Eintragungsfreie??? Klarglas-Rückleuchten?
Hey Leute,
habe vor, mir Klarglas-Rückleuchten zu holen.
Nachdem dies eine Veränderung am KFZ darstellt, nun meine Frage: Tüv-Bescheinigung gibt's keine für die Dinger (laut Anbieter), er versichert mir aber, dass ich die Dinger aufgrund des E-Prüfzeichen bedenkenlos einbauen darf und dass der Aufbau derselbe ist, wie bei den Originalen (Reflektor...).
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...
Darf ich die Teile einbauen und damit im bereich der StVo
rumfahren?
Mfg Tom
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28 Antworten
Also ich wäre da ein bisschen vorsichtig,
ist das Prüfzeichen echt, gilt es auch für Deutschland.
Schlimmstenfalls erlischt der Versicherungsschutz,
im Schadensfall kann es dann richtig teuer werden.
Willst du das riskieren ?
Tja FabJo,
genau deshalb stell ich hier ja diese Frage, bevor ich nen Fehler mach!
Und wie verhält sich das, wenn auf dem Teil ne Prüfnummer drauf is?
Mfg Tom
Habe ich doch geschrieben:
"ist das Prüfzeichen echt, gilt es auch für Deutschland"
Ich wage das zu bezweifeln.
Eine Auflösung kann dir nur der Verkäufer geben.
Wenn es für D zulässig ist, müsste eine ABE dabei sein.
Aber vielleicht haben die Spezialisten hier damit mehr Erfahrung.
Ich persönlich würde so ein Teil ohne amtliche Bescheinigung nicht einbauen.
Bleibt aber jedem selbst überlassen, ob er das Risiko eingehen will.
du musssst auf alle fälle zusätzliche reflektoren anbringen!
Moin, Moin,
habe einfach mit dem Ausdruck von Ebay bei der Dekra gefragt...wollte....auch Klarglasrückleuchten...
Der Ing. meinte E-Zeichen gefälscht..keine Zulassung nur für Showzwecke...d.h. keine Zulassung....
Gruß Sven....
Zitat:
Original geschrieben von blackmagicbird
Moin, Moin,
habe einfach mit dem Ausdruck von Ebay bei der Dekra gefragt...wollte....auch Klarglasrückleuchten...
Der Ing. meinte E-Zeichen gefälscht..keine Zulassung nur für Showzwecke...d.h. keine Zulassung....
Gruß Sven....
Damit liege ich mit meiner Vermutung ja richtig und es erübrigt sich jede weitere Frage.
Natürlich kann das aber jeder selbst für sich entscheiden,
ob er seinen Versicherungsschutz riskieren will.
Zitat:
Original geschrieben von blackmagicbird
Moin, Moin,
habe einfach mit dem Ausdruck von Ebay bei der Dekra gefragt...wollte....auch Klarglasrückleuchten...
Der Ing. meinte E-Zeichen gefälscht..keine Zulassung nur für Showzwecke...d.h. keine Zulassung....
Gruß Sven....
ROFL...
@blackmagicbird
WOHER weiss der PRÜF-Ing. von der DEKRA das das Prüfzeichen gefälscht ist?
Wenn das so wäre, wäre es ein STRAFTAT die RÜCKLEUCHTEN zu VERKAUFEN!
Da müsste man beim KBA mal nachfragen oder wenn es in Deutschland geprüft worden ist, das LTE-Institut Karlsruhe!
FabJo hat ja im PRINZIP RECHT mit der AUSSAGE
Zitat:
ist das Prüfzeichen echt, gilt es auch für Deutschland
Auf dem geprüften Teil wird vermerkt, in welchem Land die Prüfung beziehungsweise Zulassung erfolgte. Zu erkennen ist dies am Prüfzeichen des Vertragspartners, das in einem Kreis auf dem Fahrzeugteil angebracht ist. Die Prüfstelle für lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen arbeitet mit dem Kraftfahrt - Bundesamt in Flensburg zusammen. Hier geprüfte Fahrzeugteile erhalten das Prüfzeichen E1.
E1: Deutschland
E2: Frankreich
E3: Italien
E4: Niederlande
E5: Schweden
E6: Belgien
E7: Ungarn
E8: Tschechien
E9: Spanien
E15: DDR
E37: Türkei
E42: Europäische Union
E43: Japan
Gruß
Dann will ich das noch ein wenig ergänzen:
E1: Deutschland
E2: Frankreich
E3: Italien
E4: Niederlande
E5: Schweden
E6: Belgien
E7: Ungarn
E8: Tschechien
E9: Spanien
E10: ehemaliges Jugoslawien
E11: Großbritannien
E12: Österreich
E13: Luxemburg
E14: Schweiz
E15: DDR
E16: Norwegen
E17: Finnland
E18: Dänemark
E19: Rumänien
E20: Polen
E21: Portugal
E22: Russische Föderation
E23: Griechenland
E24: Irland
E25: Kroatien
E26: Slowenien
E27: Slowakei
E28: Weißrussland
E29: Estland
E31: Bosnien und Herzegowina
E32: Lettland
E37: Türkei
E40: Mazedonien
E42: Europäische Union
E43: Japan
Zitat:
Original geschrieben von C240_V6
@blackmagicbird
WOHER weiss der PRÜF-Ing. von der DEKRA das das Prüfzeichen gefälscht ist?
Das würde mich auch mal interessieren.
@ blackmagicbird
Du solltest mit deinen Äusserungen ein wenig vorsichtiger sein, einem ebayhändler in einem öffentlichen Forum Betrug zu unterstellen kann auch schnell nach hinten losgehen....
...vor allem wenn er auch hier im Forum unter gleichem Namen unterwegs ist...
Moin, Moin,
kann nur das wiedergeben, was der Ing. bei der Dekra gesagt hat.
Von dem Ebay - Händler hatte ich ein Document bekommen, was die E - Zulassung bescheinigen sollte ???
Soweit ich weiß gehört eine Kopie der Zulassung zu jedem Produkt mit Name und Anschrift des Herstellers. Weiterhin Name und Anschrift des Vertreibers in dem jeweiligem Land.
Straftat : wieso ??? Auf privatem Gelände für Showzwecke ist auch eine Gasanlage mit Flamme aus dem Auspuff erlaubt.
Wieso welcher Ebay Händler, wieso Betrug ??? Habe keine Namen genannt, weiß ich auch nicht mehr, Unterlagen sind bei der Dekra geblieben.
Blackmagicbird als Ebayname gibt es nicht ??? Meine Kennung ist seit über 2 Jahren eine Andere ?
Mir ist ehrlich gesagt auch "Latte" was Ihr macht....werde in Zukunft meinen "technischen" Senf nicht mehr dazugeben.
Fröhliches Basteln....
Ach vergessen....
wieso geht Ihr mit den Ausdrucken und Leuchten nicht selbst zur Dekra und TÜV und fragt dort nach und gebt dann hier eine vernünftige und ehrliche Antwort ab ???
Kostet nur etwas Zeit und mehr nicht...
So long.....habe fertig....
@ blackmagicbird
Oh man, du peilst ja aber auch gar nichts