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Erfahrung mit KFZ Versicherung (SF übernehmen)
Hallo,
folgende Situation:
Mein Vater hat zwei Fahrzeuge für mich bei der Allianz versichert:
- Motorrad
- Auto
Habe mir nun ein neues Auto gekauft, dass ich ummelden muss. Dabei möchte ich auch gleich beide Versicherungen auf mich umschreiben lassen.
Habe vor zuerst bei der HUK ein Angebot einzuholen. Danach bei der Allianz (inkl. Umtragen von meinem Vater zu mich).
1. Kann ich diese Umtragung/Übertragung für beide Fahrzeuge machen (oder kann ich das Motorrad nur bei Jahreswechsel umtragen)?
2. Benötige ich eine Unterschrift meines Vaters?
3. Die SF-Jahre kann ich doch übernehmen oder? (sind ja letzendlich meine SF-Jahre)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@cxpain schrieb am 14. Februar 2016 um 20:23:24 Uhr:
Zitat:
@celica1992 schrieb am 14. Februar 2016 um 20:13:22 Uhr:
Die fiktive Berechnung beginnt mit SF 1/2 , ist aber bei Versicherer unterschiedlich
Bei Sf 1/2 handelt es sich um eine besondere Ersteinstufung wenn man keinen Rabatt mitbringt. Diese erhält man nur unter bestimmten Voraussetzungen, je nach AKB sind die besser oder schlechter.
Die Stufung von 0 oder 1/2 erfolgt im nächsten Jahr immer in die 1!..wenn der Vertrag mehr als ein halbes Jahr lief!
Ein Versicherer bestätigt keine Sf Klassen sondern schadenfreie Jahre! Der neue Versicherer stuft dann entsprechend ein!
Mit SF0 kann man im nächsten Jahr nur in SF1 kommen, wenn zurückdatiert zum 01.01. wurde
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38 Antworten
Sf Übertragung ist mit entsprechendem Formular möglich, wobei Sondereinstufungen in Der Regel verloren gehen. Wenn du bei der Allianz bleibst kannst du sie vielleicht auch behalten. Einfach mal den Vermittler fragen.
Außerdem können maximal so viel Jahre übertragen werden, wie du dir theoretisch hättest selbst erfahren hättest können.
auch bei Wechsel zur HUK?
Jap
2 Jahre FS = max 2 Jahre die übernommen werden können!
naja bin aktuell bei sf14 (komplett selber gefahren). Also kann ich dies dann auch von der Allianz zur HUK übernehmen? GIbts dazu ein Formular oder wie kann ich mir das vorstellen?
Da gibt es ein Formular das heißt "Antrag auf Anrechnung der SF-Klasse von einer anderen Person".
Das wird von der neuen Versicherung bereitgestellt
Dein Vater muss darauf auch unterschreiben
Zitat:
@Joehlinger schrieb am 14. Februar 2016 um 18:41:44 Uhr:
Jap
2 Jahre FS = max 2 Jahre die übernommen werden können!
Rechne mal bitte vor, wie man heute 2 Jahre übernehmen kann, wenn man die Fahrerlaubnis am 14.2.2014 erhalten hat.
er schreibt ja max 2, es können auch weniger sein
Mich interessieren nur die max.
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 14. Februar 2016 um 19:46:26 Uhr:
Zitat:
@Joehlinger schrieb am 14. Februar 2016 um 18:41:44 Uhr:
Jap
2 Jahre FS = max 2 Jahre die übernommen werden können!
Rechne mal bitte vor, wie man heute 2 Jahre übernehmen kann, wenn man die Fahrerlaubnis am 14.2.2014 erhalten hat.
Sind doch nun genau 2 jahre. Also sfr2
14.2.-31.12.2014 - sf 0 (evtl sf 1/2)
1.1.-31.12.15 -sf 1
1.1.16 -14.2 sf 2
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 14. Februar 2016 um 20:03:44 Uhr:
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 14. Februar 2016 um 19:46:26 Uhr:
Rechne mal bitte vor, wie man heute 2 Jahre übernehmen kann, wenn man die Fahrerlaubnis am 14.2.2014 erhalten hat.
Sind doch nun genau 2 jahre. Also sfr2
14.2.-31.12.2014 - sf 0 (evtl sf 1/2)
1.1.-31.12.15 -sf 1
1.1.16 -14.2 sf 2
Zeig mir doch mal die AKB, in denen von KL 0 bei Beginn am 14.2. im Folgejahr in SF 1 eingestuft wird. Würde mich wirklich sehr interessieren.
Das Formular heißt TB 28. Die wissen schon was du meinst wenn du fragst. Wenn du bei Sf 14 bist hast aber bei sf1 oder 2 als Sondereinstufung angefangen bekommst du von der Allianz nur 13 oder 12 schadenfreie Jahre bestätigt. Du Einstufung in sf Klassen richtet sich aber immer nach deinem neuen Versicherer.
Die fiktive Berechnung beginnt mit SF 1/2 , ist aber bei Versicherer unterschiedlich
14.2. Fahrerlaubnis und die Berechnung beginnt mit SF 1/2? Selbst bei der geliebten HUK steht in den Bedingungen KL 0 und SF ½ bei 3 Jahren Fahrerlaubnis.
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 14. Februar 2016 um 19:46:26 Uhr:
Zitat:
@Joehlinger schrieb am 14. Februar 2016 um 18:41:44 Uhr:
Jap
2 Jahre FS = max 2 Jahre die übernommen werden können!
Rechne mal bitte vor, wie man heute 2 Jahre übernehmen kann, wenn man die Fahrerlaubnis am 14.2.2014 erhalten hat.
Ähm, der TE spricht von 14 SELBST erfahrenen Jahre! Sprich theoretisch könnten sogar mehr übernommen werden!