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Einstufung einer 29-Jährigen
Hallo,
wie würde wohl eine 29-Jährige Angestellte, die ihren Führerschein mit 18 gemacht und bisher NUR das Auto ihres Freundes genutzt hat, eingestuft werden? Liegt hier die Entscheidung im Ermessen der Versicherung? Sie kann ja schließlich nicht nachweisen, dass sie in den elf Jahren unfallfrei gefahren ist.
Grüße,
Sebastian
Beste Antwort im Thema
Hallo,
wie würde wohl eine 29-Jährige Angestellte, die ihren Führerschein mit 18 gemacht und bisher NUR das Auto ihres Freundes genutzt hat, eingestuft werden? Liegt hier die Entscheidung im Ermessen der Versicherung? Sie kann ja schließlich nicht nachweisen, dass sie in den elf Jahren unfallfrei gefahren ist.
Grüße,
Sebastian
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14 Antworten
Hallo,
normale Zweitwageneinstufung.
I.d.R. also SF 1/2 (ca. 140%) - weil >3 Jahre FS.
Mit Bezug auf Lebenspartner/Ehegatten beim selben Versicherer unter Umständen ne verbessere Zeitwagenregelung mit SF 2 (85%).
Ist aber auf jeden Fall im Einzelfall zu prüfen - die Angebote auf dem Markt sind vielfältig.
Grüße
Schreddi
oder SF3 "Ehegattenregelung". Aber alleine nur SF 1/2, "Führerscheinregelung" , weil länger als 3 Jahre Fs.
abraten möchte ich hier von einer "Zweitwagen-regelung" mit SF 1/2. Hier kann mit eigenen Mitteln / Können ein eigener Schadensfreiheitsrabatt aufgebaut werden, ohne das es irgendwann mal schwierigkeiten mit der Rabattübertragung kommen kann. und das alles ohne mehrpreis zur Zweitwagen-regelung.
Zitat:
Original geschrieben von habanos
oder SF3 "Ehegattenregelung".
Die ist nicht marktüblich.
Zitat:
Original geschrieben von habanos
abraten möchte ich hier von einer "Zweitwagen-regelung" mit SF 1/2. Hier kann mit eigenen Mitteln / Können ein eigener Schadensfreiheitsrabatt aufgebaut werden, ohne das es irgendwann mal schwierigkeiten mit der Rabattübertragung kommen kann. und das alles ohne mehrpreis zur Zweitwagen-regelung.
Ich denke Schreddi meinte die verbesserte Zweitwagenregelung für den Ehe-/Lebenspartner. D.h. SF 2 und trotzdem eigener Rabatt.
Wichtig: Zu beachten sind die Einstufungsregeln des jeweiligen VU, da kanns durchaus unterschiede geben.
Moin,
ja - sorry, ne kleine Richtigstellung.
Ich meinte mit der SF 1/" an sich die Führerscheinregelung - hab mich tatsächlich verschrieben. Also - mea culpa
SF3 als verbesserte Zweitwagenregelung ist wohl auch eher selten wie ich meine.
Grüße
Schreddi
Naja, klingt ja nicht so pralle...
Zumindest die vergangene Probezeit dürfte bleiben..naja.
Danke sehr für's feedback. :-)
Zum thema "SF3 Zweitwagen-Einstufung" nicht marktüblich ,sag ich nur:
Einer muß damit anfangen, andere folgen. Dann wird es marktüblich.
In der Regel in SF 1/2 sprich also mit 140 Prozent. Manche Versicherer würden einen dann sogar in SF0 einstufen. Das ist aber äußerst selten geworden.
***EDITIERT - ich weise erneut auf die Werbevorschriften hin.... (Schreddi)***
Grüße aus Berlin
Dirk Gärtner
Zitat:
Original geschrieben von habanos
Zum thema "SF3 Zweitwagen-Einstufung" nicht marktüblich ,sag ich nur:
Einer muß damit anfangen, andere folgen. Dann wird es marktüblich.
Lieber anonymer Negativbewerberter!
Finde das negativ einfach toll - Fühle mich ermutert weiterzumachen. Solange du dich nicht offen äußerst bleibst du für mich ein Heckenschützenbewerter, auch wenn ich das nicht mehr in meine Signatur verwenden darf.
Auch Schreiben dieses Inhaltes stärken mich in der Meinung, das hier bei
"Modern-Talking" einiges im Argen liegt. Mein Motto:
Freie Fahrt für frei Bürger-
Frei Meinung für freie Bürger.
Stoppt die Meinungswürger!
Hallo habanos,
bitte änder Deine Signatur.
Ich gebe Dir bis morgen - Sonntag, 09.03.08, 12 Uhr - Zeit, andernfalls lösch ich sie.
Ein forenfriedengefährdendes Verhalten wird hier nicht geduldet.
Deine "Meinung" zur Bewertung gehört nicht in die Signatur - Anlaufpunkt dafür ist der Thread im "Sagt's Uns" - dort kannst Du sachlich darüber diskutieren.
Grüße
Schreddi
habanos: wenn du schon zitierst lern bitte vernuenftig zu zitieren...
auch wenn es in diesem fall erkennbar erscheint.
ansonsten gruesse an die AXA und ggf. goodbye
mfg
Harry
Man muß den tatsachen in die Augen sehen
Zitat:
Original geschrieben von habanos
Man muß den tatsachen in die Augen sehen
schon..
auch ich bin hier nicht "jedes mods liebling" ; moechte ich auch nicht sein.
man koennte aber eben auch a) eine PN Klärung oder b) eine geschicktere art wählen?
Harry
Guten Morgen,
okay.....
Im Sinne des TEs mache ich diesen Thread nicht dicht.
Der User habanos möge umgehend seine PN checken - der Thread sollte bitte augenblicklich zum Thema zurückkommen.
Grüße
Ein schwer enttäuschter Schreddi
auch vom Fach
SF 1/2 = 140 % da Lappen länger als 3 Jahre
zusätzlich greift die Partner/Ehegattenregelung also Zweitwagen
Somit wirst du bei den meisten Versicherern mit SF2 = 85% eingestuft.
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Moin,
ja - sorry, ne kleine Richtigstellung.
Ich meinte mit der SF 1/" an sich die Führerscheinregelung - hab mich tatsächlich verschrieben. Also - mea culpa
SF3 als verbesserte Zweitwagenregelung ist wohl auch eher selten wie ich meine.
Grüße
Schreddi
Muss hier allerdings Habanos zustimmen...es werden immer mehr die bei echten Zweitwagenreglungen (also Nutzung durch VN/Partner) einen fiktiven SF3 gewähren...
@habanos:
Zum einen: PNs veröffentlichen: ganz ganz schlechter Stil zum anderen verstößt es meine ich sogar gegen die NUB
Zum Thema Negativbewertung: Schreibe einfach mal sachlich, wenn interessiert es denn ob du deine Sig ändern musstest???? Diesen Beitrag habe ich negativ bewertert! Er geht einfach am Thema vorbei! Und wenn du dich hier in der Meinungsfreiheit eingeschränkt fühlst, was machst du dann hier? Ich persönliche bin auf eigenen Wunsch hier...du scheinst gezwungen zu werden???
@Schreddi: Vorab schon sorry für den OT