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Einspruch Bußgeld: Zurückziehen, um keine Kosten zu riskieren?

Themenstarteram 26. Juni 2012 um 17:38

Hallo,

ich wurde heute angehalten: ich soll bei Rot über die Ampel gefahren sein. Der Polizist meint, ein Kollege hätte sich an der Ampel positioniert und ihm meinen Verstoß per Funk mitgeteilt.

Es war aber definitiv nicht Rot. Bin dann auch zurückgefahren und habe gesehen, dass der Polizist 25 Meter vor der Ampel stand und vor ihm ein großes Gebüsch und ein Baum im Blickfeld stand. Die Krönung war aber, dass er die ganze Zeit von einem Passanten abgelenkt wurde, der sich als Hilfsscheriff aufgeführt hat und sich die ganze Zeit mit ihm unterhielt. Habe Fotos gemacht und die Sache gefilmt.

Kurzum:

Zum Glück nur 90,- € und 3 Punkte (bislang noch kein Punkt seit 20 Jahren, obwohl ich 30.000 km pro Jahr fahre).

Trotzdem finde ich das ganze ungerecht. Daher folgende Frage:

Wenn ich Einspruch einlege und die Verwaltung am Bußgeld festhält, kann ich dann noch den Einspruch zurückziehen, bevor es zum Gericht weitergeleitet wird? Denn mehr als die 90,- € möchte ich nicht riskieren.

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Naja, die Fotos hast du ja erst danach gemacht. Ob sich der Polizist auch schon unterhalten hat, als du die Ampel passiert hast, ist somit nicht erwiesen. Die Entfernung zwischen der Ampel und dem Standort des Polizisten finde ich jetzt auch nicht so groß, dass dies zu beanstanden wäre. Andererseits kann sich der Polizist natürlich trotzdem geirrt haben.

Darf ich mal rein aus Interesse fragen, welche Stadt das ist?

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haste keine rechtschutz?

letztlich ist es doch egal ob es 90euro oder 50euro oder sonst was ist, sofern du dir absolut sicher bist das du im recht bist und auch zumindest annähernd belege dafür hast oder hinweise darauf, dass die polizei eventuell eine nicht haltbare "messung" durchgeführt hat.

im regelfall geht es nach nem einspruch aber nicht direkt vors gericht, den kannste wohl ohne dramatische mehrkosten wagen ;)

Naja, die Fotos hast du ja erst danach gemacht. Ob sich der Polizist auch schon unterhalten hat, als du die Ampel passiert hast, ist somit nicht erwiesen. Die Entfernung zwischen der Ampel und dem Standort des Polizisten finde ich jetzt auch nicht so groß, dass dies zu beanstanden wäre. Andererseits kann sich der Polizist natürlich trotzdem geirrt haben.

Darf ich mal rein aus Interesse fragen, welche Stadt das ist?

Ich denke auch, dass die Position des Polizisten nicht falsch ist. Trotz "großer Distanz und Baum im Blickfeld" - was ändert das daran, dass er dich über die Ampel fahren gesehen hat?

Ob der Polizist von einem 3. "Unterhalten" wird, ist in deinem Fall rellativ Egal - das wäre bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß ein unding, aber du hast ja - laut ihm - einen einfachen begannen (Ampel war kürzer als eine Sekunde rot).

Themenstarteram 26. Juni 2012 um 18:56

Ich weiß aber ganz genau, dass ich nicht bei Rot drüber gefahren bin. Deswegen war ich auch so überrascht, warum ich plötzlich rausgezogen wurde. Ich dachte, es sei eine allgemeine Verkehrskontrolle und war total entspannt. Als mir gesagt wurde, ich sei bei Rot drüber gefahren, bin ich richtig in Panik verfallen. Hatte nämlich mal gehört, dass man bei sowas ein Fahrverbot bekommt. Ich war völlig durch mit den Nerven, bis der Polizist sagte, dass ein Fahrverbot nicht kommen wird.

Aber hier an dieser Stelle geht es mir nicht so sehr um die Erfolgschancen des Einspruchs, sondern um das Risiko, Kosten zu haben.

Deswegen wollte ich nur wissen, ob ich den Einspruch dann problemlos zurückziehen kann, falls die Verwaltung bei ihrer Auffassung bleibt.

Das ist also möglich?

am 26. Juni 2012 um 19:15

Hast du keine Aussage bzw dem Polizisten vor Ort widersprochen?

Du kannst Widerspruch einreichen und abwarten. So viel teurer wird es am Ende auch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von karl_heinz_63

Ich weiß aber ganz genau, dass ich nicht bei Rot drüber gefahren bin. Deswegen war ich auch so überrascht, warum ich plötzlich rausgezogen wurde. Ich dachte, es sei eine allgemeine Verkehrskontrolle und war total entspannt. Als mir gesagt wurde, ich sei bei Rot drüber gefahren, bin ich richtig in Panik verfallen. Hatte nämlich mal gehört, dass man bei sowas ein Fahrverbot bekommt. Ich war völlig durch mit den Nerven, bis der Polizist sagte, dass ein Fahrverbot nicht kommen wird.

Aber hier an dieser Stelle geht es mir nicht so sehr um die Erfolgschancen des Einspruchs, sondern um das Risiko, Kosten zu haben.

Deswegen wollte ich nur wissen, ob ich den Einspruch dann problemlos zurückziehen kann, falls die Verwaltung bei ihrer Auffassung bleibt.

Das ist also möglich?

Das ein Rückzug des Einspruches einem Geständniss gleichkommt sollte dir klar sein ... wenn schon dann nimm Dir einen Anwalt und lass dich beraten.. ist zwar auch nicht umsonst aber letzlich geht es dir um Gerechtigkeit. Jol.

am 26. Juni 2012 um 19:45

Ob rot war, kann man als Fahrer überhaupt nicht sehen, denn dein PKW geht hinter dir noch 3m weiter.

Würde auch ein Veto einlegen. Am besten wäre halt eine Rechtsberatung, aber die ist mit Kosten verbunden...

Allerdings würde ich wegen des Prinzips auch nicht ein Riesen-Fass aufreissen und mehr Kohle riskieren. Würde ich eben abwägen: Lohnt sich der Aufwand, welche Kosten sind mit welchen Chancen verbunden, usw.

Themenstarteram 26. Juni 2012 um 22:06

Wegen des Prinzips nicht, aber wegen den Punkten. Habe zwar noch keine Punkte (fahre seit 20 Jahren), aber es kann ja passieren, dass man mehr bekommt und dann sind 3 Punkte vielleicht mal das Zünglein an der Waage. Vor allen Dingen, wenn man nochmal fälschlich beschuldigt wird.

Also erstmal Einspruch machen und gucken, wie die Entscheidung ausfällt?

Die Verwaltung wird keine Angst bekommen, wenn Du Einspruch einlegst, sondern wie in allen Fällen, die Akte dem Gericht vorlegen. Was sollen sie denn sonst tun? Die Beweisaufnahme ist abgeschlossen. Also, entweder bezahlen oder Einspruch einlegen und damit weitere Gerichtskosten in Kauf nehmen. Ich persönlich meine, dass Du es sehr schwer haben wirst, das Gericht vom Gegenteil zu überzeugen. Und wann willst Du den Einspruch zurück nehmen? Wenn Du die Vorladung vom Gericht erhälst?

Wenn der Einspruch zurückgezogen wird fallen keine weiteren Kosten an, d.h. es gilt das Bußgeld und die 23,50 Bearbeitungsgebühr. Der Einspruch kann auch noch vor Gericht zurückgezogen werden ( wird vereinzelt von Richtern angeboten ) ,dann gilt das gleiche.Das war wohl die Antwort auf die Frage, schönen Tach noch.

Themenstarteram 27. Juni 2012 um 5:48

Danke.

Das heißt, ich bekomme einen Bescheid von der Verwaltung, dass meinem Einspruch nicht stattgegeben wird und kann dann den Einspruch zurücknehmen?

Korrekt.

Themenstarteram 27. Juni 2012 um 16:02

Habe heute entschieden, dass ich zum Anwalt gehe. Schlimmsten Fall muss ich 250,- € Selbstbeteiligung und die 90,- € Strafe zahlen. Nehm ich aber in Kauf. Es geht um die Punkte. Will Punktlos bleiben.

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