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Entschädigung bei GLE Lieferverzug > 2 Monate
Vorab:
Die folgenden Aussagen stammen nicht aus eigener Erkenntnis bzw. Erfahrung, sondern basieren auf den Aussagen einer Person/Quelle, die ich aus für mich nachvollziehbaren Gründen hier nicht publizieren werde. Somit kann ich letztendlich nicht explizit für die Richtigkeit dieser Angaben garantieren und schließe dementsprechend jegliche Haftung aus.
Es bleibt daher jedem selbst überlassen seine Schlüsse und Handlungen aus diesen Informationen zu ziehen...
Worum geht es genau?:
Wie den meisten Usern hier bekannt ist, kommt es seit Produktionsbeginn des GLE’s, aufgrund diverser Produktionsprobleme zu teils eklatanten Lieferverzögerungen und daraus resultierend, zu verärgerten Kunden. Nun scheint Mercedes eine Entschädigung anzubieten, sollte der Lieferverzug mehr als 2 Monate betragen.
Was ich bis jetzt dazu im „Wartezimmer Thread“ veröffentlicht habe:
Zitat:
@Dampfrad11 schrieb am 26. April 2019 um 14:57:17 Uhr:
Nur zur Kenntnisnahme und bis bis dato auch nur ein „Gerücht“, dass sich allerdings zeitnah als Tatsache herausstellen könnte.
Es geht dabei um eine mögliche Entschädigung bei Lieferverzug. Die Richtigkeit kann ich momentan weder definitiv bestätigten noch verneinen. Nichtsdestotrotz möchte ich euch den Inhalt in Kurzform nicht vorenthalten.
Daimler wird den Händlern für jeden Monat Lieferverzug des GLE € 700,- erstatteten sofern der Lieferverzug über 2 Monate dauern wird, diese sind dazu gedacht, die Kunden mobil zu halten (z.B. Mietwagen).
Zitat:
@Dampfrad11 schrieb am 26. April 2019 um 16:33:18 Uhr:
Hört sich jetzt vielleicht ein wenig kurios an, aber die Quelle möchte hier aktuell nicht genannt werden. Sobald etwas schwarz auf weiß vorliegen sollte gibt es genaue Informationen. Bitte das jetzt zuerst einmal einfach so hinzunehmen...
Status quo:
Ich habe heute Nachmittag detailliertere Informationen von meiner Quelle (Hört sich dramatischer an als es ist ) erhalten. Hier nun dessen Aussage als Zitat:
„MB hat am 25. April eine Email an ihre Vertriebspartner gesendet und darin mitgeteilt, das jeder Händler rückwirkend 700,- Euro für jeden Monat Verzug erhält, wenn der Verzug mehr als 2 Monate beträgt. Die Email hat einen Betreff vom Sinn her: Mobilhaltung Ihrer Kunden. Die Mail ging als Info an die MB Händler und soll dem Autohaus die Möglichkeit geben den Kunden mobil zu halten. Jetzt liegt es natürlich an jedem Autohaus selbst, was es mit dem Geld macht.“
Dieses Geld kann demnach z.B. für ein Leihwagen eingesetzt werden, aber auch eine Gutschrift auf den Rechnungsbetrag ist wohl denkbar. Die Dauer dieser Maßnahme ist nicht bekannt.
Der Inhalt dieser Mail ist seiner Aussage nach nicht zur allgemeinen Veröffentlichung gedacht.
Fazit:
Letztendlich kann jetzt jeder Kunde, der dementsprechend betroffen ist, schauen was er mit dieser Aussage anstellt. Mehr als eine Abfuhr kann man sich dabei ja nicht einfangen. Im besten Fall aber eine anständige Entschädigung ohne juristischen Aufwand!
In diesem Sinne...
Beste Antwort im Thema
Vorab:
Die folgenden Aussagen stammen nicht aus eigener Erkenntnis bzw. Erfahrung, sondern basieren auf den Aussagen einer Person/Quelle, die ich aus für mich nachvollziehbaren Gründen hier nicht publizieren werde. Somit kann ich letztendlich nicht explizit für die Richtigkeit dieser Angaben garantieren und schließe dementsprechend jegliche Haftung aus.
Es bleibt daher jedem selbst überlassen seine Schlüsse und Handlungen aus diesen Informationen zu ziehen...
Worum geht es genau?:
Wie den meisten Usern hier bekannt ist, kommt es seit Produktionsbeginn des GLE’s, aufgrund diverser Produktionsprobleme zu teils eklatanten Lieferverzögerungen und daraus resultierend, zu verärgerten Kunden. Nun scheint Mercedes eine Entschädigung anzubieten, sollte der Lieferverzug mehr als 2 Monate betragen.
Was ich bis jetzt dazu im „Wartezimmer Thread“ veröffentlicht habe:
Zitat:
@Dampfrad11 schrieb am 26. April 2019 um 14:57:17 Uhr:
Nur zur Kenntnisnahme und bis bis dato auch nur ein „Gerücht“, dass sich allerdings zeitnah als Tatsache herausstellen könnte.
Es geht dabei um eine mögliche Entschädigung bei Lieferverzug. Die Richtigkeit kann ich momentan weder definitiv bestätigten noch verneinen. Nichtsdestotrotz möchte ich euch den Inhalt in Kurzform nicht vorenthalten.
Daimler wird den Händlern für jeden Monat Lieferverzug des GLE € 700,- erstatteten sofern der Lieferverzug über 2 Monate dauern wird, diese sind dazu gedacht, die Kunden mobil zu halten (z.B. Mietwagen).
Zitat:
@Dampfrad11 schrieb am 26. April 2019 um 16:33:18 Uhr:
Hört sich jetzt vielleicht ein wenig kurios an, aber die Quelle möchte hier aktuell nicht genannt werden. Sobald etwas schwarz auf weiß vorliegen sollte gibt es genaue Informationen. Bitte das jetzt zuerst einmal einfach so hinzunehmen...
Status quo:
Ich habe heute Nachmittag detailliertere Informationen von meiner Quelle (Hört sich dramatischer an als es ist ) erhalten. Hier nun dessen Aussage als Zitat:
„MB hat am 25. April eine Email an ihre Vertriebspartner gesendet und darin mitgeteilt, das jeder Händler rückwirkend 700,- Euro für jeden Monat Verzug erhält, wenn der Verzug mehr als 2 Monate beträgt. Die Email hat einen Betreff vom Sinn her: Mobilhaltung Ihrer Kunden. Die Mail ging als Info an die MB Händler und soll dem Autohaus die Möglichkeit geben den Kunden mobil zu halten. Jetzt liegt es natürlich an jedem Autohaus selbst, was es mit dem Geld macht.“
Dieses Geld kann demnach z.B. für ein Leihwagen eingesetzt werden, aber auch eine Gutschrift auf den Rechnungsbetrag ist wohl denkbar. Die Dauer dieser Maßnahme ist nicht bekannt.
Der Inhalt dieser Mail ist seiner Aussage nach nicht zur allgemeinen Veröffentlichung gedacht.
Fazit:
Letztendlich kann jetzt jeder Kunde, der dementsprechend betroffen ist, schauen was er mit dieser Aussage anstellt. Mehr als eine Abfuhr kann man sich dabei ja nicht einfangen. Im besten Fall aber eine anständige Entschädigung ohne juristischen Aufwand!
In diesem Sinne...
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34 Antworten
Ich hole das Thema mal wieder hoch! Dürfte in den kommenden Wochen evtl. für den einen oder anderen interessant werden. Wäre schön wenn einer der Empfänger (die es hier gibt) mal etwas zum Ablauf dieser „Maßnahme“ schreiben würde.
Hallo,
ich habe meinen GLE Nov 2018 bestellt, Lieferung sollte Mai 2019 erfolgen. Meinen Verkäufer habe ich bzgl. einer
Entschädigung angefragt. Er meinte so eine Entschädigungsregelung wie im Forum diskutiert wird, ihm nicht bekannt sei.
Auf Rückfragen, wann der GLE endlich geliefert werden soll, habe ich keine genaue Auskunft erhalten.
Daraufhin habe ich meinen Händler per Einschreiben angeschrieben und habe ihm eine zweiwöchige Lieferfrist gesetzt. Ziel ist es den Händler rechtskräftig in Verzug zu setzen. Weiterhin habe ich mit dem Rücktritt aus dem Kaufvertrag gedroht. Habe das Gefühl, dass ich über Monate hingehalten werde. Von so einem namhaften Unternehmen hätte ich das nicht erwartet. Würde mich über eine Rückmeldung freuen, habt ihr Lösungsvorschläge vom Händler erhalten?
Gruß
Geh einfach zu einer Niederlassung mit deinem Problem, nicht zu deinem Händler und sprich ihn auf das 700€ Mobilhaltungs Programm an
Geht auch beim Händler!
Zitat:
@Lars_FR schrieb am 12. Juli 2019 um 18:08:07 Uhr:
Geht auch beim Händler!
Ich weiß...... aber speziell diese Händler scheint ja nix zu wissen oder er will nix wissen.
Zitat:
@Sternenkrieger13 schrieb am 12. Juli 2019 um 18:05:52 Uhr:
Geh einfach zu einer Niederlassung mit deinem Problem, nicht zu deinem Händler und sprich ihn auf das 700€ Mobilhaltungs Programm an
Bei Lueg bestellt. Welche Niederlassung? Wie habt ihr das mit der Entschädigung geschafft. Mein Händler stellt sich stur.
Lueg ist Händler geh mal in eine Mercedes Niederlassung und erkundige dich
So war heute beim Händler. Kein entgegenkommen. Nur auf mein Wunsch auf Leihwagen sind die mir entgegen gekommen. Der GLE wird wahrscheinlich September geliefert. Bis dahin wollen die mir einen GLC zur Verfügung stellen. Alternativ ist ein Rücktritt möglich. Was meint ihr, warten?
der Verkaufsleiter hat mir am Telefon mitgeteilt, dass ich einen Ersatzwagen bekomme, wenn der GLE nicht da ist....
Zitat:
@yumeris schrieb am 17. Juli 2019 um 11:51:45 Uhr:
So war heute beim Händler. Kein entgegenkommen. Nur auf mein Wunsch auf Leihwagen sind die mir entgegen gekommen. Der GLE wird wahrscheinlich September geliefert. Bis dahin wollen die mir einen GLC zur Verfügung stellen. Alternativ ist ein Rücktritt möglich. Was meint ihr, warten?
Gab es nach Mai 19 (LT) das ‚übliche Daimler-Schreiben‘?
Wenn ja, hoffentlich widerschrochen.
Und wenn kein MB/D-Schreiben vorliegt:
So wie ich gelesen habe, müsste demnächst die 2-Wo-Frist abgelaufen sein;
Einschreiben war bestimmt mit Rückschritt als Nachweis. (eMail genügt auch der Dokumentation; idR sind automatisierte Antwortmails wegen Urlaubs mittlerweile im Geschäftsleben normal.)
Damit ist die Grundlage für Lieferverzug iVm Schadenerzatz gelegt.
Bei Rücktritt vom Vertrag wegen fehlender Vertragsleistung:
Schaderersatz, der sämtliche Kosten umfasst bis ein vergleichbares Fz da ist.
Das umfasst auch die Überbrückung bei erforderlicher, völlig neuer Bestellung eines NFZ auch bei einem anderen Hersteller. Die Überbrückung umfasst ebenso ein gleichwertiges Fz.
Ohne Rücktritt:
Schadenersatz sämtlicher Kosten für die - hier momentan augenscheinlich - bis September zu überbrückende Zeit.
Ein GLC ist KEIN gleichwertiges Fz.
Es gibt Gründe, dass ein hochwertiger GLE - und eben kein GLC - bestellt wurde.
Zitat:
@yumeris schrieb am 17. Juli 2019 um 11:51:45 Uhr:
Alternativ ist ein Rücktritt möglich. Was meint ihr, warten?
Ruecktritt nach Rueckschritt wie der Rechtsanwalt im Beitrag davor ja juristisch kompetent dargelegt hat.
Dann wird auch einer fuer mich frei und ich muss nicht so lange warten
Zitat:
@alderan_22 schrieb am 17. Juli 2019 um 17:03:18 Uhr:
Zitat:
@yumeris schrieb am 17. Juli 2019 um 11:51:45 Uhr:
Alternativ ist ein Rücktritt möglich. Was meint ihr, warten?
Ruecktritt nach Rueckschritt wie der Rechtsanwalt im Beitrag davor ja juristisch kompetent dargelegt hat.
Dann wird auch einer fuer mich frei und ich muss nicht so lange warten
... für mich aber vorher
Zitat:
@CyberMousy schrieb am 17. Juli 2019 um 15:46:03 Uhr:
Zitat:
@yumeris schrieb am 17. Juli 2019 um 11:51:45 Uhr:
So war heute beim Händler. Kein entgegenkommen. Nur auf mein Wunsch auf Leihwagen sind die mir entgegen gekommen. Der GLE wird wahrscheinlich September geliefert. Bis dahin wollen die mir einen GLC zur Verfügung stellen. Alternativ ist ein Rücktritt möglich. Was meint ihr, warten?
Gab es nach Mai 19 (LT) das ‚übliche Daimler-Schreiben‘?
Wenn ja, hoffentlich widerschrochen.
Und wenn kein MB/D-Schreiben vorliegt:
So wie ich gelesen habe, müsste demnächst die 2-Wo-Frist abgelaufen sein;
Einschreiben war bestimmt mit Rückschritt als Nachweis. (eMail genügt auch der Dokumentation; idR sind automatisierte Antwortmails wegen Urlaubs mittlerweile im Geschäftsleben normal.)
Damit ist die Grundlage für Lieferverzug iVm Schadenerzatz gelegt.
Bei Rücktritt vom Vertrag wegen fehlender Vertragsleistung:
Schaderersatz, der sämtliche Kosten umfasst bis ein vergleichbares Fz da ist.
Das umfasst auch die Überbrückung bei erforderlicher, völlig neuer Bestellung eines NFZ auch bei einem anderen Hersteller. Die Überbrückung umfasst ebenso ein gleichwertiges Fz.
Ohne Rücktritt:
Schadenersatz sämtlicher Kosten für die - hier momentan augenscheinlich - bis September zu überbrückende Zeit.
Ein GLC ist KEIN gleichwertiges Fz.
Es gibt Gründe, dass ein hochwertiger GLE - und eben kein GLC - bestellt wurde.
Hallo, Schreiben über Lieferverzögerung habe ich nicht erhalten, nur telefonisch. Feste Lieferung wird nicht mitgeteilt. Sie wüssten auch nicht genau. Seit März ist der gle in der Produktion. Warum es nicht weiter geht, können die mir auch nicht gesagt. Ich habe mich vor allem über die Arroganz und Überheblichkeit geärgert. Kaufe so ein teures Auto und man wird nur hin gehalten. Ein Rücktritt aus dem Vertrag ist sofort möglich. Hatte mein Auto in Zahlung gegeben und hätte noch die Umweltprämie bekommen. Zudem eine Finanzierung zu 1 % Zinsen. Wenn ich woanders bestelle muss ich bestimmt wieder so lange warten. Einen gle als Leihwagen hätten sie auch nicht. Weiß nicht mehr, ob ich noch warten soll und den GLC als Leihwagen nehmen soll.
Ihr habt Probleme - ist ein GLC unter der Wuerde?
Bei diesen Konditionen wuerde ich auch mit dem Hartz 4 GLC bei meinen Kunden vorfahren.
Ich verkaufe aber auch keine Investments oder Versicherungen muss also nicht Overstatement betreiben fuer meine Kohle