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Erfahrungen mit Voges-Automobile Wilhelmshaven
Bevor ich mich ausgedehnt über meine Erfahrungen mit Voges-Automobile Wilhelmshaven auslasse, bitte ich um Informationen welche Erfahrungen andere Volvo-Fahrer gemacht haben.
Gruß von der Insel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Marienleuchte
Bevor ich mich ausgedehnt über meine Erfahrungen mit Voges-Automobile Wilhelmshaven auslasse, bitte ich um Informationen welche Erfahrungen andere Volvo-Fahrer gemacht haben.
Mmh, komischer Stil.
"Ich mache nur Andeutungen sage aber nichts - erzählt Ihr erstmal!"
Warum berichtest Du nicht von Deinen Erfahrungen? Dann gibt es bestimmt auch Antworten von anderen.
Grüße
Martin
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15 Antworten
Die haben doch Insolvenz angemeldet oder?
Gruß
Bibosen
Zitat:
Original geschrieben von Marienleuchte
Bevor ich mich ausgedehnt über meine Erfahrungen mit Voges-Automobile Wilhelmshaven auslasse, bitte ich um Informationen welche Erfahrungen andere Volvo-Fahrer gemacht haben.
Mmh, komischer Stil.
"Ich mache nur Andeutungen sage aber nichts - erzählt Ihr erstmal!"
Warum berichtest Du nicht von Deinen Erfahrungen? Dann gibt es bestimmt auch Antworten von anderen.
Grüße
Martin
Also, Voges Automobile GmbH hat wohl im Novemver letzten Jahres Insolvenzantrag aufgrund von Liquiditätsschwierigkeiten gestellt. Soweit ich das verstanden habe, ist eine Sanierung im Rahmen des Insolvenzverfahrens geplant. Ist im Web nachlesbar.
Was die Erfahrungen anbetrifft, so möge sich bitte jeder privat austauschen. Angaben über "Erfahrungen", insbesondere negativer Art, können aufgrund ihres subjektiven Charakters schnell wettbewerbsverzerrend oder -schädigend wirken und würden entsprechende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Hier ist also Vorsicht geboten.
Grüße aus dem Norden
Insu
Zitat:
Original geschrieben von Insulina99
Angaben über "Erfahrungen", insbesondere negativer Art, können aufgrund ihres subjektiven Charakters schnell wettbewerbsverzerrend oder -schädigend wirken und würden entsprechende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Hier ist also Vorsicht geboten.
Bei einer Veröffentlichung unwahrer Tatbestände besitzt der Betroffene einen Unterlassungsanspruch und auch einen Beseitigungsanspruch gem. aktueller Rechtsprechung ( § 823 BGB "Schadensersatzpflicht" , § 1004 BGB "Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch", § 185 StGB "Beleidigung" ) gegenüber dem Verursacher als auch gegenüber der MotorTalk GmbH als Forenbetreiber ( § 10 TMG "Speicherung von Informationen" ).
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Negative Erfahrungen können aber auch nachweisbar und damit objektiv begründet sein.
Ein Beseitigungsanspruch des Betroffenen wegen der möglichen Verletzung von Persönlichkeitsrechten bei unberechtigter Veröffentlichung negativer Kritik würde dann nicht existieren.
Was dann ?
Gruß, Maxe
Hallo,
ja, es wird gerne damit gedroht, bei negativen Berichten die juristische Keule auszupacken.
Ich bin dennoch davon überzeugt, dass es richtig ist, über negative Erfahrungen zu berichten, auch und gerade, um andere zu warnen.
Wenn man dabei etwas vorsichtig ist, sachlich über die eigenen Erlebnisse berichtet und wesentliche Fakten ggf. belegbar sind, dann sollte das auch ohne juristische Folgen machbar sein. Nebenbei: das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein hohes Gut. Rechtliche Konsequenzen wegen Wettbewerbsnachteilen oder Geschäftsschädigung sind bei sachlicher und begründeter Kritik m.E. sehr unwahrscheinlich.
Ich habe das - auch bei Motortalk - durchaus schon gemacht: sachlich über die Fehler und Inkompetenzen von Werkstätten oder Autoherstellern berichtet. Mir wurde einmal auch eine Klage deshalb angedroht. Bei der Drohung ist es aber auch geblieben.
Natürlich alles ohne Gewähr - muss jeder selbst wissen, ob er das Risiko in Kauf nimmt, ggf. doch eine Klage am Hals zu haben. Ich halte aber gerade die Berichte über Negativerfahrungen für extrem wertvoll.
Grüße
Martin
Wie ich schon schrieb, können sie ggf. rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Deshalb auch der Vorschlag von mir, ggf. einen Austausch per PN anzustreben. Begründete negative Kritik, ja da hab ich nix gegen, aber man muss sich auch mal anschauen, was hier teilweise so als Kritik abgegeben wird (Volvo-Forum natürlich ausgenommen, wir können auch gesittet :-)).
Gruß ausm Norden
Insu
Hallo Marienleuchte,
wir haben inzwischen den dritten Volvo von Voges und sind ausgesprochen zufrieden. Wir haben Anfang des Jahres unseren geliebten V70 gegen einen V60 ausgetauscht. Die Beratung von Herrn K. war sehr professionell.....es lief alles ohne Probleme. Das schöne ist auch, wenn man mit einem kleineren Problem ohne Termin kommt, wird dieses auch ohne Rechnung behoben. Wir können nur sagen, dass wir immer sehr gut und fair behandelt wurden.
Toll, der erste Beitrag, und dann solch eine Lobeshymne auf eine Firma die im tiefsten Insolvenzplanverfahren steckt ... wer da nicht misstrauisch wird
Zitat:
Original geschrieben von emx
Toll, der erste Beitrag, und dann solch eine Lobeshymne auf eine Firma die im tiefsten Insolvenzplanverfahren steckt ... wer da nicht misstrauisch wird
Och emx ;-) sei nicht so streng...vielleicht sind sie ja wirklich so kulant und gut.......aber vielleicht sind sie gerade deshalb in finanziellen Problemen.....
"Das schöne ist auch, wenn man mit einem kleineren Problem ohne Termin kommt, wird dieses auch ohne Rechnung behoben."
Manche Kunden freuen sich über eine freundliche Werkstatt, die vieles auf Kulanz macht..... nur wenn dann die Werkstatt zu gutmütig ist, geht das halt auch mal nach hinten los, daher halte ich auch nichts von der "Geiz ist Geil" Mentalität, sondern bin durchaus bereit für handwerkliche Qualität und Kompetenz zu zahlen..........schliesslich fahren wir auch keine Schrottkarren von OBMDTM (Hinweis: Name anderer Automarken vom Verfasser unkenntlich gemacht) ;-)
Gruß nach FFM aus der Wetterau ;-)
HuiBuhV40
emx, wir haben nur das berichtet, was wir auch selber erlebt haben. Natürlich gibt es bestimmt mal Dinge, die vielleicht nicht so gut laufen, aber das muß ja nicht immer gleich am Autohaus liegen. Dienstleistung ist nun mal das schwierigste Gewerbe das es gibt.....und wir wollen mal ehrlich sein, es gibt solche und solche Kunden. Ich bin der Meinung, man sollte seine eigenen Erfahrungen machen.
Ich habe überhaupt nichts gegen das Autohaus oder gar gegen die Mitarbeiter des betr. Autohauses geäußert.
Es ist durchaus möglich, dass dort fähige Schrauber und Berater am Werke sind.
Irritieren tut mich und andere hier bei zB etlichen ReImport-Threads immer, dass hier ein MT-User neu einsteigt, dann bei seinem allerersten Beitrag in den allerhöchsten Lobeshymnen schwelgt.
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Aufmerksam machen möchte ich noch auf Folgendes:
Wer sein Fahrzeug bei einer durch einen Rechtsanwalt in einem Insolvenzplanverfahren treuhänderisch geführten Niederlassung reparieren lässt oder Ersatzteile kauft, verliert nach Beendigung des Verfahrens und möglicher Firmenauflösung alle rechtlichen Ansprüche auf Garantie und Gewährleistung.
Wer dabei im Rahmen eines Leasingvertrages eine bis max. 40%ige Leasingsonderzahlung an den Händler als Leasinggeber geleistet hat, sieht von dieser Summe nichts wieder, darf im Gegenzug sogar noch sein Fahrzeug abgeben.
Gruß, Maxe
Zitat:
alle rechtlichen Ansprüche auf Garantie und Gewährleistung
Warum denn das? Zwar wäre dann die Händlergarantie weg, aber doch nicht die Herstellergarantie?
Zitat:
Wer dabei im Rahmen eines Leasingvertrages eine bis max. 40%ige Leasingsonderzahlung an den Händler als Leasinggeber geleistet hat, sieht von dieser Summe nichts wieder, darf im Gegenzug sogar noch sein Fahrzeug abgeben.
Magst du dafür mal ne Quelle geben? Ich habe da zwar keine Ahnung, aber das würde mich doch sehr wundern.
Zitat:
Original geschrieben von AlejandroFefe
Magst du dafür mal ne Quelle geben? Ich habe da zwar keine Ahnung, aber das würde mich doch sehr wundern.Zitat:
Wer dabei im Rahmen eines Leasingvertrages eine bis max. 40%ige Leasingsonderzahlung an den Händler als Leasinggeber geleistet hat, sieht von dieser Summe nichts wieder, darf im Gegenzug sogar noch sein Fahrzeug abgeben.
Bezogen auf den Händler als
Leasinggebermag das durchaus richtig sein. Nur welcher Händler ist das denn?? Also meine Verträge laufen grundsätzlich entweder über Hausbank, typische Leasingbanken bzw. -gesellschaften oder eben die entsprechende Herstellerbank, in meinem Fall die Volvo-Bank.
Der Händler ist ja in den seltensten Fällen der Leasinggeber.
Aber, es stimmt schon, einfacher wird es nicht, denn der Händler ist z.B. für den Rückkauf des Fahrzeugs zum angegebenen Wert verantwortlich. Daher ärgert mich in meinem Fall die Kroymans-Pleite schon ganz ordentlich.

Zitat:
Original geschrieben von AlejandroFefe
Warum denn das? Zwar wäre dann die Händlergarantie weg, aber doch nicht die Herstellergarantie?Zitat:
alle rechtlichen Ansprüche auf Garantie und Gewährleistung
Bitte komplett zitieren.
Von Herstellergarantie war nämlich keine Rede !
HIERZitat:
Original geschrieben von AlejandroFefe
Magst du dafür mal ne Quelle geben? Ich habe da zwar keine Ahnung, aber das würde mich doch sehr wundern.Zitat:
Wer dabei im Rahmen eines Leasingvertrages eine bis max. 40%ige Leasingsonderzahlung an den Händler als Leasinggeber geleistet hat, sieht von dieser Summe nichts wieder, darf im Gegenzug sogar noch sein Fahrzeug abgeben.