Erfahrung mit Rückgabe eines Mercedes?? (Wandlung)
Hallo Freunde;
ich war begeisterter Besitzer eines w204. Doch mit 300km fing das AG (Autom.getriebe) an mit ruckeln und dröhnen usw. Seit dem sind jetzt 7 Werkstattaufenthalte von min 2 Tagen vergangen. Kilometerstand ca. 6000.
Drehmomentwandler und Elektrohydraulischesteuereinheit wurden ausgetauscht, SW updates wurden gemacht, aber der Fehler ist immer noch vorhanden. Beim letzten Werkstattbesuch wurde mir vom Meister gesagt das die Vorort nichts mehr machen können und die einen Termin mit einem Aussendienstmitarbeiter vereinbart haben, der sich den Wagen anschaut und evtl. ins Werk Untertürkheim mitnimmt - zur Forschung=)
Für diesen Termin soll ich 4 Wochen warten... Ohne Mietwagen=) Damit waren meine Grenzen überschritten und ich bin zum R.anwalt. Der hat mir gesagt das ich nach 2 fehlgeschlagenen Rep.versuchen ein Recht auf ein Neufahrzeug habe ohne jegliche Zahlung an MB. Also ist das ja keine Wandlung, da ich an MB wegen KMleistung nichts zahlen muss.
Meine Frage jetzt, wie lang dauert so eine Aktion und hat jemand damit Erfahrung gemacht??
Danke euch...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von planear
Hallo
zum Thema Wandlung kann ich nur sagen
1.es heißt Rücknahme
2.ohne Anwalt geht bei Mb nichts
3.bei mir hat es fast ein Jahr gedauert-zeitweise war das Auto bei Mb abhanden gekommen
3.man benötigt einen Anwalt mit MB-Erfahrung
4.siehe nochmal unter Punkt 2
Meine gesamte Rücknahme mit allen Schreiben vom Anwalt und Mercedes habe ich in der Mercedes-Community.de veröffentlicht.
Bye
Punkt 1: Auch falsch. Wenn es ganz genau sein soll, heißt es: Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Eine Rücknahme wäre noch was anderes.
Punkt 2. Auch falsch, es geht auch ohne, Du mußt nur ganz genau wissen was geht, und was nicht.
Mal geht es ohne, mal nicht. Das stellt sich aber meist recht schnell heraus.
Punkt 3. Das kann sein, bei mir ging es auch ohne Anwalt schneller, ca. ein halbes Jahr.
Punkt 3 (.2): Ein normaler tut es auch, er sollte sich nur grundsätzlich ein wenig mit dem Thema Rückabwicklung auskennen.
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27 Antworten
Schreib mal dem User teddy7500 aus dem W 211 Forum, der ist Experte.
Hallo,
ich hatte einen C 270 TCDI (Automatik), Bj. 04/2004 (MOPF), der nach 4 Monaten und 20 TKM Getriebeprobleme hatte, weil die Kupplung zur schlupffreien Kraftübertragung undefiniert schloß und damit dem Motor die Kraft nahm.
Das war besonders kritisch beim Überholvorgang!
Nachdem ich deshalb auch noch mal liegen geblieben war, haben wir, es war ein Firmenfahrzeug, die Wandlung beantragt. Parallel dazu hat ein Werksingenieur das Fahrzeug 2 Tage getestet und dann eine Rückholung ins Werk veranlasst. Das KFZ war etwa 4 Wochen in Stuttgart. In dieser Zeit hatte ich von Benz als Ersatzfahrzeug einen ML 350.
Für das Ersatzfahrzeug war der Händler zuständig, da ich aber einen Kombi mit AHK und Telefoneinbau benötigte, bekam ich einen fast neuen ML aus Stuttgart, den ich in diesen 4 Wochen etwa 8 TKM bewegt habe.
Nach 4 Wochen kam ein Anruf von Benz, dass das Fahrzeug fertig sei, man hatte die Software speziell auf dieses Fahrzeug abgestimmt und fragte mich, ob ich wir an der beantragten Wandlung festhalten wollten.
Da ich mit dem vorherigen KFZ (gleiches Fahrzeug-allerdings Vormopf) in 2 Jahren auch schon 30 ig mal außerplanmäßig in der Werkstatt war, war mein Bedarf am C 270 TCDI gedeckt und das KFZ ging an Benz zurück.
Uns sind keine Zusatzkosten entstanden, außer der für die Laufzeit eh schon bezahlten Leasingraten.
Gruß
Michael
P.S. Ich fahre jetzt (nach 3 Jahren Audi) wieder einen C 220 TCDI (S204) und bin absolut glücklich damit.
Hallo,
wenn du es gleich mit dem RA durchziehst, wird es recht schnell gehen, ca. 2 Mo. Für den Fall dass das Fahrzeug geleast war bekommst du die gezahlten Raten zurück. Für die gefahrenen KM kann MB eine Nutzungsausgleich verlangen (kann auch sein dass die Regelung von der EU gekippt wurde) der sich aus den gefahren KM im Verhältnis zur erwartenden Gesamtfahrleistung dieses Fahrzeugtyps mal dem Kaufpreis ergibt. Aber bei der KMLeistung uninteressant.
Ich hatte 2008 einen Lexus Diesel gewandelt.
Mein Fehler war dass ich versuchte mit dem Händler, ohne RA, eine Lösung zu finden. Das ganze hat über sechs Monate gedauert ohne einen Fortschritt. Mit dem RA gabt's einen längeren Schriftwechsel über sechs Wochen. Nach dem aber ein Klageentwurf rausging war die ganze angelegenheit nach zwei Wochen erledigt.
Hallo
Ich habe meine Wandlung auch ohne RA durchgezogen, und das hat auch sehr lange gedauert.
Eine Rückgabe ohne Nutzungsentschädigung ist meines Wissens nicht möglich.
Diese Beträgt bei Dieselfahrzeugen laut verschiedenen Gerichtsurteilen 0,4 %/1000Km und bei Benzinern 0,5%/1000Km.
Bei Deinen ca. 6000km also nicht unbedingt viel.
Zu beachte ist auch, das die ursprüngliche Kaufsumme mit 4%p.a. (Privatkunden 5% Geschäftskunden) verzinst werden muß.
Diese Verzinsung kann verrechnet werden, mit der Nutzungsentschädigung.
Das alles klappt aber nur mit Anwalt. Allerdings gibt es entweder eine neuere Rechtsprechung, oder dein Anwalt hat mit der Rückabwicklung bei KFZ keine Erfahrung.
Denn wie gesagt, ohne Nutzungsentschädigung, geht es normalerweise nicht.
Zur Lektüre empfehle ich meinen Thread im anderen Forum, siehe hier: http://www.mercedes-forum.com/.../index.php?page=Thread&threadID=46258 ,und diese Site hier: http://wandlung-mercedes-e-klasse.de/
Wenn Du das alles gelesen hast, dann hast du eine Menge Infos.
Wenn du noch mehr wissen möchtest, dann schreibe mich nochmal an, dann werde ich deine Fragen, soweit mir möglich beantworten.
Gruß Dirk
Zitat:
Original geschrieben von teddy7500
Hallo
Ich habe meine Wandlung auch ohne RA durchgezogen, und das hat auch sehr lange gedauert.
Eine Rückgabe ohne Nutzungsentschädigung ist meines Wissens nicht möglich.
Diese Beträgt bei Dieselfahrzeugen laut verschiedenen Gerichtsurteilen 0,4 %/1000Km und bei Benzinern 0,5%/1000Km.
Bei Deinen ca. 6000km also nicht unbedingt viel.
Zu beachte ist auch, das die ursprüngliche Kaufsumme mit 4%p.a. (Privatkunden 5% Geschäftskunden) verzinst werden muß.
Diese Verzinsung kann verrechnet werden, mit der Nutzungsentschädigung.
Das alles klappt aber nur mit Anwalt. Allerdings gibt es entweder eine neuere Rechtsprechung, oder dein Anwalt hat mit der Rückabwicklung bei KFZ keine Erfahrung.
Denn wie gesagt, ohne Nutzungsentschädigung, geht es normalerweise nicht.
Zur Lektüre empfehle ich meinen Thread im anderen Forum, siehe hier: http://www.mercedes-forum.com/.../index.php?page=Thread&threadID=46258 ,und diese Site hier: http://wandlung-mercedes-e-klasse.de/
Wenn Du das alles gelesen hast, dann hast du eine Menge Infos.
Wenn du noch mehr wissen möchtest, dann schreibe mich nochmal an, dann werde ich deine Fragen, soweit mir möglich beantworten.
Gruß Dirk
Danke für deine Infos...
Mein RA hat gemeint das es von der EU Kommision aus ein neues Gesetz gibt, also die rückgabe ohne die nutzungsentschädigung. Das ist nicht die erste "wandlung" von Ihm, daher hoffe ich mal auch das es stimmt mit diesem EU Gesetz.
Naja mal gucken was draus wird..
Habe auch eine Wandlung bei einen W 203 ohne Rechtsanwalt durchgeführt.
Nachdem die Niederlassung sich geweigert hat, eine Wandlung durchzuführen, habe ich mich direkt mit einem Fax, indem die gesamten Mängel und Werkstattaufenthalte direkt nach Berlin zu Mercedes gefaxt. Es hat ca. 1 Woche gedauert, dann hat sich die Niederlassung mit mir in Verbindung gesetzt und mir ein Angebot zur Wandlung unterbreitet.
Zitat:
Original geschrieben von ervahi
Danke für deine Infos...
Mein RA hat gemeint das es von der EU Kommision aus ein neues Gesetz gibt, also die rückgabe ohne die nutzungsentschädigung. Das ist nicht die erste "wandlung" von Ihm, daher hoffe ich mal auch das es stimmt mit diesem EU Gesetz.
Naja mal gucken was draus wird..
Ja es gibt da eine Rechtsprechung, die anders lautet.
Allerdings ging es in diesm Verfahren wohl nicht um ein KFZ.
Wenn Du rechtschutzversichert bist, dann brauchst Du dir eh keine Sorgen machen, auch wenn es dann nicht so klappt wie der Anwalt das jetzt denkt.
Ich glaube nicht dran, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Zitat:
Original geschrieben von teddy7500
Zitat:
Original geschrieben von ervahi
Danke für deine Infos...
Mein RA hat gemeint das es von der EU Kommision aus ein neues Gesetz gibt, also die rückgabe ohne die nutzungsentschädigung. Das ist nicht die erste "wandlung" von Ihm, daher hoffe ich mal auch das es stimmt mit diesem EU Gesetz.
Naja mal gucken was draus wird..
Ja es gibt da eine Rechtsprechung, die anders lautet.
Allerdings ging es in diesm Verfahren wohl nicht um ein KFZ.
Wenn Du rechtschutzversichert bist, dann brauchst Du dir eh keine Sorgen machen, auch wenn es dann nicht so klappt wie der Anwalt das jetzt denkt.
Ich glaube nicht dran, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Hallo;
also hab mich jetzt nochmal beraten lassen wegen diesem EU Gesetz. Folgender Sachverhalt:
Bei der Wandlung muss an MB gezahlt werden, aber beim Rücktritt vom KV in diesem Falle Neulieferung eines Fahrzeugs muss an MB nichts gezahlt werden. Dieses EU-Gesetz gilt für alle Produkte, in dem Fall auch für PKW.
Dieser Prozess ist quasi keine Wandlung sondern Rücktritt vom KV - Recht auf ein Neufzg. wgn. fehlgeschlagenen Reparaturversuchen. Paralell dazu gäbe es noch die Wandlung, davon hat der RA allerdings abgeraten. (Wandlung=Erstattung des Kaufpreises oder Neulieferung MIT Nutzungsentschädigungszahlung an MB, %satz wird vom jeweiligen LG festgelegt.)
Soviel habe ich verstanden(=
Ich würde es in jedem Fall erst freundlich mit der Daimler-NL und dann freundlich schriftlich an daimler direkt versuchen. Dann ist immer noch Zeit für nen Anwalt, wenn es sein muß. Ich habe in meinem Betrieb Reklamationen im Sinne des Kunden entschieden, wenn aber sofort Drohungen von wegen Anwalt oder Verbraucherschutz kamen, dann gab es auch keine Kulanz mehr. In den meisten Fällen kann man Geld sparen (Anwaltskosten, egal wer die am Ende zahlt) und auch Geschäftskontakte bewahren, wenn man nicht sofort nen RA einschaltet. Vieles kann man unter Erwachsenen regeln.
Sorry aber wenn Dir das der Anwalt gesagt hat, dann hat er doch keine Ahnung.
Wandlung ist nur ein veralteter Begriff für die Rückabwicklung des Kaufvertrages und hat nichts anderes zum Gegenstand.
Für den Fall der Ersatzlieferung, gibt es keine Nutzungsenschädigung, das kann schon sein. Allerdings wird das MB auf keinen Fall machen und ein Recht auf Ersatzlieferung gibt es auch nicht.
Das heißt im Prinzip, das Du das Fahrzeug zurückgibst, und du zwar (wenn Du möchtest) ein Neues bekommst, aber das ist keine Ersatzlieferung im Sinne dieser Rechtsprechung, sondern ein komplett neuer Kaufvertrag.
Auf etwas anderes läßt sich niemand bei MB ein.
Zitat:
Original geschrieben von Eduard56
Ich würde es in jedem Fall erst freundlich mit der Daimler-NL und dann freundlich schriftlich an daimler direkt versuchen. Dann ist immer noch Zeit für nen Anwalt, wenn es sein muß. Ich habe in meinem Betrieb Reklamationen im Sinne des Kunden entschieden, wenn aber sofort Drohungen von wegen Anwalt oder Verbraucherschutz kamen, dann gab es auch keine Kulanz mehr. In den meisten Fällen kann man Geld sparen (Anwaltskosten, egal wer die am Ende zahlt) und auch Geschäftskontakte bewahren, wenn man nicht sofort nen RA einschaltet. Vieles kann man unter Erwachsenen regeln.
Also wenn von der NL nach aktuell 8 fehlgeschlagenen Reparaturen kein mucks kommt und mir jedes mal ein beschissener A 160 als mietwagen zur verfügung gestellt wird dann kann ich keine Kulanz gegenüber dem Kunden sehen. Ich gebe einen C350 her und bekomme eine A Klasse(= Leute die eine Krawatte gebunden haben und eine C klasse abgeben bekommen einen ML, das dazu. Vielleicht mag das bei Ihnen anders sein.
Und ohne RA hat man bei Mercedes keine Chance. Original Zitat vom Service Leiter.
Ich bin froh wenn ich eine neue C klasse bekomme...
Zitat:
Original geschrieben von teddy7500
Sorry aber wenn Dir das der Anwalt gesagt hat, dann hat er doch keine Ahnung.
Wandlung ist nur ein veralteter Begriff für die Rückabwicklung des Kaufvertrages und hat nichts anderes zum Gegenstand.
Für den Fall der Ersatzlieferung, gibt es keine Nutzungsenschädigung, das kann schon sein. Allerdings wird das MB auf keinen Fall machen und ein Recht auf Ersatzlieferung gibt es auch nicht.
Das heißt im Prinzip, das Du das Fahrzeug zurückgibst, und du zwar (wenn Du möchtest) ein Neues bekommst, aber das ist keine Ersatzlieferung im Sinne dieser Rechtsprechung, sondern ein komplett neuer Kaufvertrag.
Auf etwas anderes läßt sich niemand bei MB ein.
Hmmm.. also das war jetzt meine wiedergabe kann sein das ich paar sachen falsch aufgenommen habe.. der RA ist ein sehr bekannter und seriöser RA in dieser Gegend. Der hat auch gemeint das es sehr aktuell sei mit der Neulieferung ohne Nutzungsentschädigung.
Mal sehen was MB dazu antworten wird. Bin gespannt.
Wie gesagt, wenn es neuere Rechtsprechungen gibt, dann wäre das natürlich schön für Dich.
Allein der Glaube fehlt mir.
Wenn dem so wäre, würde jeder Käufer versuchen ein Auto am besten jedes Jahr zu wandeln.
Wohl eher unwahrscheinlich oder?
@ ervahi
Ich bekam bis jetzt immer größere Modelle, wenn ich in den 1-2 Stunden wenn meiner in der Werkstatt war, noch Termine hatte. Vielleicht liegt es dran, daß man mich auf den Geschmack bringen will.
Hast du dem NL-Leiter direkt gesagt, daß du nun das Auto nicht mehr haben willst? Wie war seine Antwort? Ich komme überall mit einem konstruktiven Gespräch besser klar, als wenn ich sofort mit Anwalt drohe. Vielleicht ist das bei deiner NL nötig, aber ich kenn so etwas nicht. Ich fühle mich bei meiner Niederlassung so gut aufgehoben, daß ich sie 24 Stunden am Tag an meiner Seite weiß.