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Endschalldämpfer und Spurplatten, Teure Angelegenheit und große Fragezeichen

Themenstarteram 27. Mai 2020 um 0:11

Guten Abend Leute,

ich hab ein Problem.

Wurde von der Polizei angehalten und die haben mein Auto sichergestellt und ein Gutachten anfertigen lassen auf Grund von zu lautem Auspuff und nicht eingetragenen Spurplatten.

Den Endschalldämpfer habe ich mit ABE gebraucht gekauft. Sonst ist nichts am Fahrzeug verändert.

Nun zu meiner Frage:

Beim Gutachten wurde nun ein Standgeräusch von 93 db festgestellt. Im Fahrzeugschein stehen um die 73.

1. Ist es irgendwie möglich die db legal eintragen zu lassen und dann keine Probleme mehr mit der Polizei zu haben?

2. Wurde keine Fahrgeräuschmessung gemacht. Habe gelesen, dass das Fahrgeräusch entscheidend ist um eine Strafe zu bekommen?

Würde mich freuen wenn sich jemand damit auskennt und mir ggf. helfen kann. Muss deshalb (mit Rep. was der Prüfer gefunden hat) knappe 2000euro berappen :(

Beste Antwort im Thema

Ja klar, alle Doof ausser Mami......

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Oder kurz gesagt. Du bist mit erloschener Betriebserlaubnis unterwegs gewesen!

Um was für einen Wagen es sich handelt hast Du leider Versäumt zu Erwähnen.

Alleine die Spurplatten reichen schon für die Stilllegung.

Wenn der ESD eine für Dein Fahrzeug gültige ABE hätte so wäre der ESD auch nicht bemängelt worden,

also stimmt da auch etwas nicht!

Bist Du noch in der Probezeit?

Selbst wenn nicht wird sich das ganze auch noch auf Deinen Führerschein Auswirken!

War es das Wert?

Im Grunde hattest Du noch Glück das mit diesen Basteleien kein Unfall mit Beteiligung weiterer Verkehrsteilnehmer geschehen ist.

Also 20 dB mehr als zugelassen ist schon eine Hausnummer

Viel Glück

am 27. Mai 2020 um 2:22

Eine ABE schützt nicht in allen Fällen. Ist der ESD zu laut ist die ABE hinfällig. Gibt ja auch Leute die an einen ESD mit ABE rum Doktoren damit er lauter wird. Auch Verschleiß durch altern kann dazu führen. Tuning Teile zukünftig nicht gebraucht kaufen und nur aus zuverlässigen Quellen. Du weißt nie was der Vorgänger damit veranstaltet hat.

Spurplatten müssen immer eingetragen werden wie bereits erwähnt wurde.

 

Nur 73 dB? Was is das fürn Auto ?

2000€ berappen wird dir hoffentlich eine Lehre sein und du verschonst deine Mitmenschen in Zukunft mit den Krach.

Themenstarteram 27. Mai 2020 um 7:47

Einen hyundai coupe.

Das war kein krach. Das war ein echt schöner Sound.

Aber wenn man das auto bis 4500 umd im lehrlauf direkt hinterm auspuff misst. Klar ist der da laut ??

Ja klar, alle Doof ausser Mami......

Also entspann dich erstmal. Das Standgeräusch ist tatsächlich nicht reglementiert, entscheidend ist lediglich das Fahrgeräusch. Nur deutet ein wesentlich erhöhtes Standgeräusch auf ein vermutlich zu hohes Fahrgeräusch hin. Aber ohne Fahrgeräusch Messung keine Ahndung!

Es wurde doch ein Gutachten gemacht, im übrigen werden die Messungen immer im Stand gemacht und dann waren da auch noch die Spurplatten.....

Und zum Thema Distanzscheiben: das ist zunächst nur eine Unvorschriftsmäßigkeit, die BE ist nicht erloschen, das ist ein populärer Irrtum

Nein, eine Fahrgeräusch Messung wird natürlich beim Fahren gemacht

Themenstarteram 27. Mai 2020 um 8:17

Auf eine fahrgeräuschmessung wurde verzichtet. Mein Fehler war es halt zu denken eine ABE reicht aus.. Muss ich nicht eintragen lassen. Der ESD kam mir auch nicht wesentlich lauter vor. Mit den spurplatten war mir beswusst, wollte immer mal zum TÜV fahren u die eintragen lassen. Aber wie es halt so ist habe ich es nicht gemacht. Ich dachte da bekommt man höchstens nen mängelbericht und muss dann ggf. zurückbauen. Dass das sooo einen Ratzenschwanz hinter sich her zieht, hätte ich nicht gedacht. Naja nun bin ich schlauer.

Und die Polizei kann also durch ein zu hohes standgeräusch den Rückschluss auf ein zu hohes Fahrgeräusch machen?

Themenstarteram 27. Mai 2020 um 8:20

Hennaman, will mich garnicht rausreden. Ich hab den Fehler gemacht und zahle auch die etwas überzogene Strafe.

Finde es nur scheiße, dass man nen ESD mit abe kauft und er dann trotzdem verboten ist.

am 27. Mai 2020 um 8:27

Für Dich ist es ja teuer und traurig........aber auch Alle Die, die hier

Ihre billig erstandenen Felgen legalisiert haben möchten und dazu

noch Spurverbreiterungen usw.

hören meist auch nicht ,wenn man Ihnen den Verlust der Betriebserlaubnis

durch Ihre Basteleien androht. Dich hat es nun getroffen, nächstes Mal

fragst Du vorher lieber beim TÜV o. Anderen, ob Deine Pläne Eintragungsfähig

sind, dann weißt Du vorher, Was geht und Was nicht....

Leider kann ich Dir mein Mitleid nicht anbieten..........

Das Fahrgeräusch ist schwer zu messen, deshalb gibt es das Standgeräusch, ist der Wert überhöht wird das Fahrgeräusch auch überhöht sein, deshalb das Gutachten beim Tüv.

Auch ein ESD mit ABE unterliegt verschleiß dafür bist du als Halter verantwortlich.

ABE bezieht sich auch meist auf sonst Serienfahrzeug

Du zahlst keine Strafe von 2000€, sondern Gutachten, Abschleppen und den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft.

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