ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Einspruch Bußgeldbescheid (kein Jammerthread)

Einspruch Bußgeldbescheid (kein Jammerthread)

Themenstarteram 19. Mai 2017 um 15:02

Hallo zusammen,

eines gleich vorweg: Es soll hier kein weiterer Jammerthread mit Kommentaren wie "Steh zu deinen Fehlern" entstehen (es soll nämlich tatsächlich ungerechtfertigte und völlig an den Haaren herbeigezogene Bußgeldbescheide geben).

Wir bleiben also bitte einfach mal bei sachlicher Diskussion (es sind ja doch einige im Forum vertreten die damit von berufswegen zu tun haben).

Wie läuft ein Einspruch ab:

  1. Widerspruch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Bußgeldbescheides einlegen
  2. Verwaltungsbeörde entscheidet über den Einspruch und stellt das Verfahren ein bzw. leitet an das zuständige Amtsgericht weiter.
  3. Gericht stellt das Verfahren ein, setzt einen Verhandlungstermin an oder gibt das Verfahren wegen offensichtlich ungenügender Aufklärung an die Verwaltungsbehörde zurück ($69 Abs. 5 OWiG, ist das bei der zweiten Vorlage bei Gericht wieder Fall wird eine weitere Vorlage bei Gericht nicht mehr zugelassen)

Soweit in aller Kürze, detaillierten Lesestoff dazu gibt es hier.

Interessantes zu §69 Abs. 5 gibt es hier zu lesen (schon interessant was da teilweise abgeht).

So, jetzt die Sache über die ich mich wundere:

Ich habe gegenwärtig einen Widerspruch laufen und mich schon gewundert daß das so lange dauert.

Jetzt kam gestern vom Amtsgericht ein Schreiben daß die Sache wegen offensichtlich ungenügender Aufklärung an die Verwaltungsbehörde zurück geht. ?!?Hä?!?

Ich wußte bisher gar nicht, daß das schon bei Gericht ist. Wird man darüber nicht informiert (was ich bisher im Netz gelesen habe ist das schon der Fall)?

Man kann in dem Fall als Betroffener ja sogar Anträge an das Gericht stellen (vorausgesetzt natürlich man weiß daß sich bereits ein Gericht damit befaßt).

Wie soll das praktisch ablaufen? Muß ich da wöchentlich Akteneinsicht beantragen (das kann ja nicht so gedacht sein)?

PS. Das ganze läuft ohne Anwalt und ich will auch keinen einschalten.

Vorab schon mal Danke für eure sachlichen Posts.

Gruß Metalhead

Beste Antwort im Thema

Die Verwaltungsbehörde gibt den Vorgang an die Staatsanwaltschaft ab, die wieder ans Amtsgericht. Erst durch die Entscheidung des AG (Termin oa) kriegst du Nachricht von der Abgabe.

Wenn die Akte wieder beim AG ist, fängt das Spielchen von vorne an.

Pass aber auf die Verjährungsfristen auf.

37 weitere Antworten
Ähnliche Themen
37 Antworten

Die Verwaltungsbehörde gibt den Vorgang an die Staatsanwaltschaft ab, die wieder ans Amtsgericht. Erst durch die Entscheidung des AG (Termin oa) kriegst du Nachricht von der Abgabe.

Wenn die Akte wieder beim AG ist, fängt das Spielchen von vorne an.

Pass aber auf die Verjährungsfristen auf.

Vermutlich wird die Sache über die Zeitschiene "verrecken" und dann einfach eingestellt.

Themenstarteram 19. Mai 2017 um 16:42

Verjährung glaub ich jetzt nicht, die Frist wird ja immer wieder unterbrochen durch das ganze hin und her. Glaub die liegt dann bei 2 Jahren.

Dürfte aber wohl nicht nötig sein, da der Richter ja quasi der Meinung ist, daß die Behörde ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben.

Viel mehr als einstellen (oder neue Vorwürfe erfinden) bleibt ja eigentlich nicht.

Danke.

 

@PeterBH

Danke für die Info, das war mir neu.

Dann ist ja alles nach Plan verlaufen.

 

Gruß Metalhead

Das kann auch nur ein Verwaltungsfehler sein. Dass irgend welche Unterlagen nicht in der Akte waren oder aber du Akteneinsicht beantragt hast und die Behörde dir irgend etwas vorenthalten hat oder aber wenn dein Weg zu weit war für Akteneinsicht die Behörde dir keine kostenpflichtige Kopie zugesand hat und und und......

Ist dieses Verfahrenshindernis abgestellt, kann das ganze ans Gericht zurück gehen.

Gruß Frank

Themenstarteram 20. Mai 2017 um 4:38

Zitat:

@Frank170664 schrieb am 19. Mai 2017 um 22:16:41 Uhr:

Das kann auch nur ein Verwaltungsfehler sein.

Nee, im Schreiben steht "die rudimentäre Zeugenaussage trägt die Vorwürfe nicht."

Jetzt kann der Zeuge nur weiteren Blödsinn erfinden (was ihm von mir eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung einbringen würde).

Bin gespannt was jetzt passiert.

 

Gruß Metalhead

Bin gespannt, wie der Zeuge auf Nachfrage seine plötzlichen Erkenntnisse begründet. Wenn was nicht in der Akte steht, kann man sich meistens 6 Monate später an nichts mehr erinnern.

Und pass beim Kapitel Verjährung auf. Die müsste ein Richter zwar selbst berücksichtigen, aber Kontrolle ist besser.

am 20. Mai 2017 um 8:01

Wenn´s dann offiziell eingestellt wurde, gib uns doch ein paar Infos was da so "erfunden" wird, nur um dem armen kleinen Autofahrer eins auszuwischen. Damit wir mit solchen Fehlanschuldigungen auch besser umzugehen wissen - weil treffen kann´s wohl jeden? Danke.

Leider schreibt metalhead79 bisher nicht um was es genau geht.

Insofern ist alles was wir hier schreiben spekulativ.

Ich nehme einmal das Beispiel einer Lasermessung von einem Ordnungs-Beamten. Der legt seine Akte an und das ganze landet vor Gericht. Seine Aussage als messender Beamte und damit Zeuge lautet, Der Fahrer ist bei erlaubten 80km/h mit 140km/h gefahren. Dies untermauert er mit seiner Akte.

Und jetzt kommen wir zu dem, was ein Gericht veranlassen könnte, eine solche Aussage zu treffen.

In der Akte befindet sich eine Abschrift des Messprotokolles in Form eines Ausdruckes einer Excel-Tabelle. In dieser befinden sich aber offensichtlich Fehler. Und damit ist dann die Ganze Messung nicht mehr sicher und es gibt nur eine unzureichend belegte Aussage eines Ordnungs-Beamten.

Kann dieser nun das Original Messprotokoll nachreichen, ist seine Aussage wieder ausreichend belegt. Dann könnte dies zurück zum Gericht gehen.

Inwieweit das in deinem Fall möglich ist ????????????????

Gruß Frank

Themenstarteram 20. Mai 2017 um 11:52

Zitat:

@PeterBH schrieb am 20. Mai 2017 um 09:53:54 Uhr:

Und pass beim Kapitel Verjährung auf. Die müsste ein Richter zwar selbst berücksichtigen, aber Kontrolle ist besser.

Wie ist da die Frist wenn da Pingpong gespielt wird?

 

Gruß Metalhead

Themenstarteram 20. Mai 2017 um 12:22

Es handelt sich um eine Anzeige einer Privatperson die ich mit der doppelten der eigenen Geschwindigkeit überholt habe.

Ist auch nicht sonderlich schwierig wenn man mit Tempo 50 auf der Bundesstraße (unbegrenzt) rumeiert. :D

Anschließend hab ich böser Massenmörder eine Sperrfläche überfahren, bin auf der Linksabbiegerspur geradeaus gefahren, und das obwohl Gegenverkehr kam.

Wurde aus 500m Entfernung alles genauestens gesehen (obwohl man sonst wohl nur noch bis zur Motorhaube scharf sieht).

 

Das ganze sollte dann lächerliche 80,-€ ohne Punkt Kosten.

Quasi ein Schnäppchen. ;)

Mal abgesehen daß man das meiner Meinung nach tateinheitlich betrachten müsste und nicht schlicht einfach alle Pillepalleverstöße addiert daß der pöhse Pursche den maximalen Preis zahlen muß, sollte das auch erst mal so passiert sein.

 

Wenn nicht im nächsten Ort ein Stau entstanden wäre an dem man mich dann angelichthupt hat, hätte ich gar nicht widersprechen können, weil ich mich an den Vorfall gar nicht mehr erinnern könnte (ich fahre 35-40tkm im Jahr und wenn ich mir jeden Blödel merken sollte hätte ich mir viel zu merken).

 

Natürlich alles total entsetzt dem Polizisten vorgetragen, der nach eigener Aussage jetzt auch keine Zeit mehr hat, ich mit ihm auch gar nicht diskutieren brauche, und er das ganze nur noch schnell fertig machen wolle.

 

Würde die Geschichte wohl auch nicht glauben wenn es mir nicht selber passiert wäre.

 

Naja, abwarten und Tee trinken.

Zur Gerichtsverhandlung würde ich schon allein aus dem Grund gehen, mir den Knaller mal aus der Nähe anzuschauen.

 

Gruß Metalhead

 

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 20. Mai 2017 um 13:52:20 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 20. Mai 2017 um 09:53:54 Uhr:

Und pass beim Kapitel Verjährung auf. Die müsste ein Richter zwar selbst berücksichtigen, aber Kontrolle ist besser.

Wie ist da die Frist wenn da Pingpong gespielt wird?

Gruß Metalhead

Stehen alle im Gesetz - auch, welche Handlungen die Verjährung unterbrechen. Danach fängt die wieder von vorne an. Gesetzestext hab ich aber nicht zu Hause, einfach mal goggeln.

Themenstarteram 20. Mai 2017 um 14:54

Da gibt's nur 3 Monate, 6 Monate wenn Ermittlungen laufen und 2 Jahre absolut. Würde sagen daß hier 2 Jahre gelten.

4 Monate sind schon um, mal sehen wie lange noch weiter rumgeblödelt wird.

 

Gruß Metalhead

Die 3 Monate kannst du vergesssen. Sollte ein Sachbearbeiter irgend etwas an dem Fall arbeiten und es wird im Computer belegt wird diese Frist verlängert. Hat mein Sohn erleben müssen als er Außerorts mit meinem Wagen mit 45 zu schnell geblitzt wurde.

Ich habe dann gar nicht reagiert und irgend einem Sachbearbeiter ist dann aufgefallen, dass das Beweisfoto nicht zu einem fast 50jährigen passte. Am 87ten Tag nach dem Vorfall hat dieser dann einen Gesichtsvergleich mit den Fahrerlaubnisbildern veranlasst und so gezielt meinen Sohn ermittelt.

Anwaltberatung, keine Chance weil das ausreichte die 3 monatige Verjährung auszusetzen.

Gruß Frank

Themenstarteram 22. Mai 2017 um 6:03

Zitat:

@Frank170664 schrieb am 21. Mai 2017 um 22:43:17 Uhr:

Die 3 Monate kannst du vergesssen. Sollte ein Sachbearbeiter irgend etwas an dem Fall arbeiten und es wird im Computer belegt wird diese Frist verlängert.

Ja, weiß ich (die gilt nur, wenn der Verursacher nicht innerhalb von 3 Monaten angesprochen/angeschrieben wurde). Also nur relevant, falls der Fahrer nicht feststeht.

Danach gibt's 6 Monate und 2 Jahre (unter welchen Umständen was zum tragen kommt weiß ich allerdings nicht).

Denke aber nicht daß ich auf Verjährung angewiesen bin.

Gruß Metalhead

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Einspruch Bußgeldbescheid (kein Jammerthread)