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Eintragungsfreie Felgen nicht für Reimporte?

Themenstarteram 20. März 2021 um 15:55

Hallo,

ich war heute mit meinem Zeeitwagen Polo 6N2 (EZ 11/2001) beim TÜV.

Technich alles in Ordnung. ABER: mit den Alufelgen habe ich Probleme bekommen.

Gekauft habe ich die Felgen mit Gutachten und "Eintragungsfrei" vor 12 Jahren. Heute die Nachricht: Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erloschen, da die Felgen nicht für Reimporte (Belgien) freigegeben sind, da Eintragungen im Fahrzeugschein ausgenullt sind.

Hab dann gleich noch 90,95 € für ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis bezahlt und muss damit zur Eintragung zur Zulassungsstelle...

Kann es sein, dass eine ABE nicht für Reimporte gilt?

Zusatz: Technische Veränderungen am Fahrzeug wurden keine vorgenommen!

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17 Antworten

Dass das sein kann, hast Du doch heute selbst erlebt.

Selbst wenn Du hier ein „nein“ hörst, was der Fall sein wird, bringt Dich das nicht weiter.

Die Fahrzeuge dürften doch wohl für fast alle Märkte der EU technisch gleich sein und über eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) verfügen. Wieso man für EU Reimporte die Rad- Reifenkombination nochmal gesondert eintragen muss, obwohl diese über eine ABE verfügen... das soll verstehen wer will.

Hört sich für mich nach unnötiger Bürokratie an.

Warst du bei einer richtigen TÜV-Prüfstelle?

(Dekra ist kein TÜV)

Normalerweise holen Reimporteure Autos die hier eins zu eins verkauft werden können, so wie meine 2 letzten ,es gibt hier und da leichte Unterschiede,

was das eine oder andere Thema angeht ( Reifen / Bremsen / Motoren z.B. )

Da kann es schon mal vorkommen das Reifenmarken drauf sind die für den Markt hier nicht als Erstausrüstung vorgesehen sind...

Da gab es in der Vergangenheit ein paar Dinger vor 15 oder 20 Jahren z.B. hatten Autos hier schon Euro 4 und einige Reimporte aus Italien nur Euro 3 und die mussten hier mehr Steuern zahlen weil anderes Steuergerät ab Werk für Italien, wurde den Käufern aber z.T. auch gesagt...

Oder dann halt anderes Steuergerät oder Software holen...

Oder beim Focus hier damals nur Scheibenbremsen hinten und der eine oder andere Reimport Trommelbremse ...

Oder du hast das Pech gehabt einen 100 % Prüfer zu haben,

Bei meinem hat bisher noch kein Prüfer gemeckert wegen den 15" Alus die ich drauf hab, von der Dimension her kein Problem , meiner hatte die selbe Größe mit Stahlfelgen ab Werk , Auto kam aus Ungarn ...

Der Verkäufer sagte das Auto eins zu eins zum deutschen Plus richtigen Reserverad weil dort Usus.

Ich meine ich hatte auch schon einen Prüfer der beim Verbandkasten das Produktionsdatum mit den Verfallsdatum vertauscht hatte ( der ist abgelaufen ) ...

Steht denn in dem Gutachten nicht die Nummer der EU-Typenenehmigung? Diese findet sich im Fahrzeugschein auf der rechten Seite in der unteren Hälfte. Stimmt diese Nummer mit einem im Gutachten überein?

Themenstarteram 20. März 2021 um 20:38

ABE und Gutachten des Felgenherstellers passt alles. Es fehlen die Angaben zur TSN unter 2.2 in der Zulassungsbescheinigung. Da ist nur "000 00000-" eingetragen....

Wenn keine EG Prüfnummer oder TSN eingetragen ist, greift die ABE nicht.

 

Dem kann man nur umgehen wenn die EG Nummer auf dem Fahrzeugdatenträger am Stoßdämpfer zu finden ist.

Themenstarteram 20. März 2021 um 21:07

Danke für die Rückmeldungen! Ich schaue morgen nach, ob ich was finde.

Letztlich liegt der Fehler bei demjenigen, der die deutschen Papiere für den Reimport erstellt hat.

Selbst wenn der Prüfer nicht den GANZ genauen Typ feststellen konnte, also Typ/Variante/Version, so hätte er zumindest die ersten drei Stellen des Typschlüssels ermittteln und angeben können.

Also Bsp.:

Herstelller VW : 0603, Typ Polo 6N: XYZ000

Daß bei dir lauter Nullen stehen, ist nicht ok.

Und wenn im Gutachten zur ABE steht "erlaubt für Polo 6N" , dann sollte das ausreichen.

 

Anderer Lösungsweg: suche das Typschild des Auto und sieh nach, ob du darauf die EG-Typgenehmigung dess Autos findest. Diese ist im Verwendungssbereich des Gutachtens auch angegeben.

Die sieht z.B. so aus: e1*12/34*5678*90

Mein erster Reimport Seat Ibiza, 04 gebraucht gekauft gekauft , da stand auch nicht zu 2 u.3 die waren leer im KFZ Schein,

das Auto wurde aber bei Seat Deutschland registriert vom Vorbesitzer, damit war es dann blöd gesagt ein Deutscher Seat mit anderen Worten ein in Deutschland registriertes Erstzulassungsauto und nicht mehr Franzose ...

( Betreff Garantie etc. ) nach dem Standard hier...

Bei meinem jetzigen Polo wurde vom Verkäufer das Auto gleich bei VW Deutschland registriert , wie gesagt wegen Garantie etc. ,sonst ist der Wagen ofiziel noch in Ungarn oder wo bei VW etc. registriert, das bedeutet mit anderen Worten bei einer Garantie Leistung in Deutschland werden versucht erstmal die Kosten in Ungarn einzutreiben in diesem Fall, kann passieren muss nicht ...

Ich bin sicher gleich wird einer denken der hat was an der Waffel oder hat was geraucht was er nicht verträgt...

Zur Info ich bin Nichtraucher...

Deswegen beim Kauf von einem Reimport ( Neuwagen ) sich bei VW oder egal wem melden und das Auto hier bei denen ( VW, Opel etc.) registrieren lassen,

oder fragen ob es automatisch bei Erstzulassung hier passiert,

kann sein muss nicht,

das machen schon oft die Verkäuferteams...

Jup, nur wenn die Fahrzeugpapiere nicht richtig ausgefüllt sind, nützt dir der Garantiekram in dem Fall null.

 

Er ist vor dem TÜV oder Verkehrsbehörde eben kein deutsches Auto und weicht von den Deutschen Serienstand erheblich ab.

Reimporteure ( Händler ) holen meistens Autos die gleich sind mit der z.B. Comfortline bei VW oder egal wie der Name bei Opel oder was auch immer...

Deswegen werben sie dann auch damit...

Bei meinem Comfortline war noch das Reserverad drin weil in Ungarn das so ist, hier nur Option... ( Vor 9 Jahren )

Wenn man auf eigene Faust was im Netz sucht können Unterschiede da sein 15" statt 16" , Stoff statt Leder oder so...

Wenn man damit leben kann und es zugelassen ist warum nicht...

Ich kann mich noch an die Zeiten um 1980 ,

als es noch Grauer Markt hieß der Reimportmarkt ,

als man noch die gelben Scheinwerfer aus Autos aus Frankreich gegen die klaren hier tauschen musste z.B. ...

Und Grauer Markt noch sehr verrufen war und Besitzer solcher Autos zum Teil bei Vertragspartnern Probleme hatten, heute würde man sagen Mobbing ...

Wikipedia meint, den Polo 6N2 hätte es erst ab 1997 gegeben.

Damit müsste auch ein belgischer Polo 6N2 eine EG-Betriebserlaubnis haben, weil die ab 1996 greift.

Allerdings war es in früheren Jahren tatsächlich häufiger mal so, dass bei Reimporten die Schlüsselnummern komplett genullt wurden. Das kann daran liegen, dass die Zulassungsbehörde die Schlüsselnummer nicht aus dem CoC herauslesen konnte und auch selber nicht ermittelt hat. Oder es wurde für das Fahrzeug wirklich eine Einzelgenehmigung gefordert (warum auch immer), dann wäre das so korrekt.

Wichtig wäre in dem Zusammenhang, was in den Feldern K und 17 der Zulassungsbescheinigung steht und was auf dem Typschild steht.

(bei alten Fahrzeugpapieren wäre Seite 4 des Briefes relevant)

Im Ergebnis würde dann gelten:

Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat (und im Verwendungsbereich der Räder-ABE liegt), dann reicht die ABE auch dann, wenn "das Fahrzeug genullt" ist.

Wenn das Fahrzeug eine Einzelgenehmigung hat, müssen auch die Zubehörräder eine Einzelabnahme bekommen.

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