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Erfahrungen mit 12M Bussen als Campingumbau
Hallo zusammen
Bin bisher ein Camper von der Stange mit PKW und Wohnanhänger mit Doppelachse.
Bin soweit auch ganz zufrieden aber mich hatt von anfang an gereizt einen Reisebus als Wohnmobil umzubauen.
Aber dazu stellen sich mir viele Fragen die viele Leute recht unterschiedlich beantworten.
Mich interessieren grundsätzlich mal die Kosten. Und damit meine Ich natürlich nicht die Anschaffung.
Ich denke da in den Dimensionen eines 12 meter Wagens also mit ca 50 Sitzen.
Wie ist es mit den Steuern wenn das Teil als Wohnmobil oder als Sonder Kfz eingetragen ist? Da so ein bus schon mal gerne 12 Liter Hubraum und mehr hatt und die alten meist keinen Diesel Kat sicherlich ne wichtige Frage.
Dann ist da noch die Versicherung bei der ich denke (aber nicht weiß) das es nicht die Welt sein wird, solche Autos fahren ja schließlich kaum im Jahr.
Für mich auch wichtig:
Wenn es kein eingetragener Bus mehr ist muss man dann noch mit Tachoscheibe fahren und darf nur 10 Stunden am Tag fahren?
Denke damit fangen wir erst mal an sonst werden es zu viele Fragen.
Vieleicht ist ja hier jemand dabei der sowas mal gemacht hatt oder grad dabei ist.
Ein normales Wohnmobil kommt übrigens nicht in Frage da die neueren für mich nicht zu bezahlen sind und ich es dann nehmen müßte wie es ist. Im Bus Braucht man beim Einbau zumindest nicht auf das Gewicht achten und im Stauraum bringt mann alles locker unter nebst kleinen Fahrzeugen wie Motorräder oder Roller.
Mfg Mario
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16 Antworten
bei der Kfz-Steuer solltest du dich sehr genau erkundigen. Für meinen 2,9 Liter Diesel werden derzeit über 1200 Euro ausgerufen.
Ich denke da gibts ne Pauschale oder wie ist das? Denke mal nicht das jemand für seinen Umgebauten Bus 6000 € Steuern jährlich bezahlen muss. Aber denken ist ja bekanttlich nicht gleich wissen.
... deswegen schrieb ich ja, er sollte sich da genau erkundigen ...
bei sobder kfz womo wird nach gewicht und nicht nach hub berechnet.
nein wenn kein bus mehr dann brauchst du auch keine tachoscheibe.
unter rallycross.de findest du auch ein paar busse die umgebaut sind bzw zum verkauf stehen.
Hallo Mario,
zum Thema Steuer Steuerrechner
Bussi mit ehemals 50 Plätzen dürfte locker 12 Tonnen liegen (eher mehr) wären dann ca. 1075,- € (bei 14 To 1325,-€)
Das das nur mit FS Klasse 2 (LKW) geht ist Dir klar.
Mehr Info's zum Thema findest Du auch hier Wohnbus.ch
Gruß
Oliver
Hallo Unna-a38,
zu deinem Anliegen gibt es sicher ein Menge Dinge, die bedenkenswert sind:
-Um die Nutzung der Tachoscheibe wirst Du nicht unhin kommen, nicht wegen der Lenkzeiten, sondern wegen der Geschwindigkeitskontrolle, z.B. bei Kontrollen oder nach einem Unfall. Für ein Womo der Klasse über 7,5 To gibts meines Wissens keine 100 km/h Zulassung wie für entsprechend geprüfte Reisebusse (vorgeschriebene Reifen etc.etc.)
-Tüv-Prüfung einmal jährlich.
-Alle technischen Prüfungen sind sehr kostenintensiv. (z.B. Bremsanlage)
-Bedenkenswert sind sicher auch die anvisierten Reiseziele, Beispiele könnten sein:
-Schweiz/Italien/Franz. Alpen - viele Strecken für Fahrzg. über 10 m gesperrt/bzw. ungeeignet wg. enger Kurvenradien/Tunnelhöhen
-Norwegen- viele Straßen ungeeignet, manche Verbindungs-Fähren schlicht zu klein.
Insgesamt ist ein Womo dieser Klasse sicher eine feine Sache für den Langzeittrip entlang der Mittelmeerküsten.
Am besten, mal eine Checkliste des für und wider machen.
Grüßle
Jazzer2004
Zitat:
Original geschrieben von renn-harry
bei sobder kfz womo wird nach gewicht und nicht nach hub berechnet.
nein wenn kein bus mehr dann brauchst du auch keine tachoscheibe.
unter rallycross.de findest du auch ein paar busse die umgebaut sind bzw zum verkauf stehen.
Das war mal, da bin ich noch mit jährlich 211 Euro gefahren als auf 3,5 T abgelasteter Ex-4,3Tonner. In diesem Jahr haben die Finanzämter rückwirkend auch für das letzte Jahr kräftig hingelangt. SoKfz Wohnmobil werden jetzt wie PKW versteuert, bei so nem Altgerät also Hubraum und Diesel ohne Abgasentgiftung. Noch teurer geht nicht. Es werden also schon bald sehr viele alte Womos zum Verkauf angeboten...
Jepp die Besteuerung der Womo´s hat sich geändert
§ 8 Bemessungsgrundlage
Die Steuer bemisst sich
1a.bei Wohnmobilen nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht und zusätzlich nach den Schadstoffemissionen;
§ 9 Steuersatz
(1) Die Jahressteuer beträgt für
2a.Wohnmobile für je 200 Kilogramm Gesamtgewicht oder einem Teil davon, wenn sie nach Feststellung der Zulassungsbehörde im Sinne der Anlage XIV zu § 48 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
a) mindestens der Schadstoffklasse S 4 entsprechen,
von dem Gesamtgewicht bis zu 2.000 kg 16 EUR,
über 2.000 kg 10 EUR,
insgesamt jedoch nicht mehr als 800 EUR,
b) der Schadstoffklasse S 3, S 2 oder S 1 entsprechen,
von dem Gesamtgewicht bis zu 2.000 kg 24 EUR,
über 2.000 kg 10 EUR,
insgesamt jedoch nicht mehr als 1.000 EUR,
c) die Voraussetzungen nach Buchstabe a oder b nicht erfüllen,
von dem Gesamtgewicht bis zu 2.000 kg 40 EUR,
über 2.000 kg bis zu 5.000 kg 10 EUR,
über 5.000 kg bis zu 12.000 kg 15 EUR,
über 12.000 kg 25 EUR;
ab dem 1. Januar 2010 auch für die Schadstoffklasse S 1;
Zitat:
Original geschrieben von Han_Omag F45
bei der Kfz-Steuer solltest du dich sehr genau erkundigen. Für meinen 2,9 Liter Diesel werden derzeit über 1200 Euro ausgerufen.
wenn ich mir jetzt die Steuersätze so anschaue bringe ich das nicht zusammen, ich komme auf 180€ bei weiterhin 3,5 to
geht dein vermute mal F 28 als Womo durch hast Du Stehhöhe?
Hanomag Henschel F45, ist lt. Eintrag ein Sokfz. Camping mit Zulassung für 6 Personen. Die Innenhöhe beträgt 1,65m.
Basteln derzeit an der historischen Zulassung, damit das Elend ein Ende hat. Kann aber noch ein wenig dauern, weil ständig was anderes dazwischenkommt
Zitat:
Original geschrieben von Unna-a38
Ich denke da in den Dimensionen eines 12 meter Wagens also mit ca 50 Sitzen.
Wie ist es mit den Steuern wenn das Teil als Wohnmobil oder als Sonder Kfz eingetragen ist? Da so ein bus schon mal gerne 12 Liter Hubraum und mehr hatt und die alten meist keinen Diesel Kat sicherlich ne wichtige Frage.
Dann ist da noch die Versicherung bei der ich denke (aber nicht weiß) das es nicht die Welt sein wird, solche Autos fahren ja schließlich kaum im Jahr.
Für mich auch wichtig:
Wenn es kein eingetragener Bus mehr ist muss man dann noch mit Tachoscheibe fahren und darf nur 10 Stunden am Tag fahren?
Also die Fragen kann ich dir auf alle beantworten.
Wir nutzen einen SETRA S215UL (12m, abgelastet von 16 to auf 10,8 to, 177 PS, 14 ltr/Hubraum-Diesel, siehe auch hier http://www.promotionbus.de - Das Teilchen steht übrigens auch zum Verkauf.)
Zum Thema KFZ Steuer:
Ab 3,5 to ist es eh egal was für ein Motor drin ist, da ab 3,5to nach Gewicht und Emmissionsklasse besteuert wird. (siehe auch hier: http://www.kfz-steuer.de )
Für unser Fahrzeug (Beschreibung siehe oben) fallen so 800 € / Jahr KFZ Steuer an, die Versicherung schlägt je nach Art der versicherung mit ca. 1000 € / Jahr (inkl. Teilkasko mit 300 € SB) zu buche. Die TK ist sauteuer, weil alleine die Frontscheibe bei so einem Fahrzeug schnell an die 10.000 € kostet.
TÜV Problematik :
Bei solch einem schweren Fahrzeug musst du JEDES Jahr zum TÜV und zu Sicherheitsüberprüfung ( TÜV zB im JAN und die SP dann im JULI), das heisst das du alle 1/2 Jahr irgendwie beim TÜV oder in der Werkstatt bist.
Kosten:
SP beim TÜV ca. 90 €, (in der Werkstatt kann es auch die Hälfte sein)
TÜV selber auch ca. 90 €.. Das ist alles nicht soo wild.
EG Kontrollgerät / Fahrtenschreiber und Lenkzeiten :
Tja, auch da hast du Pech, Lenk- und Ruhezeiten entsprechen dem der LKW Fahrer.
Und es sind auch keine 10 Std/Tag sondern nur max 2x4,5 Std Lenkzeiten mit mind. 45 Pause dazwischen und zweimal die Woche darfst du auch 2x4,5 + 45 min Pause + 1 Std Lenkzeit. Alles andere wird richtig teuer... (Die Gesetzeslage hat sich am 01.04.2007 drastisch geändert)
Genauso wie die 80 km/h V-max. (mit Begrenzer sind es dann doch 85 km/h)
Und die Kontrollblätter sind mind. 2 Jahre aufzubewahren !
Oder ZITAT von TRUCK-Online :
- Die neuen Tageslenkzeiten erlauben neun Stunden täglich und zweimal wöchentlich zehn Stunden hinter dem Steuer.
- Nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit muss eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden.
- Von den täglich elf Stunden Ruhezeiten müssen neun statt bisher acht Stunden am Stück abgefeiert werden
- Die Gesamtlenkzeit innerhalb von zwei aufeinander folgenden Wochen darf maximal 90 Stunden betragen
- Jeder Fahrer muss innerhalb zwei Wochen mindestens 45 Stunden am Stück pausieren
Siehe auch hier : http://www.truckonline.de/info/lenkruhezeiten/index.php
Aber wer schaut bei nem Wohnmobil schon groß auf Dauerreisen ? Da pausiert man ja ehh alle Nase lang. (Wir fahren noch einen HYMER CAMP 64, und selbst da hält es keiner länger als 3 Std hinterm Steuer aus..)
So ein GroßWoMo ist schon ganz nett... Ein richtiges Bett, eine richtige Küche, und vor allem Stauraum bis zum abwicken, (wenn ich alleine an meine 3 Mädels denke, alleine für die müsst ja noch nen 40 tonner Sattelzug für die Klamotten mitnehmen.. lol... Im Bus ist da natürlich dann reichlich Platz.)
Wenn du noch mehr Fragen hast... Kein Problem.. Schick mir einfach ne Email.
Gruß Thomas
Hallo nochmal
Danke Thomas und natürlich auch an die anderen für die wirklich aussagekräftigen Informationen. Die Regelungen für die Lenk und Ruhezeiten sind mir bestens bekannt da meine Tätigkeit auch den Posten als Reisebusfahrer umfasst.
Die Reisegeschwindigkeit von 100 (welche die Reisebusse in der Regel ja haben) empfinde ich als ausreichend, da ich mit dem Hänger ja auch nicht schnelller fahren kann.
Allerdings muß ich mich immer wundern das ich so manches mal immer noch von Wohnmobilen überholt werde die eigendlich aussehen als wenn diese über 3,5 T schwer sind. Müßten diese dann nicht auch eine Tacho Scheibe haben?
Habt ihr euer Fzg wegen einer Steuererleichterung abgelastet oder was war der Grund?
Bist du sicher das ein Bus wenn er quasi keiner mehr ist trotzdem noch zur Sp muß?
Für große und schwere Wohnmobile gibts das doch auch nicht. Und der Wagen ist ja dann auch nicht mehr zur Personenbeförderung, außer halt bis max. 9, zugelassen.
Was ist den jetzt ratsamer so ein Fzg als So Kfz oder als eingetragenes Wohnmobil zu betreiben?
Mfg Mario
Zitat:
Original geschrieben von Unna-a38
Hallo nochmal
Danke Thomas und natürlich auch an die anderen für die wirklich aussagekräftigen Informationen. Die Regelungen für die Lenk und Ruhezeiten sind mir bestens bekannt da meine Tätigkeit auch den Posten als Reisebusfahrer umfasst.
Die Reisegeschwindigkeit von 100 (welche die Reisebusse in der Regel ja haben) empfinde ich als ausreichend, da ich mit dem Hänger ja auch nicht schnelller fahren kann.
Allerdings muß ich mich immer wundern das ich so manches mal immer noch von Wohnmobilen überholt werde die eigendlich aussehen als wenn diese über 3,5 T schwer
sind. Müßten diese dann nicht auch eine Tacho Scheibe haben?
Nein müssen sie nicht, da sie privat genutzt sind.
Ist zwar meiner Meinung nach eine schwachsinnige Regelung, denn es macht keinen Unterschied ob jemand ein WoMo oder einen Sprinter lenkt. Die km/h machen auch keinen unterschied ob man schweine, Polstermöble, Personen oder sonstwas befördert.
Zitat:
Habt ihr euer Fzg wegen einer Steuererleichterung abgelastet oder was war der Grund?
Ein ganz klares JA... da meistens eh nur leer gefahren wird und die hohe Zuladung eines Reisebusses nicht benätigt wurde, ist der Bus nach dem Umbau abgelastet worden. (Normalerweise hat der 16 to ZGG)
Zitat:
Bist du sicher das ein Bus wenn er quasi keiner mehr ist trotzdem noch zur Sp muß?
Für große und schwere Wohnmobile gibts das doch auch nicht. Und der Wagen ist ja dann auch nicht mehr zur Personenbeförderung, außer halt bis max. 9, zugelassen.
Ja, da die Karrosserie ja immer noch Bauart bedingt ein BUS mit Drucklufttüren und Druckluftbremsanlage ist. Nur die NUTZUNG hat sich ja verschoben.
Aber versteuert wird er wie ein SonderKFZ (WoMo oder in unserem Fall Bürofahrzeug - kommt aber letztendlich aufs gleiche raus.)
Zitat:
Was ist den jetzt ratsamer so ein Fzg als So Kfz oder als eingetragenes Wohnmobil zu betreiben?
Das bleibt gleich, da beides Zulassungsrechtlich ein SonderKFZ ist.
Weil auch bei den WoMo´s steht "SonKFZ Wohnmobil" im Schein. Das wichtige ist
die Bezeichnung SonKFZ was danach steht ist recht egal. AUsser das bei dem wirklich schweren Wohnmobilen die KFZ Steuer auf Höchstens 800 Euro begrenzt ist.
DAS macht dann natürlich den Betrieb eines 16 to WoMo wieder richtig interessant.
(Aber nur bis zu dem Moment wo den Knallköppen in Berlin mal wieder einfällt das mal wieder zu ändern...) Als anhaltspunkt würde ich immer die ungünstigste Steuerrechnung (also LKW ab 7,5 to) nehmen.. Dann freut man sich wenigstens wenns weniger ist.
LG Thomas
Nein müssen sie nicht, da sie privat genutzt sind.
Ist zwar meiner Meinung nach eine schwachsinnige Regelung, denn es macht keinen Unterschied ob jemand ein WoMo oder einen Sprinter lenkt. Die km/h machen auch keinen unterschied ob man schweine, Polstermöble, Personen oder sonstwas befördert.
eine Tachoscheibe ist ein Arbeitszeit- und Wegstreckennachweis. Wer arbeitet in einem Womo, ausser das horizontale Gewerbe, aber da steht das Fahrzeug ja.... ;-)