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Erfahrungen Nutzungsentschädigung bei Rückabwicklung?
Hallo Gemeinde,
hat jemand Erfahrungen, welcher Prozentsatz vom Bruttolistenpreis als Nutzungsentschädigung an BMW zugrunde gelegt wird, wenn der Kaufvertrag rückabgewickelt wird?
Handelt sich um einen E93 325i.
Ich habe verschiedene Aussagen im Internet gefunden, bei höherwertigen Benzinern wird von ca. 0,5% vom Bruttolistenpreis pro 1.000 KM ausgegangen.
Hat jemand Erfahrungen mit BMW gemacht?
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19 Antworten
Ist zwar weder BMW noch Benziner gewesen aber ich habe "damals" (Mitte 2007) 0,5%/1.000km vom Kaufpreis bei der "Wandlung" meines Passat Variant (aktuelles Modell) gezahlt. Zusätzlich wurde damals der Kaufpreis mit 3,5% über die Laufzeit des PKW verzinst und alle einmaligen Kosten wie Überführung, Zulassung, Nummernschilder und weiteres Zubehör (nachgerüstetes MP3-Interface) wurden ebenfalls zu 100% erstattet. Mehr war damals ohne Anwalt einfach nicht drin. Ich hatte aber weder Lust noch Zeit, mit Hilfe eines Anwalts die Wandlung noch umzugestalten.
0,5% pro 1.000 entspricht einer geschätzten möglichen Laufleistung von 200.000 km. Das sollte BMW auf jeden Fall gewähren. 0,4% bzw. 0,33% habe ich mittlerweile aber ebenfalls schon gehört. Alles im Umfeld VW, Audi, BMW oder Mercedes. 0,5% sollte also das absolute Maximum sein, was Du "zahlen" solltest.
Keine Ahnung wie es im PKW-Bereich mittlerweile angewendet wird: Es gibt ein EU-Urteil wonach bei einer Ersatzlieferung keinerlei Ausgleich gezahlt werden muß. Wenn Du also Dir von BMW ein identisches Fahrzeug liefern läßt, dann sollte (eventuell) Dich der alte Montagswagen nichts kosten. Würde ich mir vielleicht mal über legen und in diese Richtung diskutieren ...
Besten Dank!
Das hilft mir schonmal weiter.
Es gibt ein Urteil des EuGH, dass bei der Rückabwicklung von Verbraucherverträgen eine Nutzungsentschädigung nicht verlangt werden darf. Ich weiß jetzt nicht um welchen Gegenstand es da ging, aber vielleicht gilt das ja auch beim Autokauf!?
Es sind 0,67 % pro angefangende 1000km!
Liebe Grüße!
Bei dem Urteil ging es um einen Herd oder Backofen von der Firma Quelle.
Für Autos ist das nur in der Theorie anwendbar und laut meinem Anwalt noch nicht flächendeckend durchgesetzt worden.
Wir haben bei unserem Alfa (allerdings ein Diesel, aber eben ein Alfa ) gerade 0,45 zahlen müssen und gleichzeitig eine Verzinsung von 2,5% durchgesetzt.
Wer für ein Mittel- oder Oberklassefahrzeug noch 0,67 zahlt macht etwas falsch. Die aktuellen Urteile bewegen sich für Diesel zwischen 0,33 und 0,5 und bei Benzinern zwischen 0,4 und 0,55.
Für Kleinwagen mögen die 0,67 vielleicht noch Anwendung finden.
0,67%/1000km
Wer klagen will muss wissen: Vor Gericht ist man auf hoher See!
Ist doch totaler Quatsch. Die Spanne der Rechtsprechung reicht von um die 0,3 bis zu 1.
Die 0,67 waren ein früher gängiger Wert. Seit speziell Diesel und größere Fahrzeuge weit höhere Gesamtfahrleistungen bringen, wird der Wert zunehmend unterschritten.
Zitat:
Original geschrieben von yellobug73
Bei dem Urteil ging es um einen Herd oder Backofen von der Firma Quelle.
Für Autos ist das nur in der Theorie anwendbar und laut meinem Anwalt noch nicht flächendeckend durchgesetzt worden.
Wir haben bei unserem Alfa (allerdings ein Diesel, aber eben ein Alfa ) gerade 0,45 zahlen müssen und gleichzeitig eine Verzinsung von 2,5% durchgesetzt.
Wer für ein Mittel- oder Oberklassefahrzeug noch 0,67 zahlt macht etwas falsch. Die aktuellen Urteile bewegen sich für Diesel zwischen 0,33 und 0,5 und bei Benzinern zwischen 0,4 und 0,55.
Für Kleinwagen mögen die 0,67 vielleicht noch Anwendung finden.
Die 0,67 kenn ich auch, also bitte die Quellen liefern für die Behauptungen ("die aktuellen Urteile ..." ) welche , wo ??
nb
Zitat:
Original geschrieben von Nosibaer
Zitat:
Original geschrieben von yellobug73
Bei dem Urteil ging es um einen Herd oder Backofen von der Firma Quelle.
Für Autos ist das nur in der Theorie anwendbar und laut meinem Anwalt noch nicht flächendeckend durchgesetzt worden.
Wir haben bei unserem Alfa (allerdings ein Diesel, aber eben ein Alfa ) gerade 0,45 zahlen müssen und gleichzeitig eine Verzinsung von 2,5% durchgesetzt.
Wer für ein Mittel- oder Oberklassefahrzeug noch 0,67 zahlt macht etwas falsch. Die aktuellen Urteile bewegen sich für Diesel zwischen 0,33 und 0,5 und bei Benzinern zwischen 0,4 und 0,55.
Für Kleinwagen mögen die 0,67 vielleicht noch Anwendung finden.
Die 0,67 kenn ich auch, also bitte die Quellen liefern für die Behauptungen ("die aktuellen Urteile ..." ) welche , wo ??
nb
wo sind denn deine Quellen ? Á propos schaue einmal im aktuellen Passat Forum rein, da wurden einige gewandelt und die % Sätze auch gepostet. die liegen tatsächlich in der Regel zwischen 0,4% und 0,5% pro 1000km
lg
Peter
Zitat:
Original geschrieben von pfirschau
Zitat:
Original geschrieben von Nosibaer
Die 0,67 kenn ich auch, also bitte die Quellen liefern für die Behauptungen ("die aktuellen Urteile ..." ) welche , wo ??
nb
wo sind denn deine Quellen ? Á propos schaue einmal im aktuellen Passat Forum rein, da wurden einige gewandelt und die % Sätze auch gepostet. die liegen tatsächlich in der Regel zwischen 0,4% und 0,5% pro 1000km
lg
Peter
Sorry, klar: meine Quelle bin ich selber. Ich habe vor 4 Jahren bei Mercedes 0,67 gezahlt und dann letztlich doch noch ein bisschen was runtergehandelt.
Oben wird von aktuellen Urteilen gesprochen, dass sind doch sehr verlässliche Quellen. Das sollte der Post ja auch suggerieren ("Ich weiss was besser ...")
Solche Aussagen sind ohne Quellenangabe sinnlos.
nb
Irgendwie verstehe ich die Diskussion nicht: Diskutiert Ihr über Prozentsätze unter 0,67% und fordert Quellen? Da gibt es doch hier im Thread bereits zwei "belastbare" Quellen, nämlich den Alfa mit 0,45% und mich mit meinem Passat und 0,5%. Oder sind diese beiden Quellen nicht belastbar ...
Ansonsten findet man mit minimalem Suchaufwand z.B. diesen alten Fall aus 2003. Google lässt grüßen ...
0,67% ist bei einem Premiumhersteller indiskutabel: Der Hersteller würde dann ja eine Nutzungsdauer von "nur" 150.000 km für sein Premiumprodukt annehmen. Dieses Armutszeugnis wird sich heutzutage wohl keiner mehr ausstellen lassen, außer vielleicht Mercedes im obigen Beispiel ;-)
Zitat:
Original geschrieben von hornmic
Irgendwie verstehe ich die Diskussion nicht: Diskutiert Ihr über Prozentsätze unter 0,67% und fordert Quellen? Da gibt es doch hier im Thread bereits zwei "belastbare" Quellen, nämlich den Alfa mit 0,45% und mich mit meinem Passat und 0,5%. Oder sind diese beiden Quellen nicht belastbar ...
Ansonsten findet man mit minimalem Suchaufwand z.B. diesen alten Fall aus 2003. Google lässt grüßen ...
0,67% ist bei einem Premiumhersteller indiskutabel: Der Hersteller würde dann ja eine Nutzungsdauer von "nur" 150.000 km für sein Premiumprodukt annehmen. Dieses Armutszeugnis wird sich heutzutage wohl keiner mehr ausstellen lassen, außer vielleicht Mercedes im obigen Beispiel ;-)
Sorry, guter Freund, das sind sie nicht (belastbar, meine ich).
Wenn Du den Motortalk als Quelle in einem Schriftsatz an BMW mit einer Forderung nach 0,45 % nennst, lachen die sich tot, zu Recht.
In der Regel läift das so: "Gemäss der aktuellen Rechtsprechung liegt der Prozentsatz bei xyz, den ich auch für meinen vorliegenden Fall in Anrechnung gebracht haben möchte, AZ OLG ...." und dann kommt die Quelle, damit der Leser sofort weiss, worum es geht.
Also nix bla bla (wie bei Motortalk viel gemacht) sondern harte Fakten, und zwar Urteile und nicht etwa andere Vereinbarungen. Denn letztlich musste klagen und da gibst dann auch ein Urteil; eigentlich ganz einfach: nur die Quelle nennen und die ist eben nicht Hörensagen oder Motortalk.
nb
Bitteschön,
Urteile gibt es bei Juris de.... allerdings nicht kostenlos...
http://juris.de/.../home.psml?...
Das erste Angebot seitens Autohersteller ist aus verständlichen Gründen 0,67% vom Kaufpreis, nicht vom Bruttolistenpreis!
Bei Benzinern sind die 0,5% und bei Dieseln 0,4% durchaus "üblich" bzw. machbar, man muss nur entsprechend verhandeln.