Eintragungen, wie gehts?
Also..ich stehe vor folgender Frage:
ich hab mir im November ein abgemeldetes auto gekauft und es mit einem Roten Nummernschild heimfahren lassen, d.h. ich habe nur den Fahrzeugbrief. Seiddem hab ich das auto nicht mehr angemeldet. Jetzt will ich bevor ich den Wagen wieder anmelde die technischen umbauten machen (Felgen, Fahrwerk, Radkästen ziehen) und wollte dann mit nem Roten nummernschild zum TÜV fahren um die sachen abnehmen zu lassen. Aber wo tragen die das dann ein? habe ja nur nen alten brief und keinen Fahrzeugschein!
Wollte das auto erst anmelden wenn es fertig ist.
danke, mfg Martin
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33 Antworten
der tüv trägt eh nix im schein ein, da bekomsmt so din a 4 zettel, damit gehste dann zum Straßenvk amt, meldest das auto an und bekommst deine neuen EU papiere.
mußt aber sagen, das die dir die änderungen auch eintragen sollen, sonnst mußt du ewig die zettel mitschleppen.
Den Alten Brief bist Du dann sowieso los
Und nen Schein bekommt man erst,wenn man in Anmeldet!
achja noch ne frage...ihr sagt ja das wird im brief eingetragen..aber den hat man doch bei der polizeikontrolle in der regel gar nich bei sich...
Bei mir wurden die Sachen direkt in den Fahrzeugbrief eingetragen.
Bei der Zulassungsstelle hab ich mir dann einen neuen Schein ausstellen lassen.
ach so, kann aber auch sein, das die dich wieder wegschicken, weil du noch kein amtliches kennzeichen hast *grübel* ich weiß es nimmer genau, abe rich bin der meinung, auf meinen eintragnugen stand immer mein kennzeichen mit auf dem papier.
Zitat:
Original geschrieben von BMW-BBS
achja noch ne frage...ihr sagt ja das wird im brief eingetragen..aber den hat man doch bei der polizeikontrolle in der regel gar nich bei sich...
Sie mein Post
Zitat:
Original geschrieben von BMW-BBS
achja noch ne frage...ihr sagt ja das wird im brief eingetragen..aber den hat man doch bei der polizeikontrolle in der regel gar nich bei sich...
das mit im brief ist nur wichtig, wenn du das auto verkaufst. also alles in den schein, oder den zettelkram so mit nehmen (mach ich auch immer, freut die cops immer ).
oft muss man es auch nicht in den schein eintragen lassen, da steht dann auf dem wisch vom tüv: eine eintragung in die fahrzeugpapiere ist erst bei nächster sichtug erforderlich... oder so!
hm...bin jetz immer noch net wirklich schlauer...
kennzeichen sind doch egal, hauptsache er hat versicherungsschutz, undob da jetz34572949 oder K-......
steht ist egal, das wichtigtse ist, das du dann ein zettel bekommst, da steht drauf eintragung ..........
den nimmst dann beim anmelden zur zulassungstelle mit und lässt es in den schein bzw brief (alles neu) eintragen, fertig...
normal läuft das so ab:
du gehst zum amt mit allen dafür benötigten unterlagen, und meldest dein kfz an.
dann baust du dir nen fahrwerk ein, und lässt es vom tüv abnehmen.
die gucken in den schein, undstellen dir nen schreiben aus, das alles seine richtigkeit hat.
damit fährst du wieder zum amt, und lässt es in den schein eintragen!
So, muss man aber nicht! nachdem der tüv dir das abgenommen hat, ist es eingetragen, zwar nicht im schein, aber du darfst damit fahren!
OB du jetzt zur behörde gehst, und es eintragen lässt (in den schein) ist deine sache!
Sonst mußt du halt immer den Zettel mitführen!
und da auf diesem zettel uA das amtliche Nummernschild, Typ, Seriennummer usw steht, vermute ich mal, das du deine karre vorher anmelden mußt.
ich hab hier auch schon gehört, das wnen man nicht extra drauf besteht, in den schein selber nix mehr eingetragen wird, und das man immer dden zettel vom tüv mitführen muss!
Zitat:
Original geschrieben von Gr33nAcid
normal läuft das so ab:
du gehst zum amt mit allen dafür benötigten unterlagen, und meldest dein kfz an.
dann baust du dir nen fahrwerk ein, und lässt es vom tüv abnehmen.
dann hab ich ja wieder das problem das ich eigentlich nicht zum tüv fahren darf, weil das fw und die felgen ja nicht eingetragen sind...Falls ich in eine Kontrolle käme, würden die dann was sagen?
dann holst dir kurzkennzeichen...#
was glaubst du denn , wieviele leute ohne eintragungen rumfahren...
du fährst zum TÜV! und das stimmt ja auch! da sagt kein Cop was! Evt muss man nachher nur das Schreiben vom TÜV vorlegen, aber normal ist das erlaubt, solange es nur diese fahrt ist! also kein umweg zur Omma oder mal noch einkaufen
oder baust du dir die sachen immer erst aufem hof beim tüv ein? nee oder
Zitat:
Original geschrieben von Gr33nAcid
normal läuft das so ab:
du gehst zum amt mit allen dafür benötigten unterlagen, und meldest dein kfz an.
dann baust du dir nen fahrwerk ein, und lässt es vom tüv abnehmen.
die gucken in den schein, undstellen dir nen schreiben aus, das alles seine richtigkeit hat.
damit fährst du wieder zum amt, und lässt es in den schein eintragen!
So, muss man aber nicht! nachdem der tüv dir das abgenommen hat, ist es eingetragen, zwar nicht im schein, aber du darfst damit fahren!
OB du jetzt zur behörde gehst, und es eintragen lässt (in den schein) ist deine sache!
Sonst mußt du halt immer den Zettel mitführen!
und da auf diesem zettel uA das amtliche Nummernschild, Typ, Seriennummer usw steht, vermute ich mal, das du deine karre vorher anmelden mußt.
ich hab hier auch schon gehört, das wnen man nicht extra drauf besteht, in den schein selber nix mehr eingetragen wird, und das man immer dden zettel vom tüv mitführen muss!
Man kann aber auch vorm anmelden alles eintragen lassen,so spart man sich nen Gang und eventuell auch Geld.