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Erfahrung mit der VW-Autoversicherung

VW Phaeton 3D, VW Phaeton
Themenstarteram 6. März 2014 um 19:06

Hallo Zusammen,

ich wollte mal meine Erfahrung mit der VW-Autoversicherung hier verewigen,falls mal jemand seinen VW kaufen sollte und beim VW-Händler im Paket auch die VW-Autoversicherung mit abschliesst.

Ich muss vorausschicken,das ich beim Papiere unterschreiben,leider nicht die Verträge komplett durchgelesen habe und ich dachte weil ich für das Auto 350 km gefahren bin,habe ich alles im Paket bei VW gebucht....:rolleyes::rolleyes:.

Leider hat mein Verkäufer beim Vertragsausfüllen vergessen zu erwähnen,das bei einer VW-Autoversicherung,man automatisch eine Werkstattbindung sich einhandelt,die sich auch im Nachhinein nicht ändern lässt.:confused::confused:.

Ich habe leider erst durch einen Teikaskoschaden herausgefunden,das ich eine Werkstattbindung im Vertrag drin stehen habe und leider zu meinem finanziellen Nachteil habe ich,in einer markenfremden Werkstatt,meine Frontscheibe tauschen lassen,sodass mir ausser meiner SB,auch noch 15% vom Rechnungsbetrag,der freien Werkstatt ersetzt habe,da die ja nichts dafür kann.

Nun habe ich versucht bei der Versicherung näheres zu erfahren und habe widersprüchliche Aussagen von verschiedenen Mitarbeiter der Versicherung erhalten.Die Eine sagt ich könnte die Werkstattbindung aus meinem Vertrag entfernen lassen,was ich aber selbst als Versicherungsnehmer nicht vornehmen könne,dies kann nur der Händler:):confused::confused:merkwürdig.

Andere Mitarbeiterinnen der Versicherung bestättigten mir,das ich diese Werkstattbindung nicht aus dem Vertrag entfernen kann.Zum krönenden Abschluss hat mir mein Verkäufer eine E-Mail gesendet,ich könnte die Werkstattbindung selbst bei der Versicherung kündigen...:rolleyes::rolleyes:,ich also rufe die Versicherung widerum an und halte denen die E-Mail meines Verkaufers vor und dann sagt die Gute Dame der Versicherung,der Verkäufer hätte da was falsch verstanden.

Herrlich das bei einem Weltkonzern,die eine Hand nicht weiss,was die Andere macht und man widersprüchliche Aussagen erhält.

Dann habe ich mich auch noch in Wolfsburg beschwerdt und dann fragt mich der Servicemann am Telefon,doch ernsthaft,was Er jetzt für mich machen soll...ist das Normal???

Was die Versicherung angeht habe ich heute meine Konsequenzen gezogen und denen heute die Kündigung zugeschickt,da ich am 01.07.14 die Versicherung wechseln kann.Für die Unkenntnis beim Verkauf einer Autoversicherung durch meinem Verkäufer,habe ich kein Verständnis und ich bin froh,das ich nur ein kleines Lehrgeld bezahlen muss,sonst wäre der Ärger grösser.

VW hat eine merkwürdige Auffassung von einer Autoversicherung und scheinbar sind da Mitarbeiter beschäftigt,die zum Teil keine Ahnung von Ihren eignen AGB`S zuhaben scheinen.

Zum Schluss habe ich bei einem Ortsansässigen Vertragshändler mal nachgefragt,wenn man das Fahrzeug bei VW versichert,ob eine Werkstattbindung im Vertrag drin steht und Überraschung der Verkäufer konnte mir die Frage nicht beantworten,man müsste ein Schlem sein wenn man Böses dabei denkt:rolleyes:.

Klar hätte ich meine Verträge durchlesen können,aber ich habe meinem Vertragshändler irgendwie vertraut ein Fehler,die Police habe ich erst 2 Monate nach dem Kauf von der Versicherung zugesandt bekommen und leider steht der entscheidene Satz erst auf der Rückseite und ich die Papiere nur flüchtig überfolgen,ob die Versicherungsgrundlagen mit meinen Wünschen übereinstimmen.

Wollte wie gesagt nur mal darauf hinweisen,falls jemand wie ich keine Werkstattbindung in seiner Autoversicherung haben möchte.

gruss Uwe

Beste Antwort im Thema
am 7. März 2014 um 17:59

Hey Uwe,

ich arbeite zufällig in der Kfz-Versicherungsbranche und bringe ein wenig Licht ins Dunkele :-)

Zitat:

Original geschrieben von uwe1967

Leider hat mein Verkäufer beim Vertragsausfüllen vergessen zu erwähnen,das bei einer VW-Autoversicherung,man automatisch eine Werkstattbindung sich einhandelt,...

Den Versicherungsvermittler treffen eine große Anzahl an Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten. Ich werde mich auf das m.E. maßgeblichen in diesem Zusammenhang beschränken:

Der Vermittler muss Dir - laienhaft gesprochen - die wesentlichen Vertragsinhalte erklären. Die Beweislast, dass er dies getan hat, obliegt ihm.

Zu dem muss er den Inhalt der Beratung dokumentieren. Im Klartext Du musst eine Protokoll in die Hand gedrückt bekommen haben, wo dokumentiert ist

- über was ihr gesprochen habt (Sparte Kfz-Anlassbezogene Beratung),

- zu was er Dir rät

- und warum er dies tut,

- was wesentliche Bestandteile des Vertrages sind

und abweichende Wünsche festhalten. Selbstverständlich musst Du das Beratungsprotokoll unterschreiben.

Ich bezweifel, dass weder das eine noch das andere erfolgt ist.

Und jetzt wird es Interessant:

Verletzt der Versicherungsvermittler (i.d.R. das Autohaus) eine der Pflichten, so macht er sich Dir ggü. schadensersatzpflichtig (§ 63 VVG i.V.m. § 61 VVG).

Der Verkäufer wird hierbei Erfüllungsgehilfe des Autohauses und somit des Vermittlers gewesen sein; entsprechend ist sein Fehlverhalten dem Autohaus zuzurechnen.

Zitat:

die sich auch im Nachhinein nicht ändern lässt

--> ich komme darauf zurück.

Zitat:

Ich habe leider erst durch einen Teikaskoschaden herausgefunden,das ich eine Werkstattbindung im Vertrag drin stehen habe und leider zu meinem finanziellen Nachteil habe ich,in einer markenfremden Werkstatt,meine Frontscheibe tauschen lassen,sodass mir ausser meiner SB,auch noch 15% vom Rechnungsbetrag,der freien Werkstatt ersetzt habe,da die ja nichts dafür kann.

-> Zur Kürzung:

Der übliche Prämiennachlass bei Abschluss einer Werkstattbindung (oder auch Werkstattservice genannt) beträgt 15%. Nimmt der Versicherungsnehmer entgegen den Vertragsbestimmungen eine fremde Werkstatt in Anspruch werden diese 15% abzogen.

Das Gedankenkonstrukt hierhinter ist nicht trivial und versicherungstechnischer Natur. Es lässt wie folgt herleiten. Die Versicherungssumem ist i.d.R. Indikator für die Prämie (erste gibt es im kfz-bereich so ja nicht). Übersteigt der Versicherungswert die Versicherungssumme (und hat somit der Versicherungsnehmer weniger gezahlt als hätte er zahlen müssen, wenn er sich gemäß dem Versicherungswert versichert hätte) so sprechen wir von einer Unterversicherung. In diesen Fälle wird die Versicherungsleistung grundsätzlich im Verhältnis VS/VW*Schaden gekürzt (§75VVG). Hieraus leitet sich dann die Kürzung der Reparaturrechnng ab (Prämie - 15%) / 100% Prämie (ohne Werkstattservice) * Schaden.

Hoffe es ist so ein wenig klar geworden was ich meine

--> Zum Schaden: ich komme darauf zurück.

Zitat:

Nun habe ich versucht bei der Versicherung näheres zu erfahren und habe widersprüchliche Aussagen von verschiedenen Mitarbeiter der Versicherung erhalten.Die Eine sagt ich könnte die Werkstattbindung aus meinem Vertrag entfernen lassen,was ich aber selbst als Versicherungsnehmer nicht vornehmen könne,dies kann nur der Händler:):confused::confused:merkwürdig. Andere Mitarbeiterinnen der Versicherung bestättigten mir,das ich diese Werkstattbindung nicht aus dem Vertrag entfernen kann.

Jein, das richtung und falsch. Grundsätzlich wird hier der Händler Versicherungsnehmer sein. Originär stehen damit auch nur ihm die Rechte am Vertrag zu. Warum "Jein" schreibe ich gleich.

Zitat:

Zum krönenden Abschluss hat mir mein Verkäufer eine E-Mail gesendet,ich könnte die Werkstattbindung selbst bei der Versicherung kündigen...:rolleyes::rolleyes:,ich also rufe die Versicherung widerum an und halte denen die E-Mail meines Verkaufers vor und dann sagt die Gute Dame der Versicherung,der Verkäufer hätte da was falsch verstanden.

Jetzt noch mal aufpassen! :-)

Du bist zwar nicht Versicherungsnehmer zum Vertrag. Du bist jedoch derjenige "den es angeht" (§48VVG) Du hast somit das versicherte Interesse an der Sache und hast somit die gleichen Rechte wie der Versicherungsnehmer. Mit derjenigen Einschränkungen, dass das ausgeübte Vertragsrecht nur in Zustimmung des Versicherungsnehmer ausgeübt werden kann (§44 I VVG i.V.m §44 II VVG) und diese Zustimmung hast Du konkludent (E-Mail vom Verkäufer). Du hast also durchaus das Recht eine Änderungsantrag (Antrag auf Änderung des Versicherungsumfang) zu stellen, dem der Versicherer jedoch zustimmen muss.

Zum Schaden bzw. zur Schadenkündigung:

Nach Eintritt des Versicherungsfalles (Teilkaskoschaden!) hast Du bzw. der Versicherungsnehmer nach §92 VVG das Recht den Vertrag zu kündigen. Aber auch hier gilt wieder §44 II VVG. Der Versicherungsnehmer muss zustimmen. Wenn der Versicherungsnehmer und Vermittler zusammenfallen steht das Provisioninteresse m.E. vermutlich der Kündigung bzw. ihrer Zustimmung entgegen.

So i.d.S. lasse dich nicht ärger - hau zurück :-)

 

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Zitat:

Original geschrieben von uwe1967

Hallo Zusammen,

ich wollte mal meine Erfahrung mit der VW-Autoversicherung hier verewigen,falls mal jemand seinen VW kaufen sollte und beim VW-Händler im Paket auch die VW-Autoversicherung mit abschliesst. [...]

Bei allem Verständnis für Deine Enttäuschung, wenn man für seinen VW beim VW-Händler eine VW-Autoversicherung(Reparaturkostenversicherung?) abschließt, sollte man nicht überrascht sein, wenn man damit an VW gebunden ist. Oder bestand die Bindung sogar an eine bestimmte VW-Werkstatt?

Erschwerend kommt gerade bei Versicherungsverträgen hinzu, dass man spätestens im Schadens- bzw. Leistungsfall einen kritischen Blick auf den Versicherungsumfang und die Obliegenheiten des Versicherten verfen muss. Letzteres kann manchen Euro retten.

Viele Grüße

Karl-Heinz

 

Grüße,

das eine Versicherung auch Werkstattbindung hat ist nicht erst bei der VW Versicherung so.

Meistens kann man damit den Jahresbeitrag etwas reduzieren.

Und zu den 3 unterschiedlichen Aussagen, wenn du der Versicherungsnehmer bist und auch du den Versicherungsvertrag unterschrieben hast (es gibt auch möglichkeiten, dass das der Händler erledigt), dann kannst du es bei der Versicherung auch umstellen lassen (je nach AGB's sofort oder zum Umstellungszeitpunkt). Wird dann wahrscheinlich etwas teurer aber darum geht es ja nicht.

Das man innerhalb der Versicherung unterschiedliche Angaben bekommt kenn ich nicht nur von Volkswagen-Versicherung, hatte es schon bei Allianz, HDI, ...

Eine weitere Sache, VW ist nicht VW-Versicherung, die einen Bauen Autos, die anderen verkaufen Versicherungen und anderen wiederum verkaufen z.B. Laserschweißanlagen oder bauen Motorboote. Klar heißen die alle VW aber man schimpft ja auch nicht über VW wenn man mit Lamborghini, Porsche oder Skoda Probleme hat. Hier passt nur der Name VW-V zu VW sonst haben sie (fast) nichts miteinander zutun.

Und zu dem Vertragshändlern, wenn der kein Ar*** ist, sucht er für dich das günstigere aus (Werkstattbindung), das beste wäre natürlich er hätte dich gefragt was du alles haben bzw. nicht haben willst.

Alles in einem, es ist eine Versicherung und das sind in der Regel Verkäufer und keine Berater ^^

MfG. Dark

Na ja,

irgendwie scheine ich den threadersteller dann missverstanden zu haben: Nach meinem Durchlesen hatte er kein Problem mit der Bindung an VW Betriebe , nur eben nicht an den "örtlich Ausstellenden" der das Auto verkauft hat... ( also präzise formuliert : örtliche Werkstattbindung )

Das der TE dann eine Scheibe bei einem Markenfremdenbetrieb die Scheibe hat wechseln lassen , war natürlich suboptimal.

@darkangelstrike.

Der Händler und VW möchten an Versicherungen verdienen, aber im Fall des Falles zieht man sich wieder auf die Position zurück , doch "nur" Autos herzustellen ? Na ist ja lachhaft...

Natürlich ist VW mittlerweile ein Versicherungskonzern , eine Bank und sogar ein Reiseunternehmen. ( und noch vieles mehr ) Und natürlich müssen sie für alle unternehmerischen Wagnisse ud Risiken einstehen und die vertraglich ausgemachten Gegenleistungen erbringen.

Aber dein post zeigt, dass diese Fehlentwicklungen in den Köpfen der Endkunden schon für "normal" befunden werden. Nur noch nach Volkswagenmanier ohne großartige Gegenleistung den Koffer aufmachen um Geld einzupacken wird langfrsitig voll in die Hose gehen.

dsu

Themenstarteram 7. März 2014 um 10:53

Hallo,

mein Problem mir der Versicherung,das mir der Verkäufer was verkauft was ich nicht wollte,spricht diese Werkstattbindung hätte ich nie gewollt,ungewollt bin ich jetzt auf 159€ sitzen geblieben,da mir die Versicherung freundlicherweise den Rechnungsbetrag um 15% gekürzt hat,obwohl ich schon 150€ SB habe zahlen müssen und ich der Meinung bin ein VW-Betrieb hätte es auch nicht günstiger repariert,die neue Scheibe kostete inkl.Einbau 1062€.

Der Verkäufer hat seinen Fehler zwar eingeräumt,will sich aber an den entstandenen Mehrkosten nicht beteiligen,weil ich ja unterschrieben hätte und die Vertragsbedingungen ja schließlich im Vertrag drin stehen würden.

Mich ärgert das man so Geschäfte machen will und das sich die Werkstattbindung aus dem Vertrag nicht entfernen lässt,für eine Autoversicherung ein Witz eigentlich,das die nicht auf die Wünsche des Versicherungsnehmer eingehen wollen,deshalb habe ich auch die Versicherung jetzt gekündigt,wer nicht will der hat schon.

Gruss Uwe

Ich glaube du hast mich etwas falsch verstanden, natürlich will die Versicherung Geld verdienen, was ich sagen wollte, es gibt verschiede Bereiche die nichts mit einander zutun haben. Sonnst kann man einer VW-Versicherung vorwerfen sie würden schlechte/gute Autos produzieren obwohl sie keinen Einfluss darauf haben. Und das sollte man berücksichtigen. Nicht mehr und nicht weniger.

Ausserdem, der Auslöser war der Händler der einen nicht informiert was er alles bei der Versicherung angekreutz hat (hier erwarte ich wenigstens eine Frage an den Kunden "Was hätten Sie gerne?"

Und nein, ich verteidige hier VW nicht, auf meiner Beliebtheitsliste stehen sie sehr weit unten (besonders die Werkstätten)

Die VW-Versicherung aber recht weit oben, hab persönlich nur gute Erfahrungen gemacht.

@UWE, Die Werkstattbindung kann entfernt werden (mit Preisanpassung des Vertrags) wenn Mitarbeiter von VW-V dies beneint, dann bist du mit der Kündigung wirklich besser dran. Ich hatte schon mehrfach was an der Versicherung geändert (z.B. Strassenparkplatz -> Eigene Garage -45€ im Jahr, keine Fahrer unter 35 -25€ im Jahr) alles ohne Probleme. Ich glaube das kommt oft auf den Mitarbeiter an, den man am Telefon dran hat, manche sind faul, manche unwissend, das schlimmst ist unwissend und faul nachzufragen.

Zitat:

Original geschrieben von dickschiffuser

Na ja,

irgendwie scheine ich den threadersteller dann missverstanden zu haben: Nach meinem Durchlesen hatte er kein Problem mit der Bindung an VW Betriebe , nur eben nicht an den "örtlich Ausstellenden" der das Auto verkauft hat... ( also präzise formuliert : örtliche Werkstattbindung )

Das der TE dann eine Scheibe bei einem Markenfremdenbetrieb die Scheibe hat wechseln lassen , war natürlich suboptimal.

@darkangelstrike.

Der Händler und VW möchten an Versicherungen verdienen, aber im Fall des Falles zieht man sich wieder auf die Position zurück , doch "nur" Autos herzustellen ? Na ist ja lachhaft...

Natürlich ist VW mittlerweile ein Versicherungskonzern , eine Bank und sogar ein Reiseunternehmen. ( und noch vieles mehr ) Und natürlich müssen sie für alle unternehmerischen Wagnisse ud Risiken einstehen und die vertraglich ausgemachten Gegenleistungen erbringen.

Aber dein post zeigt, dass diese Fehlentwicklungen in den Köpfen der Endkunden schon für "normal" befunden werden. Nur noch nach Volkswagenmanier ohne großartige Gegenleistung den Koffer aufmachen um Geld einzupacken wird langfrsitig voll in die Hose gehen.

dsu

Irgendwie verstehe ich das jetzt nicht....:(

Du schließt eine Versicherung für dein Fahrzeug bei VW ab. Wo ist dann das Problem den VW Versicherungsdienst nach deren Vorgaben in Anspruch zu nehmen. Solange dein Schaden in deinem Sinne, nämlich 0 € Kosten für dich, da die Versicherung abzüglich deiner SB alle Kosten übernimmt geregelt wird, passt es doch.

Warum gehst du da zu einer "fremden" Werkstatt? Selbst wenn die Werkstatt für die Leistung günstiger ist, als der VW betrieb hast du doch nichts davon.... VW Versicherungsdienst bezahlt doch die "Mehrkosten" beim Vertragshändler.

Gruss

pesbod

Zitat:

Original geschrieben von pesbod

Irgendwie verstehe ich das jetzt nicht....:(

Ich glaube er spricht von der KFZ-Haftpflicht und Kaskoversicherung, nicht von der Garantieversicherung für Defekte.

Zitat:

Original geschrieben von _L98_

Zitat:

Original geschrieben von pesbod

Irgendwie verstehe ich das jetzt nicht....:(

Ich glaube er spricht von der KFZ-Haftpflicht und Kaskoversicherung, nicht von der Garantieversicherung für Defekte.

Lese es nochmals genau durch, pesbod spricht schon von der richtigen Sache, nämlich der KFZ Versicherung.

Grüße

am 7. März 2014 um 17:58

kaputter post

am 7. März 2014 um 17:59

Hey Uwe,

ich arbeite zufällig in der Kfz-Versicherungsbranche und bringe ein wenig Licht ins Dunkele :-)

Zitat:

Original geschrieben von uwe1967

Leider hat mein Verkäufer beim Vertragsausfüllen vergessen zu erwähnen,das bei einer VW-Autoversicherung,man automatisch eine Werkstattbindung sich einhandelt,...

Den Versicherungsvermittler treffen eine große Anzahl an Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten. Ich werde mich auf das m.E. maßgeblichen in diesem Zusammenhang beschränken:

Der Vermittler muss Dir - laienhaft gesprochen - die wesentlichen Vertragsinhalte erklären. Die Beweislast, dass er dies getan hat, obliegt ihm.

Zu dem muss er den Inhalt der Beratung dokumentieren. Im Klartext Du musst eine Protokoll in die Hand gedrückt bekommen haben, wo dokumentiert ist

- über was ihr gesprochen habt (Sparte Kfz-Anlassbezogene Beratung),

- zu was er Dir rät

- und warum er dies tut,

- was wesentliche Bestandteile des Vertrages sind

und abweichende Wünsche festhalten. Selbstverständlich musst Du das Beratungsprotokoll unterschreiben.

Ich bezweifel, dass weder das eine noch das andere erfolgt ist.

Und jetzt wird es Interessant:

Verletzt der Versicherungsvermittler (i.d.R. das Autohaus) eine der Pflichten, so macht er sich Dir ggü. schadensersatzpflichtig (§ 63 VVG i.V.m. § 61 VVG).

Der Verkäufer wird hierbei Erfüllungsgehilfe des Autohauses und somit des Vermittlers gewesen sein; entsprechend ist sein Fehlverhalten dem Autohaus zuzurechnen.

Zitat:

die sich auch im Nachhinein nicht ändern lässt

--> ich komme darauf zurück.

Zitat:

Ich habe leider erst durch einen Teikaskoschaden herausgefunden,das ich eine Werkstattbindung im Vertrag drin stehen habe und leider zu meinem finanziellen Nachteil habe ich,in einer markenfremden Werkstatt,meine Frontscheibe tauschen lassen,sodass mir ausser meiner SB,auch noch 15% vom Rechnungsbetrag,der freien Werkstatt ersetzt habe,da die ja nichts dafür kann.

-> Zur Kürzung:

Der übliche Prämiennachlass bei Abschluss einer Werkstattbindung (oder auch Werkstattservice genannt) beträgt 15%. Nimmt der Versicherungsnehmer entgegen den Vertragsbestimmungen eine fremde Werkstatt in Anspruch werden diese 15% abzogen.

Das Gedankenkonstrukt hierhinter ist nicht trivial und versicherungstechnischer Natur. Es lässt wie folgt herleiten. Die Versicherungssumem ist i.d.R. Indikator für die Prämie (erste gibt es im kfz-bereich so ja nicht). Übersteigt der Versicherungswert die Versicherungssumme (und hat somit der Versicherungsnehmer weniger gezahlt als hätte er zahlen müssen, wenn er sich gemäß dem Versicherungswert versichert hätte) so sprechen wir von einer Unterversicherung. In diesen Fälle wird die Versicherungsleistung grundsätzlich im Verhältnis VS/VW*Schaden gekürzt (§75VVG). Hieraus leitet sich dann die Kürzung der Reparaturrechnng ab (Prämie - 15%) / 100% Prämie (ohne Werkstattservice) * Schaden.

Hoffe es ist so ein wenig klar geworden was ich meine

--> Zum Schaden: ich komme darauf zurück.

Zitat:

Nun habe ich versucht bei der Versicherung näheres zu erfahren und habe widersprüchliche Aussagen von verschiedenen Mitarbeiter der Versicherung erhalten.Die Eine sagt ich könnte die Werkstattbindung aus meinem Vertrag entfernen lassen,was ich aber selbst als Versicherungsnehmer nicht vornehmen könne,dies kann nur der Händler:):confused::confused:merkwürdig. Andere Mitarbeiterinnen der Versicherung bestättigten mir,das ich diese Werkstattbindung nicht aus dem Vertrag entfernen kann.

Jein, das richtung und falsch. Grundsätzlich wird hier der Händler Versicherungsnehmer sein. Originär stehen damit auch nur ihm die Rechte am Vertrag zu. Warum "Jein" schreibe ich gleich.

Zitat:

Zum krönenden Abschluss hat mir mein Verkäufer eine E-Mail gesendet,ich könnte die Werkstattbindung selbst bei der Versicherung kündigen...:rolleyes::rolleyes:,ich also rufe die Versicherung widerum an und halte denen die E-Mail meines Verkaufers vor und dann sagt die Gute Dame der Versicherung,der Verkäufer hätte da was falsch verstanden.

Jetzt noch mal aufpassen! :-)

Du bist zwar nicht Versicherungsnehmer zum Vertrag. Du bist jedoch derjenige "den es angeht" (§48VVG) Du hast somit das versicherte Interesse an der Sache und hast somit die gleichen Rechte wie der Versicherungsnehmer. Mit derjenigen Einschränkungen, dass das ausgeübte Vertragsrecht nur in Zustimmung des Versicherungsnehmer ausgeübt werden kann (§44 I VVG i.V.m §44 II VVG) und diese Zustimmung hast Du konkludent (E-Mail vom Verkäufer). Du hast also durchaus das Recht eine Änderungsantrag (Antrag auf Änderung des Versicherungsumfang) zu stellen, dem der Versicherer jedoch zustimmen muss.

Zum Schaden bzw. zur Schadenkündigung:

Nach Eintritt des Versicherungsfalles (Teilkaskoschaden!) hast Du bzw. der Versicherungsnehmer nach §92 VVG das Recht den Vertrag zu kündigen. Aber auch hier gilt wieder §44 II VVG. Der Versicherungsnehmer muss zustimmen. Wenn der Versicherungsnehmer und Vermittler zusammenfallen steht das Provisioninteresse m.E. vermutlich der Kündigung bzw. ihrer Zustimmung entgegen.

So i.d.S. lasse dich nicht ärger - hau zurück :-)

 

Themenstarteram 7. März 2014 um 18:58

Hallo,

das sind sehr interessante Einblicke ins Versicherungswesen dafür mal ein ganz dickes DANKE an dich:p:p:p.

Wenn ich meinen Versicherungspolice zu ansehe kann ich von der Konstruktion,das mein VW-Händler mit im Boot sitzt sozusagen kann ich nichts daraus erkennen,was die Kündigung angeht,läuft die Versicherung zum 01.07.2014 O Uhr aus,wenn ich bis zum 01.06.2014 die Versicherung gekündigt habe,da ich denen gestern die Kündigung zugesendet habe,bin ich mit der Versicherung durch und werde zu meiner alten Versicherung zurückkehren,bei der ich meinen Mercedes vorher versichert hatte und zufrieden war.

Natürlich werde ich versuchen zurück zuhauen und warte jetzt erstmal ab,was der gute Mann aus Wolfsburg für mich bei meinem Händler erreichen wird,bevor ich zu anderen Mittel greifen werde,sollte das nicht funktionieren,werde ich es über den Vorstand von VW einmal versuchen,denen meine Erfahrungen mal dazulegen und deren Reaktion dann abzuwarten.In der Vergangenheit habe ich da schon gute Erfahrungen gemacht.

Bin ja mal gespannt wie VW reagiert,mit denen habe ich bei Beschwerde noch keinerlei Erfahrungen gemacht,mit den zentralen Kundendiensten von Mercedes und BMW habe ich jedenfalls gute Erfahrungen gemacht,die bemühen sich sehr und ab-und zu mussten die Händler und Niederlassungen klein beigeben.

gruss Uwe

Themenstarteram 7. März 2014 um 19:05

Zitat:

Original geschrieben von pesbod

Irgendwie verstehe ich das jetzt nicht....:(

Du schließt eine Versicherung für dein Fahrzeug bei VW ab. Wo ist dann das Problem den VW Versicherungsdienst nach deren Vorgaben in Anspruch zu nehmen. Solange dein Schaden in deinem Sinne, nämlich 0 € Kosten für dich, da die Versicherung abzüglich deiner SB alle Kosten übernimmt geregelt wird, passt es doch.

Warum gehst du da zu einer "fremden" Werkstatt? Selbst wenn die Werkstatt für die Leistung günstiger ist, als der VW betrieb hast du doch nichts davon.... VW Versicherungsdienst bezahlt doch die "Mehrkosten" beim Vertragshändler.

Gruss

pesbod

Warum gehe ich in eine Markenfremde Werkstatt,es handelt sich nicht um ein technisches Problem und ausserdem gehe ich gerne in Werkstätten,mit denen ich in den letzten Jahren gute Erfahrungen gemacht habe und die einen tollen Kundendienst haben.

Mein Ortsansässicher VW-Händler ist eine Pfeife um das mal Harmlos auszudrücken und der hat einen Kundendienst der zuwünschen übrig lässt,das war vor über 20 Jahren schon so bei mir und leider hat sich an deren Kundendienst nicht viel geändert....

Ausserdem bin ich ja davon ausgegangen ich habe eine normale Autoversicherung und kann auch in eine normale Werkstatt gehen und ausserdem ist eine Original VW-Ersatzteil in mein Auto eingebaut worden....:rolleyes::rolleyes:.

 

Gruss Uwe

am 7. März 2014 um 20:12

kein thema

am 4. Dezember 2014 um 14:56

@phaetoninteressent

Nicht ganz. VN ist und bleibt bei der VW Autoversicherung der Kunde.

@uwe1967 Mit der Werkstattbidnung soll gewährleistet werden, dass der Schaden vollständig und qualitätgerecht repariert wird. Mit der Bindung soll einfach das Risiko für schlechte Arbeiten minimiert werden.

Noch dazu ist das Netz an Vertragswerkstätten ziemlich groß. Wenn du zu Meyer Müller Schulze nicht gehen willst, weil der Kundenservice mies ist, dann geh zu einem anderen.

Grundsätzlich muss man auch sagen: Auch wenn es mühsam ist, Vertragsbedingungen sollte man sich IMMER genau durchlesen. Deinen Berater (Mitarbeiter Autohaus, oder?) muss ich ein wenig in Schutz nehmen, da auch er mit vielen vielen Produkten und Neuheiten rund um VW klarkommen muss und er auch nicht über jedes Detail bescheid weiß. Es gibt natürlich Schulungen und Informationen, aber alles kann man sich ja auch nicht merken.

Zu den widersprüchlichen Aussagen:

Das sollte natürlich nicht passieren. Irgendwie sollte ein Kundenservice einer Versicherung wissen, was sie in der Versicherung verkaufen. Vielleicht hattest du Pech (z.B. neue Mitarbeiterin, noch nicht richtig eingearbeitet etc)..

Zu der Beschwerdeidee:

Wie oben schon von - ich weiß nicht wer es war - erwähnt musst du zwischen VW direkt und deren Finanzdienstleistungstochter/töchter unterscheiden. Rufst du bei VW in WOB an, kann dir dort keiner Auskunft über eine Versicherung geben. Einfach weil dort keiner für die VW Autoversicherung arbeitet.

Klar ist es schwierig irgendwann zu differenzieren, weil alles irgendwie "VW" ist, aber da muss man den Mitarbeiter in WOB mal in Schutz nehmen. Er KANN es nicht wissen.

Und nochmal zum Abschluss:

Jedes Versicherungsunternehmen hat bestimmte Versicherungsbedingungen. Dass dich das natürlich 159€ gekostet hat (wegen Fremdwerkstatt) kann man aber eigentlich weder der Versicherung noch deinem Berater vorwerfen, denn du bist als Versicherungsnehmer in der Pflicht deiner Rechten und Pflichten zu kennen. Hättest du die Bedingungen also früh komplett durchgelesen, hättest du die Versicherung widerrufen können und dir wäre der Ärger erspart geblieben.

Liebe Grü ße

autoliebhaberin12 02

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