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Erbrachte Gewährleistungs"leistung" ohne Nachweis/Rechnung

Themenstarteram 4. September 2024 um 8:15

Guten Tag,

ich bin mir unsicher, ob ich hier einen (größeren) Fehler gemacht hab und hoffe sehr auf eine Einschätzung. Hier einmal stichpunkartig das Geschehen

- vor 3 Monaten gebrauchten PKW vom Händler gekauft

- nach 4 Wochen durch Werkstatt festgestellt, dass der Wagen Öl "frisst" (1l / 100km). Kosten ca. 100 € ink. Öl

- Händler hat 8.000 € Rückkaufpreis "angeboten" (Kaufpreis 9.200 € - daher keine Option) und daher Wagen vom Händler zur Nachbesserung vor 2 Wochen bei uns abholen lassen

- wir haben keinen Ersatz-PKW erhalten

- Motor wurde "generalüberholt"

- Gestern Wagen wieder in Empfang genommen beim Händler

Wir haben bei der Rückübergabe keinen Beleg oder Ähnliches über die erbrachten Leistungen erhalten. Nun bin ich mir unsicher, ob wir darauf aber noch bestehen sollten und auch einen Anspruch darauf hätten.

Uns sind neben den Unannehmlichkeiten Kosten ca. in Höhe von 200 € (Fremdwerkstatt, Öl, Spritverbrauch), die wir auch ersetzt haben wollten.

Der Händler hat dies "wegdiskutiert", indem er andererseits auf etwaige Selbstbeteiligungen rund um die Generalüberholung des Motors uns gegenüber verzichtet hat. Ich weiß hier leider überhaupt nicht, ob er hier uns gegenüber überhaupt hätte etwas fordern können.

Um weiteren Streitigkeiten wegen des geringen Betrags aus dem Weg zu gehen, haben wir im Moment auf die (zumindest teilweise) Kostenerstattung verzichtet.

Mich beschleicht hier insgesamt ein ungütes Gefühl, dass wir hier über den Tisch gezogen werden/wurden.

Andererseits war die Kommunikation insgesamt aber recht freundlich und transparent mit dem Händler, hat zum Beispiel auch immer proaktiv Bilder von den laufenden Reparaturarbeiten geschickt.

Was meint ihr? Das Thema abhaken oder hier noch mal einhaken?

Lieben Dank für eine Rückmeldung

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23 Antworten

Haken dranmachen und die Korrespondenz archivieren (falls noch Nachbesserungen nötig werden).

Zitat:

@StKra1109 schrieb am 4. September 2024 um 10:15:15 Uhr:

 

- vor 3 Monaten gebrauchten PKW vom Händler gekauft

- Händler hat 8.000 € Rückkaufpreis "angeboten" (Kaufpreis 9.200 € - daher keine Option) und daher Wagen vom Händler zur Nachbesserung vor 2 Wochen bei uns abholen lassen

Ohne eine korrekte Rechnung dazu gesehen zu haben ist es schwer zu beurteilen, ob die 8000 ein korrektes Angebot gewesen wären. Allerdings hättest Du auch bei einem korrekten Angebot nicht Deine 9200 zurück erhalten, sondern 9200 abzüglich einer Entschädigung für Deine bisherige Nutzung.

 

Zitat:

@StKra1109 schrieb am 4. September 2024 um 10:15:15 Uhr:

 

- wir haben keinen Ersatz-PKW erhalten

der steht Dir mKn auch nicht zu

 

Zitat:

@StKra1109 schrieb am 4. September 2024 um 10:15:15 Uhr:

 

Wir haben bei der Rückübergabe keinen Beleg oder Ähnliches über die erbrachten Leistungen erhalten. Nun bin ich mir unsicher, ob wir darauf aber noch bestehen sollten und auch einen Anspruch darauf hätten.

mMn hast Du keinen Anspruch. Irgendein AG hat dazu zwar mal anders geurteilt - aber wen interessiert das Urteil eines AG von irgendwo, bei einem anderen kannst Du da durchaus auch auf eine andere Meinung stoßen. Außerdem hast Du doch zumindest etwas erhalten:

Zitat:

@StKra1109 schrieb am 4. September 2024 um 10:15:15 Uhr:

die Kommunikation insgesamt aber recht freundlich und transparent mit dem Händler, hat zum Beispiel auch immer proaktiv Bilder von den laufenden Reparaturarbeiten geschickt.

Zitat:

@StKra1109 schrieb am 4. September 2024 um 10:15:15 Uhr:

 

Uns sind neben den Unannehmlichkeiten Kosten ca. in Höhe von 200 € (Fremdwerkstatt, Öl, Spritverbrauch), die wir auch ersetzt haben wollten.

Um weiteren Streitigkeiten wegen des geringen Betrags aus dem Weg zu gehen, haben wir im Moment auf die (zumindest teilweise) Kostenerstattung verzichtet.

Und es macht auch keinen Sinn, wegen des geringen Betrages einen (eher unmotivierten) Anwalt zu bemühen und sich zu streiten. Die Kosten für die andere Werkstatt kannst Du mMn eh knicken, weil Du Dich zuerst an den Gewährleistungspflichtigen hättest wenden müssen

 

Zitat:

@StKra1109 schrieb am 4. September 2024 um 10:15:15 Uhr:

 

Mich beschleicht hier insgesamt ein ungütes Gefühl, dass wir hier über den Tisch gezogen werden/wurden.

Andererseits war die Kommunikation insgesamt aber recht freundlich und transparent mit dem Händler, hat zum Beispiel auch immer proaktiv Bilder von den laufenden Reparaturarbeiten geschickt.

Eins ist doch klar: der Händler hat eine andere Zielsetzung als Du. Er hat jetzt schon wahrscheinlich mit dem Wagen keinen Gewinn mehr gemacht. Und wenn ich Deiner Beschreibung folge, sehe ich nicht automatisch dass Du "über den Tisch gezogen" wirst. Hört sich alles doch eher nach relativ guter Abwicklung an.

Manchmal muss man seine (Vollkasko-)Erwartungshaltung eben an die Realität anpassen ;)

 

Zitat:

@StKra1109 schrieb am 4. September 2024 um 10:15:15 Uhr:

 

Was meint ihr? Das Thema abhaken oder hier noch mal einhaken?

Abhaken. Für was willst Du nachhaken? 5 Liter Öl und 20 Liter Sprit?

Und eben laufend kontrollieren, ob die Bemühungen des Händlers den gewünschten Erfolg gebracht haben. Und wenn innerhalb des 1. Jahres noch was ist - sofort den Verkäufer wieder ansprechen und nachbessern lassen.

Hallo StKra1109,

Du schreibst :

"Andererseits war die Kommunikation insgesamt aber recht freundlich und transparent mit dem Händler, hat zum Beispiel auch immer proaktiv Bilder von den laufenden Reparaturarbeiten geschickt."

Die Bilder hast Du als Nachweis.

ZUSÄTZLICH !!! würde ich mir ein Vermerk anlegen mit :

- Datum Schadenfeststellung und Km-Stand

- Datum der Schadenmeldung

- Abgabedatum zur Reperatur und Km-Stand

- Datum der Mitteilung der durchgeführten Arbeiten, Motorüberholung (Bilder)

- Datum Rückerhalt des Wagens mit Km-Stand

Weiteres würde ich nicht unternehmen und abwarten,

vielleicht bekommst Du auf Nachfrage Belege über die durchgeführten Arbeiten.

Gruss

summercap

Ich verstehe die Fragestellung nicht so recht, Ihr habt vom Händler für 9200€ ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft.

danach eine Generalüberholung vom Motor bekommen incl. Bilder und es wird jetzt wegen 200€ rumgejammert?

Was ist das denn überhaupt für Auto?

So lange man bei einer Gewährleistungsreparatur kein Geld dazulegt hat man mMn kein Anrecht auf detaillierte Auskünfte. Selbst wenn dabei Neuteile verbaut werden verlängert das auch keine der Ansprüche des Käufers.

Themenstarteram 4. September 2024 um 11:15

Zitat:

@pmscali schrieb am 4. September 2024 um 12:48:58 Uhr:

Ich verstehe die Fragestellung nicht so recht, Ihr habt vom Händler für 9200€ ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft.

danach eine Generalüberholung vom Motor bekommen incl. Bilder und es wird jetzt wegen 200€ rumgejammert?

Was ist das denn überhaupt für Auto?

Ich jammere nicht rum und frage um Rat, weil ich nicht weiß, wie das normalerweise abläuft

Es passt so alles.

wenn der Ölverbrauch wieder im lot ist ist gut, Fiel das bei der Probefahrt nicht auf?

 

ansonsten:

Zitat:

@onzlaught schrieb am 4. September 2024 um 13:04:15 Uhr:

So lange man bei einer Gewährleistungsreparatur kein Geld dazulegt hat man mMn kein Anrecht auf detaillierte Auskünfte. Selbst wenn dabei Neuteile verbaut werden verlängert das auch keine der Ansprüche des Käufers.

Themenstarteram 4. September 2024 um 12:00

Nein als die Lampe aufgeleuchtet ist, sind wir gleich bei uns vor Ort in die Werkstatt. Ölwechsel war mit Kauf neu gemacht

Im allgemeinen ist es üblich, dass dir bei Garantiearbeiten keine Rechnung gegeben wird, da der Händler sagt, "ich hab's gemacht, ich hab's bezahlt".

... ABER... auf Neuteile die bei Reperaturen verarbeitet wurden gibt's 2 Jahre Garantie und das versuchen die Händler gern unter den Tisch zu kehren.

Is halt immer so'n zweischneidiges Schwert, auf der einen Seite sei froh, dass er dir ohne riesen Diskussion den Motor gemacht hat, andererseits, wenn du ihn zu sehr verärgerst, lässt er dich beim nächsten Mal abblitzen.

Gruß jaro

Zitat:

@jaro66 schrieb am 4. September 2024 um 15:00:18 Uhr:

... ABER... auf Neuteile die bei Reperaturen verarbeitet wurden gibt's 2 Jahre Garantie und das versuchen die Händler gern unter den Tisch zu kehren...

Für den Händler gegenüber seinem Zulieferer ja, aber kann der Käufer daraus was für sich ableiten? Ich befürchte nicht, wird ja auch schwierig wenn Ihm keinerlei Dokumentation zusteht.

Bei mir waren das zwar damals Fernseher und keine Autos aber wenn ein Hersteller im Gewährleistungszeitraum anstatt einer Reparatur einen neuen Fernseher ausgespuckt hat (gerne auch mal ein Nachfolgemodell) wurde das immer als "Ersatzteil" deklariert, nie als Neugerät mit neuer Rechnung o.ä.

Gewährleistung ist nicht Garantie!

Und ob man hier einen erweiterten Gewährleistungsanspruch hätte wäre ich mir nicht so sicher.

Nach meinem Wissen würde es bei dem Gewährleistungsanspruch bei Kauf bleiben.

@StKra1109 - 1l auf 100km, hat da nichts gequalmt, bzw.war da kein Ölfleck?

Themenstarteram 4. September 2024 um 13:35

Nein. Ölfleck definitiv nicht und Qualm ist uns auch nicht aufgefallen

Es ist nicht unüblich, dass für erbrachte Arbeiten im Rahmen von Gewährleistungsansprüchen keine gesonderten Belege ausgestellt werden. Wenn der Mangel nicht mehr auftritt, gibt es nichts zu beanstanden. Wenn der Mangel doch wieder auftritt, umgehend wieder vorstellig werden.

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