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eintragungs meinungsverschiedenheiten

Themenstarteram 16. September 2009 um 13:43

hallo zusammen fahre einen golf 4 132kw 1.8t bis aufs fahrwerk alles original.

drauf sind originale bbs 18 zoll jubi hab dazu noch ein 30-30 fahrwerk von h&r drin das schon eingetragen is.

mein prüfer sagt zu mir das ich die felgen nicht noch extra eintragen lassen muss es würde so funktionieren.

ich allerdings traue der sache nich ganz und meine frage ist muss ich eintragen lassen oder nicht? da ja der golf eh schon stabi mäsig probleme hat.

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15 Antworten

Ich hatte vor Jahren mal das gleiche Problem!

Nach Aussage des TÜV war eine Eintragung nicht erforderlich!

Da ich aber Bedenken hatte, ob die Rennleitung das genauso sehen würde bei einer Kontrolle, äußerte ich den Wunsch, diese Rad-Reifen-Kombination dennoch einzutragen.

Aussage des Prüfers: Wenn sie das Geld ausgeben wollen, ... kein Problem! Und so wurde es dann auch gemacht!

bei uns in Österreich verhält sich das ganze so, bei uns müsste man dennoch die Original felgen eintragen lassen, aus dem ganz einfache grund, der Hersteller sprich in dem Fall VW gibt die Felgen nur Frei für autos im Original zustand, jetzt hast du aber ein anderes Fahrwerk drinne darum muss das ganze mit einem Sogenannten Gesamtgutachten Eingetragen werden!!

P.s Vergesst bitte eins nicht, es ist in Österreich so, wie es in deutschland ist weiss ich allerdings nicht!!

Themenstarteram 18. September 2009 um 6:09

das wäre zum teil logisch. durch die fahrwerksänderung könnte ich verstehen wenn es hieß die räder müssen eingetragen werden. aber anderer seits wenn ich stahlräder auf meinem golf hätte wäre es total egal. die stahlräder sind original und die alus auch also kann das schon stimmen sie nich eintragen zu müssen.

aber ich will mir sicher sein das is mir sonst etwas zu heiß durch die gegend zu fahren zumal ich viele kilometer im monat fahre und dazu noch n der probezeit bin.

vergiss aber eines nicht. wenn man ein gewinde fahrwerk drinne hat, und man schraubt es ganz runter, könnten sogar Stahlfelgen irgendwo streifenschleifen oder sonstiges, darum wird es dann bei uns in österreich verlangt die räder extra eintragenm zu lassen!!

Themenstarteram 18. September 2009 um 6:42

für ein gewinde reicht das geld eh noch nich ;) is nur ein 30 30 von h&r also nix besonderes

trozdem. eine 18 Zoll felge wird bei einem Tiefergelegten auto eher schleifen/streifen als eine 14 Zoll stahlfelge!

Themenstarteram 18. September 2009 um 7:35

ja klar so denk ich ja auch ich versuche die aussage meines prüfers n´zu verstehen. ich denk ich werd mal zu nem andern fahren und höhren was der sagt.

Was sollen wir hier sagen?

Guck in das Gutachten/ABE der Felgen und in das der Federn.

Da steht genau drin, ob eine Änderungsabnahme erforderlich ist, oder nicht. Alles Andere ist reine Spekulation!

 

Gruß

ABE/Gutachten für Original Felgen gibt es nicht, maximal eine Traglastbescheinigung!!

Moin

Originale Felgen sind so dimensioniert, dass sie unter allen Fahrzuständen, wie komplettes einfedern ('ne Tieferlegung ist nichts anderes), extremes Kurvenfahren mit komplett eingeschlagener Lenkung, etc, nicht an der Karosserie schleifen oder an Fahrwerksteilen ankommen.

Die sind, mit der ab Werk verbauten Reifendimension, in der ABE des Fahrzeugs enthalten, und brauchen nicht eingetragen zu werden.

Wenn Spurplatten verbaut sind, oder andere Reifengrößen, siehts natürlich anders aus.

Greetz

Zitat:

Original geschrieben von Blackbimmer

Moin

Originale Felgen sind so dimensioniert, dass sie unter allen Fahrzuständen, wie komplettes einfedern ('ne Tieferlegung ist nichts anderes), extremes Kurvenfahren mit komplett eingeschlagener Lenkung, etc, nicht an der Karosserie schleifen oder an Fahrwerksteilen ankommen.

Die sind, mit der ab Werk verbauten Reifendimension, in der ABE des Fahrzeugs enthalten, und brauchen nicht eingetragen zu werden.

Wenn Spurplatten verbaut sind, oder andere Reifengrößen, siehts natürlich anders aus.

Greetz

Soso. Ein Auskenner.

Entscheidend ist, was in der ABE zu den Felgen und von den federn steht (ja es gibt auch bei Tunerfelgen ab Werk eine gesonderte ABE).

Das mit der Tieferlegung mag vielleicht bei der Standardgröße funktionieren, aber ab bestimmten Reifengrößen steht auch in der ABE zum Fahrzeug bzw. im Umrüstkatalog etwaige Auflagen drin.

Ab einer bestimmten Rad-/Reifengröße kann es vorkommen, dass es schleift. Also z.B. Schraubfahrwerk + Standardalus kann zum Schleigen am radlauf etc. führen.

 

Gruß

Themenstarteram 18. September 2009 um 11:54

wo find ich diesen umrüstkatalog? komm ich so daran ode4r muss ich zu vw fahren?

Zitat:

Original geschrieben von danny BIT

wo find ich diesen umrüstkatalog? komm ich so daran ode4r muss ich zu vw fahren?

Müsste eigentlich jede größere TÜV-Station haben oder halt der VW-Händler.

Alternativ mal nach der KBA Nummer auf den Felgen schauen, vielleicht gibt's die ABE bei BBS...

 

Gruß

Manchmal wird man auch unter google fündig bei Eingabe KBA .....

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