüv sein

http://de.tuv.com/.../oldtimer.htm

Es gibt einen Punkt der nicht in dem TÜV-link drinsteht:

Das Fahrzeug darf nicht gewerblich genutzt werden. Weiss ich seitdem mein Schwager einen alten Traktor renoviert hat. Er bekam keine H-Zulassung weil er damit gelegentlich im Sommer auf den Acker fährt um seinem Cousin (Landwirt) bei der Ernte zu helfen.

Begründung für die Ablehnung war, das das Fahrzeug gewerblich genutzt wird und deshalb kein H-Kennzeichen erhalten darf, bzw. mit H-Kennzeichen nicht für gewerbliche Arbeiten eingesetzt werden darf. Da muss es also irgendwo im Gesetz eine diesbezügliche Einschränkung geben.

Jetzt hat er den Traktor auf seinen Cousin ganz reglär angemeldet. Da der einen landwirtschaftlichen Betrieb hat, bekam er eine grüne Nummer und zahlt jetzt gar keine Steuern mehr dafür ;-)

am 3. Oktober 2006 um 12:56

SCheint Willkür zu sein.

Es gibt schon Leasingfirmen, die sich darauf spezialisiert haben Oldtimer an Firmen zu verleasen, natürlich mit H zugelassen.

Diese Fahrzeuge werden auf die Firma zugelassen und somit auch gewerblich genutzt.

Bei uns hat hier ein Bauunternehmer auch einen Magirus D-Frontlenker Kipper von 1971 mit H angemeldet und fährt hin und wieder auch. Der Lkw ist auch nicht in ganz so tollem Zustand.

Themenstarteram 3. Oktober 2006 um 22:34

Wenn ich das recht verstehe (auch den Link von Hankofer >besten Dank dafür<), dann darf ich damit nur kein Geld verdienen, ansonsten keine Einschränkungen. Okay, besten Dank für Eure Meinung.

Wenn noch jemand was weiß, immer her damit, in diesem Thread ist noch Platz :D .

Gruß, Erik.

am 4. Oktober 2006 um 12:41

Laut Gesetzestext soll es vornehmlich zur Pflege Kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden.

Was das genau bedeutet, ist mehr oder weniger Ermessenssache.

Was die ihm als Ablehnungsgrund vorgeworfen haben, ist totaler Humburg.

Solange er nicht die Absicht erklärt, damit einen Acker pflügen zu wollen, dürfen die ihm das nicht ablehnen. Nichtmal wenn er bis zum damaligen Zeitpunkt TÄGLICH Äcker damit gepflügt hat.

Man kann etwas nicht verweigern weil er gegen die Richtlinien verstoßen könnte. Das wäre wie "sie kriegen keinen Führerschein weil sie zu schnell fahren könnten".

Und das er ab dem Tag der Zulassung als Oldtimer weiterhin Äcker pflügt ist im Vorfeld unmöglich nach zu weisen.

Und das das öffentliche Pflügen von Äckern mit einem historischen Tracktor nicht der Pflege und Ausstellung kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient ist ja auch gar nicht gesagt.

Weiterhin ist es kein gewerbliches Einsatz, wenn der Fahrzeughalter / Besitzer kein Gewerbe hat.

Mfg, Mark

am 5. Oktober 2006 um 7:13

Hää?

Wieso sollte man mit einem Oldtimertraktor keinen Acker pflügen oder andere landwirtschaftliche Arbeiten durchführen dürfen?

Hier in der Gegend gibt es einige Vereine und lose Zusammenschlüsse, die sich der Pflege landwirtschaftlichen (ausdrücklich nicht kraftfahrthistorischen) Kulturgutes widmen, einige davon auch Landwirte oder anderweitig Gewerbetreibende.

Die veranstalten mit ihren alten Schleppern (bunt gemischt mit LoF-, H- und normaler Zulassung) regelmäßig Veranstaltungen, bei denen gepflügt, alles mögliche geerntet und dann gedroschen wird, alles mit originalen Maschinen, die teilweise fast hundert Jahre alt sind. Nebenbei ist der eine oder andere alte Schlepper auch noch hin und wieder im Einsatz, wenn es heißt, den heimischen Garten von alten Hecken und Wurzeln zu reinigen. Geht eben nichts über die Kraft der Hydraulik. Auch hier durchaus gern mal mit H.

Wenn das, was du schreibst stimmen würde, dann dürfte ich mit unserem Cabrio beispielsweise auch nicht eben mal zum Einkaufen fahren.

Wegen der Ablehnung beim Traktor:

Ich weis es nur von meinem Schwager, also im Ami-Gerichtsverfahren würde man sagen vom "Höhrensagen":

Er hat mir erzählt das er die fürs H-Kennzeichen erforderliche TÜV-Abnahme problemlos geschafft hat, danach aber die Zulassungstelle die Zulassung verweigert hat wegen dieser gewerblichen Nutzung. Kann übrigens sein, das er ein landwirtschaftliches Unternehmen angemeldet hat, weil er "Hobbybauer" ist und im Sommer zusammen mit seinem Cousin (Nebenerwerbslandwirt) Stroh presst und verkauft. Wie deren Geschäft rechtlich dasteht weis ich nicht.

Jedenfalls hat er jetzt einen hundsalten Massey-Fergusson, der dasteht als wenn er gestern aus dem Werk kam, mit grüner Nummer auf seinen Cousin angemeldet. Er selber hätte nur die reguläre teure schwarze Nummer ohen H bekommen. Und er war damals ziemlich stinkig auf die "deutsche Bürokratie"

am 5. Oktober 2006 um 9:30

Wobei sich mir der Zusammenhang zwischen dem möglicherweise auf den Halter angemeldeten Gewerbe-oder Landwirtschaftlichen Betrieb und der Zulassung eines Oldtimers auf den Halter nicht zu erschließen vermag. Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass jedweder Gewerbetreibende keinen Oldtimer als solchen anmelden könnte, da er diesen ja gewerblich nutzen könnte. Kann meiner Ansicht nach nicht sein, möglicherweise hätte eine Klage auf Zulassung des Traktors als Oldtimer Aussicht auf Erfolg.

Oder aber sollte der Trecker auf ein Gewerbe oder einen landwirtschaftlichen Betrieb angemeldet werden? Dann sähe die Sache anders aus.

Zitat:

Oder aber sollte der Trecker auf ein Gewerbe oder einen landwirtschaftlichen Betrieb angemeldet werden? Dann sähe die Sache anders aus.

Keine Ahnung. Er war nur ziemlich sauer, der Traktor hat jetzt eine grüne Nummer und gehört lt. Brief nicht mehr ihm.

Wenn man Ahnung vom Recht hat, kann man sicher gegen sowas rechtlich vorgehen, aber die hat halt nicht jeder. Vielleicht ist es auch besser so, sonst wären die Gerichte nur noch mehr überlastet.

am 5. Oktober 2006 um 12:03

Ich wundere mich immer über die unterschieliche Rechtsauslegung der Behörden. Allerdings ist die gewerbliche Nutzung von H-Kfz's auch in den Foren umstritten.

Hier in Berlin gibts diveres gewerbliche H-Wagen wie Taxis, Oldtimervermietungen oder Stadtrundfahrtbusse.

Wenn ich einen Oldie ins Museum stelle, brauche ich keine Zulassung, aber sonst gehört der Wagen auf die Straße bzw. in diesem Fall auf den Acker! Denkmalgeschützte gebäude stehen schließlich auch nicht leer, weil sie "abgenutzt" werden könnten.

Gruß

Es ist in etwa so,wie mit dem Autofahren:Grundsätzlich verboten,ausser man hat einen Führerschein.

So auch mit der gewerblichen Nutzung eines H-kennzeichens.Grundsätzlich NEIN,aber auf Antrag "möglicherweise" wohl,denn das StVA kann so entscheiden,muss aber nicht.Diese Möglichkeit der Nutzung ist per Verordnung/Durchführungsanweisung als Ausnahmeregelung niedergeschrieben.

Wo nun die Grenzen sind,ist manchmal Willkür,Würfeln,Kartenlegen,Tagesform oder eben einfach nur Vitamin B.

Themenstarteram 5. Oktober 2006 um 15:18

@ Sasquatsch: Entschuldige bitte meine Unwissenheit, aber was ist eine "LoF"-Zulassung :confused:

am 6. Oktober 2006 um 6:35

Damit meine ich die Zulassung als Land- oder Forstwirtschaftliches Fahrzeug, also die Schlepper, die mit grünem Kennzeichen unterwegs sind.

Deine Antwort
Ähnliche Themen