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Eintragung TFL von S6 bei Golf V R32

Themenstarteram 13. April 2008 um 17:21

Hallo Leutz...

Hab schon seit ner weile die TFL vom Audi S6, wie ja auf meinem bild zu erkennen, eingbaut. Jetzt "endlich" hat mich unser guter aller freund und helfer angehalten und mich freundlichst darauf hin gewiesen, das das ja sooooooo nicht geht. Nun hätte ich einmal ein paar fragen was die rahmen Bedingungen für eine Eintragung betrifft (er meinte irgendwas von Begrenzungsleuchten müssen aus sein...)

Und darf ich das TFL überhaupt auch Nachts angeschaltet haben....

Bzw. hätte es gern, wenn nachts erlaubt, e bissl gedimmt.... geht das über ein Steuergerät zu regeln?

Bin über jeden Tipp, Hinweis oder Ratschlag dankbar....

THX der Lange.... ;-)

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19 Antworten
am 13. April 2008 um 17:28

tagfahrlicht heißt es deswegen, weil es nur tags an ist. außerdem müssen die ausgehen, wenn das normale licht angeht. so sollte es zumindest sein ;)

Themenstarteram 13. April 2008 um 17:34

das is ja richtig, nur kamen mir schon viele A4/A5 entgegen die das auch bei eingeschaltetem Hauptlicht an hatten, deswegen ja die fragen...

es leuchtet auch wenn du das licht anmachst (sollt es zumindest) nur aber gedimmt. ( Funktion Standlicht )

am 13. April 2008 um 17:48

Das hier

KLICK

 

Kaufen, einbauen und alles ist legal und ohne Eintragung.

Dieses steuergerät übernimmt die korrekten originalen Funktionen aus dem S6 für die TFL.

Themenstarteram 13. April 2008 um 17:48

na das is ja ne gute nachricht... also wenn ich das über ein steuergerät so reglen könnte, das die tfl sich abdimmen wenn ich das hauptlicht einschalte, dann nur noch das originale standlicht abklemme würde einer eintragung so zu sagen nichts im wege stehen, auch bei nachtbetrieb... verstehe ich das richtig?

am 13. April 2008 um 17:52

Richtig,aber ne Eintragung brauchst du nicht.Das S6TFL ist ja dank E Prüfzeichen zugelassen unter der vorrausetzung das es korrekt funktioniert.Licht aus 100% Leuchtkraft Licht an 30% Leuchtkraft.Die originalen Standlichter müssen rausprogrammiert werden da di eTFL die Standlichtfunktion übernemen 

und 25 cm muss halt übern boden sein (leider)

am 13. April 2008 um 18:11

Was ist wenn es nicht 25 cm übern Boden ist ?? Muss ich es dann eintragen lassen ??

wenn es zwischen 25 und 150cm vom boden ist dann muss es nicht eingetragen werden...ist es unter 25cm oder über 150cm dann ist es nicht erlaubt und kann auch nicht eingetragen werden

am 13. April 2008 um 18:17

Nein dann brauchst du es nicht eintragen lassen.Weil es nicht eingetragen wird.Tagfahrlichter müssen ein E Prüfzeichen haben, die korrekte Funktion erfüllen und die Richtigen einbaumaße haben

am 13. April 2008 um 18:21

Naja es geht ja jetzt darum wenn ich es zu niedrig bzw zu hoch verbaue. Ok danke für die Antwort. Also entweder muss es in diesem Bereich sein oder sie dürfen GAR Nicht verbaut werden.

richtig...

Themenstarteram 13. April 2008 um 19:22

also vom prinzip her nur das steuergerät nachrüsten und alles is bombe... das klingt ja gut...

am 13. April 2008 um 19:45

Kauf dir bei Ebay ein Steuergerät und einen passenden Kabelbaum (kosten zusammen etwa 150 €) verleg die Kabel und alles ist so wie es sein sollte. Es gibt sogar schon welche die CH und LH Funktion haben. Ansonsten wenn der Lichtschalter auf AUS ist dann leuchten sie mit voll Kraft und sobald du dein Licht anschaltest dimmen sie ab und leuchten glaub ich zu 30% mit.

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