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Erfahrungen mit EPS Germany/ EPS Turbolader Einspritzdüsen
[Inhalt von MOTOR-TALK entfernt]
Ich wohne in der Schweiz und habe für meinen Jeep Grand Cherokee eine überholte Einspritzdüse von Bosch gekauft für 1/3 des Preises einer Fabrikneuen. Mit Lieferung waren es 129,-€.
Diese hielt ca. 500 km, dann führte diese zu einem Totalausfall, weil das Rücklaufventil versagte. Es konnte sich kein Druck im System aufbauen. Mit Abschleppen, Fehlersuche, provisorischer Einbau einer alten Einspritzdüse... Kosten in der Höhe von ca. 1000,- €
Nun wo ich reklamiert habe, wird darauf hingewiesen, dass auf der Rechnung steht: Im Gewährleistungsfall gehen die Ein/Ausbaukosten zu Lasten des Käufers...
Wäre dies vor dem Kauf klar gewesen, hätte ich mich auf ein gewisses Risiko einstellen müssen oder hätte wahrscheinlich gar nicht gekauft. Aber nicht im nach- hinein...
In der AGB ist nichts erwähnt.
Also wer keine Lust hat liegen zu bleiben und dann auch noch auf einen Haufen zusätzlichen Kosten sitzen bleiben möchte, sollte lieber neue Ware kaufen. Oder zumindest nicht bei EPS-turbolader.de. Sind auch ein Ebay vertreten.
Ich werde mir das auch nicht gefallen lassen und berichten was herausgekommen ist.
_______________________________________________________
Einzelne Inhalte/ Anhang in diesem Beitrag wurden von MOTOR-TALK entfernt
Beste Antwort im Thema
Hm wohl mal fix angemeldet um was positives für die Fa. EPS zu schreiben???
Registriert seit: 8. Januar 2015 um 03:22 Uhr und um 03:36 Uhr gleich einen löblichen Kommentar abgeben, das hat zumindest ein wenig Geschmäckle.
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27 Antworten
Ich bin der Meinung das der Ausschluss der Übernahme der Ein und Ausbaukosten im Garantiefall unwirksam ist.
Auch Satz 2 dürfte unwirksam sein, damit wird die Garantie auf das Ersatzteil bei Selbsteinbau ja auch versagt.
Der Meinung bin ich eben auch und zum Glück Rechtsschutz versichert. Erschwerend ist vielleicht, dass ich in der Schweiz wohne. Na mal sehen, vielleicht bieten sie ja noch eine akzeptable Lösung an...
Wenn es nicht vom Fachmann gemacht worden wäre, hätte ich es auch noch nachvollziehen können, dass sie sich querstellen. Das wurde es aber.
Dieser Satz ist aber definitiv normal zumindest habe ich die Erfahrung gemacht! Man muss sich ja auch überlegen das sie das Teil und nicht die Dienstleistung gekauft haben. Ich kann ja auch nicht eine bremsscheibe kaufen und dann sagen zahlt mir den Einbau und Ausbau die ist nicht gerade! Desweiteren sieht man jetzt das billig 2 mal kostet
Es spielt keine Rolle ob ich nur ein Ersatzteil gekauft habe und den Einbau in Eigenleistung oder aber in einer Werkstatt habe durchführen lassen. Im Schadenfall hat der Verkäufer auch für diese Kosten aufzukommen.
In Köln liegengeblieben auch eine neuer Düse von EPS.Die wollten das ich die Düse einschicke aber die habe ich vor wut schon entsorgt gehabt.Schnelle hilfe fehlanzeige.
Aber ich habe schon 2 Düsen und 1 Turbolader gekauft die haben funktionert bzw. funktionieren immer noch
Zitat:
@hamidiye1 schrieb am 3. Dezember 2014 um 00:15:54 Uhr:
In Köln liegengeblieben auch eine neuer Düse von EPS.Die wollten das ich die Düse einschicke aber die habe ich vor wut schon entsorgt gehabt.Schnelle hilfe fehlanzeige.
Aber ich habe schon 2 Düsen und 1 Turbolader gekauft die haben funktionert bzw. funktionieren immer noch
Ich habe sie eingeschickt, was auch nochmal knapp 20,- € gekostet hat...
Nur ist es die Frage, ob das schlau war. So habe ich kein Beweismittel mehr in der Hand.
Ich denke auch nicht, dass zu 100% alles Schrott ist, was die verkaufen.
Aber so wichtig wie die Funktion ist, sind selbst 10% zu viel. Ist ja kein Blinkerrelai...
So mal das Neueste:
Habe gerade einen Anruf von EPS- Germany bekommen. Da wurde mir mitgeteilt, dass es angeblich eine Einbaufehler war. Sie meinten er wurde nicht dicht verbaut, was den Fehler ausgelöst haben soll... Ich denke das ist nur eine Ausrede. Was hat auch eine Undichtigkeit am Dichtring mit einem defekten Rückflussventil zu tun? Was ich Herrn Kulik auch fragte... Darauf gab es keine Antwort, nur dass ich das ja Googlen könnte... Als ich ihm meine Meinung sagte und anbot einen Gutachter hinzu zu ziehen, legte er einfach auf. Was für ein Saftladen!!!
Ich werde weiter gehen...
Zitat:
@ex0riz0r schrieb am 3. Dezember 2014 um 00:00:17 Uhr:
Dieser Satz ist aber definitiv normal zumindest habe ich die Erfahrung gemacht! Man muss sich ja auch überlegen das sie das Teil und nicht die Dienstleistung gekauft haben. Ich kann ja auch nicht eine bremsscheibe kaufen und dann sagen zahlt mir den Einbau und Ausbau die ist nicht gerade! Desweiteren sieht man jetzt das billig 2 mal kostet
Na klar ist es einfach gesasgt. Denn wer den Schaden hat, braucht für den Spot bekanntlich nicht sorgen.
Allerdings bin ich der Meinung, dass ein gutes Forum uns Autofahrer so gut informieren sollte wie es geht. Und dazu gehört denn auch, die Erkenntnis, dass selbst ein gut aussehendes Angebot nicht zu empfehlen ist. Der Verkäufer hatte wenig schlechte Bewertungen, dazu gab es eine neue Schraube, neue Dichtung, Prüfprotokoll, 12 Monate Garantie. Was kann man da falsch machen dachte ich und ärgerte mich sogar noch, dass ich für den 5. Zylinder einen neuen gekauft hatte. Wenn das nun ein Einzelfall wäre, könnte man den Schaden ja auch ohne Probleme mal begleichen...
Aber denn nach dem Kauf auf die Rechnung zu schreiben, dass die Garantie noch an zusätzlichen Voraussetzungen gebunden ist, halte ich nicht für fair.
Wenn das ein seriöses Unternehmen wäre, müssten Sie das in Ihre AGB schreiben. Denn kann sich der Käufer überlegen, ob er sich darauf einlassen will. Oder sich über sich selbst ärgern, weil er das Kleingedruckte nicht gelesen hat.
Aber da ein defektes Teil, auch immer eine gewisse Notsituation mit sich bringt, ist es unwahrscheinlich, dass ein Kunde nach Erhalt des Teils, den Zusatz auf der Rechnung liest und sich denn sagt: Ach nein das gefällt mir doch nicht, schicke ich das mal auf meine Kosten wieder zurück.
Bei einem Kaufpreis über 40 Euro trägt der Verkäufer die Rücksendekosten, ist vom Gesetzgeber so vorgeschrieben.
Das nur mal als Zusatzinfo.
Auch wenn es in die Schweiz geht?
Zitat:
@AMG-C63-2010 schrieb am 4. Dezember 2014 um 14:04:12 Uhr:
Bei einem Kaufpreis über 40 Euro trägt der Verkäufer die Rücksendekosten, ist vom Gesetzgeber so vorgeschrieben.
Das nur mal als Zusatzinfo.
Hallo,
die Meinungen gehen hier und auf anderen Plattformen weit auseinander. Darf ich fragen woher du dein Wissen hast? Deine Aussagen gefallen mir dabei am Besten. Aber das hat ja nichts zu sagen, ob ich später Recht bekomme, wenn ich vor Gericht ziehe.
Hat sich seit Juni dieses Jahres wie ich gerade sehe a bissl was geändert. Wenn dein Verkäufer dich allerdings nicht auf die Pflicht der Übernahme der Rücksendungskosten hingewiesen hat trägt er die nach wie vor in dem Fall sogar unabhängig des Kaufpreises.
Am 13. Juni 2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher in Kraft. Zu diesem Stichtag ändert sich auch das Widerrufsrecht erneut umfassend. Dieser Tag bedeutet endlich das Ende der 40-Euro-Klausel, denn die Tragung der Rücksendekosten wird reformiert. Neue Regelungen wird es auch in Bezug auf die Hinsendekosten geben.
Die Rücksendekosten muss künftig der Verbraucher tragen, sofern er vom Unternehmer auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde und der Unternehmer sich nicht dazu bereit erklärt hat, diese Kosten selbst zu tragen. Diese Regelung gilt unabhängig vom Wert der zurückgesandten Ware.
Der Verbraucher ist gemäß § 357 Abs. 6 BGB nur zur Tragung der Rücksendekosten verpflichtet, wenn ihn der Unternehmer von dieser Pflicht gemäß Art.246a § 1 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB auch unterrichtet hat.
Starke Vereinfachung bei den Rücksendekosten
Damit ergibt sich eine starke Vereinfachung in Bezug auf die Kosten der Rücksendung. Insbesondere entfällt die komplexe „40-Euro-Klausel“, welche bisher für viele Diskussionen zwischen Unternehmern und Verbrauchern sorgt und wettbewerbsrechtlich regelmäßig einen wunden Punkt des Unternehmers darstellt.
Dennoch ist die Kostentragungspflicht des Verbrauchers an eine Voraussetzung geknüpft: Der Unternehmer muss den Verbraucher von dieser Pflicht unterrichten. Versäumt der Unternehmer dies, trägt er die Rücksendekosten selbst. Der Inhalt der Informationspflicht des Unternehmers ergibt sich aus Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 EGBGB:
http://www.it-recht-kanzlei.de/...osten-widerrufsbelehrung%202014.html
Also ich habe seit ca. 100TKM einen Tauschinjektor in meinem Sorento. Eingebaut durch meinen Händler.
Keinerlei Probleme...
Zitat:
@burgi1706 schrieb am 26. Dezember 2014 um 22:36:55 Uhr:
Also ich habe seit ca. 100TKM einen Tauschinjektor in meinem Sorento. Eingebaut durch meinen Händler.
Keinerlei Probleme...
Hallo
Ich habe bei meinem Crafter bei 300000km alle fünf Injektoren getauscht.
Auch von EPS Germany. Sind mittlerweile knapp 35000 km gelaufen ohne Probleme.