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Einspruch gegen Bußgeldbescheid -> Ich habe Erfolg gehabt und soll nun die Kosten tragen ???

Themenstarteram 7. Dezember 2013 um 20:24

Hallo!

kurz zu dem was bisher geschah:

- Ich bekam einen Bußgeldbescheid von der Stadtverwaltung (2 Punkte + 138,50 EUR)

- Ich legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein mit der Begründung, dass nicht die mir vorgeworfene Ordnungswiedrigkeit begangen wurde sondern ein anderer Tatbestand anzuwenden ist welcher lediglich einer Ordnugswiedrigkeit entspricht (35 EUR)

- Die Stadtverwaltung übergab den Fall ans Gericht welches meiner Begründung folgte und mir eine Geldbuße in Höhe von 35 EUR auferlegte

Problem an der Sache ist nun aber, dass ich jetzt die Gebühren für den Einspruch in 1. Instanz (50 EUR) + Auslagen für förmliche Zustellungen (10,50 EUR) an das Gericht bezahlen soll. Ich kann das jedoch nicht verstehen. Die Stadtverwaltung hat mir eine Ordnugswiedrigkeit vorgeworfen welche ich nicht begangen habe. Dagegen habe ich Einspruch eingelegt und recht bekommen. Warum soll ich dann die Gerichtskosten bezahlen? Dann würde ich ja für den Fehler den die Stadtverwaltung begangen hat bezahlen müssen. Das wiederspricht meinem Verständnis für Gerechtigkeit. Wurde hier ein Fehler gemacht oder muss ich die Kosten bezahlen?

Danke für Eure Ratschläge!

Beste Antwort im Thema
am 8. Dezember 2013 um 8:14

Zitat:

Original geschrieben von burbaner

Kennt der Themenstarter den Unterschied zwischen Einspruch und Widerspruch?

Vermutlich nicht. Wie so viele andere Menschen auch ist er wohl nicht allwissend. Das wird auch der Grund sein, aus dem er sich ratsuchend an ein Forum gewandt hat. Dass er damit hier nur bedingten Erfolg haben wird, war ihm wohl nicht bekannt. Na ja, jetzt ist er klüger ... :(

 

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im gerichtsurteil steht mit sicherheit drin wer die kosten des verfahrens trägt.

ich weiss zwar nicht was du gemacht hast, was der vorwurf war, und wie du den kopf aus der schlinge gezogen hast.

du bist also nicht unschuldig!

hast ein verfahren von gericht verursacht, und musst wohl zahlen.

offenbar hast du keine rechtsschutzversicherung:(

edit:

unterm strich billiger und keine punkte.

faust in der tasche machen und runterschlucken.

Was für §§ wurden in der Entscheidung genannt? So ist das nur Kaffeesatzleserei.

Ja, auf Basis der vom TE bisher gelieferten dürren Faktenlage ist hier leider keine sinnvolle Beantwortung möglich. Leider ein Punkt, der schon in etlichen Threads bei MT zu Problemen geführt hat.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ja, auf Basis der vom TE bisher gelieferten dürren Faktenlage ist hier leider keine sinnvolle Beantwortung möglich. Leider ein Punkt, der schon in etlichen Threads bei MT zu Problemen geführt hat.

hast vollkommen recht.

um es auf den punkt zu bringen:

wenn mich was am arsch kneift; muss ich beim doc die hose ausziehen:)

an der theke mach ich ich das nicht.

Themenstarteram 7. Dezember 2013 um 21:51

Hallo,

also vorgeworfen wurde mir: "Sie ließen beim Rückwärtsfahren die ihnen obliegende besondere Vorsicht außer acht. Es kam zum Unfall". Anzuwenden war bei mir aber der konkretere Grundtatbestand 101136: "Sie beschädigten beim fahren in eine Parklücke ein stehendes Fahrzeug".

Ja es steht im Urteil, dass ich die Kosten des Verfahrens selbst zu tragen habe. Bei meinen eigenen Kosten sehe ich das ja auch noch ein aber die Kosten des Einspruchs der nur notwendig war weil die Stadt einen Fehler gemacht hat verstehe ich nicht. Hätten sie mir gleich das richtige vorgeworfen wäre der Einspruch ja gar nicht nötig gewesen. Warum muss die Stadt nicht für ihren Fehler bezahlen?

Einfach weiterklagen, die Stadt soll mal richtig bluten, das hat man ja gerne, Kosten verursachen und dann dem armen Bürger aufbürden.

Hätte man das (finanzielle) Problem nicht direkt mit dem Eigner des beschädigten Fahrzeuges regeln können, ohne Einschaltung der Ordnungsbehörde, oder stand die direkt daneben, als es passierte?

Warum wurde der Fehler nicht direkt bei der Anhörung reklamiert, anstatt erst auf den Bußgeldbescheid zu achten, um gegen diesen dann Einspruch zu erheben?

Was stand in der Urteilsbegründung?

Fragen über Fragen...

Noch ein Puzzle. Wie viele Teile diesmal wohl fehlen?

Kennt der Themenstarter den Unterschied zwischen Einspruch und Widerspruch?

Sollte sich mal von einem Anwalt beraten lassen, oder Googlen. Dann wird schnell klar, warum sich das Gerichtsurteil nicht auf den Verwaltungsakt der Verkehrsbehörde bezieht...

am 8. Dezember 2013 um 7:51

Ja so ist das, wenn man meint schlauer zu sein, als das System ;)

am 8. Dezember 2013 um 8:14

Zitat:

Original geschrieben von burbaner

Kennt der Themenstarter den Unterschied zwischen Einspruch und Widerspruch?

Vermutlich nicht. Wie so viele andere Menschen auch ist er wohl nicht allwissend. Das wird auch der Grund sein, aus dem er sich ratsuchend an ein Forum gewandt hat. Dass er damit hier nur bedingten Erfolg haben wird, war ihm wohl nicht bekannt. Na ja, jetzt ist er klüger ... :(

 

Das ist wieder einer jener Fälle, die uns exemplarisch zeigen, wie wichtig der Abschluß einer Rechtschutzversicherung ist, wenn man selbst juristischer Laie ist und die Dienste eines Rechtsanwaltes benötigt. Damit minimiert man das Kostenrisiko und die Gefahr falscher (eigener) Entscheidungen.

In diesem Fall hat der TE noch mal Glück gehabt, da er ja letztlich mit dem Einspruch noch preiswerter aus der Sache herausgekommen ist im Vergleich zu dem ursprünglichen Bußgeldbescheid. Die Kosten des Verfahrens sind halt als Lehrgeld zu verbuchen.

Zitat:

Original geschrieben von improdinc

Zitat:

Original geschrieben von burbaner

Kennt der Themenstarter den Unterschied zwischen Einspruch und Widerspruch?

Vermutlich nicht. Wie so viele andere Menschen auch ist er wohl nicht allwissend. Das wird auch der Grund sein, aus dem er sich ratsuchend an ein Forum gewandt hat. Dass er damit hier nur bedingten Erfolg haben wird, war ihm wohl nicht bekannt. Na ja, jetzt ist er klüger ... :(

. . . und ahnt, dass er es hier zu 99 % mit Laien zu tun hat. Warum nimmt er nicht anwaltliche Hilfe in Anspruch wenn er das Gefühl hat, ungerecht behandelt worden zu sein?

womit er nun eines ganz bestimmt erkannt hat: wer hier fragt, dient in rester Linie der Unterhaltung, einen Rat bekommt er dagegen nicht.

btw.: in einem ähnlichen Fall vor gut 35 Jahren habe ich auch einmal (um das Verfahren gegen die eigentliche Fahrerin über die Verjährungsgrenze hinaus erfolgreich zu verzögern) ein Verfahren angestrengt. Ergebnis: Freispruch, aber (damals) Kosten für den Widerspruch wegen einer "Nichtigkeit". DM 25,00.

Der Kavalier genießt und zahlt (oder schweigt).

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