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Erfahrungen mit An-Verkaufhändler

Themenstarteram 18. September 2008 um 5:51

Seit 2002 gibt es eine Gewährleistungspflicht für alle Händler.

Diese Gewährleistungspflicht besteht auch für andere Gewerbetreibene,

egal in welcher Brance er tätig ist.

Solche An-Verkaufhändler versuchen immer wieder sich vor diese Pflicht zu drücken

indem sie das Fahrzeug als Privatmann anbieten und den Wagen dann vor ihrer Wohnung verkaufen.

Auch liest man in vielen Anzeigen:

*Nur für den Export*,

Verkauf nur an *Gewerbetreibene und Wiederverkäufer*.

oder der Wagen wird als *Bastlerfahrzeug* angeboten, obwohl der Wagen keine Mängel hat.

Die Gewährleistungspflicht besteht in der Regel für 24 Monate.

Mit Einverständnis vom Käufer, kann diese Gewährleistungspflicht allerdings auf 12 Monate verkürzt werden.

Dieses muß der Käufer allerdings unterschreiben.

Viele dieser An-Verkaufhändler haben diese Klausel schon im Kleingedruckten vermerkt,

was der Käufer dann später ahnungslos unterschreibt.

-----------------------------------------------------------------

Hier habe ich mal die gesetzliche Gewährleistungsreglung kopiert..........

 

Die seit 2002 neuen Fristen im Überblick

 

Bis 6 Monate nach Übergabe des Autos an den Käufer:

Der Händler (oder jeder andere Unternehmer) haftet als Verkäufer für alle Mängel und muss im Streitfalle auch beweisen, dass er den Wagen dem Käufer mangelfrei übergeben hat (Beweislastumkehr).

6 bis 12 Monate nach Übergabe des Autos an den Käufer:

Der Händler (oder jeder andere Unternehmer) haftet als Verkäufer für alle Mängel. Der Käufer muss allerdings im Streitfalle beweisen, dass der Wagen schon bei Übergabe mangelhaft war.

12 bis 24 Monate nach Übergabe des Autos an den Käufer:

Der Händler darf die Haftung für Mängel für diese Zeit im Kaufvertrag ausschließen. Wirksam ist der Haftungsausschluss allerdings nur, wenn der Käufer die Klausel unterschrieben hat oder sie Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Händlers sind und der Käufer von den AGB auf zumutbare Weise Kenntnis erlangen konnte (zum Beispiel durch deutlich sichtbaren Aushang).

24 bis 36 Monate nach Übergabe des Autos an den Käufer:

Der Händler haftet nur noch für einen „arglistig verschwiegenen Mangel“. Das sind solche Fehler am Auto, die der Händler dem Käufer wider besseren Wissens nicht mitgeteilt hat.

 

Als Sachmangel im Sinne des neuen Gewährleistungsrecht gilt alles, was von der vertragsgemäßen Beschaffenheit des Kaufgegenstandes abweicht. Ein Auto muss also zumindest fahrtüchtig und verkehrssicher sein.

 

 

Ausnahme:

 

Der Händler haftet nicht für

Mängel, die er sich vom Käufer beim Kauf des Autos hat quittieren lassen.

 

Die Rechte des Käufers

 

Liegt ein Mangel vor, für den der Händler haftet, kann der Käufer folgende Rechte geltend machen:

Kaufpreisminderung – Der Käufer bekommt einen Teil des Kaufpreises zurück und behält das defekte Auto.

 

Rücktritt vom Vertrag – Der Käufer gibt das Fahrzeug zurück und bekommt sein Geld zurück. Dabei muss er sich die zwischenzeitliche Nutzung des Autos mit 0,67 Prozent des Kaufpreises je 1.000 gefahrene Kilometer anrechnen lassen.

 

Schadenersatz – Der Händler muss auch Folgeschäden bezahlen, zum Beispiel die Kosten eines Unfalls, der wegen des Fahrzeugmangels passierte.

----------------------------------------------------------

 

Also als Käufer immer genau aufpassen.

 

ReBeMe

Beste Antwort im Thema
am 18. September 2008 um 15:26

Du bist erst seit gestern hier im Forum registriert. Gibst Du immer solchen Einstand wenn Du Dich irgendwo neu angemeldet hast?

Sicher kannst Du Deine Schrift selbst wählen, aber Fettschrift ist nunmal nicht besonders lesefreundlich. Und lesefreundliche Texte zu erstellen zeugt auch von einer rücksichtsvollen Grundhaltung gegenüber den anderen Forenteilnehmern die Deine Texte lesen und von denen Du wahrscheinlich auch Antworten erwartest (sonst würdest Du nicht posten). Ist Dir eine solche Grundeinstellung in öffentlichen Foren fremd, so solltest Du Deine Einstellung evtl. nochmal überdenken...

Ciao!

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Hallo,

netter Text.........

Wenn man die Gedankengänge sich zu Gemüte führt, kann man gar nicht verstehen warum die Händler die 500 - 1000,00 Euro Klitschen nicht mehr an Privatpersonen verkaufen möchten.........

Vielleicht sollte man das doch ein wenig Wertbezogener angehen. Bei hochwertigen Fahrzeuges ist diese Betrachtungsweise sicherlich OK und angebracht.

Bei alten Schrottmöhren, die eigendlich jeder als 2. Wagen haben möchte, aber nunmehr nicht.

Problem ist, dass viele die Regelung als Garantieverpflichtung des Händlers ansehen. Gerade hierzu hat es viele Rechtssprechungen bereits gegeben, die aussagen, dass bei einem Fahrzeug mit 250.000 KM, auch diverse Schäden daran sein dürfen.

Zusammenfassend, kann ich also leider nicht viel mit dem Text anfangen. Man kann halt nur die Leistung erwarten, die man bereit ist zu bezahlen. Wieviele dieses lesen und mit Ihrem 500,- Erwerb vor dem Kadi ziehen, kann ich nur vermuten.

Wenn also ein Fahrzeug für 1500,- verkauft wird, werden sicherlich immer Reparaturkosten in den nachfolgenden Zeitablauf stattfinden. Ein Kuchen kann man leider nur 1 x essen. Und genau darum bekommt keiner mehr ein billiges Auto als Privatkäufer angeboten. Wollte man das...... ???

Beschissen werden will und soll keiner, aber der alte Spruch: Auto fängt mit A an, wie ahhh wie schön und hört mit O auf, Ohhh wie teuer, hatte schon immer seine Berechtigung. Alles andere ist augenwischerei.

 

Hab selber schon Autos fuer 500-800 Euro beim Gebrauchtwagenhaendler gekauft.

Aber da war absolut klar: keine Gewaehrleistung oder Garantie fuer nix!

Is doch gesunder Menschenverstand.. wenn ich eine 16 Jahre alte Schuessel fuer 500 Euro mit 1,5 Jahren Tuev kaufe.. da hab ich nichts zu reklamieren.

Ausserdem: Ist doch Export, oder? Freistaat Bayern. :D

Themenstarteram 18. September 2008 um 8:51

dann muß der Händler eben reinschreiben was der Wagen für Mängel hat.

Auch wenn man ein Fahrzeug für nur 1.000,-€ kauft,

so hofft man doch, das man mindestens 2 Jahre Reperaturfrei fahren kann.

Natürlich,

wenn der Wagen eine 8 Jahre alte Batterie im Fahrzeug hat und nach einer Woche den geist aufgibt,

kann man selbstverständlich nicht auf die Gewährleistung pochen.

Was sich geändert hat ist:

Der Händler muß nun beweisen das die Batterie auch 8 Jahre alt war. Vor 2002 mußte es der Käufer beweisen.

Achja, übrigends......

Wenn ein Händler in einem Kaufvertrag schreibt:

*Ohne Garantie und Gewährleistung*

so ist dieses nicht wirksam, und wird von keinem Gericht anerkannt.

Auch mit diesem Satz im Kaufvertrag, kann ein Händler sich nicht vor der Gewährleistungspflicht drücken.

 

ReBeMe

Zitat:

Original geschrieben von ReBeMe

dann muß der Händler eben reinschreiben was der Wagen für Mängel hat.

so hofft man doch, das man mindestens 2 Jahre Reperaturfrei fahren kann.

Diese Hoffnung kauft man aber nicht mit.

Man kauft lediglich einen Batzen Metall, der sich evtl. von selbst bewegen kann.

 

Praxis:

"sers, der [auto] schaut gut aus."

"ja. kost 590 euro. tuv 1,5 jahre, super zustand, nix dreckig, omaauto, reifen sind noch dabei. guckstu kofferraum."

"hastn schluessel da? koennen wir den kurz starten?"

"moment, kein problem"

"okay.. pass auf, machma 500 euro glatt?"

"okay gut. aber wenns problem damit gibt: komm nicht zu mir."

Kaufvertrag? Was ist das... :)

Themenstarteram 18. September 2008 um 9:24

Ok,

kein Kaufvertrag, keine Gewährleistung....Käufer selber schuld.

ohne Kaufvertrag, also am Finanzamt vorbei....also Betrug.

Naja,.... kenne auch solche Typen seitdem ich mein Fahrzeug zum Verkauf anbiete.

Fast täglich eMails:

du haben noch die Auto?

ich wollen die Auto kaufen,

ich kommen die Auto sofort abholen,

ich dir zahlen in Bar,

was deine letzte Preis?

ich dir zahlen........Euro,

dann kommen Angebote wo man nicht nur mit dem Kopf schütteln kann, sondern

das grenzt schon an eine Frechheit.

Nun zu mir......

ich muß mein Fahrzeug nicht verkaufen und habe also Zeit.

Ich werde meinen Wagen an keinem solcher Händler verkaufen, selbst wenn das

Angebot noch so verlockend ist.

 

ReBeMe

Zitat:

Original geschrieben von ReBeMe

Ok,

kein Kaufvertrag, keine Gewährleistung....Käufer selber schuld.

ohne Kaufvertrag, also am Finanzamt vorbei....also Betrug.

Theorie und Praxis.

Bei 500-1000 Euro brauch ich keine Gewaehrleistung.

Wer nichts von Autos versteht braucht natuerlich bei solchen Leuten nicht einkaufen.

Kaufvertrag ensteht durch schluessiges Handeln.

Ob der Haendler dann beim Finanzamt alles richtig macht, das kann mir furzegal sein.

Gruss

yo-chi

(PS: Fettschrift nervt. So wichtig ist das nun auch nicht.)

Themenstarteram 18. September 2008 um 9:42

richtig,

du kannst natürlich machen was du willst.

Ist nun mal ein freies Land und jeder kann nun mal selber entscheiden was er macht.

PS. genauso sieht es mit der Fettschrift aus,

nirgends steht geschrieben das man die Fettschrift nur bei wichtigen Sachen beutzen soll.

Also, zum Schluß:

ich habe hier nur die gewährleistungspflicht von Händlern beschrieben

und nirgends erwähnt wie du dein Fahrzeug zu kaufen hast,

ist deine Entscheidung.

Und ich lasse mir nicht vorschreiben welche Schrift ich für meinen Beitrag verwende,

und das ist nun mal meine Sache.

OK?????

 

ReBeMe

Themenstarteram 18. September 2008 um 10:44

Also schieben wir jetzt die Kinderkacke beiseite

und kommen zu eigentlichen Thema zurück.

Mag zwar der eine oder andere nicht für wichtig halten,

aber es gibt auch Leute für denen das doch interessant ist..................

 

{ { { { { { { { { { { { { { { { { { { { { { { { { { { { { { { { { { { { { { { { { { { { {

 

Obwohl es seit 2002 eine Gewährleistungspflicht für An-Verkauf Händler gibt, versuchen sie sich immer wieder davor zu drücken.

 

}}}>Hier mal ein Beispiel wie es vor wenigen Jahren einem Bekannten von mir

ergangen ist. { {<

Einige Monate nach der neuen Gewährleistungspflicht für Händler, hat er sich einen

Gebrauchtwagen im Internet gesucht. Nach längerem suchen hatte er ein

passendes Fahrzeug, das auch super günstig war, gefunden.

Am Telefon gab sich der Verkäufer als Privatmann aus.

2 Tage später hat mein Bekannter sich dann in den Zug gesetzt um das fahrzeug abzuholen.

Angekommen, stellte er schnell fest das es sich nicht um einen Privatverkäufer, sondern

um einen An-Verkauf Händler war.

Naja, war meinem Bekannten eigentlich egal.

Fahrzeug angesehen, Probefahrt gemacht, und das Fahrzeug gefiehl ihm.

Später dann beim Kaufvertrag, war das Fahrzeug plötzlich 1.000,-€ teurer.

Der Händler begründete den billigeren Preis im Internet damit,

das es sich um einen Exportpreis handelt.

Bei einem Verkauf in Deutschland müsse er ja noch Gewährleistung auf den Wagen geben.

Naja, auch mit den 1.000,-€ Aufpreis war das Fahrzeug immer noch etwas günstiger

als es gehandelt wurde. Mein bekannter kaufte dann trotzdem den Wagen.

Muss erstmal erwähnen das sich der Händler in ca. 480km Entfernung von meinem Bekannten

befand.

Naja, wieder zu Hause stellte er dann einige Tage später fest, das mit der Schaltung etwas nicht stimmte. In der Werkstatt sagten sie ihm dann, wäre nur eine Kleinigkeit, müssten aber das Getriebe ausbauen.

Mein Bekannter rief dann den Verkauf-Händler an und berief sich auf die Gewährleistung.

Auf einmal wollte der Händler nichts mehr von Gewährleistung wissen. Erst mit Androhung eines Rechtsanwalt gestand er die Gewährleistung zu und meinte: er sollte das

Fahrzeug für eine Untersuchung vorbei bringen. Er hätte zwar keine eigene Werkstatt, würde

es aber in einer Fachwerkstatt reparieren lassen.

Mein bekannter sah das nicht ein weil die Entfernung doch ziehmlich weit war.

Er ging also doch zum Rechtsanwalt.

Dieser Anwalt teilte dann dem An-Verkäufer mit, das mein bekannter zwar das Fahrzeug bringen würde, aber dann auch die Unkosten in Rechnung stellen würde.

Also ( Fahrkosten hin + zurück, eventuell eine Übernachtung mit Leihwagen).

Und siehe da, schon 3 Tage später, teilte der An-verkauf Händler dem Rechtsanwalt mit,

das mein Bekannter eine Werkstatt in seinem Ort aufsuchen solle.

Das Fahrzeug wurde dann repariert und dem An-verkauf Händler die Rechnung zugeschickt.

 

{ { { { { { { { { { { { {

ReBeMe

Hi

kannst du das mit der fettschrift nicht mal lassen? das macht echt keinen spass so zu lesen und ist auch noch anstrengend..

Zitat:

Original geschrieben von Kaltverformer

kannst du das mit der fettschrift nicht mal lassen?

allerdings!!!!

fakt ist, ein auto wo "mängel" im kaufvertrag aufgeführt werden käuft sich (fast) keiner.....

bei nem auto für 500-1000€ ist die gewinnspanne ziemlich gering...und wir deutschen haben nunmal die angewohnheit wegen jedem kleinscheiß vor gericht zu ziehen...wenn also bei dem 16jahre alten fz nach 6monaten der motor etwas ölt, steht der käufer beim händler und erwartet das er nen neuen motor bekommt...

mängel auflisten ist zwar gut gemeint, doch dann kannst du direkt das ganze fahrzeug in dieser preisklasse als totalschaden auflisten, weil theoretisch schon beim wegfahren vom händler alles kaputt gehen kann!

Themenstarteram 18. September 2008 um 13:05

tja,

keiner zwingt dich meine Fettschrift zu lesen. (lach).

Und solange du antwortest, wirst du mein schreiben ja auch lesen.

PS. Ist Kinderkacke und gehört nicht zu dem Thema.

Eihentlich ist es mit wurscht was du schreibst,

egal ob du noch 100 mal hier deine billigen Wegwerfautos aufzählst.....

Fakt ist........

Es besteht nun mal eine GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHT, für Händler.

Ich weiß nicht was du eigentlich willst?

Bist du ein Händler und ärgerst dich darüber?

Was ich oben geschrieben habe sind nun mal nicht meine Worte, sondern die Worte

vom festgesetzen Gesetz.

Und nochmal:

Was willst du eigentlich?

Kein Wort davon ist nunmal gelogen, das ist nun mal reine Tatsache,

und damit wirst auch du dich damit abfinden müssen.

Was soll die Kinderkacke? Also nicht ärgern, komm wieder runter,

und wenn du so ein nerviöses Kerlchen bist, das eine fettschrift nervt, dann antworte oder lese es einfach nicht....ist doch ganz einfach.

Und nochmal...

du kannst über die Fettschrift meckern wie du willst,

jeder kann hier seine Schrift selber wählen,

und solange das besteht werde ich mir von dir nicht vorschreiben lassen wie ich zu schreiben habe.

Und solange wie du darauf antwortest und mit der Kinderkacke weiter machst,

scheinst du es ja gut lesen zu können.

Oder willst du anderen deinen Willen aufzwingen? Das wird wohl nicht klappen.

ReBeMe

Und wieder mal ein Spinner der hier schreibt :=)))))

ich leg mir schon mal chips und cola bereit wird bestimmt noch lustig jetzt

Moin,

ich hab den kompletten Thread gelesen, auch wenn es mit der Fettschrift schwerfällt....

Nur erschliesst sich mir immer noch nicht was Du mit diesem Thread bzw. Deinem Eingangspost aussagen willst....

Was willst Du erreichen?

Ausser Kopierten Texten ohne Angaben der Quellen ist hier nicht Verwertbares zu entmehmen... Oder wolltest Du Deinem Unmiut darüber Luft machen das ein Händler Gewährleistung geben muss?

Gruss

Marcus

Themenstarteram 18. September 2008 um 13:32

also dann wieder zum Thema........

und lese mal genau,

jetzt schreibe ich schon in Fettschrift,

und scheinst es doch nicht zu kapieren.

Du scheinst hier etwas zuverwechseln zwischen

*GEWÄHRLEISTUNG und GARANTIE*.

Dieses sind 2 sehr unterschiedliche Dinge.

selbst bei älteren Fahrzeugen besteht eine Gewährleistungspflicht für Händler.

* Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre; sie kann vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden – allerdings nicht weiter.

**** Die Gewährleistung betrifft grundsätzlich alle Bauteile, nicht aber Verschleißteile.*****

Diese Gewährleistungsbestimmungen lassen sich durch Ausnahmeregelungen im Vertrag nicht einschränken. Ein Gewährleistungsausschluss ist nach Ansicht von Verbraucherschützern nicht zulässig und daher unwirksam.

Und für dich nochmal als Wiederholung:

Die Gewährleistungspflicht für Händler gilt grundsätzlich auf alle Bauteile, nicht auf Verschleißteile.

Allerdings,

bei Bremsen und soweiter, könnte der Händler sich mit Verschleißteilen rausreden,

aber

hier hat der Gesetzgeber klipp und klar gesagt:

Ein Fahrzeug hat Verkehrstauglich und Fahrtüchtig und Verkehrssicher zu sein.

Hat der Käufer mit solch einem Billigfahrzeug allerdings in den ersten 6 Monaten ein Unfall

weil z.B. seine Bremsen defekt und nicht funktioniert haben,

so war der Wagen nicht Verkehrsicher und Verkehrstauglich.

Früher mußte der *KÄUFER* beweisen, das die Bremsen schon beim Kauf nicht in Ordnung waren.

Seit 2002 ist das jetzt anders......

Jetzt muß der Händler beweisen das die Bremsen beim Verkauf in Ordnung waren. Und das wird für ihn in den meisten

Fällen schwierig.

Finde dich einfach damit ab.

 

ReBeMe

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