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eintragung Reifen

Themenstarteram 24. Juli 2023 um 9:00

Hi leute kann ich wenn 245/35r19 vorgesehen ist 245/40r19 reifen aufs auto machen, frage ist da ich felgen gekauft habe wo die reifen mit 40er maßen sind und ungerne jetzt neue holen möchte, felgen werden eingetragen über einzelabnahme.

 

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20 Antworten

Üblicherweise nicht, es sei denn, das Rädergutachten beinhaltet diese Größe für Dein Fahrzeug.

Themenstarteram 24. Juli 2023 um 9:05

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 24. Juli 2023 um 11:03:47 Uhr:

Üblicherweise nicht, es sei denn, das Rädergutachten beinhaltet diese Größe für Dein Fahrzeug.

Also kriege ich die garnicht eingetragen ?

@M.We60

Einfach Gutachten für die Felgen hier hochladen und das in Frage kommende Fahrzeug genau bezeichnen, dann können wir weiterhelfen.

Rechnerisch ist der Abrollumfang eines 245/40 R19 um 3,75% größer als der eines 245/35 R19.

Damit ist schon jetzt sehr wahrscheinlich, dass eine Abnahme ohne Auflagen wie Tachoangleichung nicht möglich ist.

EDIT: Es könnte auch Probleme mit der Freigängigkeit insbesondere an den vorderen Federbeinen geben.

Das wird es nicht geben, weil es OE-Räder (für einen anderen Fahrzeugtyp) sind, für die BMW, nach Angaben des TE, nicht einmal eine Traglast-Bescheinigung herausrückt.

Themenstarteram 24. Juli 2023 um 10:41

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 24. Juli 2023 um 11:29:46 Uhr:

Das wird es nicht geben, weil es OE-Räder (für einen anderen Fahrzeugtyp) sind, für die BMW, nach Angaben des TE, nicht einmal eine Traglast-Bescheinigung herausrückt.

Habe gerade kontakt mit einem tüv prüfer aufgenommen der meinte er würde eine tachoprüfung vornehmen wenn diese im 10% bereich ist kann er diese reifen mir eintragen lassen.

Nein, da liegt ein Missverständnis vor. Nach meiner Kenntnis bewegt sich eine noch zulässige Tachometer-Abweichung in der Gegend von 4 %.

Hier gibt es aber Kollegen, die beruflich damit zu tun haben und präzise Angaben dazu machen können.

Themenstarteram 24. Juli 2023 um 11:34

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 24. Juli 2023 um 12:58:25 Uhr:

Nein, da liegt ein Missverständnis vor. Nach meiner Kenntnis bewegt sich eine noch zulässige Tachometer-Abweichung in der Gegend von 4 %.

Hier gibt es aber Kollegen, die beruflich damit zu tun haben und präzise Angaben dazu machen können.

Okay, sollte laut rechner noch in der toleranz sein, jedoch werde ich es wohl oder übel herausfinden dürfen beim tüv bevor ich 400 euro für neue reifen ausgebe

Zitat:

@M.We60 schrieb am 24. Juli 2023 um 13:34:54 Uhr:

Okay, sollte laut rechner noch in der toleranz sein, jedoch werde ich es wohl oder übel herausfinden dürfen beim tüv bevor ich 400 euro für neue reifen ausgebe

Wo willst Du denn 4 Stück 245/35 R19 für 400 Tacken bekommen?

Ich finde auf Anhieb empfehlenswerte ab € 180 und eventuell brauchbare ab € 130 - pro Reifen.

Themenstarteram 24. Juli 2023 um 11:49

Zitat:

@WolfgangN-63 schrieb am 24. Juli 2023 um 13:48:20 Uhr:

Zitat:

@M.We60 schrieb am 24. Juli 2023 um 13:34:54 Uhr:

Okay, sollte laut rechner noch in der toleranz sein, jedoch werde ich es wohl oder übel herausfinden dürfen beim tüv bevor ich 400 euro für neue reifen ausgebe

Wo willst Du denn 4 Stück 245/35 R19 für 400 Tacken bekommen?

Ich finde auf Anhieb empfehlenswerte ab € 180 und eventuell brauchbare ab € 130 - pro Reifen.

Reifenhändler meines vertrauens, und war jetzt nur so c.a rechnung

Zitat:

Nach meiner Kenntnis bewegt sich eine noch zulässige Tachometer-Abweichung in der Gegend von 4 %.

10% + 4 km/h darf er mehr anzeigen.

Ich Dussel… die Abweichung vom Serien-Abrollumfang war (mit 4 %) gemeint.

Also nix (nichts) mit Tachoabweichung. Danke für die Richtigstellung.

Bei der gewünschten Bereifung wird der Tacho zu wenig anzeigen..............

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 24. Juli 2023 um 11:29:46 Uhr:

Das wird es nicht geben, weil es OE-Räder (für einen anderen Fahrzeugtyp) sind, für die BMW, nach Angaben des TE, nicht einmal eine Traglast-Bescheinigung herausrückt.

Wenn sich die "Herkunft" der Räder nachweisen lässt (z.B. über Räderkataloge oder das Ersatzteilsystem des Herstellers), dann kann man die Systemgenehmigung des "Spenderfahrzeugs" als Nachweis für die Betriebsfestigkeit der Räder nutzen. Vereinfacht gesagt: Wenn das "Empfängerfahrzeug" keine höheren Achslasten hat als das "Spenderfahrzeug", dann passt es für die Betriebsfestigkeit.

Das gilt aber nur in Bezug auf die beim "Spenderfahrzeug" verwendete(n) Reifengröße(n)! Bei einem geringeren Querschnitt ist sonst der Impact-Test nicht nachgewiesen, und dann wird es nichts mit der Eintragung. Da könnte es sich also schon eher lohnen den Tacho anzupassen, denn neue Reifen in der für das "Empfängerfahrzeug" passenden Größe aufzuziehen bringt es nicht.

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