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Eintragung Federn, und Spurplatten je 19.3
Servus.
Ich hab auf meinem Wagen rundrum Spurplatten, und eine tieferlegung.
Für beides besteht ein Teilegutachten nach 19.3.
Ist in der Kombination eine Eintragung nach 19.3 machbar?
Weiß jemand, was eine solche Kombi Eintragung kostet???
Beste Antwort im Thema
Das wird eher auf ne 21er rauslaufen. Da die Teile einzeln geprüft sind, nicht jedoch zusammen
Stell dich mal so auf 120€ ein
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21 Antworten
Das kann dir nur dein Tüv- bzw. Dekra-Prüfer beantworten nachdem er das Auto angeschaut hat.
Aber auch TÜV und DEKRA haben doch Preislisten??
Mit Sicherheit haben die Preislisten. Wenn du dort mal nachfragst lassen die dich auch einen Blick darauf werfen.
Ganz einfach.
Wo ist das Problem?
selbst ist der Mann, oder ist das zu schwer.
Gruß
Ich verstehe auch den Sinn und Zweck nicht ganz.
Ich kaufe & baue Spurplatten & Fahrwerk ein
und lasse den Wagen dann stehen, bis ich mir die Eintragung leisten kann?
Oder wie?
Ich baue dran, fahre zur Dekra und bezahle, was auch immer der gute Mann aufruft.
Denn ich habe nur dieses eine Auto, es tagelang rumstehen zu lassen, kann ich mir nicht leisten.
Und den Ärger ohne BE unterwegs zu sein erst recht nicht.
Das wird eher auf ne 21er rauslaufen. Da die Teile einzeln geprüft sind, nicht jedoch zusammen
Stell dich mal so auf 120€ ein
Zitat:
@Black Rider schrieb am 29. April 2016 um 10:33:04 Uhr:
Das wird eher auf ne 21er rauslaufen. Da die Teile einzeln geprüft sind, nicht jedoch zusammen
Stell dich mal so auf 120€ ein
Danke.
Die erste hilfreiche Antwort!!!
Im Westen zum TÜV.
Im Osten zur Dekra.
Zitat:
@Black Rider schrieb am 29. April 2016 um 10:33:04 Uhr:
Das wird eher auf ne 21er rauslaufen. Da die Teile einzeln geprüft sind, nicht jedoch zusammen
Stell dich mal so auf 120€ ein
Das kann man auch selbst rausfinden, indem man sich einfach die zum eigenen Auto angegeben Fußnoten in den Gutachten durchliest, schließen sich die Teile dort nicht Gegenseitig aus, kanns auch bei einer 19er bleiben, die je nach Prüfstelle 40-60€ kostet
Zu 90% nicht der Fall, da die Hersteller untereinander nicht kooperieren.
Zitat:
@Black Rider schrieb am 30. April 2016 um 21:02:34 Uhr:
Zu 90% nicht der Fall, da die Hersteller untereinander nicht kooperieren.
es geht ja nicht um die Hersteller, das ist ja Herstellerübergreifend, es geht darum ob andere, damit in Verbindung stehende Teile, aus der Deckung des Gutachtens ausgeschlossen werden, das ist dann meist der Zusatz "nur gültig in Verbindung mit SerienFelgen/Fahrwerk usw"
Sprich, wenn das Gutachten vom Fahrwerk keine Spurplatten ausschließt und das Gutachten der Spurplatten kein Sportfahrwerk ausschließt, kann beides per einzelner 19er eingetragen werden, ist dann die Frage ob 2 19er günstiger sind als eine 21er
Die Preise sind übrigens bei jeder TÜV Station unterschiedlich
Zitat:
Sprich, wenn das Gutachten vom Fahrwerk keine Spurplatten ausschließt und das Gutachten der Spurplatten kein Sportfahrwerk ausschließt, kann beides per einzelner 19er eingetragen werden, ist dann die Frage ob 2 19er günstiger sind als eine 21er
Ja, klar! Man baut also erst das Fahrwerk ein, lässt dieses dann über 19(3) abnehmen, dann wieder nach Hause, Fahrwerk ausbauen, Spurplatten anbauen, dann zu einer anderen TÜV-Organisation gefahren, die Platten über 19(3) abnehmen lassen, dann wieder nach Hause, Fahrwerk wieder reinbauen, und sich wie ein Schneekönig freuen, dass man nun mit zwei einzelnen 19(3)er Gutachten im Handschuhfach rumfahren kann. Solche Leute mag ich und freue mich, wenn ich diese Fahrzeuge dann zur Hauptuntersuchung vorgestellt bekomme. Darunter gibt es richtige Sportler, die eine Rad-Reifen-Kombi, nen Fahrwerk, Spurplatten, Lenkrad etc. haben, was sich alles gegenseitig beeinflusst und was die Herrschaften fein alles einzeln haben abnehmen lassen. Dann sind sie bei mir genau richtig...
Zitat:
@Black Rider schrieb am 30. April 2016 um 21:02:34 Uhr:
Zu 90% nicht der Fall, da die Hersteller untereinander nicht kooperieren.
Deswegen habe ich mir die Komponenten ,soweit möglich ,von ein und dem selben Hersteller verbaut.
Eibach Federn ,Eibach Spurplatten ,nur die Felgen eben nicht.
Zusammen hatte ich keine 100€ bezahlt.
Es kann so einfach sein...
Zitat:
@gardiner schrieb am 2. Mai 2016 um 06:55:54 Uhr:
Ja, klar! Man baut also erst das Fahrwerk ein, lässt dieses dann über 19(3) abnehmen, dann wieder nach Hause, Fahrwerk ausbauen, Spurplatten anbauen, dann zu einer anderen TÜV-Organisation gefahren, die Platten über 19(3) abnehmen lassen, dann wieder nach Hause, Fahrwerk wieder reinbauen, und sich wie ein Schneekönig freuen, dass man nun mit zwei einzelnen 19(3)er Gutachten im Handschuhfach rumfahren kann.
Das ist nicht wirklich dein Ernst, oder?
Als Ingenieur müsstest du auf die Idee kommen dass es einfacher ist, erst die Spurplatten abnehmen zu lassen, dann die Spurplatten wieder abzunehmen (*50 Cent in die Wortspielkasse werf'*), das Fahrwerk einbauen und abnehmen zu lassen und hinterher die Spurplatten wieder unter die Felgen zu stecken
Was die Frage im Vorposting angeht:
Zwei 19(3) sind bei mir jedenfalls teurer als eine 19(3) für zwei Änderungen....
Rein rechtlich ist es aber egal, ob man erst den einen Umbau durchführt und abnehmen lässt und danach den zweiten Umbau als neue 19(3) unter Berücksichtigung der vorangegangenen Änderung (!) abnehmen lässt oder ob man gleich beide Umbauten zusammen abnehmen lässt.
Schlimm genug ist aber, dass die von @gardiner angedeutete Vorgehensweise (die natürlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt!) in der Praxis oft genug funktioniert